25. September 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 19Öffentlich

Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit

BA 0/0207/WP18 · Entscheidungsvorlage

Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte; hier: Förderfähigkeit

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dr. Keller stimmt der Formulierung in der Vorlage zu.

Zu dem Passus

„Nicht förderfähig sind Maßnahmen für private Zwecke, gewinnorientierte oder gewerbliche Maßnahmen.“

gibt sie zu bedenken, dass gemeinnützige Einrichtungen auch Gewinne erzielen würden. Wenn

diese Gewinne dann für gute Zwecke verwendet würden, fände sie das sehr gut.

Herr Deloie regt folgende Textänderung an:

Nicht förderfähig sind Maßnahmen für gewinnorientierte, gewerbliche Maßnahmen.

Herr Moselage merkt an, es gehe hier nicht um die einzelnen Maßnahmen, sondern um die Unternehmen.

Frau Willems weist auf Punkt 9 der Richtlinien hin, wonach die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

durch jeweilige Einzelentscheidungen von den Richtlinien abweichende Beschlüsse zur Förderung von

bezirklichen Aktivitäten fassen kann. Hiervon könne die Bezirksvertretung in einem entsprechenden

Einzelfall dann Gebrauch machen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu Punkt 3. Förderfähigkeit.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu Punkt 3. Förderfähigkeit.

Erläuterungen

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich zu Punkt 3., Absatz 2, der Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel in der Sitzung vom 28.08.2024 dafür ausgesprochen, die ursprüngliche Formulierung zur Höhe des Förderbetrages beizubehalten. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, den letzten Absatz „Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte“ anschließend an den Text zur Höhe des Förderbetrages einzufügen.

Die Änderung der Richtlinien lautet wie folgt:

Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, maximal 10.000,00 €.Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung

Aachen-Mitte.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-09-04 BA 0_0207_WP18 Aenderung der Richtli SAO.pdf

4.9.2024

211.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 25.09.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:52

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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