Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit
BA 0/0201/WP18 · Entscheidungsvorlage
Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit
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Herr Ferrari verweist zu den Richtlinien auf die Anmerkungen von Frau Dr. Keller in der Sitzung vom 22.05.2024.
Frau Dr. Keller teilt mit, die ursprüngliche Formulierung in den Richtlinien zur Fördersumme sei korrekt und
inhaltlich klar. Die Interpretation hierzu sei innerhalb der Bezirksvertretung unterschiedlich gewesen. Sie stimmt der geänderten Fassung nicht zu. Wenn ein Eigenanteil von 20 % erbracht werde, könnten nicht noch mal 20 % vom beantragten Zuschuss abgezogen werden, da ansonsten die Förderung lediglich 60 % betrage. Sie spricht sich für eine Förderung von 80 % aus. Die ursprüngliche Formulierung der Richtlinien
„Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, maximal 10.000,00 €.“
sollte nicht geändert werden.
Herr Moselage schließt sich den Ausführungen von Frau Dr. Keller an.
Herr Pfeiffer bekräftigt die Ausführungen von Frau Dr. Keller und ist ebenfalls gegen eine Änderung der
Richtlinien.
Auch Herr Dr. Otten ist für die Beibehaltung der bisherigen Formulierung und regt an, den Satz
„Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ hieran anschließend einzufügen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte spricht sich einvernehmlich dafür aus, die ursprüngliche Formulierung zur Höhe des Förderbetrages beizubehalten und den Satz „Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ anschließend an diesen Text einzufügen.
Weitere Änderungen sollen bis zur nächsten Sitzung mitgeteilt werden.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu Punkt 3. Förderfähigkeit.
Erläuterungen
Entsprechend der Mitteilung in der Sitzung vom 19.06.2024 wird Punkt 3., Absatz 2, der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte wie folgt geändert:
„Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 20 % zu erbringen. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, des Zuschussbedarfs, maximal 10.000,00 €.“
Die geänderten Richtlinien sind beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 1000615
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1000615
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-07-31 BA 0_0201_WP18 Aenderung der Richtli SAO.pdf
2.8.2024
210.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 28.08.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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