27. August 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 10Öffentlich

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0524/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen: Aachener Schwimmverein 06 e.V. sieben Rückenstarthilfen 1.725,20 €

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

Aachener Schwimmverein 06 e.V.

sieben Rückenstarthilfen

1.725,20 €

Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Verein Aachener Schwimmverein 06 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von sieben vereinseigenen Rückenstarthilfen gestellt. Diese werden benötigt, um bei den hochklassig besetzten Schwimmwettkämpfen, welche der Verein regelmäßig veranstaltet, den Sportler*innen möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und auch um mit anderen international besetzten Wettkämpfen mithalten zu können. Bei (inter-)nationalen Wettkämpfen haben sich zur Vereinfachung des Rückenstarts die beantragten Rückstarthilfen durchgesetzt. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der sieben Rückenstarthilfen 6.900,81 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener Schwimmverein 06 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.725,20 € ergeben.

Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurde für vier Anträge ein Betrag in Höhe von 6.487,00 € bewilligt. Jedoch verzichtet davon ein Verein nachträglich auf die Förderung in Höhe von 2.500,00 €, da die Anschaffung des vereinseigenen Sportgeräts dem Verein doch nicht möglich ist. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.725,20€ erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 4.287,80 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000,00

10.000,00

30.000,00

30.000,00

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000,00

10.000,00

30.000,00

30.000,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig , 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-07 FB 52_0524_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

13.8.2024

130.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sondersitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 27.08.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:33

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen