28. August 2024 um 17:00, Rathaus
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Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit

BA 0/0201/WP18 · Entscheidungsvorlage

Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Ferrari verweist zu den Richtlinien auf die Anmerkungen von Frau Dr. Keller in der Sitzung vom 22.05.2024.

Frau Dr. Keller teilt mit, die ursprüngliche Formulierung in den Richtlinien zur Fördersumme sei korrekt und

inhaltlich klar. Die Interpretation hierzu sei innerhalb der Bezirksvertretung unterschiedlich gewesen. Sie stimmt der geänderten Fassung nicht zu. Wenn ein Eigenanteil von 20 % erbracht werde, könnten nicht noch mal 20 % vom beantragten Zuschuss abgezogen werden, da ansonsten die Förderung lediglich 60 % betrage. Sie spricht sich für eine Förderung von 80 % aus. Die ursprüngliche Formulierung der Richtlinien

„Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, maximal 10.000,00 €.“

sollte nicht geändert werden.

Herr Moselage schließt sich den Ausführungen von Frau Dr. Keller an.

Herr Pfeiffer bekräftigt die Ausführungen von Frau Dr. Keller und ist ebenfalls gegen eine Änderung der

Richtlinien.

Auch Herr Dr. Otten ist für die Beibehaltung der bisherigen Formulierung und regt an, den Satz

„Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ hieran anschließend einzufügen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte spricht sich einvernehmlich dafür aus, die ursprüngliche Formulierung zur Höhe des Förderbetrages beizubehalten und den Satz „Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ anschließend an diesen Text einzufügen.

Weitere Änderungen sollen bis zur nächsten Sitzung mitgeteilt werden.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu Punkt 3. Förderfähigkeit.

Erläuterungen

Entsprechend der Mitteilung in der Sitzung vom 19.06.2024 wird Punkt 3., Absatz 2, der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte wie folgt geändert:

„Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 20 % zu erbringen. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, des Zuschussbedarfs, maximal 10.000,00 €.“

Die geänderten Richtlinien sind beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-07-31 BA 0_0201_WP18 Aenderung der Richtli SAO.pdf

2.8.2024

210.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 28.08.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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