27. August 2024 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 5Öffentlich

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst

FB 37/0052/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende Frau Lürken begrüßt Herrn Peter Sellung / FB 37, der ergänzend zur Vorlage einige Erläuterungen geben wird.

Frau Lürken weist darauf hin, dass die vorliegende Vereinbarung mit den Niederlanden geschlossen werden solle, so wie bereits die Vereinbarung mit Belgien in einer der vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses behandelt worden sei.

Herr Sellung führt aus, dass Vereinbarungen getrennt nach den Themen

  • Rettungdienst
  • Brandschutz
  • Katastrophenschutz

abgeschlossen werden.

Dies liege an verschiedenen Ansprechpartnern in Belgien und den Niederlanden. Dort seien die Dienste anders organisiert.

Bei den in der Vergangenheit liegenden grenzüberschreitenden Einsätzen gingen die meisten Einsätze von Aachen aus und würden zum größten Teil den Rettungsdienst betreffen.

Auf Niederländischer Seite habe sich nun der Vertragspartner geändert, so dass die Erneuerung des Vertrages notwendig werde. Seit mehr als 20 Jahren funktionieren die Vereinbarungen gut.

Das Gesundheitsministerium NRW habe nun die Absicht geäußert, zu grenzüberschreitenden Einsätzen eine Regelung mit Belgien zu treffen, die dann NRW-weit entlang der Grenze gelten solle.

Ggfs. plane man, dies dann auch für die Grenze zwischen NRW und den Niederlanden zu übernehmen.

Ratsherr Kiemes dankt für die Ausführungen, Für ihn bedeute dies gelebtes Europa und er erinnere sich an Erzählungen aus früheren Zeiten, wo die notwendige Hilfen an den Grenzen endeten.

Er fragt nach den Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Alarmierungssystemen bei Schadensereignissen.

Herr Bierfert erläutert, dass er zu diesen Themen auch im Städtetag arbeite. Es gebe Bestrebungen grenzüberschreitende Meldungen in Systeme wie z.B. NINA mit aufzunehmen. Man arbeite derzeit an Dingen wie Übersetzung, Einteilung in Warnstufen und auch der in Deutschland dazugehörenden Meldung bei Entwarnung. Die Meldungen zu „Entwarnung“ gebe es in den Nachbarländern nicht.

Ratsherr Nießen führt aus, dass man an diesem Beispiel sehe, das Europa Leben rette und in der Euregio würde man sehen, wie gut dies funktioniere.

Ratsfrau Dr. Wolf dankt für die Ausführungen und wünscht alles Gute bei den weiteren Vereinbarungen.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und die Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst.

Erläuterungen

Die Stadt Aachen sowie die Kreise Aachen und Heinsberg haben am 1. März 2002 mit dem Geneeskundige GezondheidsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limburg) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst geschlossen, die bis heute gültig ist. Allerdings ist aus den im folgenden genannten Gründen eine Anpassung der Vereinbarung notwendig.

Der GGD Zuid Limburg hat sich von der RAV (Regionale Ambulancevoorziening) Zuid Limburg getrennt. Diese wurde ihrerseits mit der RAV Limburg-Noord zur

Stichting Regionale Ambulancevoorziening Limburg (RAV Limburg)

zusammengeschlossen.

Dieser Prozess ist rechtsgültig abgeschlossen. Niederländischer Vertragspartner der hier zu ändernden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss folglich die RAV Limburg an Stelle des GGD Zuid Limburg werden.

Durch die Anpassung/Erweiterung um das Gebiet des vormaligen RAV Limburg-Noord ändert sich auf niederländischer Seite der Gültigkeitsbereich. Darüber hinaus erfolgt die Anpassung der Rechtsgrundlagen (Ergänzung Notfallsanitätergesetz – NotSanG) sowie – hierauf basierend - eine Konkretisierung der möglichen Hilfeleistungen/rettungsdienstlichen Maßnahmen, die das Personal (Notfallsanitäter*innen) der deutschen Rettungsdienste durchführen darf.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-07-29 FB 37_0052_WP18 Abschluss einer oeffe SAO.pdf

6.8.2024

299.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 27.08.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen