Grünpfeil für den Radverkehr - Bürgerantrag vom 11.03.2022
FB 68/0104/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Hamblock, Abteilungsleiter der Straßenverkehrsbehörde präsentiert den Antrag aus Sicht der Verwaltung, da der Antragsteller heute nicht vor Ort sein kann. Zunächst erklärt Herr Hamblock, dass es sich bei vorliegendem Antrag, als auch dem ähnlich lautenden Antrag aus der Politik (FB 61/1536/WP17) um ein sehr komplexes Thema handele.
Schon bei der Vorprüfung konnte festgestellt werden, dass sich durch die in der Vorlage beschriebene Verfahrensweise ein immenser Bearbeitungsaufwand ergibt, der neben den bestehenden Aufgaben durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht zu leisten war.
Jeder Verkehrsknoten muss von 3 Stellen begutachtet werden (Mitarbeitende der Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung des Straßen-Baulastträgers und der Polizei). Das sind zum Teil tausende Betrachtungen, da oftmals 4 und mehr mögliche Abbiegevorgänge an einem Knotenpunkt durchführbar sind. Zurzeit wird geprüft, ob ein externes Büro mit dieser Aufgabe betraut werden kann.
Ben Jansen, Referent Radverkehrsplanung, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) möchte den eingereichten Bürgerantrag gerne unterstützen. Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein einfaches und günstiges Mittel, um Reisezeiten zu verkürzen, wodurch das Fahrrad für Alltagswege attraktiver wird.
Herr Jansen zeigt sich enttäuscht, dass verwaltungsseitig noch immer keine Prüfung erfolgt ist und dass trotz der Überplanungen der letzten vier Jahre noch immer kein einziger Rad-Grünpfeil im Stadtgebiet zu finden ist. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ansatz, auf einen Schlag sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet zu prüfen, hält der ADFC für nicht zielführend. Vielmehr sollten Knotenpunkte priorisiert werden, die für den Radverkehr besonders relevant sind. Hier ist insbesondere der Grabenring zu nennen, da der Mobilitätsausschuss 2021 einstimmig beschlossen hat, dass Maßnahmen zur Ertüchtigung als Radverteilerring ausgearbeitet werden sollen.
Herr Hilgers bedauert, dass es im vorliegenden Fall nicht mit Schildern, einer Leiter und Schrauben getan ist. Es geht um Verkehrssicherheit und da ist es verständlich, dass sehr sensibel mit den schwächsten Verkehrsteilnehmern (Kinder, Fußgänger, Menschen mit Handicaps) umgegangen wird. Eine gewissenhafte Prüfung muss über jedem Schnellschuss stehen, zumal die Kommission barrierefreies Bauen die Grünpfeile ja bereits abgelehnt hat.
Frau Göths gibt zu bedenken, dass die Vorteile die Herr Jansen zuvor beschrieb, zwar für Radfahrende aber nicht für Fußgänger*innen eindeutig sind. Anfangen sollte man mit der Beschilderung auf den neu eingerichteten Fahrradstraßen oder dem Grabenring. Dies bezüglich stimmt Frau Göhts dem ADFC zu. Auch eine externe Prüfung scheint ihr sinnvoll.
Frau van der Meulen wünscht sich ein etwas eindeutigeres Projektpapier aus der Verwaltung in das die Kommission barrierefreies Bauen unbedingt weiter mit einbezogen werden muss. Das Thema sollte ferner im Mobilitätsausschuss weiter behandelt werden.
Frau Scheidt verdeutlicht, dass es auch ihr in erster Linie um die Sicherheit der zu Fuß gehenden geht. Da Sie bereits seit langer Zeit Achtsamkeit von allen Seiten, im Straßenverkehr deutlich vermisst, muss der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen.
Herr Palm fragt sich wie Kinder auf das Fahrverhalten der Radfahrenden reagieren würden. Ein solcher Grünpfeil muss achtsam unterrichtet werden, da für Kinderaugen schwer zu unterscheiden von undiszipliniertem Verhalten an Kreuzungen/roten Ampeln. Er kann sich für Leichtigkeit im Straßenverkehr sehr begeistern, aber speziell dieses Verkehrszeichen sollte gut geprüft werden.
Frau Derichs gibt zu Protokoll, dass Sie eine Fremdexpertise nicht für richtig hält. Die Verwaltung solle selber prüfen. Unsere Verkehrsexpert*innen sind auch die Expert*innen unserer Stadt.
Frau Schmidt-Promny fragt abschließend ob es der Verwaltung möglich ist, zu prüfen wo der Schutz der Fußgänger*innen klar im Vordergrund steht um diese Knotenpunkte dann aus der Planung auszunehmen?
Herr Hamblock erklärt, dass er auch Vorsitzender der Unfallkommission ist. Die schwächsten Verkehrsteilnehmer werden immer mitbetrachtet. Betrachtungen vor Ort werden bspw. auch immer aus der Sicht eines Kindes vollzogen. Wenn man nur einen Meter groß ist, ergeben sich manche Gefahren aus einer völlig anderen Sicht. Er versichert, dass Komfort zurücksteckt, wenn Gefahr absehbar ist.
Herr Dopatka schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:
Beschluss
Erläuterungen
Mit dem zu behandelnden Bürgerantrag wird die Verwaltung aufgefordert, an allen lichtsignalgeregelten Straßeneinmündungen, die auf eine Straße mit rechtsseitigem Fahrradschutzstreifen oder Fahrradweg führen, den Grünpfeil für den Radverkehr anzubringen.
Auch aus dem politischen Raum ist ein ähnlich lautender Antrag auf Einrichtung des Grünpfeils für den Radverkehr gestellt worden (FB 61/1536/WP17). Die Verwaltung hat diesen Prüfauftrag angenommen und in einer ersten Überlegung angestrebt, diesen in einem Gesamtpaket abzuarbeiten. Lichtsignalanlagen, die von aktuellen Überplanungen betroffen sind, sollten aus dem Gesamtpaket herausgenommen und separat betrachtet werden.
Der „Grünpfeil für den Radverkehr“ wurde mit der Änderung vom 20.04.2020 - in Kraft getreten am 28.04.2020 – in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt.
Um die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden zu gewährleisten, musste der Gesetzgeber entsprechende Voraussetzungen und Ausschlussgründe formulieren. Diese Handlungsanweisungen, die sich an die Verwaltungen richten, wurden mit Änderung vom 15.11.2021 teilweise in die Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO eingebracht.
Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe sind in § 37 StVO und den entsprechenden VwV zu § 37 StVO enthalten. Die entsprechenden Vorschriften sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt sind 13 Voraussetzungen und / oder Ausschlussgründe zu prüfen. Auf dem Stadtgebiet sind aktuell 217 Lichtsignalanlagen installiert, bei denen in der Regel bis zu 4 Rechtsabbiegemöglichkeiten für Radfahrer geprüft werden müssen. Dabei erfordern die gesetzlich formulierten Voraussetzungen teilweise eine Prüfung vor Ort. So muss unter anderem sichergestellt sein, dass der nach rechts abbiegende Radverkehr Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann. Somit bedarf es bei jeder Lichtsignalanlage einer Einzelfallprüfung.
Die Prüfung erfolgt durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung des Straßen-baulastträgers und der Polizei.
Die Kommission barrierefreies Bauen hat die Einrichtung des Grünpfeils für den Radverkehr aus Aspekten der Sicherheit bereits im Vorfeld abgelehnt und wünscht – sollte der Grünpfeil für den Radverkehr eingerichtet werden - eine Beteiligung in jedem Einzelfall.
Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass sich durch die beschriebene Verfahrensweise ein immenser Bearbeitungsaufwand ergibt, der neben den bestehenden Aufgaben durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht zu leisten war.
Konzeptionell wird die Verwaltung die Prüfung der Lichtsignalanlagen die innerhalb aktueller Überplanungen liegen verstärken, um sukzessive das Gesamtaufgabenpaket zu verkleinern.
Das Gesamtpaket der Lichtsignalanlagen soll einer Vorprüfung unterzogen werden. Ziel ist es, Anlagen zu ermitteln, bei denen von vorne herein ein Ausschlussgrund vorliegt, so dass nicht bei allen Lichtsignalanlagen eine vollumfängliche Prüfung durchgeführt werden muss.
Zurzeit werden Überlegungen angestellt, ob diese Vorprüfung durch die Verwaltung ausgeführt werden kann oder ob ein externes Büro mit dieser Aufgabe betraut werden kann.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1000950
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1000950
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-08-20 FB 68_0104_WP18 Gruenpfeil fuer den Ra SAO.pdf
21.8.2024
530.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- Öffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 03.09.2024
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:42
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen