Öcher Bend - Entgeltordnung
E 88/0159/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Wulf bezieht sich auf die Erläuterungen, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Im Rahmen einer Kostendeckungsrechnung wurde im betrachteten Zeitraum (2022-2024), für den Osterbend ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 12.234,53 EUR und für den Sommerbend ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 15.638,12 EUR ermittelt. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad für den Osterbend von 86,5% und für den Sommerbend von 78,9%. Somit ergibt sich eine Kostenunterdeckung für den Osterbend von 13,5% und für den Sommerbend von 21,1%.
In die Kostendeckungsrechnung sind u.a. die folgenden Kosten eingeflossen:
- Kosten für den Platz
- Gemeinkosten der Verwaltung (z.B. Personal)
- Veranstaltungsbezogene Kosten gemäß § 71 Gewerbeordnung (z.B. Sicherheitsbeleuchtung)
- Kosten für Werbung
Nicht berücksichtigt werden dürfen u.a. die folgenden Kosten:
- Ordnungsdienst
- Sanitätsdienst
- Programm (Künstler*innengagen)
- GEMA
Sie erläutert weiterhin, dass die Erhöhung der Entgelte nicht linear erfolgt, sondern vielmehr unterschiedliche Faktoren dabei berücksichtigt wurden (z.B. Branchenzugehörigkeit, Investitionskosten, Attraktivität, Umsatzmöglichkeiten). Durch dieses Verfahren kann eine faire und gleichmäßige Lastenverteilung der Entgelterhöhung erreicht werden. Anhand von Beispielrechnungen für vier verschiedene Kategorien zeigt sie die Erhöhungen im Detail auf und folgert, dass die Mehrkosten für die Schaustellenden moderat ausfallen. Sie weist darauf hin, dass die Mehrkosten für den gesamten Veranstaltungszeitraum (17 Tage bzw. 11 Tage) gelten. Sie führt weiter aus, dass die Entgelte, die bislang für die Öcher Bend-Veranstaltungen erhoben wurden, sehr deutlich unter denen anderer Kirmes-Veranstaltungen lagen. Im Zuge der Berechnung der neuen Entgelte wurden Gebührenordnungen von 9 Kirmes-Veranstaltungen in NRW (u.a. Düren) zum Vergleich herangezogen. Die letzte Erhöhung der Entgelte für die Öcher Bend-Veranstaltungen erfolgte im Jahr 2013 für das Jahr 2014 ff. Frau Wulf erläutert, dass mit der Entgelterhöhung auch eine Änderung in der Systematik der Berechnung erfolgt ist. Bislang wurden die Frontmeter der Geschäfte berechnet, zukünftig wird die gesamte Fläche berechnet. Zudem ist die Werbekostenpauschale, die bislang zusätzlich zum Standgeld berechnet worden ist, in den neuen Entgelten inkludiert.
Herr Jacoby ergänzt, dass die Öcher Bend-Veranstaltungen auch nach den Entgelterhöhungen immer noch sehr günstig sind.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beschließt die Änderung der Entgeltordnung für den Öcher Osterbend sowie für den Öcher Sommerbend ab 2025.
Erläuterungen
- Grundlagen
Die Öcher Bend-Veranstaltungenfinden zweimal im Jahr für den Zeitraum von 17 Tagen (Osterbend) bzw. 11 Tagen (Sommerbend) statt. Die Zulassung der Schaustellenden erfolgt öffentlich-rechtlich. Die Standplatzzuweisung sowie das Entgelt (Standgeld) werden durch privatrechtlichenVertrag zwischen dem Eurogress und dem Schaustellenden geregelt.
- Historie
Mit Übernahme des Bendplatzes im Jahr 2007 sowie der Organisation der Bend-Veranstaltungen wurde die bis dahin geltende Entgeltordnung vom Eurogress übernommen. Eine Erhöhung der Entgelte erfolgte bislang nur im Jahr 2014. Diese wurde im Jahr 2013 vom Betriebsausschuss beschlossen.
- Sachverhalt
Im Rahmen einer Kostendeckungsrechnung für den Öcher Osterbend für die Jahre 2022 bis 2024 wurde ein durchschnittlicherFehlbetrag in Höhe von 12.234,53 € ermittelt. Für den Öcher Sommerbend wurde für die Jahre 2022 bis 2024 ein durchschnittlicherFehlbetrag in Höhe von 15.638,12 € ermittelt. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 86,5% beim Osterbend und von 78,9% beim Sommerbend. Insoweit sind die Entgelte für den Oster- sowie den Sommerbend zu erhöhen, um den entsprechenden Fehlbetrag zu kompensieren. Es entsteht ein Erhöhungsbedarf der Entgelte für den Osterbend um 13,5% und für den Sommerbend um 21,1%.
Die Entgelte zur Teilnahme an den Öcher Bend-Veranstaltungen richten sich nach der Größe der beanspruchten Fläche sowie nach der Branche. Da jede Branche eine unterschiedliche Gewinnerzielungserwartung hat, ist es wichtig, das Gleichgewicht der Höhe der Gebühren über alle Branchen zu erhalten.
- KalkulationderEntgelte
DieErmittlungderKostendeckung erfolgteunter BeachtungderUrteiledesVerwaltungsgerichtsMinden,wonachbestimmteKostenartennicht über Benutzungsgebühren refinanziert werden dürfen, da sie vom Wortlaut des § 71 Gewerbeordnung nicht gedeckt sind.
Hierbeihandeltessich u.a. umfolgende Kostenarten:
- Ordnungsdienst
- Sanitätsdienst
- Programm(Künstlergagen)
- GEMA
In die Kostendeckungsrechnung eingerechnet wurden u.a. folgende Kosten:
- Kosten für den Platz
- Gemeinkosten der Verwaltung
- Veranstaltungsbezogene Kosten gemäß § 71 Gewerbeordnung (z.B. Sicherheitsbeleuchtung)
- Kosten für Werbung
Die Anhebung der Entgelte für die verschiedenen Branchen erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden
- dieunterschiedlichhohenInvestitionskostenderSchaustellenden,
- sonstigeandereKosten,
- AttraktivitätderGeschäftefürdieVeranstaltung,
- erzielbareUmsätze,
soweitdiesbekanntist,berücksichtigt,umhierdurcheinemöglichstgleichmäßige Lastenverteilung der Entgelterhöhung zu erzielen.
Aus Gründen der Vereinfachung wird zudem die Systematik der Entgeltberechnung verändert. Bisher wurde das Entgelt pro Frontmeter für die gesamte Dauer der Veranstaltung sowie 25% dieses Betrags als Werbekostenbeitrag berechnet. In der neuen Entgeltordnung wird das Entgelt pro qm und Tag berechnet. In den neuen Entgelten ist außerdem der bisher gesondert erhobene Werbekostenbeitrag enthalten.
- Ergänzende Hinweise
Der Öcher Bend gehört seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in der Region und ist bis in die Niederlande und Belgien bekannt. Er ist damit nicht nur für die Schaustellenden ein bedeutender Wirtschaftsfaktor,Werbeträger und nicht mehr"wegzudenkendes"anerkanntes Kulturgut. Regelmäßig bewerben sich wesentlich mehrSchaustellende um einen Platz auf den Öcher Bend-Veranstaltungen als zugelassen werden können, so dass eine attraktive Auswahl an Geschäften getroffen werden kann.
Im Interesse am Erhalt der Attraktivität der Öcher Bend-Veranstaltungen muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben. Insofern wurde bei der Ermittlung der neuen Entgelte ein besonderes Augenmerk auf eine maßvolle und umsetzbare Erhöhung für die verschiedenen Branchen gerichtet. Es wurde für jeden Betrieb, der am Oster- bzw. am Sommerbend 2024 teilgenommen hat, eine Beispielrechnung mit den neuen Entgelten vorgenommen.
Im Folgenden werden Beispielrechnungen für vier Betriebe aus verschiedenen Branchen dargestellt:
Osterbend (Dauer: 17 Tage)
Kategorie | qm | Entgelt bisher | Entgelt neu | Differenz |
Rundfahrgeschäft | 324 | 2.025 Euro | 2.203,20 Euro | 178,20 Euro |
Kinderfahrgeschäft | 132 | 885 Euro | 1.009,80 Euro | 124,80 Euro |
Mechanisches Spielgeschäft | 84 | 1.365 Euro | 1.570,80 Euro | 205,80 Euro |
Ausschank mit Imbiss | 540 | 3.612 Euro | 4.131 Euro | 519 Euro |
Sommerbend (Dauer: 11 Tage)
Kategorie | qm | Entgelt bisher | Entgelt neu | Differenz |
Rundfahrgeschäft | 324 | 1.687,50 Euro | 1.960,20 Euro | 272,70 Euro |
Kinderfahrgeschäft | 132 | 737,50 Euro | 871,20 Euro | 133,70 Euro |
Mechanisches Spielgeschäft | 84 | 1.137,50 Euro | 1.386,00 Euro | 248,50 Euro |
Ausschank mit Imbiss | 540 | 3.024,00 Euro | 4.158,00 Euro | 1.134 Euro |
Um die neuen Entgelte richtig einordnen zu können, ist zudem ein Vergleich der Entgelte mit insgesamt 9 anderen Kirmessen in NRW, u.a. Düren, vorgenommen worden.
Die Entgelte für den Öcher Bend lagen vor der Ermittlung der neuen Entgelte – je nach Branchenzugehörigkeit – sehr deutlich unter den Entgelten anderer Kirmes-Veranstaltungen. Auch nach Erhöhung der Entgelte bleiben diese im Vergleich immer noch die günstigsten.
Erstmals seit dem Osterbend 2024 sind neue Ertragspositionen hinzugekommen, in Form von Sponsoreneinnahmen sowie Erlösen aus dem Verkauf von Fan-Artikeln. Zum Osterbend 2024 wurden erstmals Fan-Artikel verkauft. Diese werden auch weiterhin bei den Bend-Veranstaltungen angeboten. Für den Sommerbend konnten erstmals Sponsoren gewonnen werden. Diese Erträge werden zu den Erträgen aus Standgeldern hinzugerechnet und tragen somit zur Steigerung der Kostendeckung bei. Eine Steigerung dieser Ertragspositionen ist beabsichtigt. Einsparmöglichkeiten sind nach der regelmäßigen Überprüfung aller Aufwendungen nicht vorhanden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1001132
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1001132
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-07-18 E 88_0159_WP18 Oecher Bend - Entgelt SAO.pdf
28.8.2024
306.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 10.09.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:46
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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