4. September 2024 um 17:00, Rathaus
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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, 4. Runde – Fortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2024 hier: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Vorlage der endgültigen Fassung des LAP Aachen, 4. Runde (2024)

FB 36/0508/WP18 · Entscheidungsvorlage

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, 4. Runde – Fortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2024 hier: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Vorlage der endgültigen Fassung des LAP Aachen, 4. Runde (2024)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) führt aus, dass die Lärmaktionsplanung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung sei, sondern auch ein wichtiges Thema im Interesse der Bürger*innen. Denn Lärm sei nicht nur störend, sondern Lärm mache auch krank. Deshalb müsse der Plan politisch sehr ernst genommen werden. Lärm sei auch eine soziale Frage, denn mit Blick auf den Stadtplan stelle man fest, dass insbesondere Bereiche wie der Driescher Hof sehr stark von Lärm belastet seien. Hier müsse Abhilfe geschaffen werden, um das Gesundheitsrisiko für die Anwohner*innen zu minimieren. Es sei wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergriffen werden. Dem komme die Politik bereits seit vielen Jahren nach, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen im Straßenverkehr wie z.B. durch die Ausweisung von Tempo-30-Zonen oder ein Wechsel vom motorisiertem Individualverkehr zu mehr Umweltverbund. Hier könne man positive Synergie-Effekte feststellen, denn die umfassende Verkehrswende sorge für weniger Lärm und bessere Luft. Abschließend wirbt sie dafür, dass die Politik den Lärmaktionsplan in den nächsten Jahren umsetzt, um der Stadt zu mehr Lebensqualität zu verhelfen und auch die Bürger*innen vom Gesundheitsrisiko zu befreien.

Ratsfrau Lürken (CDU) berichtet, dass der Lärmaktionsplan im Juni im Umweltausschuss sowie im Mobilitätsausschuss vorgestellt und vorberaten worden sei. Wie Ratsfrau Brinner bereits erwähnt habe, sei durch den Plan festgestellt worden, dass an bestimmten Stellen in der Stadt große Probleme der Lärmbelästigung auftreten. Dies gehe mit den Klagen der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung einher. Umso bedauerlicher sei es, dass die Bezirksvertretungen nicht, wie früher auch, bei der Planung beteiligt worden seien. Wenn man die Planung erst nehmen wolle, müsse auch zwingend eine Beratung in den Bezirksvertretungen erfolgen. Aus diesem Grund schlägt die CDU-Fraktion vor, dass die Bezirksvertretungen für die nachfolgenden Maßnahmen und konkretisierenden Beschlüsse mit eingebunden werden. Der Beschlusstext sollte dahingehend angepasst werden, dass die beiden Wörter „soweit erforderlich“ im letzten Satz gestrichen werden und stattdessen ein textlicher Einschub zur Beteiligung der Bezirksvertretungen vor den konkretisierenden Beschlüssen für die einzelnen Maßnahmen erfolgt.

Ratsherr Beus (Die Linke) teilt mit, dass auch die Fraktion Die Linke die Lärmaktionsplanung befürworte. Es könne festgestellt werden, dass die Hauptlärmquelle der motorisierte Individualverkehr sei. An die Kritiker der Mobilitätswende gerichtet führt er aus, dass diese selbstverständlich dazu führe, dass das Auto als Lärmquelle es schwerer habe, in der Innenstadt schädliche Lärmpegel zu erzeugen. Dieser wesentliche Aspekt sei bisher selten genannt worden. Die beschriebenen Maßnahmen erachte er als sinnvoll, allerdings müsse man zuerst feststellen, wo der Lärmpegel herkomme und hierbei sei die Mobilitätswende unumgänglich.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) bezieht sich auf die Wortmeldung von Ratsfrau Lürken. Es sei wichtig, dass die Bezirksvertretungen beteiligt werden und aus diesem Grunde befürworte die GRÜNE-Fraktion den Vorschlag zur Änderung des Beschlussvorschlages.

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion unterstütze, da sie die Einbeziehung der Bezirksvertretungen als wichtig erachte. Es sei bekannt, dass Lärm schädlich sei und deshalb sei es zwingend erforderlich, dass der Lärmaktionsplan weiter fortgeschrieben werde, dass entsprechende Maßnahmen getroffen und hierbei die entsprechenden Ausschüsse beteiligt werden. Abschließend dankt sie der Verwaltung für die gute Vorbereitung.

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) teilt seine Freude über das Engagement für den Lärmaktionsplan, denn er erinnere sich daran, dass dies in einer vergangenen Legislaturperiode nur zögerlich umgesetzt worden sei.

Ratsfrau Breuer (CDU) befürwortet ebenfalls die Lärmaktionsplanung. Sie bezieht sich auf die vorherigen Wortmeldungen zur Verkehrswende. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Verkehr zu Lärm führe. Wenn man jedoch das aktuelle Beispiel der angelaufenen Schleifenlösung betrachte, könne man feststellen, dass die Fahrzeuge hierdurch lediglich automatisch auf andere Straßen umgeleitet werden und es an diesen Stellen sodann vermehrt zu Belastung, Lärm und Schadstoffen komme. Sie möchte darauf hinweisen, dass solche Lösungsansätze somit lediglich zu einer Verschiebung der Problematik führen.

Ratsherr Neumann (GRÜNE) meldet sich zum Thema Lärm und Innenstadtmobilität. Er erinnere sich, dass die Grundkonzeption der Innenstadtmobilität einvernehmlich unter dem Namen Schleifenerschließung beschlossen worden sei. Durch die Schaffung eines besseren Angebotes an Mobilitätsformen, wie z.B. den Ausbau des ÖPNV, der Radverkehrsinfrastruktur sowie von Premiumradwegen in der Innenstadt, erhalten die Menschen in der Stadt die Möglichkeit, diese Formen der Mobilität sicher und attraktiv zu nutzen. Dies führe zu einer Veränderung der Mobilität, wie auch in anderen Städten, aber auch bereits in Aachen zu beobachten sei. Weiterhin führe dies zu einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität an verschiedenen Standorten wie z.B. am Elisenbrunnen oder am Templergraben und hierzu zähle auch der verminderte Lärm. Er stimmt zu, dass man darauf achten müsse, dass das geänderte Mobilitätsverhalten nicht an anderen Stellen zu einer Überbelastung führe, allerdings habe er dies bislang noch nicht feststellen können, da die Menschen die Möglichkeiten der neuen Mobilität annehmen. Aus diesen Gründen werde die Verkehrswende, auch vor dem Hintergrund des Lärmaktionsplans und den darin formulierten Zielen, weiter fortgeführt.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und die Fraktionen ihre Zustimmung zum geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion signalisiert haben, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den geänderten Beschlusstext abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die zur Ratssitzung vorgelegte endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Aachen 2024, 4. Runde. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der im LAP 2024 dargelegten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt bzw. in Abstimmung mit den externen Handlungstragenden schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet die fachliche Umsetzbarkeit genauer zu prüfen und vorzubereiten, erforderliche Finanzmittel einzuwerben und die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Für die einzelnen Maßnahmen sind konkretisierende Beschlüsse, unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen, auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und Mittelbereitstellung von den für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Fachbereichen einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die zur Ratssitzung vorgelegte endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Aachen 2024, 4. Runde.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die Umsetzung der im LAP 2024 dargelegten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt bzw. in Abstimmung mit den externen Handlungstragenden schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet die fachliche Umsetzbarkeit genauer zu prüfen und vorzubereiten, erforderliche Finanzmittel einzuwerben und die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Soweit erforderlich, sind für einzelne Maßnahmen konkretisierende Beschlüsse auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und Mittelbereitstellung von den für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Fachbereichen einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.

Erläuterungen

Mit der Vorlage Nr. „FB 36/0386/WP18“ (ALLRIS 3) wurde am 04.06.2024 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und am 13.06.2024 im Mobilitätsausschuss die Entwurfsfassung zum Aachener Lärmaktionsplan (kurz: LAP, Stand 14.05.2024) beraten. Die Ausschüsse sind beide dem Beschlussentwurf gefolgt und empfehlen dem Rat der Stadt, die endgültige Fassung des LAP am 04.09.24 zu beschließen, sofern sich aus der Beteiligung von Öffentlichkeit (zweite Runde) und Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie dem damit einhergehenden Abwägungsprozess keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben.

Mit der jetzigen Vorlage wird dem Rat die endgültige Fassung des Aachener Lärmaktionsplans – 4. Runde (2024), Stand: 18. Juli 2024 vorgelegt. Textliche Änderungen zur Entwurfsfassung vom 14.05.2024 sind hellgelb unterlegt. Kleiner redaktionelle und sprachliche Anpassungen wurden nicht besonders hervorgehoben. Im Bereich der Maßnahmenblätter wurden zu einzelnen Maßnahmen Sachstand und Planung durch die jeweils ausführenden städtischen Bereiche auf den aktuellsten Stand gebracht.

Durch die Ergebnisse der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einbindung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben sich an den Zielsetzungen des LAP und den Maßnahmenblättern keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben.

Die Eingaben aus der Bürgerschaft bestätigen einige in der Lärmkartierung ermittelten Belastungsschwerpunkte und zeigen, dass nach wie vor weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm erforderlich sind, umgesundes Wohnen für die gesamte Bevölkerung zu erreichen. Durch die TÖB wurde insbes. auf die jeweiligen Zuständigkeiten der Straßenbaulast und die verkehrsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen hingewiesen. Genauere Ausführungen können den Kapiteln 6.2 bis 6.4 des LAP entnommen werden. Die Abwägung der Eingaben ist im LAP-Bericht im Anhang 3, Tabelle A 3.1. (ab Seite 67 des pdf.-Dokuments) zu finden.

Der Bezirksregierung Köln wurde per E-Mail mitgeteilt, dass die vorläufige Endfassung des Aachener Lärmaktionsplan 2024 für die Ratssitzung am 04.09.2024 im Ratsinformationssystem hochgeladen wird und diese unter Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses steht. Auf der Homepage der Stadt Aachen wird nach Freigabe im Ratsinfosystem unter der Rubrik Lärmschutz ein entsprechender Hinweis veröffentlicht. Der endgültige, vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Lärmaktionsplan muss gegenüber Land (MUNV), Bezirksregierung und LANUV spätestens bis 18.10.2024 gemeldet und über die dafür vorgesehenen Datenserver hochgeladen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) als solchen, sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar.

Der LAP 2024 stellt eine Fortschreibung des LAP 2020 dar und definiert damit den weiteren strategischen Rahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Aachen im Sinne der rechtlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Soweit im laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht bereits Mittel enthalten sind, muss der erforderliche Finanzbedarf für die in den Maßnahmenblättern dargelegten (Einzel-)Vorhaben nach Bedarf durch die für die Umsetzung verantwortlichen Handlungsträger / Fachbereiche ermittelt und im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen bei den zutreffenden Produkten eingebracht werden. Sollten maßnahmenbezogen – auch für die Finanzierung – weitere politische Beschlüsse erforderlich sein, sind diese entsprechend einzuholen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Der Lärmaktionsplan steht im Kontext verschiedener Planwerke der Stadt, die insgesamt das Ziel verfolgen Aachen zukunftsfähig und lebenswerter zu machen. Zahlreiche Maßnahmen der Verkehrsentwicklungsplanung, der Luftreinhalteplanung, der Stadtentwicklung (Masterplan 2030) und des Klimaschutzes (Integriertes Klimaschutzkonzept, IKSK) können gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung leisten. So tragen die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und die nachhaltige Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Zu-Fuß-Gehen) nicht nur dazu bei, eine Änderung des Mobilitätsverhaltens und Modal Splits anzustoßen und dabei das Klima zu entlasten, sondern auch einen Beitrag zur Minderung der Lärmbelastung zu leisten. Der Aachener Lärmaktionsplan verfolgt insoweit einen integrierten Planungsansatz und nutzt Synergieeffekte. Einzelne Maßnahmen wirken sich insoweit auch positiv für den Klimaschutz aus. Relevanz und Größenordnung können je nach Maßnahme variieren.

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-02 FB 36_0508_WP18 Laermaktionsplanung n SAO.pdf

7.8.2024

8.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 04.09.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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