2. Oktober 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Informationen zur Integrationsratswahl 2025

FB 01/0578/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Bezugnehmend auf die Integrationsratswahl 2025 spricht Frau Smajic zu Beginn die Notwendigkeit der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses an, dieses sei im Rahmen der letztmaligen Wahl des Integrationsrats unvollständig gewesen.

Herr Kiemes weist darauf hin, dass es aufgrund der einschlägigen Vorschriften und Reglungen nur schwer bis gar nicht möglich sei, die Vollständigkeit eines Wählerverzeichnisses zu gewährleisten. Daher sollten Wahlberechtigte dazu ermuntert werden, sich um die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu bemühen,sofern sie die Wahlunterlagen nicht automatisch erhalten würden. Potenziell wahlberechtigte Personen könnten Ratsmitglieder oder Integrationsratsmitglieder dabei jederzeit um Hilfe bitten.

Frau Rejf bittet die Verwaltung darum, zur Integrationsratswahl 2025 eine Informations- und Aufklärungskampagne über die Wahlberechtigung zu starten. Beispielsweise könnten auch anstehende öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. die Aachener BildungsAixpo am 10.10.2024, für Aufklärungsarbeiten genutzt werden.

Anschließend geht Frau Smajic auf die Möglichkeit der Durchführung einer reinen Briefwahl ein und hebt hervor, dass hierdurch Wahlberechtigte frühzeitig erkennen könnten, dass sie wahlberechtigt seien.

Der anwesende Vertreter des Bereichs „Wahlen“, Herr Konecny, erklärt hierzu, dass die Integrationsratswahl analog zur Seniorenratswahl aus Sicht der Verwaltung möglichst als reine Briefwahl durchgeführt werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der im September 2025 durchzuführenden Wahlen. Personen, die keine Briefwahlunterlagen erhalten würden und doch wahlberechtigt seien, könnten selbstverständlich noch rechtzeitig ihre Aufnahme im Wählerverzeichnis beantragen.

Herr Özbay erklärt, dass der symbolische Akt im Rahmen einer Urnenwahl nach seiner persönlichen Auffassung unverzichtbar sei, weshalb er eine reine Briefwahl nicht unterstütze.

Herr Demmer erklärt, er hätte sich bereits eine Vorlage zur Entscheidung gewünscht, ob die Wahlen als reine Briefwahl durchgeführt werden sollen, da ggf. noch die Wahlordnung entsprechend geändert werden müsste.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen führt dazu aus, dass es sich bei der Vorlage des Bereichs „Wahlen“, wie vom Integrationsrat gewünscht, um eine reine Informationsvorlage handele. Die Bestimmung des Wahlverfahrens obliege der politischen Entscheidung. Frau Keupen ergänzt zudem, dass eine reine Briefwahl ein stringentes Verfahren darstelle, um das Wählerverzeichnis der Stadt Aachen zu vervollständigen.

Herr Konecny knüpft an die Ausführungen von Frau Oberbürgermeisterin an und bestätigt, dass, sofern eine reine Briefwahl durchgeführt werden solle, eine Änderung der Wahlordnung erforderlich sei. Ein entsprechender Entwurf werde derzeit von der Verwaltung erarbeitet. Voraussichtlich könne hierüber zu Beginn des kommenden Jahres beraten und entschieden werden.

Herr Szagunn entgegnet, dass er aus demokratischen Gründen eine Urnenwahl bevorzuge, weshalb er ebenfalls eine reine Briefwahl nicht unterstützen werde.

Herr Kiemes erklärt, dass das Verfahren der reinen Briefwahlen jedoch bereits von der Seniorenratswahl sowie den Sozialwahlen bekannt bzw. anerkannt sei und von den Wähler*innen gut angenommen werde. Die reine Briefwahl sei aus seiner Sicht die bessere Alternative, die mit Marketing und Werbung unterstützt werden könnte.

Frau Bürgermeisterin Scheidt erkundigt sich daraufhin nach Erfahrungswerten anderer Städte. Sie fügt hinzu, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der letzten Integrationsratswahl leider sehr gering gewesen sei. Es müsse daher unbedingt etwas verändert werden, wichtig sei eine gute Kampagne.

Herr Ulug teilt mit, dass eine Urnenwahl ein besonderes Ereignis sei, welches seiner Meinung nach nicht mit Sozialwahlen verglichen werden könne. Migrant*innen sollten durch eine reine Briefwahl nicht als Sonderfall dargestellt werden. Er sehe die Briefwahl auch unter dem Aspekt der Wahlfreiheit kritisch. Die Integrationsratswahl müsse seiner Meinung nach lediglich mehr beworben werden, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erzielen.

Herr Demmer erklärt, das Thema der Wahlen sei sehr komplex und mit vielen Problematiken verbunden. So gebe es oft Anfechtungen, weil z. B. die Stimmauszählung einer Integrationsratswahl nicht noch in der Wahlnacht erfolgen könne. Aufgrund der Zeitgleichheit mit der Kommunalwahl könnte ein solches Problem erneut entstehen. Herr Demmer unterstützt den Vorschlag von Frau Bürgermeisterin Scheidt. Er bittet die Verwaltung um Informationen zu Erfahrungswerten anderer kreisfreien Städte.

Herr Konecny kündigt entsprechende Informationen zu Erfahrungswerten hinsichtlich der Durchführung einer reinen Briefwahl für die kommende Sitzung des Integrationsrats am 27. November 2024 an. Bezüglich der Auszählung der Stimmen bei der Integrationsratswahl erklärt er, dass es im Jahr 2020 aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Auszählung der Stimmen zur Wahl des Städteregionstags/-rats, der Oberbürgermeister*in der Stadt Aachen, des Stadtrats und der Bezirksvertretungen zeitlich unmöglich gewesen sei, eine Auszählung der Stimmen des Integrationsrats noch am Wahltag vorzunehmen. Eine Urnenwahl sei generell mit zusätzlichem Aufwand verbunden, zumal der Bereich Wahlen im September 2025 zeitgleich intensiv mit der bereits 2 Wochen später stattfindenden Bundestagswahl befasst sein werde.

Weiter informiert Herr Konecny, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der letzten Integrationsratswahl bei ca. 13% lag. Eine reine Briefwahl könne die Wahlbeteiligung nach Erfahrungswerten anderer Städte um bis zu 10 % steigern.

Frau Schlösser-Al-Janabi plädiert dafür, dass der Integrationsrat mehr publik gemacht werden sollte.

Herr Tönnes widerspricht in der Debatte mitunter geäußerten Wortbeiträgen, die eine geringere demokratische Legitimation einer ausschließlich als Briefwahl durchgeführten Wahl suggerierten. Ferner weist er nochmals auf die in der heutigen Beratung erfolgten Einschätzungen hin, dass die Durchführung der Integrationsratswahl 2025 als reine Briefwahl sich voraussichtlich positiv auf die in allseitigem Interesse liegende Steigerung der Wahlbeteiligung auswirken würde.

Frau Oberbürgereisterin Keupen teilt mit, dass die Verwaltung das Thema vorbereiten werde. Auch sie sehe bei einer reinen Briefwahl die Chance auf eine höhere Wahlbeteiligung. Sie werde zudem auch persönlich um eine Teilnahme an der Wahl werben, flankiert mit einer entsprechenden Informationskampagne.

Herr Szagunn stell klar, dass er die Briefwahl nicht habe abwerten wollen, sondern lediglich den für ihn besonderen symbolischen Charakter des Urnenwahlgangs habe herausstellen wollen.

Herr Özbay erklärt, die Integrationsratswahl sei immer an die Kommunalwahl geknüpft worden. Zwar sei eine ausschließliche Briefwahl nicht weniger wert, aber dann nicht gleich der Kommunalwahl. Er würde daher gegen eine reine Briefwahl klagen.

Herr Demmer erklärt, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage dahingehend verändern wolle, dass die Verwaltung damit beauftragt werden solle, entsprechende Informationen bezüglich Erfahrungswerte anderer Städte für die kommende Sitzung des Integrationsrats zur Verfügung zu stellen. Zudem wünscht Herr Demmer die Formulierung von zwei alternativen Beschlussvorschlägen in der Verwaltungsvorlage, sodass sich der Integrationsrat in der kommenden Sitzung für oder gegen die Durchführung einer reinen Briefwahl entscheiden könne.

Herr Kiemes weist darauf hin, dass der Integrationsrat lediglich einen Empfehlungsbeschluss treffen könne, da die Entscheidung beim Wahlausschuss liege.

Frau Bürgermeisterin Scheidt schlägt vor, dass die heutige Verwaltungsvorlage des Bereichs „Wahlen“ zur Kenntnis genommen werden solle. Die Verwaltung habe bereits zugesichert, zur kommenden Sitzung entsprechende Informationen zu Erfahrungen anderer Städte vorlegen zu wollen. Die Verwaltung könne dann die Beschlussalternativen zur Durchführung der Wahl als reine Briefwahl bzw. als Brief- und Urnenwahl vorlegen, sodass der Integrationsrat dann auf dieser Grundlage seinen Empfehlungsbeschluss fassen könne.

Die Integrationsratsmitglieder folgen dem Vorschlag von Frau Bürgermeisterin Scheidt und nehmen die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Bereich Wahlen beantwortet im Folgenden die durch den Integrationsrat gestellten Fragen bezüglich der Wahl zum Integrationsrat.

1.Die Listen (Wählerverzeichnisse) sollen vollständig sein

Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsrates sind alle Aachener*innen,

die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (ggf. zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit),

die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder

die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben haben (§ 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

mindestens 16 Jahre alt sein,

sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und

spätestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in Aachen mit Hauptwohnung gemeldet sein.

Die oben genannten Personen werden in dem auf Basis des Melderegisters angefertigten Wählerverzeichnis geführt. Durch zeitliche Verzögerungen z.B. bei der Ausstellung von Einbürgerungsurkunden kann es immer dazu kommen, dass das Wählerverzeichnis nicht auf dem aktuellsten Stand ist. In diesem Fall können allerdings bis zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der Wahl noch Korrekturen vorgenommen werden, wenn die Wahlberechtigung durch die Vorlage entsprechender Dokumente nachgewiesen wird. Nach bisherigen Recherchen gibt es einige Fälle, in denen die Wahlberechtigung einer Person vorliegt, diese Person aber nicht eindeutig durch die im Melderegister festgehaltenen Merkmale als wahlberechtigt identifiziert werden kann. Einer dieser Fälle betrifft die Einbürgerung in einer anderen Kommune, als der Kommune, in der gewählt wird. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit per Einbürgerung erworben werden, so ist dies im Melderegister unter „Grund für den Erwerb der Staatsangehörigkeit“ als Merkmal vermerkt. Folglich werden diese Personen auch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. In Aachen wird dieses Merkmal auch penibel gepflegt. Sollte die Person aber aus einer anderen Kommune zugezogen sein, in der dieses Merkmal nicht gepflegt wurde, ist aus dem Melderegister in Aachen nicht ersichtlich, dass die Person wahlberechtigt ist. Gleiches gilt für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben haben. Bei Kindern unter 18 ist eventuell in Aachen noch ein Bezug zu den Eltern herzustellen, sollten die Personen aber beispielsweise aus einer anderen Kommune nach Aachen ziehen, werden keine Daten zu den Eltern übermittelt. Ist in diesem Fall auch das Merkmal „Grund für den Erwerb der Staatsangehörigkeit“ nicht gepflegt, so erscheinen auch diese Kinder nicht im Wählerverzeichnis. Folglich ist es durchaus möglich, dass die Wählerverzeichnisse auch bei der Wahl im Jahr 2025 nicht vollständig sind. Es ist also notwendig, durch eine Öffentlichkeitskampagne darauf hinzuweisen, dass diese Möglichkeit besteht und dass die wahlberechtigten Personen bitte überprüfen, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist. Ggf. ist dann mittels der Vorlage der nötigen Urkunden eine Eintragung zu beantragen. Auf der Kölner Homepage ist beispielsweise folgender Hinweis zu finden: „Achtung: Wer sich nicht in Köln, sondern in einer anderen Stadt hat einbürgern lassen, wird keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Bitte beantragen Sie beim Wahlamt die Eintragung ins Wählerverzeichnis und fügen eine Kopie ihrer Einbürgerungsurkunde bei.“

2.Die Urkunden sollten für die Eingebürgerten einfacher erhältlich sein.

Die Urkunden werden aktuell bei der StädteRegion ausgestellt, ausgehändigt und in Kopie an das Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen weitergeleitet. Die Eintragung ins Melderegister bei der Stadt Aachen erfolgt dann unverzüglich. Da die originäre Zuständigkeit für den Prozess der Einbürgerung und der Urkundenerstellung beim Fachamt der StädteRegion liegt,ist ggf. dort eine konkrete Anfrage zu platzieren.

3.Wie können Personen, die keine Einbürgerungsurkunde haben, sondern vor 1993 eine Information zur Staatsangehörigkeit erhalten haben, sich heute für die Wahl legitimieren?

Entscheidend für den Eintrag ins Wählerverzeichnis ist der Eintrag im Melderegister. Wurde die Information zur Staatsangehörigkeit beim Meldeamt vorgelegt und somit das Feld „Grund für den Erwerb der Staatsangehörigkeit“ entsprechend gefüllt, erfolgt automatisch eine Eintragung ins Wählerverzeichnis. Sollte dies nicht erfolgt sein, so kann unter Vorlage der Bescheinigung oder Information eine Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt und nachgeholt werden.

4.Auf welchem Weg erhält man die Wahlbenachrichtigung?

Wahlbenachrichtigungen und/oder Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Integrationsrat erhalten alle im Wählerverzeichnis geführten Personen per Post.

5.Wie steht die Verwaltung zur Durchführung der Briefwahl?

Eine Durchführung der Wahl zum Integrationsrat als reine Briefwahl hat für die Wahlberechtigten folgen Vorteile:

-Es muss kein separater Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Anstelle der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten direkt die Briefwahlunterlagen und können diese unverzüglich zurücksenden

-Einfacheres Prozedere am Wahltag der Kommunalwahl: voraussichtlich werden unterschiedliche Wahlen an einem Tag durchgeführt. Durch eine Briefwahl wird es im Wahllokal selber eine Wahlmöglichkeit weniger geben und die Wahlen werden so deutlich übersichtlicher.

-Die Erfahrungen der letzten Wahlen inklusive der Seniorenratswahl, die ebenfalls als komplette Briefwahl durchgeführt wurde, zeigen, dass die Briefwahl deutlich an Popularität gewinnt. Nicht nur junge Menschen sondern auch ältere Wähler*innen schätzen diese Form der Stimmabgabe. Durch eine reine Briefwahl entfällt für diese Menschen die Hürde, vor der eigentlichen Briefwahl die Unterlagen zu beantragen. Dies könnte eventuell auch zu einer höheren Wahlbeteiligung führen.

-Jede Person, die im Wählerverzeichnis geführt wird, erhält die Briefwahlunterlagen. Somit können Personen, die aus oben genannten Gründen evt. nicht im Wählerverzeichnis aufgelistet sind, sich umgehend melden, ggf. eine nachträgliche Eintragung mit den erforderlichen Unterlagen beantragen und erhalten dann unverzüglich die Briefwahlunterlagen, mit denen die Stimme abgegeben werden kann. Sollte bei einer Urnenwahl erst im Wahllokal festgestellt werden, dass ein Eintrag ins Wählerverzeichnis fälschlicherweise nicht erfolgt ist, so kann keine Änderung mehr vorgenommen werden.

Aus Sicht des Bereichs Wahlen ist eine reine Briefwahl auch organisatorisch einfach durchzuführen. Daher kann die Durchführung der Wahl zum Integrationsrat als reine Briefwahl aus Sicht der Verwaltung durchaus positiv bewertet werden.

6. Wie können Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden? Könnte man mit einer Kommunikationskampagne auf verschiedenen Sprachen im Vorfeld der Wahl informieren?

Es wird auf der Homepage der Stadt Aachen Informationen sowohl zum aktiven als auch zum passiven Wahlrecht geben. Eventuell können auch Flyer erstellt werden, die alle Informationen rund um die Integrationsratswahl enthalten – dies auch in ausgewählten Sprachen. Alternativ könnten Übersetzungstools in die Seite eingebaut werden, die in die Informationen in die gewünschte Sprache übersetzen. Es ist auch bereits gängige Praxis, kostenlose Tools oder Apps zu nutzen, um deutschsprachige Flyer, die im pdf-Format zur Verfügung gestellt werden, in Gänze zu übersetzen. Auch hierauf könnte verwiesen werden. In Zusammenarbeit mit dem Marketing und dem Kommunalen Integrationsmanagement werden entsprechende Maßnahmen entwickelt. Inspiration können dabei auch andere Kommunen wir Köln, Düsseldorf oder Essen bieten. Das Land NRW stellt ebenfalls Videos und Informationsmaterialen zum aktiven und passiven Wahlrecht zur Verfügung, die auf den kommunalen Websites eingebettet werden können. Parallel wäre auch eine Social Media Kampagne denkbar.

Unter folgenden Links sind bereits allgemeine Informationen verfügbar.

Veranstaltungen – integrationsratswahlen.nrw

Videos – integrationsratswahlen.nrw

Des Weiteren ist auch geplant, in Abstimmung mit FB56 und FB13 im Rahmen der Kampagne darauf aufmerksam zu machen, dass das Wählerverzeichnis u.U. defizitär ist und alle Wahlberechtigten zu sensibilisieren, den Eintrag ins Wählerverzeichnis ggf zu beantragen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-09-17 FB 01_0578_WP18 Informationen zur In SAO.pdf

21.9.2024

124.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 02.10.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 21:17

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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