Klassengrößenbegrenzung Sekundarstufe I
Auch bekannt als: Gemeinsames Lernen, Inklusion, Inklusion Schulen, Inklusion Sekundarstufe, Inklusion Sekundarstufe I, Inklusionsklassen, Klassenfrequenzrichtwert
- Was
- Bildung
- Seit
- 21.4.2016 (8 Vorlagen)
- Status
- Maßnahme geplant
- Gremien
- 3 beteiligt
- Zeitraum
- 2016 – 2025
Mehrere Aachener Schulen begrenzen die Klassengrößen in Jahrgang 5, um die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern.
Projektchronik (8 Vorlagen)
- Ausschuss Schule & Weiterbildung → Ausschuss Schule & WeiterbildungBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schüler*innen gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) für das Schuljahr 2025/2026FB 45 n/0021/WP18EntscheidungsvorlageEntscheidungKI-generiert
Mehrere Aachener Schulen begrenzen die Klassengrößen in Jahrgang 5, um die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern.
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- Ausschuss Schule & WeiterbildungBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) für das Schuljahr 2024/2025FB 45/0500/WP18EntscheidungsvorlageEntscheidungKI-generiert
Mehrere städtische Schulen beantragen eine Begrenzung der Klassengrößen in Jahrgangsstufe 5, um inklusive Lernkonzepte besser umsetzen zu können.
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- Ausschuss Schule & WeiterbildungBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0348/WP18EntscheidungsvorlageEntscheidungKI-generiert
Mehr Flexibilität für Schulen: Wie die Begrenzung der Klassengrößen die inklusive Bildung stärken soll.
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- Ausschuss Schule & WeiterbildungBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0224/WP18EntscheidungsvorlageEntscheidungKI-generiert
Mehrere Schulen beantragen kleinere Klassen in Jahrgangsstufe 5, um die inklusive Beschulung besser umsetzen zu können.
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- Ausschuss Schule & WeiterbildungBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0077/WP18EntscheidungsvorlageKI-generiert
Kleinere Klassen in der Sekundarstufe I sollen die inklusive Beschulung verbessern. Die Stadt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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- SchulausschussBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0737/WP17EntscheidungsvorlageKI-generiert
Schulen können die Klassengrößen in der Jahrgangsstufe 5 begrenzen, um bessere Bedingungen für inklusives Lernen zu schaffen.
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- SchulausschussBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0482/WP17EntscheidungsvorlageKI-generiert
Schulen in Aachen wollen kleinere Klassen in der Jahrgangsstufe 5, um inklusiven Unterricht besser umsetzen zu können.
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- SchulausschussBegrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)FB 45/0228/WP17EntscheidungsvorlageKI-generiert
Schulen mit inklusivem Unterricht dürfen die Klassengrößen in der fünften Jahrgangsstufe begrenzen, um bessere Lernbedingungen zu schaffen.
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