Feuerwerksverbot für den historischen Ortskern von Kornelimünster - Antrag der GRÜNE-Fraktion sowie der SPD-Fraktion vom 21.12.2023
Dez II/0102/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Hoffner zeigt sich sehr überrascht über die Empfehlung der Verwaltung, von dem Erlass einer Allgemeinverfügung bzw. der Erweiterung der bereits bestehenden Verfügung auf Kornelimünster abzusehen. Er kann keinen Unterschied zwischen der örtlichen Situation in der Aachener Innenstadt zum Historischen Kern in Kornelimünster erkennen. An beiden Örtlichkeiten ist die unmittelbare Nähe von Kirchen (Aachener Dom in der Innenstadt und hier die Kirche St. Kornelius) und besonders brandempfindlichen Gebäuden gegeben.
Trotz des § 23 I 1. SprengV, der in beiden Fällen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verbietet, hat man für den Bereich der Innenstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, insbesondere wur-de die Notwendigkeit festgestellt, dass aus nachvollziehbaren Gründen ein Verbot in einem weiteren Umfeld erforderlich ist. Herr Hoffner vertritt die Auffassung, dass für den Altstadtkern von Kornelimünster die gleichen Voraussetzungen vorliegen.
Herr Gilles unterstützt die Ausführungen von Herrn Hoffner. Er spricht sich für eine Beschlusserweiterung aus.
Herr Krott unterstreicht die Notwendigkeit einer Ausweitung der städtischen Allgemeinverfügung auf den Historischen Ortskern von Kornelimünster.
Herr Vecqueray kann den Sinn einer solchen Erweiterung nicht erkennen. Nach seiner Wahrnehmung werden in diesem Bereich eh keine Feuerwerkskörper abgeschossen.
Herr Krott hat andere Erfahrungen gemacht. Er hält am Antrag der beiden Fraktionen vom 21.12.2023 fest.
Herr Hoffner wiederholt seine Auffassungen und bekräftigt die Notwendigkeit den o.g. Antrags.
Frau Nußbaum spricht sich dagegen aus. Zum einem gibt es gar keine und nur ganz wenige Menschen, die am 31.12. an der besagten Örtlichkeit Feuerwerkskörper zünden. Zum anderen sollte man auf den Menschenverstand der Bewohner vertrauen und keine unnötigen Verbote aussprechen.
Herr Krott hat kein Vertrauen, dass sich alle Menschen im Historischen Ortskern über die möglichen Gefahren im Klaren sind.
Herr Hoffner befürchtet, dass der Historische Ortskern mit den jahrhundertealten Gebäuden im schlimmsten Fall vollends ein Raub der Flammen werden könnte.
Frau Nußbaum sieht eine solche Gefahr überhaupt nicht. Sie hält die Argumentation in der Verwaltungsvorlage vollumfänglich für nachvollziehbar.
Herr Hoffner untermalt nochmals mit Nachdruck seine Auffassung, dass die städtische Allgemeinverfü-gung für die Innenstadt auf den Historischen Ortskern in Kornelimünster erweitert wird.
Herr Jumpers unterstützt die Auffassung der CDU-Fraktion, eine Notwendigkeit zur Erweiterung erschließt sich ihm nicht.
Sodann ergreift Frau Opitz das Wort. Angesichts des Austausches der verschiedenen Auffassungen sind nach ihrer Wahrnehmung die Argumente für und wider hinreichend ausgetauscht worden. Sie stellt daher einen Antrag zur Geschäftsordnung an den Bezirksbürgermeister, dass nunmehr über den erweiterten Beschlussvorschlag abgestimmt werden sollte.
Der Bezirksbürgermeister verliest diesen und lässt sodann hierüber abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Wahlheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sibylle Keupen
(Oberbürgermeisterin)
Erläuterungen
Mit Antrag vom 21.12.2023 beantragen die GRÜNE- und SPD-Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster / Walheim folgenden Beschluss zu fassen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot an Sylvester, die seit 2022 für die Innenstadt gilt, auf den Bereich des historischen Ortskern von Kornelimünster auszudehnen und zum Jahreswechsel 2024/2025 erstmals anzuwenden.“
Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit dem Vorhandensein vieler schützenswerter Bauten, die durch das Silvester-Feuerwerk gefährdet seien, ebenso wie mit der Belastung für die Umwelt, der Stressbelastung für Haus- und Wildtiere und dem Verletzungsrisiko für Menschen.
Das grundsätzliche Anliegen der Einrichtung von feuerwerkskörperfreien Zonen in Aachen zum Silvesterabend ist nicht neu. Hierzu sei auch auf die Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 15.02.2022 und des Hauptausschusses der Stadt Aachen vom 15.09.2021 verwiesen.
Allgemein ist festzuhalten:
Bereits nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5238) geändert worden ist (im Folgenden kurz: 1. SprengV), ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Darüber hinaus kann allgemein oder im Einzelfall angeordnet werden, dass pyrotechnische Gegenstände
- der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
- der Kategorie F 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten
Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.
Die Allgemeinverfügung vom 09.11.2023 für den Bereich der Innenstadt, öffentlich bekanntgemacht am 25.11.2023, ist und war angezeigt, da aus den dort genannten Gründen ein Verbot in einem weiteren Umfeld als nur in unmittelbarer Nähe der besonders brandempfindlichen Gebäude notwendig war bzw. ist. Zudem zeigten die Erfahrungen aus Vorjahren, dass in der Aachener Innenstadt eine erhebliche Zahl pyrotechnischer Gegenstände abgebrannt wurde.
Konkret auf den historischen Ortstkern in Kornelimünster bezogen ist festzuhalten:
In unmittelbarer Nähe zur Probsteikirche St. Cornelius ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ohnehin untersagt.
Weiter ist nicht eindeutig, ob aufgrund der geographischen Besonderheiten des historischen Ortskerns in Kornelimünster (Lage im Talkessel) von Seiten der Bevölkerung ein gesteigertes Interesse am Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände an genannter Stelle besteht.
Auch gilt es, wie auch im Rahmen der politischen Beratung über ein stadtweites Feuerwerksverbot (vgl. Vorlage FB 32/0022/WP18 zur Sitzung des Rates vom 15.02.2023) zutreffend dargelegt, zu beachten, dass die Umsetzung einer Allgemeinverfügung Grenzen in der Kontrollfähigkeit findet. Für die Durchsetzung einer solchen Allgemeinverfügung stehen weder im Bezirksamt personelle Ressourcen zur Verfügung, noch reichen die personellen Kapazitäten des OSD in der Silvesternacht aus, sowohl die hochfrequentierte Innenstadt zu behüten als auch darüber hinaus weitergehende Verbotszonen in den jeweiligen Bezirken.
Die Verwaltung empfiehlt daher, von dem Erlass einer solchen Allgemeinverfügung abzusehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 1000796
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1000796
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-08-09 Dez II_0102_WP18 Feuerwerksverbot fuer SAO.pdf
12.8.2024
198.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 28.08.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat II
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen