Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit
BA 0/0207/WP18 · Entscheidungsvorlage
Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit
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Frau Dr. Keller stimmt der Formulierung in der Vorlage zu.
Zu dem Passus
„Nicht förderfähig sind Maßnahmen für private Zwecke, gewinnorientierte oder gewerbliche Maßnahmen.“
gibt sie zu bedenken, dass gemeinnützige Einrichtungen auch Gewinne erzielen würden. Wenn
diese Gewinne dann für gute Zwecke verwendet würden, fände sie das sehr gut.
Herr Deloie regt folgende Textänderung an:
Nicht förderfähig sind Maßnahmen für gewinnorientierte, gewerbliche Maßnahmen.
Herr Moselage merkt an, es gehe hier nicht um die einzelnen Maßnahmen, sondern um die Unternehmen.
Frau Willems weist auf Punkt 9 der Richtlinien hin, wonach die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
durch jeweilige Einzelentscheidungen von den Richtlinien abweichende Beschlüsse zur Förderung von
bezirklichen Aktivitäten fassen kann. Hiervon könne die Bezirksvertretung in einem entsprechenden
Einzelfall dann Gebrauch machen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu Punkt 3. Förderfähigkeit.
Erläuterungen
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich zu Punkt 3., Absatz 2, der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel in der Sitzung vom 28.08.2024 dafür ausgesprochen, die ursprüngliche Formulierung zur Höhe des Förderbetrages beizubehalten. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, den letzten Absatz „Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte“ anschließend an den Text zur Höhe des Förderbetrages einzufügen.
Die Änderung der Richtlinien lautet wie folgt:
Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, maximal 10.000,00 €.Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1001471
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1001471
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-09-04 BA 0_0207_WP18 Aenderung der Richtli SAO.pdf
4.9.2024
211.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 25.09.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:52
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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