9. Juni 2020 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Beratung

Frau Nelißen bat bereits per E-Mail vom 03.06.2020 um ergänzende Ausführungen zu folgenden Mitteilungen der Verwaltung:

  1. Mobilfunkmast Horbach
  2. Wildbach-Renaturierung Rütscher Straße
  3. Weitere Entwicklung Höfchenspark

Herr Meiners nimmt dazu wie folgt Stellung:

Zu 1: Bei der Maßnahme handele es sich um ein privilegiertes Vorhaben. Die Fläche liege im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher hier den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweise. Die Beseitigung und Beschädigung von Bäumen stelle einen Verbotstatbestand dar, welcher jedoch durch das Vorhaben nicht erfüllt werde. Eine Ausnahme sei daher nicht zu erteilen gewesen. Der Eingriff sei entsprechend bilanziert worden.

Zu 2: Es handele sich bei dieser Maßnahme um ein wasserrechtliches Verfahren der unteren Wasserbehörde. Die untere Naturschutzbehörde sei im Rahmen dieses Verfahrens um Abgabe einer naturschutzfachlichen Stellungnahme gebeten worden. Ebenso seien die Naturschutzverbände in das Verfahren eingebunden worden. Durch die Maßnahme werde die Durchlässigkeit des Wildbaches und dadurch die Gewässerstrukturgüte verbessert. Der unteren Wasserbehörde sei eine Befreiung mit diversen Auflagen erteilt worden. Eine Kompensation des Eingriffs erfolge gem. des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans.

Zu 3: Im Höfchenspark soll die bereits bekannte Planung kurzfristig umgesetzt werden, um die Durchgängigkeit des Goldbaches unterhalb des Parks wiederherzustellen. Seitens der unteren Wasserbehörde erfolge voraussichtlich noch in diesem Jahr eine entsprechende Ausschreibung.

Frau Nelißen macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass oberhalb des Parks durch eine Stufe bzw. einen Damm im Goldbachtal ein Aufstau bestehe und bei Durchbruch des Dammesdie Gefahr der Trockenlegung gegeben sei. Herr Meiners gibt bekannt, dass der gedrosselte Wasserabfluss gegeben sei, räumt jedoch ein, dass durch Erosion eine stärkere Entwässerung der Biotops erfolgen könne; man müsse dies im Auge behalten.

Ebenfalls rät Frau Nelißen dazu, den Zaun zur Parkanlage, welcher weggefallen sei, wieder aufzusetzen. Herr Meiners sagt zu, sich darum zu kümmern.

Herr Formen nimmt Bezug auf die Mitteilung der Verwaltung „Rückbau des Brückenbauwerks Luerweg“. Er fürchtet bei Entfernung des Brückenbauwerks eine Gefährdung des Linienbiotops. Herr Meiners führt aus, dass das zwischenzeitlich funktionslose Brückenbauwerk marode sei und eine Sanierung unwirtschaftlich sei. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nehme das Linienbiotop durch den Abriss der Brücke keinen Schaden. Dies sei auch durch Herrn Dr. Engels überprüft worden und es seien aus seiner Sicht keine Bedenken geäußert worden.

Herr Formen ist der Ansicht, dass bei Abriss der Brücke Insekten keine Möglichkeit der Querung mehr haben und fordert, dass dazu entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden und ggfls. der Bau einer Ersatzbrücke für Tiere in Betracht gezogen werde. Laut Herrn Meiners wird dieses Erfordernis seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht gesehen.

Herr von Frantzius schlägt vor, das Thema in der kommenden Sitzung unter Hinzuziehung von Herrn Dr. Engels nochmals zu diskutieren.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 09.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt