20. August 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
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Aufstellungsbeschluss A 141 zum Bebauungsplan Alt-Haarener-Straße/ Germanusstraße,Aufstellungsbeschluss A 264 zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte/ ehemalige Brauerei;hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/1466/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufstellungsbeschluss A 141 zum Bebauungsplan Alt-Haarener-Straße/ Germanusstraße,Aufstellungsbeschluss A 264 zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte/ ehemalige Brauerei;hier: Aufhebungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 141 – Alt-Haarener-Straße / Germanusstraße - im Stadtbezirk Aachen-Haaren. Er beschließt darüber hinaus gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 264 - Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei – im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 141 – Alt-Haarener-Straße / Germanusstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

Sie empfiehlt darüber hinaus dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 264 - Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei – im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 141 – Alt-Haarener-Straße / Germanusstraße - im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Er beschließt darüber hinaus gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 264 - Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei – im Stadtbezirk Aachen-Haaren.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstellungsbeschluss A 141 zum Bebauungsplan Alt-Haarener-Straße / Germanusstraße

Aufstellungsbeschluss A 264 zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei

hier:Aufhebungsbeschluss

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 141 wurde 2001 gefasst. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flächen des Baublocks Germanusstraße / Alt-Haarener-Straße inklusive der Flächen der Kirche. Damit sollte der Bebauungsplan Germanusstraße / Alt-Haarener-Straße im Zuge der Ortsumgehung Haarener Allee entwickelt werden. Die Umgehungsstraße entspricht jedoch nicht mehr den städtebaulichen Zielen für Haaren.

Mit der Rahmenplanung Haaren im Jahr 2008 sowie mit dem integrierten Handlungskonzept aus dem Jahr 2013 wurden die städtebaulichen Ziele für den Stadtteil neu definiert. Anstelle einer Ortsumgehung soll die Ortsmitte trotz der Durchgangsstraßen ein attraktiver Stadtraum werden. Während sich die Rahmenplanung mit fünf stadträumlichen Schwerpunkten rund um den neuen „Kirchplatzes“ beschäftigt, wie der Blockrandreparatur an der Friedensstraße, der Erneuerung des Haarener Parkes mit den Stadthäusern und der Entwicklung des ehemaligen Brauereiareals, wird im Integrierten Handlungskonzept der gesamte Stadtteil betrachtet und unter anderem weitere Maßnahmen zur Abminderung der negativen Auswirkungen der verkehrlichen Belastungen in Haaren entwickelt.

Durch die Änderung der städtebaulichen Zielsetzung ist es daher sinnvoll, den Aufstellungsbeschluss A 141 aufzuheben.

Der Aufstellungsbeschluss A 264 wurde 2016 gefasst. Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des Baublocks Germanusstraße / Alt-Haarener-Straße jedoch ohne die Flächen der Kirche. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei wurden die städtebaulichen Ziele der o.g. Planungsinstrumente auf den Baublock festgelegt. Hierbei wurde der Fokus auf die Entwicklung des Baublocks gesetzt und nicht auf den öffentlichen Stadtraum um die Kirche St. Germanus.

Ziel ist es, den Aufstellungsbeschluss A 264 um den Bereich der Kirche inklusive den städtebaulichen Zielen der Platzgestaltung zu ergänzen.

Hierzu soll der A 264 aufgehoben werden. Gleichzeitig soll ein neuer Aufstellungsbeschluss A 300 gefasst werden. Der Geltungsbereich dieses A 300 soll die Flächen des Baublocks Germanusstraße / Alt-Haarener-Straße inklusive der Flächen der Kirche beinhalten. Die Ziele des A 264 sollen übernommen werden und mit dem Ziel der Entwicklung eines öffentlichen Platzes um die Kirche ergänzt werden.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 141 – Alt-Haarener-Straße / Germanusstraße und den Aufstellungsbeschlusses A 264 - Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei - im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.


Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-03 FB 61_1466_WP17 Aufstellungsbeschlus SAO.pdf

9.11.2024

8.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 20.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:16