28. August 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 10Öffentlich

Forstwirtschaftsplan 2025 für den Stadtwald

FB 36/0509/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Steinmetz erläutert ergänzend zur Vorlage.

Frau Conradt erkundigt sich nach Sturmschäden, Miniermottenbefall an Kastanien und ob es Probleme mit

Bikern im Wald gebe.

Herr Steinmetz teilt mit, Sturmschäden gebe es nicht mehr bzw. seien aufgearbeitet worden.

Die Miniermotte sei immer noch ein Thema. Zur Situation mit Bikern merkt er an, da sei man

verwaltungsintern und mit dem Geländefahrrad Aachen e.V. hinsichtlich eines Trainingsnetzes im

Abstimmungsprozess.

Herr Wallraven möchte wissen, ob es Probleme mit invasiven Pflanzen- und Tierarten und Wildverbiss gebe.

Herr Steinmetz nennt beispielhaft den japanischen Staudenknöterich als invasive Pflanzenart und bei den

invasiven Tierarten den Waschbären. Wildverbiss komme punktuell vor.

Zu der Frage von Frau Diepelt betreffend die Zahl der Bänke im Stadtwald und eventueller Sponsoren hierfür, teilt Herr Steinmetz mit, dass es ca. 15 Bänke im Stadtwald gebe. Die Bänke würden ausgetauscht; mit Spenden habe man bisher noch keine Erfahrung gemacht.

Herr Ferrari geht auf den Zustand der Waldwege ein und teilt mit, die Wege seien in der Vergangenheit durch schwere Fahrzeuge stark zerfahren worden. Die Wege würden mit Schotter verfüllt und seien doppelt so breit wie vorher. Hier sollte ein Rückbau erfolgen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Zentrale Ziele gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023) sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff Gemeinwohlleistung zusammengefasst werden können.

Das Forsteinrichtungswerk läuft zum 30.09.2025 aus und wird im kommenden Jahr aktualisiert.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2024

Das FWJ 2024 war geprägt von einem niederschlagsreichen Winter sowie von überdurchschnittlich hohen Regenmengen im Mai, Juni und Juli. Die Wassersituation in den Wäldern hat sich dadurch deutlich entspannt und die Bodenspeicher sind gut mit Wasser gefüllt.

Einhergehend mit der feucht-kühlen Witterung konnten sich Borkenkäfer nur gebremst vermehren.Im Gegenzug gewannen die Fichten an Vitalität und setzten sich gegen den Befall zur Wehr. Infolgedessen stagnierte im FWJ 2024 die Menge an Kalamitätsholz.

Mit dem Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und zu pflegen sind. Der Forstbetrieb steuert nach langer Zeit wieder auf reguläre und damit planbare Verhältnisse zu.

Einige Laubbaumarten (v.a. Buche) zeigen nach wie vor deutlich Blattverluste in der Krone. Es handelt sich unter anderem um Spätfolgen der langanhaltenden Trockenheit und der Hitze aus den Jahren 2018-2020 und 2022. Bei der Esche wie auch bei anderen Laubbäumen kommen weitere Mortalitätsfaktor hinzu, bspw. das Eschentriebsterben (Pilzbefall).

Für die Holzbereitstellung waren die hohen Niederschlagsmengen eher hinderlich, da die aufgeweichten Rückegassen kaum zu befahren waren. Mit den für 2024 geplanten Fichtendurchforstungen wurde zeitnah im November 2023 begonnen mit dem Ziel, diese bis Ende März 2024 abzuschließen. Witterungsbedingt wurden die Arbeiten jedoch häufig unterbrochen, so dass sich zum Stichtag 31.07.2024 immer noch Stämme im Wald (Münsterwald) befanden. Mit den Durchforstungen im Stadtwald wurde gar nicht erst begonnen; diese wurden komplett zurückgestellt. Je nach Witterung werden die Arbeiten im Spätsommer/Herbst fortgeführt. Dies erklärt die Plan-Ist-Abweichung in der nachfolgenden Übersicht.


Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Planwerte und dem Vollzug für den Gesamtbetrieb mit Stichtag 31.07.2024.

Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

Ist

Holzeinschlag

Laubholz

Festmeter

975

327

Nadelholz (Kalamität)

Festmeter

8.932

5.070

Pflanzung

Stück

15.560

15.720

Kulturpflege (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

26

26

Jungbestandspflege

Hektar

17

9

Verbissschutz (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

21

21

In der Gesamtschau wurde der Plan weitestgehend umgesetzt. Die Vorgaben im Bereich der Jungbestandspflege konnte nur in Teilen vollzogen werden. Die Arbeiten sind jedoch nicht zeitkritisch und werden nachgeholt.

Mit Beschluss vom 04.06.2024 wurden die von der Verwaltung vorgestellten Naturwaldentwicklungsflächen verabschiedet. Naturwaldentwicklungsflächen sind Waldgebiete, die nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt werden und sich natürlich entwickeln dürfen. Insgesamt wurden knapp 137 Hektar ausgewählt. Das entspricht 5,8 Prozent der städtischen Gesamtwaldfläche. In Verbindung mit den bereits im Jahr 2003 ausgewiesenen Naturwaldentwicklungsflächen summieren sich die Waldflächen mit Nutzungsverzicht auf ca. 255 Hektar, entsprechend 10,8 Prozent.

Forstwirtschaftsplan 2025

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

Baumartengruppen (Angaben in Festmeter)

Eiche

Buche/Alh*)

Aln*)

Kiefer/
Lärche

Fichte**)/
Douglasie

Summe

a)

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015

551

2.767

455

681

4.959

9.413

b)

abgeglichener Hiebssatz 2025
Stand 31.07.2024

3.181

16.067

3.613

4.942

2.915

30.718

c)

Planung 2025

70

419

29

336

3.786

4.640

*)Alh =andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln =andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)

zu a)Der jährl. Hiebsatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebsatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten
des Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien
der Nachhaltigkeit zu verletzen

Zeile a) stellt die laut Forsteinrichtung 2015 mögliche jährliche Nutzungsmenge aufgeschlüsselt nach Baumartengruppen dar. Diese Aufstellung ist teilweise überholt, da aufgrund der Schadereignisse Fichtenwälder verlorengingen und auf den entstandenen Freiflächen noch kein nutzbares Holz anfällt. Dennoch sind Pflegerückstände in den verbliebenen Fichtenwäldern zu verzeichnen, die nun nachgeholt werden. Geplant ist die Nutzung von 4.122 Erntefestmeter Kiefer, Lärche, Douglasie und Fichte.

Gemäß dem Waldbewirtschaftungskonzept der Stadt Aachen werden in den Laubwäldern, bedingt durch eine gedrosselte Holznutzung, weitere Holzvorräte aufgebaut. Die geplanten Nutzungsmengen sind gering, auch aufgrund der ungünstigen Holzmarktlage (v.a. bei Buchen). Entlang der Straßen und der Wohnbebauung werden jedoch verstärkt Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Betroffen sind in erster Linie Laubbäume. Diese Maßnahmen sind – da zum Teil nicht planbar - im Forstwirtschaftsplan nicht enthalten. Sie erhöhen die genutzte Laubholzmenge nur unwesentlich.

Neben der Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffes Holz schafft die Nutzung - insbesondere älterer Bäume - Lichtkegel und sorgt mittelfristig für eine sich dynamisch entwickelnde jüngere Waldgeneration. Horizontal und vertikal gemischte Wälder besitzen gemeinhin ein hohes Selbstheilungsvermögen/eine hohe Anpassungsfähigkeit (Resilienz) im Hinblick auf den Klimawandel. Mit Augenmaß durchgeführte Durchforstungen tragen darüber hinaus zur Vitalisierung der Nachbarbäume bei, die ihre Krone und ihre Wurzeln in die entstehenden Freiräume entfalten.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Mit dem Rückgang der Schadflächen sinkt auch die Zahl der neu zu begründenden Kulturen.

Sofern nicht von Natur aus die im Fokus stehenden klimaresilienteren Baum- und Straucharten auflaufen, werden diese durch den Forstbetrieb gepflanzt.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen im Stadtwald 3.820 Bäume gepflanzt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Eichen und Rotbuchen.

Strauch-/Baumart

Stück

Stieleiche

760

Traubeneiche

1.400

Rotbuche

1.250

Esskastanie

210

Hainbuche

25

Winterlinde

50

Roterle

100

Weißtanne

25

Summe

3.820


Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider i.d.R. zweimal jährlich freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Viele dieser Freiflächen sind in den Jahren 2018-2020 entstanden und fallen mittlerweile aus der Pflege heraus. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf rund 18,7 Hektar (im Vorjahr: ca. 25 Hektar).

Auch die Flächen zum Schutz gegen Wildverbiss nehmen weiter ab. Das Streichen von Verbissschutzmittel ist auf ca. 13 Hektar (im Vorjahr: 20 Hektar) geplant, sowohl im Sommer, als auch im Winter.

Jungbestandspflege

Die einzelnen Baumarten weisen im jungen Alter eine sehr unterschiedliche Wuchsdynamik auf. Ohne oder mit falscher Jungbestandspflege können konkurrenzschwächere aber als klimaresilient(er) geltende Baumarten verloren gehen. Andere Baumarten (z. B. Fichten) bauen ihre Dominanz dagegen weiter aus. Die Eingriffe erfolgen punktuell und zielen auf einen artenreichen Mischwald ab. Bei einer günstigen Ausgangssituation sollen die Prozesse ungestört ablaufen.

Des Weiteren werden invasive Arten wie bspw. die spätblühende Traubenkirsche (Neophyt) oder nicht lebensraumtypische Pflanzen (z. B. Kirschlorbeer) beseitigt.

Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 1,8 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Der Schwerpunkt liegt im FWJ 2025 bei der Wegeinstandsetzung sowie dem Austausch defekter Bänke.

Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Orientierungstafeln, Hütten usw. bewegen sich im üblichen Rahmen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-02 FB 36_0509_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

13.8.2024

93.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 28.08.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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