Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit
FB 56/0529/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Stadtdirektorin Grehling und der stellv. Leiter des Fachbereichs „Wohnen, Soziales und Integration“, Herr Tönnes, stellen anhand einer Powerpoint-Präsentation das „Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit in der Aachener Innenstadt“ (Anlage 1 zu TOP 4ö der Niederschrift) vor. Insbesondere werden die Ziele und geplanten Einzelmaßnahmen der vier Säulen „Ordnungspolitische Maßnahmen“, „Sozialpolitische Maßnahmen“, „Maßnahmen im öffentlichen Raum“ sowie Maßnahmen aus den Bereichen „Kommunikation und Sensibilisierung näher erläutert und ausgeführt.
Für die SPD-Fraktion begrüßt Frau Koentges das Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS). Es sei ein guter Beitrag zur Steigerung der Sicherheit in der Innenstadt. Es sei von allen gewollt, dass die Innenstadt ein sicherer, angstfreier und attraktiver Raum werde und ernst zu nehmen, dass sie teilweise gemieden werde. Insofern kündigt Frau Koentges die Unterstützung ihrer Fraktion bei der Umsetzung des Konzepts an. Klärungsbedarf sehe ihre Fraktion jedoch noch im Bereich der von der Verwaltung angedachten Einschränkung des Zugangs zum öffentlichen WLAN in bestimmten ordnungspolitischen Hotspots, sowie der bislang mangelhaften finanziellen Beteiligung der StädteRegion Aachen und der stärkeren Einbindung der Träger der freien Wohlfahrtspflege in Prozesse und Abläufe des neuen Konzepts. Außerdem wünsche sich die SPD-Ratsfraktion eine noch engere Verzahnung der Arbeit mit der Polizei und die Einbettung der schon laufenden Housing-First-Anstrengungen in das IKAS. Am Ende ihres Wortbeitrags spricht sich Frau Koentges für eine stetige Evaluierung im laufenden Umsetzungsprozess und nachhaltige Lösungen bzw. gegen eine komplette Verdrängung der „Szene“ in die Außenbezirke aus.
Frau Braun schließt sich für die GRÜNE-Fraktion ihrer Vorrednerin an. Auch Frau Braun betont die eigene, originäre Verpflichtung der StädteRegion Aachen, Angebote im Bereich von Hilfe und Substitution zu schaffen bzw. in angemessener Weise mitzufinanzieren, zumal Aachen sich insbesondere durch die Substitutionsstellen zu einem Hotspot entwickelt habe. Frau Braun lobt die bessere Verknüpfung der einzelnen Bausteine der insgesamt vier Säulen des IKAS und spricht sich für eine bessere Vernetzung aller Akteur*innen in der Stadt Aachen auf den vier Feldern aus. Auch sie betont die Wichtigkeit einer Evaluation. Kritisch sieht Frau Braun und ihre Fraktion die verwaltungsseitig angedachten Maßnahmen der „Beschallung“ bestimmter Bereiche mit „klassischer Musik“ und der örtlichen Beschränkung des WLAN-Zugangs. Bei diesen beiden Themen sei eine Diskussion und Abstimmung im Ausschuss notwendig. Hinsichtlich der Einrichtung von zwei städtischen Personalstellen im Bereich der Straßensozialarbeit spricht sich Frau Braun im Interesse der Vermeidung von teuren und ineffizienten Doppelstrukturen für eine präzise Aufgabenbeschreibung aus. Frau Braun und die GRÜNE-Fraktion sprechen sich für die Etablierung kostenloser Toiletten am Kaiserplatz aus. Abgelehnt werde von ihrer Fraktion auch die Einführung des Bezahlsystems „Aachen-Taler“ aufgrund des damit möglicherweise in der Praxis verbundenen Anstiegs der Zahlen im Bereich der Gewaltdelikte auf dem Feld der Beschaffungskriminalität. Keine Zustimmung finde auch die angedachte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne „Hilf – Aber richtig!“, hier wolle die GRÜNE-Fraktion eher auf die eigene Urteilsfähigkeit der Aachener*innen setzen. Ferner fragt Frau Braun die Verwaltung, ob ihr statistische Daten zur Anzahl von Bürger*innenbeschwerden bzw. von Einsätzen des Polizei- und Ordnungs- und Sicherheitsdienst im Bereich des organisierten Bettelns und anderer Fallgruppen vorliegen würden.
Herr Tillmanns dankt der Fachverwaltung im Namen der CDU-Fraktion für die gute Vorlage. Er hebt insbesondere lobend hervor, dass die Vorlage die Örtlichkeiten mit dem dringendsten Handlungsbedarf sowie die dafür konkret erforderlichen Maßnahmen klar benenne. Herr Tillmanns lobt die Verknüpfung von sozial- und ordnungs-rechtlichen Maßnahmen im IKAS. Wichtig sei, dass die vakanten Stellen beim Ordnungs- und Sicherheitsdienst besetzt werden würden. Die verwaltungsseitig angedachten zwei neuen Personalstellen für Streetworker*innen bei der Stadt Aachen hinterfragt Herr Tillmanns vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips kritisch. Außerdem warnt Herr Tillmanns hinsichtlich der Toilettenanlage am Kaiserplatz vor möglichen Fehlern: Es dürfe nicht sein, dass am Ende gut qualifizierte Fachkräfte des Kiosk Troddwar die Toiletten betreuen – dies könne durch geringer qualifiziertes Personal geschehen. Weiter verteidigt Herr Tillmans die StädteRegion Aachen gegen die seiner Auffassung nach ungerechtfertigte Kritik der Koalitionsfraktionen: Im Jahr 2023 habe die StädteRegion 1,3 Millionen Euro für die Suchtberatung ausgegeben und 2,5 Mio. Euro für Streetwork im Bereich der Suchthilfe. Im Ergebnis habe die StädteRegion ihr Engagement im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr also erheblich gesteigert. Am Ende seines Redebeitrags kündigt Herr Tillmanns die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an.
Herr Szagunn schließt sich für die Fraktion „Die Zukunft“ dem Lob und Dank der Vorredner*innen an die Verwaltung an. Er melde allerdings Zweifel hinsichtlich der konkreten Umsetzung des IKAS an. Personal im Ordnungsbereich fehle und bezüglich der sozialpolitischen Maßnahme befürchte er das Gleiche. Seine Fraktion und er befürchten, dass nur die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bereich „Polizei- und Ordnungsrecht“ übrig und die sozialpolitischen Maßnahmen dahinter zurück bleiben werden. Problematisch sei die Vermischung und Vermengung von unproblematischen und problematischen Fallgruppen des Bettelns. Weiter spricht Herr Szagunn die am Kaiserplatz geplante Toilettenanlage an. Eine Ausweitung des Angebots sei nötig. Allerdings befürchte er, dass beide angedachten Alternativen die Stadt Aachen teuer zu stehen kommen würden - unabhängig davon, ob diese durch die Caritas oder in Eigenregie betrieben werden. Wie die GRÜNE-Fraktion lehne die Fraktion „Die Zukunft“ die verwaltungsseitig angedachten Maßnahmen zur Einführung eines „Zahlungssystems“, die Infokampagne „Hilfe – Aber richtig!“ sowie die Einschränkung des WLAN-Zugangs in bestimmten Bereichen ab. Er sei nicht einverstanden, dass der Personenkreis so verscheucht werden solle. Die Maßnahmen seien insofern noch auszudifferenzieren.
Frau van der Meulen erklärt, dass sie die Vorlage sehr kritisch sehe. Das IKAS würde suchtkranke und bettelnde Menschen undifferenziert gleichbehandeln. Das größte Manko des Konzepts sei die fehlende Einbindung der Betroffenen im Vorfeld und bei der Erarbeitung des Konzepts. Es würden mehr Therapieplätze benötigt. Sie fordert, dass der „Unterstützungsbegriff“ neu gedacht werden müsse. Kritisch sehe die Fraktion „Die LINKE“ auch den Umstand, dass das IKAS die Möglichkeit der Implementierung eines Drogenkonsumraums im Aachener Stadtgebiet, wie ihn die Fraktion „Die LINKE“ in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Ratsantrag gefordert habe, nicht aufgreife. Im Sinne eines weiteren Bausteins des IKAS, schlägt die LINKE vor, Aussteiger*innen aus der Szene in die Sozialarbeit/das Streetwork einzubinden, konkret sollten Tandems von Aussteiger*innen und Streetworker*innen in den betroffenen Bereichen eingesetzt werden. Frau van der Meulen führt weiter aus, dass ihre Fraktion den im Bürgerforum verwendeten Begriff der „No-Go-Areas“ in Bezug auf die betroffenen Bereiche scharf zurückweise. Es gäbe in Aachen keine No-Go-Areas. Sie selbst gehe – auch nachts – gerne an und über den Kaiserplatz. Am Ende informiert Frau van der Meulen, dass die Fraktion „Die LINKE“ die beiden angedachten Maßnahmen der Beschallung mit Musik und der Erschwerung des WLAN-Zugangs ablehne.
Frau Bürgermeisterin Scheidt lobt im Hinblick auf die Debatte über das IKAS im Bürgerforum am 24.09.2024 die vielen moderaten und abwägenden Rückmeldungen der Bürger*innen und Gewerbetreibenden, die von Verständnis für die Problemlagen der suchtkranken und bettelnden Menschen geprägt gewesen seien.
Sie unterstütze das Konzept, aber bei den einzelnen Maßnahmen sei Fingerspitzengefühl nötig. In diesem Zusammenhang spricht Frau Bürgermeisterin Scheidt die Aachener Figur des „Lennet Kann“ an. Auch er sei ein Bettler gewesen, der Bürger*innen bisweilen beleidigt und beschimpft habe, dennoch, das zeige auch das Volkslied, habe die bürgerliche Gesellschaft ihn akzeptiert. Nach Auffassung von Frau Bürgermeisterin Scheidt zeige die erfolgreiche Arbeit der ehemaligen Bushof-Kümmerin, Frau Ernst, dass auch die Änderung der Zustände am Kaiserplatz gelingen könne, wenn man es richtig angehe. Insofern spricht sich Frau Bürgermeisterin Scheidt dafür aus, den Fokus am Kaiserplatz auf die sozialpolitischen Maßnahmen zu legen. Allerdings widerspricht sie Frau van der Meulen hinsichtlich deren Beschreibung der Situation am Kaiserplatz. Sie selbst sei dort Anwohnerin und man könne dort keineswegs abends gefahrlos entlang gehen. Sie sei allerdings gegen die angedachte Beschallung von Betäubungsmittelkonsument*innen mit klassischer Musik und bittet um eine höhere Sensibilität beim Wording; die Begriffe „Bettelersatzwährung“ und „Beschaffungsbetteln“ sollten besser nicht genutzt werden. Die öffentlichen Toiletten seien sicherlich ein Thema, allerdings gebe es auch in anderen Bereichen Vermüllungen, die nicht von Bettelnden verursacht würden.
Herr Hansen schließt sich der Einschätzung von Frau Bürgermeisterin Scheidt hinsichtlich der moderaten und von Verständnis geprägten Reaktionen der Anwohnenden des Kaiserplatzes in der Sitzung des Bürgerforums an. Zugleich betont er für die FDP-Fraktion, dass die Anwohner*innen aber im Zuge der Umsetzung des IKAS konkrete Verbesserungen erwarten würden. In diesem Zusammenhang erinnert er auch an die Erwartungshaltung bestimmter „schweigender“ Gruppen der Bevölkerung, die sich regelmäßig nicht in öffentlichen Veranstaltungen artikulieren würden.
Frau Stadtdirektorin Grehling nimmt zu einzelnen Wortbeiträgen Stellung. Den Vorwurf eines möglicherweise undifferenzierten Umgangs des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes mit suchterkrankten und bettelnden Menschen bzw. den unterschiedlichen Gruppen bettelnder Menschen (gewerbsmäßig, aggressiv, still) weise sie entschieden zurück. Die Kräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes seien hier sehr sensibilisiert und wüssten aus der Praxis und den Erfahrungen mit den konkreten Individuen umzugehen.
Im Hinblick auf die Statistik erklärt Frau Stadtdirektorin Grehling, dass im laufenden Jahr bereits 273 Platzverweise ausgesprochen wurden und über 370 Streifengänge am Kaiserplatz stattgefunden haben.
Zugleich garantiert Frau Stadtdirektorin Grehling, dass der Ordnungs- und Sicherheitsdienst den sozialpolitischen Ansatz sehr ernst nehme. Außerdem spricht sie die Zunahme psychischer Erkrankungen unter bettelnden Menschen, Gespräche mit dem LVR mit dem Ziel, eine gegebenenfalls längere Unterbringung von bettelnden Menschen in LVR-Kliniken zu erreichen, die Problematik von quasi gewerblich agierenden bettelnden Menschen, einen „Trading-down-Effekt“ am Kaiserplatz sowie die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts an. Das IKAS sei nicht perfekt, das habe aber auch niemand behauptet. Es sei aber eine Grundlage zum Umgang mit der verschlimmerten Situation mit dem Ziel der Zusammenarbeit um Verbesserungen zu bewirken, so Frau Grehling. Die Zunahme der Problematik des aggressiven Bettelns könne nicht verleugnet werden. Man sehe und wisse, dass insoweit ein Zuzug von außen in die Szene erfolge, dies auch nicht lediglich zum Zwecke der Substitution, sondern auch zum Zwecke des Aufenthalts. Die Lage sei insgesamt für die Gesellschaft nicht mehr zu tragen. Sie stelle im Übrigen klar, selbst nicht von „No-Go-Areas“ gesprochen zu haben, dennoch sei die Problematik rund um den Kaiserplatz gegeben. Die Dinge müssten wieder in Ordnung gebracht werden und dazu sei das Konzept ein Ansatz. Die Situation zu belassen, werde zu weiteren Verschlimmerungen führen.
Frau van der Meulen fragt, ob sie richtig verstanden habe, dass die Stellen der Straßensozialarbeit nicht mit der Profession „Sozialarbeit“ besetzt werden sollen. Ferner bestätige sie nicht den Eindruck von Frau Bürgermeisterin Scheidt, den Kaiserplatz könne man abends nicht gefahrlos passieren. Sie selbst habe dort abends auch andere Erlebnisse und würde dort positive Gespräche führen.
Frau Bürgermeisterin Scheidt erwidert dazu, dass sich ihre Wahrnehmung als Anwohnerin auf 365 Tage im Jahr beziehe und nicht lediglich auf Einzelfälle.
Herr Hansen erklärt, man müsse auspassen, dass es nicht zu einem Gegeneinander verschiedener Gruppen komme. Ein moderates Vorgehen sei wichtig. Er wisse, dass es einen quasi „Betteltourismus“ nach Aachen als Oberzentrum gebe. Schnelle Lösungen seien nicht möglich, man müsse aber dafür sorgen, dass die Probleme nicht weiter zunähmen.
Herr Tönnes nimmt für die Verwaltung zur Frage der neuen, bei der Verwaltung vorgesehenen Personalstellen zur Koordination und zur Straßensozialarbeit Stellung. Diese seien ausdrücklich als Ergänzung zur Arbeit der Träger und zur Zusammenarbeit mit diesen zu verstehen, jedoch nicht etwaig als Konkurrenz. Zudem verhalte es sich bisher so, dass den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration stetig Anfragen und Beschwerden zum Kaiserplatz etc. erreichten, ohne dass dieser dazu unmittelbar eigene Erkenntnisse „von der Straße“ haben würde. Diese Lücke solle geschlossen werden. Es sei durchaus beabsichtigt, diese Stellen mit der beruflichen Qualifikation der Sozialarbeit zu besetzen. Zu der Frage der öffentlichen Toiletten am Kaiserplatz betont Herr Tönnes, dass die Verwaltung und die Caritas die Problematik der Vermeidung einer Überqualifikation von Mitarbeitenden in den angedachten Toilettenanlagen präsent hätten. Schließlich greift Herr Tönnes den mehrfach von der Politik geäußerten Wunsch nach geeigneter Evaluierung des Umsetzungsprozesses auf und sichert zu, dass die Verwaltung im Ausschuss über die Umsetzung regelmäßig berichten werde.
Die Mitglieder des Ausschusses beschließen einstimmig und ohne Enthaltung gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bürgerforum:
- Das Bürgerforum der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Das Bürgerforum empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.
Beschlussvorschlag Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie:
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.
Beschlussvorschlag Planungsausschuss:
- Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Hauptausschuss:
- Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einrichtung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56).
Erläuterungen
1. Einleitung
Die Stadtverwaltung Aachen setzt sich aktiv dafür ein, eine attraktive und lebendige Innenstadt zu gestalten, die sowohl von Aachenerinnen und Aachenern als auch von Gästen geschätzt und gerne genutzt wird. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden in der Innenstadt zu fördern. So kümmern sich diverse Fachabteilungen mit unterschiedlichen Ansätzen um den Prozess Innenstadtmorgen (Präsentationzur Vorlage FB 01/0554/WP18). Hier arbeitendie Stadtentwicklung, die Wirtschaftsförderung und die Mobilität eng zusammen. Bekannte Szenehotspots werden regelmäßig durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen sowie die Polizei bestreift, und es wurde eine gemeinsame Anlaufstelle am Bushof eingerichtet, um direkte Unterstützung zu bieten. Zusätzlich wurde im Mai 2023 eine weitere Koordinationsstelle Kaiserplatz / Östliche Innenstadt geschaffen, um die bestehende Struktur zu ergänzen. Der Fachbereich für Wohnen, Soziales und Integration kooperiert eng mit sozialen Trägern, um nachhaltige Lösungen für die sozialen Herausforderungen der Stadt zu entwickeln. Zudem werden durch die Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB im Bereich Östliche Innenstadt die städtebaulichen Potenziale für eine langfristige Transformation erarbeitet.
Trotz dieser Anstrengungen prägen jedoch zunehmend negative Entwicklungen das Bild der Aachener Innenstadt. Aggressives Betteln und offener Drogenkonsum beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung stark. Die steigende Zahl psychisch auffälliger Personen sowie von Alkohol- und Drogenabhängigen und teilweise verwahrloster Personen führt nicht nur zu einem unschönen Stadtbild, sondern auch zu ernsthaften Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung. Mit vermehrtem Konsum wächst auch die gesamte Szene weiter. Hieraus ergibt sich eine zunehmende Negativspirale an organisiertem Drogenhandel, Beschaffungskriminalität, Beschaffungsprostitution und aggressiver Beschaffungsbettelei. Es zeigt sich außerdem eine deutliche Zunahme von Verschmutzungen und illegalen Lagern, was zu wachsender Verärgerung und einem Gefühl der Ohnmacht in der Zivilbevölkerung führt.
Schutzbedürftige Personen, wie Kinder auf ihrem Schulweg oder ältere Menschen, meiden vermehrt die betroffenen Bereiche und definieren diese als Angsträume, was zu einer weiteren Verschärfung der Lage führt. Darüber hinaus leiden auch der lokale Einzelhandel und die Gastronomie an der zunehmenden Negativentwicklung der innerstädtischen Lage, da Aachenerinnen und Aachener und Gäste den Besuch reduzieren oder ihren Aufenthalt verkürzen.
Als räumliche Schwerpunkte stechen der Kaiserplatz, der Bushof sowie die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen wie Markt, Münsterplatz oder Adalbert- und Großkölnstraße hervor. Auch der Bahnhof und der zugehörige Vorplatz und die Burtscheider Innenstadt werden immer häufiger als Problemlagen benannt. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass in den betroffenen Gebieten ein weitergehender Trading-Down-Effekt eintritt. Zunehmende Immobilienverkäufe können minderwertige Nutzungen und eine sinkende Investitionsbereitschaft zur Folge haben. In der Konsequenz droht die Entwicklung ganzer Stadtviertel hin zu sogenannten Schrottimmobilien.
Um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen, diese Negativspirale zu durchbrechen und eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erzielen, wird ein Integriertes Konzept entwickelt. Hierzu benötigt es eine konzentrierte und konzertierte Aufstellung der Gesamtverwaltung Aachen gemeinsam mit der Politik. Dieser Entwurf des Konzeptes vereint daher in einem ersten Schritt verschiedene Maßnahmen und Ansätze, um die Probleme ganzheitlich zu adressieren.
2. Das Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit
Die aktuelle Verschärfung der Problemlage in der Innenstadt hat vielfältige Auswirkungen, Ursachen und Dimensionen. Daher kann nur ein integrierter Ansatz den Rahmen für eine koordinierte Strategie der Stadt Aachen bieten. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die genannten Bereiche zu einem begehbaren, angstfreien Raum zu entwickeln. Dazu soll im Schulterschluss von Verwaltung, Politik, sozialen Trägern, Einzelhandel und Zivilgesellschaft ein Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS) in vier Dimensionen (Ordnungspolitische Maßnahmen, Sozialpolitische Maßnahmen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, Kommunikation und Sensibilisierung) entwickelt und umgesetzt werden.
Innerhalb dieser Dimensionen und im Rahmen des IKAS werden Maßnahmen entwickelt, die sich gemeinsam der Problematik annehmen und dieser begegnen sollen. Dabei versteht sich das IKAS nicht als starres und abgeschlossenes Konzept, sondern soll im Sinne eines lernenden Konzeptes auch zukünftig offen für weitere Anregungen und Ideen sein und somit als dynamisches Instrument für Politik und Verwaltung wirken.
Die folgenden Vorschläge stellen einen ersten Maßnahmenkatalog dar, der durch die Gesamtverwaltung erarbeitet und bei Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und Beschlüsse kurz- bis mittelfristig Wirkung entfalten können.
2.1. Ordnungspolitische Maßnahmen
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche in Form von Verunreinigungen, Vermüllungen, Belästigungen bis hin zu Nötigungen, Vandalismus, Lärmbelästigung oder durch Prostitution- und suchtbedingter Unruhe bzw. deren Bekämpfung auftreten, spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen eines Konzeptes für mehr Attraktivität und Sicherheit.
Die notwendige Verknüpfung dieser verschiedenen Handlungsfelder wird ganz ohne Frage um den Bereich des Kaiserplatzes offenkundig. Ebenso offenkundig ist, dass die Suchtproblematik hauptursächlich für die weiteren ordnungs- und strafrechtlich relevanten Vorfälle zu sehen ist. Ausgeprägte und auch lang andauernde personenbezogene Sucht greift zudem Hand in Hand mit wahrnehmbaren psychischen Ausfallentscheidungen und einem nicht immer berechenbaren Maß an Aggressivitätsbereitschaft. Durch Vorkommnisse auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität wird im weiteren innerstädtischen Bereich zunehmend das Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst begründet. Dies nicht zuletzt, weil auch hier insgesamt eine – zumindest in weiten Teilen – suchtbedingte Aggressivität festzustellen ist. Insoweit gilt es zunächst die bestehenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Stadt Aachen zu evaluieren.
2.1.1. Änderung der Aachener Straßenverordnung
Schon heute sind in der Aachener Straßenverordnung – mit Ausnahme der in der Zuständigkeit der Polizei liegenden Straftaten – die vorgenannten Tatbestände von Belästigungen (bspw. in Form des aggressiven Bettelns), Verunreinigungen und Vermüllungen als Ordnungswidrigkeitstatbestände festgehalten, sodass der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen entsprechende Feststellungen ahndet – einerseits im Rahmen seiner täglichen Bestreifungen und andererseits im Nachgang von Bürger*inneneingaben. Neben den „in Uniform sichtbaren“ Streifen des OSD, setzt die Stadt Aachen hinsichtlich der Kontrollen der Einhaltung bestimmter Formen des Bettelns dabei auch auf zivile Streifen. Denn eine Präsenz des OSD in Nähe einer aggressiv bettelenden Person führt dazu, dass diese das aktive Ansprechen von Personen unterlässt, sodass in diesem Moment keine Maßnahme durch den OSD – zumindest auf Grundlage der aktuellen Aachener Straßenverordnung – möglich ist, zumal nachvollziehbarer Weise Beschwerdeführende Personen oftmals nicht als Zeugen zur Verfügung stehen, da sie nicht in den Einsatz „verwickelt“ werden wollen.
Behördenübergreifend steht die Stadt Aachen im stetigen Austausch und Kooperation mit der Polizei bspw. im Rahmen von gemeinsamen Streifen mit der Landespolizei und natürlich in Gestalt der gemeinsamen Anlaufstelle. Auch auf der Leitungsebene tauschen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadtverwaltung stetig auf höchster Ebene (so bspw. auf Ebene des präventiven Rates) zu ordnungs- und sicherheitsrelevanten Belangen aus, gerade auch um gemeinsames Handeln und Vorgehen zu optimieren, wie es z.B. an den auch medial bekannten gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen sichtbar wird.
Die gesteigerten Meldungen aus der Aachener Stadtgesellschaft sowie auch die täglichen Einsatzberichte der Mitarbeitenden des Fachbereiches 32 - Sicherheit und Ordnung führten dazu, dass im Zuge der Erstellung dieses integrierten Gesamtkonzeptes das Dezernat II den beschriebenen ordnungsbehördlichen Handlungsrahmen hinsichtlich seiner Umsetzung, aber auch in Bezug auf notwendige Erweiterungen geprüft hat.
Der optimale Vollzug des ordnungsbehördlichen Maßnahmenpaketes scheitert in der Realität häufig an der tatsächlichen Stellenbesetzung des OSD. Durch die Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungs- und Sicherheitsdienst (zurzeit sind lediglich 37 der 55 Stellen besetzt) wäre eine erhöhte Präsenz und damit verbunden auch eine schnellere und umfangreichere Durchführung von Maßnahmen möglich. In zweier Streifen sind die bereits vorhanden 37 Einsatzkräfte im Schichtsystem letztlich im gesamten Stadtgebiet tätig. Die Vielfalt ihrer ordnungsbehördlichen Einsätze reicht von der Begleitung einer Veranstaltung, über die Verfolgung der zahlreichen Lärmbeschwerden, der regelmäßigen Fußstreifen eben bis hin zur Kontrolle von Bettelei und ordnungswidrigem Verhalten im beschriebenen Sinn. Bereits im Stellenplanverfahren 2023 wurden 18 neue OSD-Stellen eingerichtet. So ist es vorrangige Priorität der Verwaltung, die gegenwärtige Stellenvakanzen im OSD durch gesteigerte Personalgewinnungsmaßnahmen zu beseitigen.
Aufgrund der Zunahme der bettelnden Menschen im Stadtgebiet, sowie auch der Zunahme des zu Beschwerden geeigneten Verhaltens dieser Personen gegenüber Passantinnen und Passanten im öffentlichen Bereich, schlägt die Verwaltung – parallel zum Beratungslauf dieser Sitzungsvorlage – eine Novellierung der Aachener Straßenverordnung vor. Diese lehnt sich an bestehenden Regelungen des Kantons Basel-Stadt an, welche seitens des Bundesgerichts der Schweiz (Urteil vom 13.03.2023 Az. 1C_537/2021) für zulässig erachtet wurde. Neben der weiterhin unveränderten Verbots des aggressiven Bettelns im gesamten Stadtgebietes, soll künftig im räumlich stark begrenzten und hochfrequentierten Innenstadtbereich sowie in Teilen der ebenfalls hochfrequentierten Burtscheider Fußgängerzone jegliche Form des Bettelns im Umkreis eines fünf Meter Radius zu bestimmten Einrichtungen verboten werden (u.a. Haltestellen des ÖPNV, Geld- und Parkscheinautomaten, Ladengeschäfte, Restaurants incl. Außengastronomie etc.). Dadurch wird den bettelnden Personen eine räumliche Grenze gesetzt, welche mit dem Persönlichkeitsrecht dieser Personen vereinbar ist. Es handelt sich daher nicht um ein „bloßes“ flächendeckendes Bettelverbot. Für weitergehende Informationen zur Novellierung der Aachener Straßenverordnung wird auf die im parallelen Beratungslauf befindliche Sitzungsvorlage FB 32/0061/WP18 verwiesen.
2.1.2. Übertragung von Hausrechten an den OSD
Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, sich an exponierten Räumen in der Aachener Innenstadt von den Eigentümern das Recht einräumen zu lassen, Menschen von diesen Örtlichkeiten zu verweisen. Somit können auch Flächen, die nicht zum öffentlichen Raum gehören, durch entsprechende Bestreifung entstigmatisiert und allen Teilen der Stadtgesellschaft zurückgeführt werden.
2.1.3. Drogenkriminalität und illegale Prostitution bekämpfen
In den vergangenen Jahren und nochmal verstärkt während und nach der Corona-Pandemie haben sich der Kaiserplatz sowie das angrenzende Promenadenviertel als Schwerpunkt für illegalen Drogenhandel und illegale Prostitution entwickelt. Dies belastet im hohen Maße die ansässige Bevölkerung und spiegelt sich in zahlreichen Meldungen, Beschwerden und Schilderungen wieder. Bereits verfestigte und organisierte Kriminalität vor Ort gilt es effektiv und dauerhaft zu zerschlagen, um den illegalen Handel und den Konsum verbotener Betäubungsmittel zu unterbinden. Auch den Folgen der mit der Drogensucht einhergehenden Beschaffungskriminalität kann nur durch die Zerschlagung illegaler und krimineller Strukturen begegnet werden.
Als besonders belastend für die ansässige Bevölkerung erweist sich zunehmend die illegale Prostitution. Gezielte Eingriffe und verstärkte Präsenz vor Ort bieten hier eine Maßnahme zur Entlastung der Situation. Um diese Eingriffe zu koordinieren, forciert die Stadtverwaltung die bestehende Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Aachen sowie mit der für den sozialpsychiatrischen Dienst zuständigen StädteRegion auf oberster Leitungsebene, um ein gemeinsames Verständnis und eine strategische Zielsetzung für den Kaiserplatz und das Promenadenviertel zu entwickeln. Erste Schritte zur Verbesserung der Situation durch illegale Prostitution sind hier die bereits jetzt gegebene Einrichtung „LIANE“ sowie die vorgeschlagene Änderung der Aachener Straßenverordnung, mit der grundsätzlich das Ansprechen jeder Person zum Zwecke von sexuellen Dienstleistungen als Ordnungswidrigkeit benannt wird und damit ein erleichtertes ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Freier möglich wird.
2.2. Sozialpolitische Maßnahmen
Zu den sozialpolitischen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen, die Menschen aus der Drogen- und Obdachlosenszene unterstützen und Hilfestellungen anbieten.
2.2.1. Aufbau einer städtischen aufsuchenden Straßensozialarbeit
2.2.1.1. Ausgangslage und bestehende Unterstützungsangebote
Zum 30.06.2024 sind in Aachen insgesamt 431 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Dabei handelt es sich um 227 alleinstehende Männer und 73 alleinstehende Frauen sowie 131 Personen, die in einer Partnerschaft oder Familie leben. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist nach wie vor sehr angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Personen in den freien Wohnungsmarkt gestaltet sich zunehmend schwieriger und ist nur mit hohem personellen Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig festzustellen, dass in der Stadt Aachen niemand auf der Straße leben muss, sondern dass die Stadt jedem Obdachlosen einen Platz in einem Übergangswohnheim anbieten kann. Die Angebote werden ganzjährig vorgehalten und die Mitarbeiter*innen des OSD und der aufsuchenden Straßensozialarbeit der Träger weisen die Obdachlosen kontinuierlich auf die freien Plätze hin, diese Angebote werden jedoch teilweise aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen wird. In den Wintermonaten ergänzen die so genannten Kältehelfer*innen der Johanniter das bestehende umfangreiche Angebot, indem sie zweimal wöchentlich an zwei Ausgabestellen Getränke, Essen und warme Kleidung verteilen.
Neben der Unterbringung in einem städtischen Übergangswohnheim gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote reichen von Sozialberatung und Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffs mit Getränke- und Essensangebot, Duschmöglichkeiten, Waschmaschinenbenutzung bis hin zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangswohnheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung.
Darüber hinaus findet im Stadtgebiet Aachen aufsuchende Straßensozialarbeit durch Mitarbeiter*innen der WABe, des Caritasverbandes und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule statt. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfe engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den Treffen des Arbeitskreises Niedrigschwellige Hilfen.
2.2.1.2. Ergänzung der aufsuchenden Straßensozialarbeit bei der Stadtverwaltung
Um den aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Raum mit weiteren passgenauen Hilfsmöglichkeiten für die Betroffenen begegnen zu können, ist konkret beabsichtigt, koordinierende und aufsuchende Arbeit auch unmittelbar auf der Straße zu leisten.
In einem ersten Schritt wird kurzfristig unterjährig eine Koordinierungsstelle (1VZÄ) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet. Mit Besetzung der Stelle ist eine noch intensivere Vernetzung mit dem bestehenden Hilfesystem möglich. Vorrangige Aufgabe ist der Austausch mit den im Netzwerk niederschwellige Hilfen tätigen Akteuren und das parallele eigenständige bzw. begleitende Aufsuchen der öffentlichen Orte, die von augenscheinlich unversorgten und/oder auffälligen und störenden Personen aufgesucht werden und an denen entsprechender Handlungsbedarf besteht. Über den unmittelbaren Zugang zu den unterschiedlichen Zielgruppen können die vorrangigen Bedarfe festgestellt und die Annahme bzw. Wirkung der vorhandenen Angebote beobachtet werden. Entwicklungen und Veränderungen in der sogenannten Szene sollen begleitet, mit den Akteuren diskutiert und hinsichtlich eventueller zusätzlicher Bedarfslagen oder Handlungsmöglichkeiten bewertet werden.
Zusätzlich zur Feststellung der Bedarfe auf der Seite der betroffenen Personen und der Initiierung ergänzender Hilfsangebote soll auch die Entlastung des öffentlichen Raums in den Blick genommen werden. Es gilt eine Lücke zu schließen zwischen den Kräften, die den verschiedenen Zielgruppen mit dem ordnungsrechtlichen Fokus begegnen und der bei den Trägern angesiedelten Straßensozialarbeit, deren Arbeitsansatz die Tätigkeit in die Lebenswelt der zu erreichenden Personengruppe verlagert. Die richtige Form der Ansprache zu finden, die Hilfestellung und Anreize für die verschiedenen Zielgruppen daran koppelt, ein verträglicheres Auftreten in der Öffentlichkeit zu erreichen und damit eine Entlastung des öffentlichen Raumes herbeizuführen, ist konzeptionelle Aufgabe der Koordinierungsstelle.
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens für das Jahr 2025 sollen zunächst zwei weitere Stellen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet werden (2 VZÄ), die mit Personen besetzt werden sollen, die sich dem Spannungsfeld zwischen der gebotenen Hilfestellung und deutlicher Ansprache stellen. Als Kontaktpersonen sollen sie für alle Nutzer*innen des öffentlichen Raums erkennbar, sichtbar und ansprechbar sein. Sie sollen vermitteln und um Verständnis werben, die bestehenden Hilfe- und Beratungsangebote erklären sowie gemeinsam mit den Betroffenen aufsuchen, individuelle Hilfestellungen leisten aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch deutliche Grenzen setzen. Damit entsprechen die Rahmenbedingungen des perspektivischen Einsatzes auf der Straße nicht den üblichen konzeptionellen Vorgaben und Arbeitsinhalten der sozialen Arbeit. Dennoch wird die besondere soziale Kompetenz entsprechend ausgebildeter Fachkräfte benötigt. Zudem wird eine besondere zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten erforderlich sein, um die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen zu erkennen und aufgreifen zu können.
Da die Definition der möglichen Zielgruppen (im Straßenbild auffällige psychisch kranke Menschen, aggressiv auftretende bettelnde Menschen, augenscheinlich unversorgte, verwahrloste Menschen, morgens aufzufindende offensichtlich obdachlose Menschen usw.) und die Entwicklung zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeiten nicht mit den bisherigen Leistungsstrukturen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration deckungsgleich ist, wird zunächst die Einrichtung einer bei der Fachbereichsleitung angesiedelten Stabsstelle angestrebt. . Es ist gesondert darauf hinzuweisen, dass die typischen sozialen Hilfestellung – wie bspw. bei Wohnungslosigkeit erforderlich - hier schlicht nicht auskömmlich sind. Nicht jeder Obdachlose ist ein Bettler, nicht jeder Bettler ist Obdachlos und nicht jeder arme Mensch ist kriminell, obdachlos oder suchtabhängig. Zeitnah soll ein Organisationsprozess angestoßen werden, in dem bereits bestehende Bedarfe (Überprüfung bestehender Strukturen, Schaffung angemessener Leitungsspannen) aufgegriffen werden. Die perspektivische Einbindung der Bereiche der Leitstellen „Älter werden in Aachen“ und „Menschen mit Behinderungen“ sowie das Quartiersmanagement und gegebenenfalls auch anderer Verwaltungsbereiche ist vorgesehen.
2.2.2. Angebot innerstädtischer Toiletten
Die bedarfsgerechte Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist ein wichtiger Baustein der öffentlichen Infrastruktur und trägt wesentlich zur Funktionalität des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort bei. Sicher ist, dass die heute in Aachen vorhandenen Anlagen den Bedarf nicht decken können.
Bereits im Jahr 2022 hat die Verwaltung daher ein erstes Konzept für die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten entwickelt. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen Standorte, welche aufgrund der Wünsche aus den Bezirken und an stark frequentierten Plätzen oder Grünanlagen wie dem Westpark, errichtet werden sollten, setzten sich aus Modulanlagen sowie einem Kooperationsmodell wie „Nette Toilette“ zusammen. In der begonnenen Umsetzungsphase zeigte sich allerdings, dass das Kooperationsmodell „Nette Toilette“ insbesondere für die Innenstadt nach Rückmeldung von DEHOGA und MAC in Aachen nicht umsetzbar ist.
Daher besteht auch weiterhin ein Defizit an öffentlichen Toiletten im innerstädtischen Bereich. Zwischenzeitlich konnten Gespräche mit dem Unternehmen Sanifair durchgeführt werden, welches ein weiteres mögliches Kooperationsprogramm anbietet. Sanifair hat in Bonn als Pilotprojekt die erste öffentliche Toilettenanlage im Innenstadtbereich (außerhalb der gängigen Bahnhöfe, Raststätten, Einkaufszentren) eröffnet und verzeichnet bereits in der Anfangsphase rund 1.000 Besucher*innen pro Tag. Die Fa. Sanifair mietet hierfür Ladenlokale an und baut dort Toiletten ein, die gegen Gebühr benutzbar sind. Für Aachen wurde bereits ein konkretes Objekt am Holzgraben in Erwägung gezogen, welches aufgrund der Lage als Schnittstelle zwischen Ober- und Unterstadt als vielversprechende Option für die Umsetzung eines solchen Vorhabens betrachtet wird. Durch den Ausbau eines Ladenlokals in eine öffentliche Toilettenanlage entstehen Sanifair erhebliche Investitionskosten. Sanifair hat dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02) mitgeteilt, dass eine Ansiedlung nur infrage käme, wenn ihnen die Stadt entweder mit einem Betriebskostenzuschuss oder einem Umbauzuschuss entgegenkommt. Eine Summe wurde jedoch noch nicht genannt, sodass noch Klärungsbedarf zur Höhe möglicher Zuschüsse besteht.
Neben dem Standort am Holzgraben erwägt die Verwaltung außerdem, ein städtisches Ladenlokal am Markt sowie am Theater als potenzielle Standorte für öffentliche Toilettenanlagen in Zusammenarbeit mit Sanifair einzubeziehen. Die Evaluierung dieser Standortoptionen erfordert eine Analyse unter Berücksichtigung von Standortpräferenzen sowie eine Besichtigung durch Sanifair.
Des Weiteren wurde geprüft, ob auf dem Kaiserplatz eine Anlage errichtet werden kann, die kostenfrei betrieben wird (s. Vorlage FB 01/0574/WP18). Da die genannten Modelle immer mit Gebühren verbunden sind, kommt hier nur der Bau einer eigenen Toilettenanlage, in Frage, die von der Stadt betrieben wird. Aufgrund der Nutzer*innen am Standort ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen und ggf. eine regelmäßige Überwachung notwendig, auch sollte die Anlage möglichst einfach erreichbar und bedienbar sein. Zunächst wurde angeprüft, ob eine Toilettenanlage aufgestellt werden könnte. Doch schon bei der Suche nach einem Standort gab es unterschiedliche Standpunkte. Letztlich wäre es optimal, in ein aktuell leerstehendes Ladenlokal zu gehen und dort eine Toilette zu errichten. Da die Toilette regelmäßig gereinigt und auch überwacht werden muss, ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen. Alternativ dazu könnte die kostenfreie Nutzung im Kiosk Troddwar in einem größeren Zeitraum als aktuell an-gedacht werden. Damit wäre eine Zugangskontrolle verbunden. Die Trägerschaft liegt bei der Caritas, sie bietet an, die Öffnungszeiten täglich bis 20 Uhr (aktuell 16 Uhr) zu verlängern, damit wäre auch eine soziale Kontrolle vor Ort möglich.
Eine ausführliche Evaluierung sowie Kalkulation der Kosten für die Erweiterung des innerstädtischen Angebots an öffentlichen Toiletten soll durch die Verwaltung durchgeführt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung entsprechend vorgelegt werden.
2.3. Maßnahmen im öffentlichen Raum
Maßnahmen im öffentlichen Raum kommen eine wesentliche Rolle zu, besetzte und in der Zivilgesellschaft als Angstraum wahrgenommene Flächen der gesamten Gesellschaft wieder zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass langfristige städtebauliche und nutzungstechnische Anpassung im Rahmen der VU Östliche Innenstadt erarbeitet und definiert werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen einer mittelfristigen Begegnung der beschriebenen Problemlage des aggressiven Bettelns und des offenen Drogenkonsums.
2.3.1. Licht & Sicht
Die Maßnahme „Licht & Sicht“ vereint das Ziel der Verbesserung von Sichtbeziehungen und Beleuchtung an ausgewählten Plätzen, Unterführungen, Nischen und versteckten Ecken in der Aachener Innenstadt. Somit werden in der Stadtgesellschaft als Angsträume klassifizierte Areale der Bevölkerung wieder zugänglich gemacht. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen der Minderung von Versteckmöglichkeiten unerwünschter und teilweiser krimineller Aktivitäten der einschlägigen Szeneangehörigen.
2.3.2. Beschallung von Angsträumen
Basierend auf Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Bahnhofsunterführung Düren) birgt die Beschallung von durch Szeneangehörige besetzten Angsträumen insbesondere in den Abend- oder Nachtstunden einen vertreibenden Effekt. Die Installation entsprechender Anlagen an bekannten Treffpunkten (z.B. Kaiserplatz) ermöglicht einen solchen Effekt unmittelbar vor Ort. Die Verwaltung prüft den Einsatz der Beschallung von Angsträumen durch klassische Musik.
2.3.3. Aufwertung Willy-Brandt-Platz, Holzgraben / Dahmengraben
Der Willy-Brandt-Platz sowie der Holzgraben / Dahmengraben leiden unter städtebaulichen Abwertungseffekten durch Funktionsverluste vor Ort. Durch das Fokusjahr Adalbertstraße konnten hier im Rahmen des Prozesses Innenstadtmorgen bereits einige Impulse gesetzt werden, um eine Aufwertung des Geländes zu forcieren. Dieser Weg soll weiter vorangetrieben und mit neuen attraktiven Begrünungen, Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten ergänzt werden.
2.3.4. Abgegrenzter Aufenthaltsbereich am Kaiserplatz
Ebenfalls im Rahmen des Fokusjahrs Adalbertstraße wurde mit der „AdalbertOase“ ein Ort geschaffen, der mit mobiler Begrünung und erhöhten Sitzbereichen ausgestattet wurde. Diese mobile Möblierung wird im kommenden Herbst durch neue Sitzgelegenheiten ersetzt. Die bestehende mobile Möblierung soll dann am Kaiserplatz wiedererrichtet werden, dort insbesondere den drogenkranken Menschen einen abgegrenzten Aufenthaltsort ermöglichen und gleichzeitig die Belastung für die Öffentlichkeit reduzieren.
2.3.5. Reduzierung von frei-nutzbarem WLAN
Der Ausbau von frei-nutzbarem WLAN in der Aachener Innenstadt ist eine zentrale Maßnahme, um diese zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein solches Angebot insbesondere an bekannten neuralgischen Punkten der Drogenszene einen zusätzlichen Anreiz für längere und möglicherweise unerwünschte Aufenthalte bieten kann. Vor diesem Hintergrund wird geprüft, in bestimmten Bereichen das WLAN-Angebot zu reduzieren, abzuschalten oder zu beschränken, um die Aufenthaltsqualität für Angehörige der Szene gezielt zu verringern und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden anderer Bürger*innen zu gewährleisten.
2.4. Kommunikation und Sensibilisierung
Betteln hat sich in Aachen in den letzten Jahren als "erfolgreiches" Geschäftsmodell etabliert. Das Oberzentrum Aachen ist offensichtlich hier auch attraktiver Standort. Wenngleich es gelungen ist, dass Feld des organisierten Bettelns in Grenzen zu halten, ist spätestens nach Corona ein starker und andauernder Zuzug aus der Region – auch grenzübergreifend – festzustellen. Geschäftsmäßiges Betteln nutzt das Bedürfnis sozial eingestellter Menschen aus. Aggressives Betteln setzt darauf, sich „frei-zu-spenden“, um nicht weiter belästigt zu werden. In beiden Fällen hat eine Bargeldspende keinen nachhaltigen Effekt, da sie in vielen Fällen den Konsum von Alkohol und anderen Drogen und damit einen Verbleib der Betroffenen in ihrer prekären Lebenssituation unterstützt.
Die Stadt Aachen sieht es daher als ihre Aufgabe, über die negativen Auswirkungen fehlgeleiteter Bargeldspenden zu informieren und geeignete Mittel aufzuzeigen, die den betroffenen Menschen wirklich helfen und zugutekommen.
2.4.1. Kampagne „Hilf – aber richtig!“
Dass sie die prekäre Situation der Bettelnden eher verstärken als verbessern, ist vielen Spendenden nicht bewusst. Ebenso sind geeignetere Kanäle für Spenden selten bekannt. Daher wird die Stadt Aachen im Rahmen einer Kampagne „Hilf – aber richtig!“ crossmedial über die Angebote der sozialen Träger in Aachen informieren. Dazu gehört beispielsweise eine Postkarte, die Einzelhandel und Gastronomie ihren Kund*innen unkompliziert an die Hand geben können. Dazu gehört aber auch eine Landingpage auf aachen.de, die über entsprechende Angebote und Spendenmöglichkeiten informiert und sie bekannter macht.
2.4.2. Der Aachen-Taler als Alternative zur Bargeldspende
Geschäftsmäßiges Betteln soll in Aachen nicht attraktiv sein. Es braucht also effektive Alternativen.
Hier kann in einem ersten Schritt das Konzept des "Aachen-Talers" greifen, der die Möglichkeit bietet, Spenden aus der Bevölkerung bei kooperierenden Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben einzulösen, um unmittelbare Bedürfnisse des täglichen Lebens (Lebensmittel, Hygieneartikel, Grundausstattung mit Kleidung etc.) zu befriedigen.
Der Aachen-Taler bietet dem lokalen Einzelhandel die Möglichkeit, durch eigenes Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung aggressiver Bettelei zu leisten. Hier kann bereits an das Format des Spendentalers angeknüpft werden, der als Kooperation zwischen Nobis und der Franziska-Schervier-Stube umgesetzt wird.
Es gilt nun, weitere Waren des täglichen Bedarfs in die Währung zu integrieren und so ein umfassendes Portfolio an Gütern zu schaffen, die von Bedürftigen erworben werden können. Darüber hinaus sollten möglichst mehrere Einzelhändler pro Warenkategorie in das System eingebunden werden, um den Bedürftigen Wahlmöglichkeiten in der Einlösung des Aachen-Talers zu bieten. Gleichzeitig sollten auch die Angebote sozialer Träger (Caritas, WABe, etc.) in die Nutzung des Aachen-Talers integriert werden, um Bedürftigen den Zugang zu kostenpflichtigen Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (z.B. Second-Hand-Kaufhaus BreitSeite der WABe).
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Aachen-Talers ist eine geeignete Abwicklung des Bezahlvorgangs. Geprüft werden könnte in diesem Zusammenhang eine Angliederung des Aachen-Talers an die Plattform „Schenk Lokal“ unter dem Titel „Hilf Lokal“. Die Ergebnisse sowie ein Konzeptansatz sollen den politischen Gremien vorgelegt werden.
3. Organisatorische Einbettung und Berichtswesen
Um die Erarbeitung und anschließende Umsetzung des Konzepts voranzutreiben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Lenkungsgruppe einzurichten, die im halbjährlichen Rhythmus an die politischen Gremien (Hauptausschuss, Sozialausschuss, Bezirksvertretung-Mitte) mittels eines Sachstandsberichts berichtet. Diese Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin, der Dezernentin für Finanzen Recht und Ordnung (Dez. II), dem Dezernenten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dez. VI) sowie der Leitung des Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung.
Diese Lenkungsgruppe verantwortet die strategische Steuerung des IKAS und verantwortet die konsequente Weiterentwicklung der Maßnahmen.
Die Ausarbeitung der Dimensionen des integrierten Ansatzes obliegt den zuständigen Dezernaten und Fachbereichen/Eigenbetrieben., die in enger Abstimmung mit der Lenkungsgruppe agieren.
Eine Übersicht bietet folgende Grafik:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mit dem vorgelegten Gesamtkonzept entstehen im ersten Schritt keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Erst mit der späteren Beschlussfassung der ausgearbeiteten Maßnahmenvorschlägen entstehen je nach Maßnahme ggf. finanzielle Auswirkungen.
Die finanzielle Deckung der unter Ziffer zwei des Beschlussvorschlages vorgesehenen unterjährigen Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im FB 56 wird bis zur Stellenbesetzung beigezogen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1001308
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1001308
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-09-10 FB 56_0529_WP18 Integriertes Konzept SAO.pdf
11.9.2024
407.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 26.09.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:54
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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