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Sachstandsbericht Grün- und Gestaltungssatzung

FB 36/0462/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Neumann lobt die Verwaltungsvorlage und begrüßt, dass die Gestaltungssatzung offenkundig Wirkung zeige.

Gleichwohl merkt er kritisch an, dass die Tatsache, dass es auf kommunaler Ebene einer solchen Satzung bedürfe, auf Mängel der Landesauordnung zurückgehe, in der Klimaschutz und Immissionsschutz nicht ausreichend berücksichtigt seien, so dass diese Aspekte in der Bauleitplanung verbindlich kaum geregelt werden könnten.

Des Weiteren bittet er die Verwaltung,sich bei Gelegenheit zu der Frage zu äußern, ob es einen Widerspruch zwischen der Forderung nach Dachbegrünung und der Installation von Photovoltaikanlagen gebe. Es dürfe nicht ein Effekt der Gestaltungssatzung sein, Bauherrn von der Installation einer PV-Anlage abzuhalten.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 12.07.2017 die Grün- und Gestaltungssatzung beschlossen, die mit der Veröffentlichung am 14.09.2017 in Kraft getreten ist.

Seitdem ist die Grün- und Gestaltungssatzung für alle Bauvorhaben und Neueinrichtungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 BauGB anzuwenden.

Bereits Ende 2018 konnte dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ein deutlicher Erfolg der Satzung und eine positive Bilanz präsentiert werden. Es wurde vereinbart, dass nach einem Jahr ein erneuter Sachstand zur Satzungsanwendung mitgeteilt wird.

Insgesamt wurden bis heute 94 Bauanträge, die aufgrund ihrer Art und Größe unter die Regelungen der Satzung fallen, der Abteilung Grün- und Umweltvorsorgeplanung zur Prüfung vorgelegt.

Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden fortlaufend aus Gründen des Monitorings in einer Statistik aufgelistet.

Insgesamt sind mit Einreichung der Bauanträge

-56.970 qm extensive Dachbegrünung

-200 Baumpflanzungen auf Stellplatzflächen

-3.530 qm intensive Begrünung auf Tiefgaragen

gefordert.

Das ist ein deutlicher Erfolg der Satzung, denn aufgrund rein freiwilliger Begrünungsmaßnahmen der Bauherren wäre nur ein Bruchteil dessen zustande gekommen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Bauanträge kam, sofern ein Flachdach in entsprechender Größe vorgesehen war, die Anforderung nach einer Dachbegrünung zum Zuge. Ebenso mussten bei 30 Stellplatzanlagen Bäume vorgesehen werden.

Die Forderung laut Satzung zur Begrünung gewerblicher Lagerflächen und offener

Ausstellungsflächen kamen bis jetzt bei noch keinem Bauantrag zum Zuge.

Noch befinden sich zahlreiche Bauvorhaben, für die in der erteilten Baugenehmigung Auflagen aus der Satzung aufgenommen wurden, vor oder in der Umsetzung.

So sind z.B. von den 21 genehmigten Bauanträgen aus dem Jahr 2017 noch 15 Objekte im Bau

(71 %). Sechs Bauvorhaben sind bereits fertig gestellt und wurden in Bezug auf die Einhaltung der geforderten Dachflächen und Bäume kontrolliert und abgenommen.

Daraus resultierend wurden bis jetzt 1.975 qm extensive Dachbegrünung angelegt und 46 Bäume gepflanzt.

Das bedeutet, dass von Prüfung der Bauanträge bis zur Abnahme ca. 3 Jahre oder mehr vergehen. Somit sind in den nächsten Jahren noch zahlreiche Bauvorhaben in der Umsetzung zu erwarten.

Ein kontinuierliches Monitoring ist ebenso erforderlich, da der Erfolg der Satzung an einer langfristigen Einhaltung der Vorgaben zu messen ist.

Die Akzeptanz der Satzung ist nach wie vor gegeben, der Einfluss auf die Grüngestaltung der Grundstücke ist in vielen Fällen positiv zu werten. Vermehrt wurde in den letzten Monaten nach der Anlage von Photovoltaikanlagen als Alternative zum Gründach oder kombinierten Planungen mit Photovoltaik gefragt. Vorhaben, die sowohl ein Gründach wie auch eine Photovoltaikanlage vorsehen, werden bei Einhaltung der geforderten Flächengrößen genehmigt. Klare Definitionen und der Umgang mit diesem Thema müssen zur nächsten Anpassung der Satzung mit aufgenommen werden.

Positive Beispiele der Umsetzung:

Parkplatze Restaurantbetriebe Gut- Dämme-Str.

Parkplatz Discounter

extensive Dachbegrünung Kita Sittarder Str.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-10 FB 36_0462_WP17 Sachstandsbericht Gr SAO.pdf

16.11.2024

2.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 23.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:03