3. September 2024 um 18:00, Rathaus
TOP 4.5Öffentlich

Bürgerantrag auf Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße

FB 62/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Rohrkamp übernimmt die Vorstellung des Bürgerantrags, da die Antragstellende Gruppierung nicht vor Ort ist. Er erklärt, warum die Verwaltung dem Antrag der Petenten nicht folgt. Die Sedanstraße legt gemeinsam mit den anderen in ihrem Umfeld liegenden Straßen, die an preußische bzw. deutsche Kriege erinnern, ein städtebauliches Zeugnis ab. Diese Straßennamen wurden in dem damaligen Kasernenviertel (Rote Kaserne in der Kronprinzenstraße, Gelbe Kaserne am Elsaßplatz) bewusst gewählt und sind als Ensemble ein zeithistorisches Zeugnis für den Zeitgeist der 1890er-Jahre.

Eine Entscheidung für eine Umbenennung hätte solch grundsätzlichen Charakter, dass in der Folge eine umfangreiche Neubewertung von Straßennamen in der gesamten Stadt erfolgen müsste, auch wenn Straßen nicht nach fragwürdigen Personen benannt wären. Betroffen wären alle Straßen des ehem. Kasernenviertels (z. B. Düppelstraße, Alsenstraße, Elsaßstraße etc.), aber auch z. B. der Blücherplatz, die Gneisenaustraße, die Bismarckstraße etc. Solch ein Eingriff wäre aus Sicht der Verwaltung identitätspolitisch höchst problematisch, würden doch zahlreiche stadthistorische Bezugspunkte getilgt. Hinzu kämen ganz praktische negative Auswirkungen für die Bewohner*innen der betroffenen Straßen, die mit erheblichen Aufwänden und Kosten verbunden wären.

Käme man zu dem Punkt eine andere Straße umzubenennen könnte man über die Benennung nach Ingeborg Kaufmann nachdenken, die Sendanstraße ist hierfür nicht geeignet.

Frau Conradt weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 19.10.2022 hin, nach dem, Straßen und Plätze im Bezirk der B0 nicht mehr nach Persönlichkeiten, Institutionen, Firmen und Vereinen benannt werden dürfen. Sie schlägt den Antragstellenden vor sich über eine andere Würdigung von Ingeborg Kaufmann Gedanken zu machen.

Nadine van der Meulen stimmt Frau Conradt zu. Eine Umbenennung sei, von dem Beschluss mal abgesehen, nicht zielführend.

Frau Göths greift den Vorschlag der Verwaltung aus der Vorlage auf, eine kommentierende Beschilderung an den Straßenschildern im Kasernenviertel anzubringen.

Frau Scheidt spricht sich ebenfalls für die Zusatzschilder aus, um die Menschen hinter den Straßennamen sichtbar zu machen und einmal von einer anderen Seite zu betrachten. Die Anbringung könnte man durch eine Veranstaltung, Workshops etc. im Viertel begleiten und damit auch mehr Öffentlichkeitswirksamkeit herbeiführen. Sie beschreibt außerdem, dass Sie lange gar nichts über Ingeborg Kaufmann gewusst hat und erst im Rahmen einer Recherche „Wege gegen das Vergessen“ von Student*innen von Ihr erfahren habe. Ein sehr informativer Artikel hierzu sei auch in der AZ gewesen.

Herr Dopatka schlägt vor; einen fraktionsübergreifenden Antrag an den Hauptausschuss zu richten.

Herr Hansen schlägt vor die Straßennamen außerdem noch mit einem QR Code zu versehen, um schnell mehr Hintergrundinformationen zu erhalten.

Dem stimmt Frau Schmidt-Promny zu. Die Zusatzschilder seien für die schnelle visuelle Wahrnehmung aber wichtiger als ein QR-Code. Dieser kann nur als Zusatz dienen. Des Weiteren wäre eine Art Dokumentationszentrum wünschenswert, in dem man Aachener Persönlichkeiten erfasst. Frau Schmidt-Promny spricht sich außerdem dafür aus, dass trotz Beschluss in der B0 noch Straßen nach Frauen benannt werden sollten. Die Ungleichheit sei erschreckend und aus der Zeit gefallen.

Herr Rohrkamp gibt zu bedenken, dass es sich bei einer Zusatzbeschilderung im gesamten Kasernenviertel um ein Projekt handelt, dass sehr gründlich bearbeitet werden muss und somit eher langfristig ausgerichtet ist. Auch er hält das Projekt für sehr sinnvoll und zielführend.

Herr Dopatka formuliert folgenden Beschluss:

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der entscheidungsbefugten Bezirksvertretung Aachen-Mitte, keine Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße vorzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt das Bürgerforum der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, über eine ergänzende Beschilderung der Straßen im Viertel zu beraten.

Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der entscheidungsbefugten Bezirksvertretung Aachen-Mitte keine Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße

Erläuterungen

Mit einem Online-Bürgerantrag vom 03.07.2023 hat ein Aachener Bürger folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:

Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße

Begründet wird der Antrag damit, dass die Benennung der Sedanstraße nicht mehr zeitgemäß ist. Die Sedanstraße erinnert an die Gefangennahme des letzten französischen Königs im deutsch-französischen Krieg1870/71. Im Kaiserreich war der Sedantag sogar ein

staatlicher Feiertag. Dieser Straßenname dient dazu, täglich an die Erniedrigung Frankreichs durch Deutschland zu erinnern und das in einer Stadt, die durch ihren Dom und die Verleihung des Karlspreises regelmäßig an die deutsch-französische Freundschaft erinnert. Der vor wenigen Jahren erneuerte deutsch-französische Freundschaftsvertrag wird sogar Aachener Vertrag genannt!

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage).

Auszug aus der Empfehlung des Deutschen Städtetages – Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion Nr.2.1 …. (Anlage 2):

„Straßenumbenennungen sind grundsätzlich möglich, wenn sich ein verändertes Geschichtsbild oder neue Erkenntnisse hinsichtlich historischer Personen, Ereignisse oder Orte ergeben hat. Dies wird beispielsweise durch die Arbeit einer Expertenkommission oder neuer Erkenntnisse aus der Forschung belegt, die gravierende Verstöße von benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Menschenwürde nachweisen. Insbesondere bei Mitgliedschaft und leitender Funktion in diktatorischen oder kolonialistischen Strukturen, bei aktiver Verbreitung menschenfeindlichen Gedankenguts oder Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Kriegsverbrechen sollte ein Entzug der personenbezogenen Ehrung überlegt werden. Zusätzlich können Straßennamen mit historischen Ereignissen oder Orten umbenannt werden, falls sie Raum für o. g. Verstöße gegeben haben.

Allgemeine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit problematischen Straßenbenennungen kann es nicht geben. Vielmehr gilt, vor Ort für jeden Einzelfall ein möglichst differenziertes Bild über historische Personen und Ereignisse zu ermitteln. Während die Neubewertung historischer Ereignisse in der Regel einem schrittweise veränderten öffentlichen Geschichtsbild folgt, ist die eindeutige Bewertung von Personen häufig schwieriger. Dies hängt nicht selten mit fehlenden oder äußerst lückenhaften biografischen Daten zusammen. Das Ausmaß der Verstöße gegen unser heutiges demokratisches Grundverständnis beispielsweise zwischen 1884 und 1918

(deutscher Kolonialismus), 1933 und 1945 (NS-Regime) und 1949 und 1989 (SED-

Regime) ist oft nur annährend ermittelbar. Dies führt zu einer Reihe von „Grenzfällen“ insbesondere bei Personen, deren Wirken auf die gesamte Lebensspanne hin betrachtet zumindest als kontrovers zu beurteilen ist.

Straßenumbenennungen gehen schwierige Abwägungsprozesse voraus. In sie fließt neben der Frage, bis zu welchem Grad eine Person, ein Ereignis oder Ort demokratischen Grundprinzipien widerspricht, insbesondere die Überlegung ein, welchen Stellenwert eine mögliche neue Namensgebung der Straße gegenüber dem „kommunikativen Alltagsgedächtnis“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besitzt.“

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Zur Sedanstraße wurde eine fachhistorische Einordnung und Bewertung durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen erstellt. Stellungnahme des Stadtarchives der Stadt Aachen siehe Anlage 3

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Fazit der Verwaltung

Aufgrund der fachhistorischen Einordnung und Bewertung der Sedanstraße durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen empfiehlt die Verwaltung dem Bürgerforum und der zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Mitte, keine Umbenennung der Sedanstraße zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-20 FB 62_0062_WP18 Buergerantrag auf Umb SAO.pdf

21.8.2024

779.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.5
Sitzung
Öffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 03.09.2024
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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