10. September 2024 um 17:00, Rathaus
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst

FB 37/0055/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es erfolgen keine Wortmeldungen zu der Vorlage.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (StädteRegion Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg) - den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (StädteRegion Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg) - den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (StädteRegion Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg) - den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst.

Erläuterungen

Die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen, die Stadt Alsdorf, die Stadt Eschweiler, die Stadt Herzogenrath und die Stadt Stolberg haben als Trägerinnen rettungsdienstlicher Aufgaben gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über den Krankentransport sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung die Aufgabe, die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereitzuhalten und die Einsätze durchzuführen.

Durch die Schließung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst können erhebliche Synergieeffekte erzielt werden, z.B.

  1. Reduktion von Kosten für die Sachmittel aufgrund der Abnahme von höheren Stückzahlen und damit verbundenen möglichen Mengenrabatten,
  2. freiwerdende Personalressourcen für andere Tätigkeiten, da eine Vertragspartnerin die Durchführung der Vergabe für die anderen Vertragspartnerinnen übernimmt,
  3. Nutzung von vorhandenem Know-How, indem sich die jeweils zuständige Vertragspartnerin auf einzelne fachliche Bereiche konzentrieren kann und diese Expertise allen zugutekommt,
  4. Steigerung der Qualität im Rettungsdienst durch übereinstimmende Qualitätsstandards. Eine homogene Ausstattung im Rettungsdienst ermöglicht den Patienten im gesamten Geltungsbereich des Rettungsdienstbedarfsplans qualitativ gleichwertig bedarfsgerechte Hilfe zukommen zu lassen.

Nach Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst soll unmittelbar die erste gemeinsame Ausschreibung der Mobilen Datenerfassung (MDE) erfolgen.

Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 RettG NRW bleibt bzgl. der Zuständigkeiten im Rettungsdienst das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung unberührt.

Nach §§ 23, 24 GkG NRW können Aufgaben im Wege einer schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf einen anderen kommunalen Träger übertragen werden.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung. Der vorliegende Entwurf wurde bereits durch die StädteRegion Aachen vorab mit dem zuständigen Dezernat 31 der Bezirksregierung Köln abgestimmt und wird dieser nach Beschlussfassung der Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften durch die StädteRegion Aachenzur finalen Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-14 FB 37_0055_WP18 Oeffentlich-rechtlich SAO.pdf

26.8.2024

243.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 10.09.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:46

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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