5. September 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kostenlose Nutzung städtischer Aufführungsräume durch Kulturinitiativen, Antrag der Fraktion Die Linke vom 29.04.2024

E 49.S/0204/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratung

Ratsfrau Epstein kritisiert, dass z.B. KAStE-Empfänger*innen in Vorleistung hinsichtlich der Nutzung städtischer Aufführungsräume gehen müssen. Ratsherr Pilgram weist auf die bekannten Konditionen hin, er spricht sich für eine bessere Transparenz aus.

Frau Tirtey beschreibt die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen der reinen Raumvermietung und der s.g. Kooperationen. Bei den Kooperationen geht es um die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen einem Geschäftsbereich des Kulturbetriebs und der jeweiligen Einrichtung der freien Szene. Hier fällt in der Regel keine Miete an.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Die Bereitstellung von Räumen und dazu gehörenden Freiflächen ist in der Stadt Aachen in einer Entgeltordnung (Fassung vom 01.04.2003) geregelt.

Insbesondere § 4 der Entgeltordnung weist darauf hin, dass Veranstaltungen der Stadt Aachen und Veranstaltungen, die Bestandteil eines städtischen Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms sind, auch bei Erhebung von Eintrittsgeldern, mietfrei sind, soweit eine Abrechnung nicht für Kostenrechnungen erforderlich ist und soweit sie nicht als gewerbliche Veranstaltung einzustufen sind. Die Beurteilung hierüber übernimmt das Kulturdezernat in Absprache mit den verwaltenden Dienststellen.

Gemäß § 7 sind abweichende Regelungen von der Entgeltordnung zulässig, wenn städtische Belange dies rechtfertigen.

Darüber hinaus haben Kulturbetrieb (E 49) und Theater Aachen (E 46/47) Preiskataloge etabliert, die zwischen Basis, Privat und gewerblichen Vermietungen unterscheiden.

Für Kooperationen (auch mit regionalen Kulturakteur*innen) werden individuelle Vereinbarungen getroffen.

Hier werden in der Regel lediglich die s.g. Betriebskosten/Nebenkosten berechnet.

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater wurde in der Sitzung vom 23.01.2024 über die Entgelte der Raumnutzung des E 49 (Kulturbetrieb) informiert.

Insofern ist aus Sicht der Fachverwaltung eine ausreichende Regelung in Hinblick auf die Nutzung städtischer Räume gegeben.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-14 E 49.s_0204_wp18 kostenlose nutzung s sao

23.8.2024

73.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Do., 05.09.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Kulturservice
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:44

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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