TOP 4.1Öffentlich

Sachstand Strukturwandel im Rheinischen Revier

FB 02/0211/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Mit dem Aufruf des Tops und zur Abkürzung des Diskussionsprozesses verweist Herr Schultheis auf das interfraktionelle Gespräch, das vor kurzem zu diesem Thema mit der Verwaltung stattgefunden hat. Ziel des Gesprächs war es zu klären, wie die Stadt Aachen zum Strukturwandelbeitragen kann.

Wo kann bspw. in den Themen Energie und Klimaschutz ein Beitrag erfolgen. Wichtig ist zudem, dass es hier darum geht keine „Absahne-Mentalität“ zu entwickeln. Eine Stellungnahme der Stadt wird vorbereitet.

Frau Lang verweist darauf, dass die Entwicklung des ZRR und der Projekte ein generelles Problem darstellen. Die Politik ist bisher nicht tatsächlich eingebunden worden. Die Projekte sollten im Vorfeld vorgestellt werden, damit die Politik mitentscheiden kann.

Herr Schultheis bestätigt, dass das Verfahren tatsächlich Demokratiedefizite aufweise. Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt Aachen kein direkter Akteur in den Gremien ist. Wir müssen den Eindruck vermeiden, dass wir nur egoistisch darauf achten, wie wir profitieren können.

Der Vorschlag des Treffens ist daher die Benennung übergeordneter Ziele, die dann an die vorhandene Projektliste angebunden werden können.

An die Verwaltung ist der Auftrag ergangen, die Projektliste unter diesen Gesichtspunkten zu sichten.

Herr Begaß berichtet, dass Ende August das Positionspapier vorliegen soll, dass die Rolle der Stadt im ZRR darstellt. Im FB02 werden aktuell die Projekte bezüglich des städtischen Bezugs recherchiert. Es wird hierzu eine Rückmeldung an die Politik stattfinden, wo aus Sicht der Verwaltung eine Beteiligung Sinn macht. Die Stellungnahme soll zudem berücksichtigen, welche Aufgaben und welches Potenzial die Stadt Aachen in das Gesamtkonzept einbringen kann.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen die vorliegende Stellungnahme bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier einzureichen und zudem den Ausschuss regelmäßig zur Entwicklung des Programms und des weiteren Vorgehens zu unterrichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Sachstand Strukturwandel im Rheinischen Revier

Das Rheinische Braunkohlerevier prägt den regionalen Wirtschaftsraum. 20.000 Arbeitsplätze sowie 800 Mio. Euro jährliches Auftragsvolumen sind der Braunkohle in der Region unmittelbar und mittelbar zuzuschreiben. Im Januar 2019 veröffentlichte die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihren Abschlussbericht, der ein Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Demzufolge fällt in den kommenden Jahrzehnten ein essentieller Wirtschaftsfaktor der Region weg, den es zu ersetzen gilt, um die Auswirkungen auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Energieversorgung aufzufangen. Um den Ländern die erforderlichen finanziellen Mittel für den notwendigen Strukturwandel zur Verfügung zu stellen, hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt. Die Finanzhilfen sollen prozentual auf die Braunkohleregionen verteilt werden. Demnach steht dem Rheinischen Revier und damit Nordrhein-Westfalen ein Budget in Höhe von 14,8 Milliarden Euro zur Gestaltung des Strukturwandels zur Verfügung. Das Gesetz muss vom Bundestag und Bundesrat allerdings noch beschlossen und umgesetzt werden.

Sachlage

Auf Bundesebene sollen die Kohleausstiegsgesetze am 16.06.2020 im Bundestag und am 03.07.2020 im Bundesrat und ebenso die damit nach wie vor avisierten 40 Mrd. € beraten und beschlossen werden. Gleichzeitig liegt der Entwurf zur Bund-Länder-Vereinbarung vor.

Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) und Beteiligungsprozesse

Grundlage für die Verwendung der Mittel, die in das Rheinische Revier fließen, ist das Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP). Mit dem Programm wird die Basis für Projekte und Förderempfehlungen im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten Strukturstärkungsgesetzes für Kohleregionen gelegt, um dem wirtschaftlichen Transformationsprozess Ziel, Strategie und somit eine Richtung zu geben. Derzeit wird das WSP zu einer zweiten Fassung unter Beteiligung von Akteuren und Bürger*innen aus dem Revier weiterentwickelt. Auch die Stadt Aachen als Träger öffentlicher Belange beteiligt sich derzeit mit einer Stellungnahme an diesem Prozess. Dies wird in einer weiteren Vorlage dargelegt.

Förderkulissen

Die folgenden Förderkulissen bieten derzeit die Möglichkeit, Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier zu finanzieren.

Unternehmen Revier 2021:
Ziel des Programms ist es, neue innovative und modellhafte Projekte zu fördern und dadurch frühzeitig den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu gestalten. Dabei sind Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des gemeinsamen Wirtschaftsstandortes genauso förderfähig wie Maßnahmen des Cluster- und Innovationsmanagements, des Kompetenz- und Kapazitätsaufbaus oder der Qualifizierung und Sicherung von Fachkräften. Projektvorschläge in einer Größenordnung bis zu 200.000 € konnten bis zum 13. Mai 2020 eingereicht werden. Die Stadt Aachen hat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach und Hochschulen sowie Unternehmen einen Antrag„Pilotregion für nachhaltige Luftfahrt im Rheinischen Revier“ eingereicht. Hintergrund ist das Ziel der Landesregierung, einen Schwerpunkt in der Zukunftstechnologie Aviation zu setzen, um neue Arbeitsplätze zu generieren. Gerade der Raum Aachen - Mönchengladbach bildet mit den Hochschulen, den Flugplätzen Merzbrück und Mönchengladbach, sowie dem von der Stadt Aachen aufgebauten Urban Air Mobility Netzwerk einen geeigneten Standort für eine solche Pilotregion.

Starterpaket Kernrevier (vormals Entlastungspaket):
Das Starterpaket Kernrevier wendet sich ausschließlich an die zwanzig Anrainerkommunen (u.a. Eschweiler). Bis zur Verabschiedung der Gesetze in Berlin werden die prioritären Projekte der Kommunen mit Unterstützung der Zukunftsagentur und der Landesregierung qualifiziert. Damit werden die Kommunen auf eine anschließende erfolgreiche Antragstellung vorbereitet. Hier vorgesehene Projekte sind bislang nicht veröffentlicht und daher leider weiterstgehend unbekannt.

SofortprogrammPLUS:
Befristet zum 20.03.2020 war das Revier aufgefordert, Maßnahmen und Projekte zur Partizipation an der avisierten Förderung vorzutragen. Von der Öffnungsklausel des Aufsichtsrats wurde Gebrauch gemacht, so dass nunmehr 92 Projekte gemeldet wurden.

Folgende Kriterien wurden von dem von der Landesregierung beauftragten Projektträger ETN Jülich zugrunde gelegt und nachfolgend durch weitere Bewertungen ergänzt:

Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts

Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Berücksichtigung des Wirtschafts- und Strukturprogramm Rheinisches Zukunftsrevier

Wirkungsraum

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 26.05.2020 erfolgte eine Abstimmung zum regionalen Proporz und zu sich abzeichnenden Clustern zugunsten eines thematischen Kontextes (z.B. Mobilität, Forschung, Wasserstoff). In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat die Empfehlung von insgesamt 83 Zukunftsprojekten beschlossen, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen, davon 29 mit Verortung in der Städteregion Aachen bzw. im Gesamtrevier. Gerade Aachen selbst profitiert von diversen Projektvorhaben, da sie eine besondere Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts bedeuten.

Die folgenden Projektvorhaben sind für die Stadt Aachen von besonderer Relevanz:

Aufbau eines Fraunhofer Instituts für Geothermie und Energieinfrastrukturen in Brandenburg, NRW und Sachsen

Aufbau eines Fraunhofer-Zentrums für Digitale Energie im Rheinischen Revier

Korridor für neue Mobilität Aachen-Düsseldorf

Low Carbon Industry im Rheinischen Revier

PlastLoop NRW – Kunststoffe vom Regal ins Regal – Produktion qualitativ hochwertiger Kunststoff-Rezyklate aus dem Gelben Sack für Verpackungsanwendungen

Center für digital vernetzte Produktion

Faktor X Ressourcen- und Klimaeffizienz in Gewerbe- und Industriegebieten

Digital Hardware Hub

Aufbau eines Hubs für digitale Geschäftsmodelle mit dem Starterbaustein Reallabor Blockchain

New Business Factory

GründerHUB – Digitale Plattform für Entrepreneure in der GründerRegion Aachen

NRW Digital AM Start

Smart Urban Skin: Nachhaltige Technologieplattform für updatefähige Gebäudehüllen

Einrichtung von Mobilitätsstationen der Zukunft

Reviermanagement Gigabit

Smarte Pendlerparkplätze

Gesamtregionales Radwegenetz

Mulitmodale Mobilitätsdaten

Modellstandort Gigabit, 5G und autonomes Fahren

Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur im Rheinischen Revier

Regio-Tram

EUREGIO-Railport

ECO2AIR@RWTH, Teilprojekt: Production Launch Center Aviation @NRW (PLCA) am Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück

DLR-Forschungsprogramm „Technologien für Kleinflugzeuge“

tripleM – Modell Merzbrück Mobil – Integrative Standortentwicklung

Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabeiwurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt. Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage.

Mit dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpaket Kernrevier beginnt das Revier das Verfahren zur Auswahl von Projekten für das geplante Regelprogramm frühzeitig, um mit Programmstart handlungsfähig zu sein. Ziel ist es, im weiteren Verfahren über Projektaufrufe, Breitenförderungen sowie erforderlichenfalls auch Einzelfallentscheidungen, wie sie z.B. für verkehrliche Infrastrukturen üblich sind, die Projekte auszuwählen, die das Wirtschafts- und Strukturprogramm am effektivsten und effizientesten umsetzen.

Regelförderung:
Nach Vorliegen der bundesgesetzlichen Regelungen startet in 2020 das sogenannte Regelprogramm. Es wird Projektaufrufe für die einzelnen Zukunftsfelder geben – in welcher Reihenfolge, das wird noch in den Gremien besprochen. In den Jahren 2020 bis 2022 werden die ersten themenorientierten Förderaufrufe gestartet. Sie sollen im ein- oder zweijährigen Turnus wiederholt werden.

Rolle der Stadt Aachen und politische Beteiligung:

Nach langwieriger Diskussion von Ideen und Konzepten zur Transformation des Rheinischen Reviers werden die Umsetzungsschritte und die einzelnen Maßnahmen durch die Auswahl der 83 Projekte nungreifbarer und konkreter. Es wird deutlich, dass verschiedene dieser Projektvorhaben (u.a.) in Aachen realisiert werden sollen. An zahlreichen Projekten sind zudem die Aachener Hochschulen und auch lokale Unternehmen beteiligt. Andere Vorhaben wiederum sind etwa für den wirtschaftlichen Strukturwandel und die Energiewende derart bedeutsam, dass ihre Auswirkungen sich auch auf Aachen entfalten werden.

Bislang hat sich die Stadt Aachen zwar in den Diskussionen zum Strukturwandel im Rheinischen Revier eingebracht und an den Prozessen beteiligt, letztlich aber zurückgehalten, da sie keine unmittelbare Tagebauanrainerkommune ist. An den Strukturen und Gremien der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist die Stadt Aachen zudem nur indirekt eingebunden. Mit Blick auf die geschilderten Entwicklungen muss aber nun eine stärkere Rolle der Stadt Aachen in Erwägung gezogen werden. Hierzu hat das Dezernat VI - Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen Vertreter der Fraktionen zu einem Austausch eingeladen. Über die Gesprächsergebnisse wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.

Anlage: Liste der im Rahmen des SofortprogrammsPLUS empfohlenen Projekte


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-08 FB 02_0211_WP17 Sachstand Strukturwa SAO.pdf

17.11.2024

2.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 24.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:08