Prioritätenliste Kleinmaßnahmen 2024
FB 68/0099/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Bezirksbürgermeister teilt hierzu mit, dass sich vor Beginn der heutigen Sitzung der Bezirksvertreter Herr Vecqueray sich bei ihm für diesen Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hat. Er nimmt daher jetzt im Zu-schauerbereich Platz und nimmt weder an der weiteren Beratung noch an der Abstimmung teil.
Herr von Thenen fragt, ob zu der Vorlage der Verwaltung Wortmeldungen gewünscht.
Herr Plum hat sich die Prioritätenliste genau angesehen. Es sieht es als großes Manko an, dass manche durchaus sinnvolle Kleinmaßnahme, die in der aktuellen Liste einen hinteren Platz belegt, womöglich niemals verwirklicht wird, weil ja jährlich neue Projekte mit einer höheren Priorität hinzukommen. Er fragt nach, ob es für die 4 Maßnahmen des Stadtbezirkes Aachen-Kornelimünster/Walheim auch andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Er sieht darin die einzige Chance, dass diese Maßnahmen tatsächlich auch einmal umgesetzt werden können.
Herr von Thenen versucht, auf diese in seinen Augen berechtigte Frage eine zufriedenstellende Antwort zu formulieren. Er hält es ausdrücklich nicht für ratsam, diese Projekte z.B. über die bezirklichen Mittel zu finanzieren. Nach seiner Einschätzung würde die Bezirksvertretung mit einer solchen Entscheidung ein Fass aufmachen, dass nicht mehr zu schließen wäre. Frau Nußbaum habe ja bereits in der letzten Sitzung diese Situation ähnlich kritisch hinterfragt. Ihm selbst ist es auch bei seiner doch nicht gerade kurzen Erfahrung nicht gelungen, die Entscheidungen über die Einordnung in der Rangliste vollends nachvollziehen zu können.
Er möchte als Vergleich hier die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Bundesländer im Bundesrat heranziehen. Die drei Bundesländer Sachsen (4.089.467), Thüringen (2.122.335) und Brandenburg (2.581.667) haben insgesamt noch nicht einmal die Hälfte (zusammen 8.793.469) an Einwohner*innen als ganz Nordrhein-Westfalen (18.190.422), dennoch zusammen (3 x jeweils 4 Stimmen = 12) doppelt so viele Stimmen als unser Bundesland.
Auch in unserem Bereich sind solche Disparitäten festzustellen.
Nach seiner Vorstellung könnte zukünftig die Prioritätenliste so gestaltet werden, dass zumindest eine Maß-nahme pro Jahr für jeden Stadtbezirk verwirklicht wird. In diesem Jahr sind auch noch die Maßnahmen zum Klimaschutz in die Liste aufgenommen worden, die vorher über andere Positionen im Haushaltsplan abgebildet worden sind. Für dieses Jahr sieht er leider keine realistische Chance mehr auf eine Änderung der Kriterien.
Für die Zukunft hält er es für ratsam, den Vertreter der Fachverwaltung frühzeitig zu einer Sitzung der Bezirks-vertretung einzuladen, um die Sicht der gewählten Mitglieder*innen der Bezirksvertretung mit Nachdruck zu vertreten.
Frau Nußbaum möchte folgende insgesamt drei Punkte aus der Prioritätenliste zur Weiterleitung an die Verwal-tung anmerken:
- lfd. Nr. 2 Adalbertsteinweg/Reichsweg, hier ist eine Zuordnung zum Stadtbezirk BA 4 notiert, was na-türlich nicht richtig sein kann (richtig BA 0 Aachen-Mitte). Auch in der Anlage 2 ist dieser Fehler zu finden. Sie bittet hier um eine entsprechende Korrektur.
- lfd. Nr. 85 Münsterstraße/Vennbahnweg gehört auch nicht zum Stadtbezirk BA 4, diese müsste im
Bezirk Brand zu finden sein
- lfd. Nr. 111 Raerener Straße 366, der richtige Stadtbezirk müsste auch hier BA 0 Aachen-Mitte sein.
Hierzu meldet sich Herr Zwick, Mitarbeiter des Fachbereichs Mobilität und Verkehr, Team Straßenplanung, der für einen späteren Tagesordnungspunkt heute eingeladen worden ist.
Herr von Thenen bittet ihn, zu den von Frau Nußbaum aufgeworfenen Punkten Stellung zu beziehen. Herr Zwick bittet um Entschuldigung, die Fehler werden so schnell als möglich behoben.
Frau Nußbaum hat noch eine Frage zum Punkt 133 „Umlaufsperren zu eng für Radfahrende“ und fragt, ob diese Maßnahme nicht kurzfristig aufgrund des sehr geringen Aufwandes realisiert werden kann.
Herr von Thenen erläutert hierzu, dass es sich bei diesem Punkt um einen Fußweg vom Eichenheck hin zur Aachener Straße handelt. An der Aachener Straße sind zwei Bügel so eng aufgestellt worden, dass ein Durchfahren für Radfahrende, insbesondere auch mit Anhängern für Kinder oder auch für drei- oder vierrädrige E-Scooter, sehr schwierig bis nahezu unmöglich macht. Zunächst sollte man sich diesen Weg genau ansehen. Wenn dieser Weg für Radfahrende geeignet ist, könnte das Versetzen einer der beiden Bügel innerhalb einer Stunde abgeschlossen sein.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, lässt der Bezirksbürgermeister über den Be-schlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
DieBezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.
Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.
Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen seit dem letzten Jahr (2023) erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:
- Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit - Wichtung 1
- geringer Beitrag 0 Punkte
- mittlerer Beitrag (z.B. Absenkung)1 Punkt
- hoher Beitrag, (z.B. Querungshilfe)2 Punkte
- Realisierbarkeit - Wichtung 1
- nicht umsetzbar0 Punkte
- mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar
(z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)1 Punkt
- geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar
(z.B. Absenkung)2 Punkte
- Umfang profitierender Nutzer*innen - Wichtung 1
- Einzelperson0 Punkte
- Akteur / Gruppe1 Punkt
- Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)2 Punkte
- Barrierefreiheit - Wichtung 0,5
- kein Beitrag0 Punkte
- mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)1 Punkt
- hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)2 Punkte
- Aufenthaltsqualität und Stadtbild - Wichtung 0,8
- kein Beitrag0 Punkte
- mittlerer Beitrag1 Punkt
- hoher Beitrag2 Punkte
- Grundversorgung - Wichtung 1
- keinen/ geringer Beitrag0 Punkte
- mittlerer Beitrag (z.B. Leitung)1 Punkt
- hoher Beitrag (z.B. Entwässerung, ÖPNV)2 Punkte
- Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen - Wichtung 1
- nicht bekannt0 Punkte
- Einzelantrag Bürger*innen0 Punkte
- Mängelmelder0 Punkte
- Personenkreis, Verband1 Punkt
- politischer Antrag2 Punkte
- Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz - Wichtung 1
- kein Beitrag0 Punkte
- mittlerer Beitrag1 Punkt
- hoher Beitrag2 Punkte
Für jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (niedriger Beitrag / nicht bekannt = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet.
Unfallschwerpunkte haben dabei eine besondere Wichtigkeit und sind schnellstmöglich zu beseitigen. Diese werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 12 Punkten bewertet. Maßnahmen, die gar nicht realisiert werden können, werden mit 0 bewertet.
Die Kriterien und Wichtungen wurden seit der letzten Vorlage im vergangenen Jahr noch einmal angepasst und überarbeitet. So hat das Kriterium „Art/Umfang der Antragsstellenden / Interessengruppen“ eine höhere Wichtung bekommen, um auch politische Anträge höher einzustufen. Das Kriterium „Zeitpunkt der Antragstellung“ ist entfallen, da dies rückwirkend schwer nachzuvollziehen und einzuordnen war und die zeitliche Eingabe einer Maßnahme keine hohe Relevanz haben sollte.
Weiterhin ist das Kriterium „Grundversorgung“ hinzugekommen, um die Lücke für die als Straßenbaulastträger geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten zu können und zu schließen.
Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese zukünftig zum jeweiligen Jahreswechsel allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist. Die Verwaltung wird die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umsetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden. Zum Teil werden Maßnahmen geplant, die in der Prio nicht weit oben stehen. Dies liegt daran, dass die Planungen begonnen wurden, als es noch keine Prioritätenliste gab und die Planungen jetzt aber abgeschlossen werden sollen.
Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität(FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.
Im Gegensatz zu der letzten vorgestellten Liste sind nun auch die zahlreichen Meldungen aus dem Mängelmelder eingearbeitet worden.
Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten zum Teil auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2024 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage 1 Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2024 zu entnehmen.
Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Im Anhang 2 Maßnahmenumsetzung in 2023 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2023 tatsächlich in die Umsetzung gingen.
Finanzierung
Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen Mittel investiv in 2024 in Höhe von 150.000 € sowie ab 2025 jährlich in Höhe von 130.000 € für entsprechende Tiefbauarbeiten und in 2024 in Höhe von 60.000 € sowie ab 2025 jährlich in Höhe von 40.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv jährlich in Höhe von 70.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.
Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ abgerechnet. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 210.000,00 | 318.953,94* | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 210.000,00 | 318.953,94 | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 70.000,00 | 119.424,62** | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 60.000,00 | 79.776,28*** | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 130.000,00 | 199.200,90 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 60.000 | 60.000 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 60.000 | 60.000 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 30.000 | 30.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 108.953,94 €
** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €
*** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 60.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 19.776,28 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Erläuterung:
Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.
Technische Details
ID: 1000799
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1000799
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-08-06 FB 68_0099_WP18 Prioritaetenliste Kle SAO.pdf
13.8.2024
456.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 28.08.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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