24. September 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit

FB 56/0529/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Oberbürgermeisterin begrüßt alle Anwesenden und führt in das Thema ein. „Die Themen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sind seid Corona deutlich drängender geworden. Zahlreiche Mails gehen tagtäglich zu diesen Themen im Rathaus ein. In jedem Bürger*innendialog den ich in Aachen führe werden sie mit großer Dringlichkeit vorgebracht. Das Thema geht uns alle an, deshalb sind wir heute im Bürgerforum. Wir wollen Ihre Meinung dazu hören“ so Oberbürgermeisterin Keupen. Sie führt weiter aus, dass es im Innenstadtteam schon regelmäßig Einzelmaßnahmen gibt, die sich vor allem auf auffälliges, teilweise aggressives Betteln sowie offenen Drogenkonsum fokussieren. Auch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat bereits intensiv beraten wie man den Problemen Herr werden kann. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus, weshalb ein integriertes Konzept benötigt wird, das ganzheitlich greift. Das vor diesem Hintergrund entstandene Konzept bildet das differenzierte Problembild in 4 Bereichen, in Form eines Kleeblatts, ab:

1.Ordnungspolitische Maßnahmen

2.Sozialpolitische Maßnahmen

3.Kommunikation und Sensibilisierung

4.Maßnahmen im öffentlichen Raum

Die Menschen die in großen Nöten sind benötigen Unterstützung, aber auch der Aufenthalt auf den Straßen darf nicht von Angst geprägt sein. Aus diesem Grund hat sich die Fachverwaltung auf den Weg gemacht und ein großes Maßnahmenpaket unter den genannten Gesichtspunkten geschnürt.

Herr Beigeordneter Thomas Hissel übernimmt die Vorstellung des IKAS anhand einer Präsentation (diese wird der Niederschrift in Allris beigefügt) und betont, dass der heutige Fokus auf der Zivilgesellschaft liege. Die heutigen Themen betreffen uns alle, weshalb er seine Freude darüber ausdrückt, dass so viele interessierte Menschen den Weg zur heutigen Sitzung gefunden haben.

Herr Hissel führt aus, dass er selbst feststellen konnte, dass das Thema Attraktivität der Aachener Innenstadt stark polarisiert. Zwischen „alles super“ und „klinisch Tod“ ist, in den Gesprächen die er führt, wenig Relativierendes zu hören. Beides stimmt in seiner Reinform natürlich nicht. Er selbst sieht eine Innenstadt als Lebens- und Freizeitraum, aber auch als Visitenkarten einer Stadt. Es handele sich um kein Wohlfühlthema für die Stadtverwaltung aber es eint alle, dass eine belebte Innenstadt gewünscht wird. Dies setze aber Sicherheit und Attraktivität des öffentlichen Raums voraus, als auch die Sauberkeit und Soziale Kontrolle die diesen zum angstfreien Raum macht. In der medialen Berichterstattung – so berichtet Hissel weiter -vergeht keine Woche in der die Sicherheit der Aachener Innenstadt nicht thematisiert wird und somit die Verwaltung auf allen Ebenen beschäftigt.

Als Hot Spots werden insbesondere der Kaiserplatz sowie die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen wie Markt, Münsterplatz, Adalbertstraße oder das Promenadenviertel genannt. Auch in der Burtscheider Innenstadt mehren sich die Vorfälle aggressiver Bettelei.

Herr Hissel schließt seinen Vortrag mit dem Apell an die Politik, dass es nicht jahrelang dauern darf alle Maßnahmen zu durchdenken. Er bestätigt, dass einige Maßnahmen aus dem Gesamtpaket sicherlich experimentell seien, die Verwaltung aber auch nicht den Anspruch erhebe, mit jeder Maßnahme recht zu haben. „Schlimmstenfalls verlieren wir sonst ganze Straßenzüge“, bekräftigt Herr Hissel die Ausarbeitung der Verwaltung.

Frau Stadtdirektorin Annkathrin Grehling übernimmt den Vortrag und erläutert die ordnungspolitischen Maßnahmen. Als größte ordnungspolitische Maßnahme beschreibt sie die angestrebte Änderung der Aachener Straßenverordnung. Neben dem bereits geltenden Verbot des aggressiven Bettelns, soll künftig im Innenstadtbereich, sowie auch in Teilen der Burtscheider Fußgängerzone, jegliche Form des Bettelns im Umkreis eines Fünf-Meter-Radius zu bestimmten Punkten (bspw. Geldautomaten, Haltestellen, Ladenlokale, Restaurants) verboten werden. „Es langt nicht, es sozialpolitisch zu versuchen und vorbehaltlos auf freiwilliges Bitten zu setzen“, so Frau Grehling. Sie beschreibt sich selbst als überzeugt vom vorliegenden Konzept. Das Betteln soll in Aachen nicht gänzlich verboten werden, dennoch ist es eine Tatsache, dass viele Menschen das Betteln als ergänzende Tätigkeit zu Sozialleistungen nutzen. Dem müsse man einen Riegel vorschieben und mit Verweisen arbeiten. Der Plan ist, es unbequemer zu machen und das Signal zu senden „Wir gucken hin!“

Herr Hissel übernimmt wieder und bekräftigt, dass es um Menschen ginge. Wir wollen niemanden aufgeben. Die Straßensozialarbeit leistet einen solch wertvollen Beitrag, dass es zukünftig auch eine entsprechende Koordinierungsstelle im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) geben wird, in die zusätzlich zwei weitere Stellen für Straßensozialarbeiter*innen eingeplant sind. Aufgabe der Koordinierungsstelle soll der Austausch mit dem großen Netzwerk Niederschwelligkeit sein, in dem Träger der Wohlfahrtspflege organisiert sind, die im niedrigschwelligen Bereich tätig sind. Darüber hinaus wird die Koordinierungsstelle Entwicklungen und Veränderungen der „Szene“ begleiten, mit den täglich tätigen Akteuren besprechen und die Lage bzgl. möglicher Handlungsbedarfe bewerten.

So erklärt Herr Hissel Folie für Folie ein großes Gesamtpaket an sozialpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen im öffentlichen Raum. U.a. die Beschallung von Angsträumen mit klassischer Musik. Die These besagt: Klassische Musik und Drogenkonsum vertragen sich nicht. Getestet wurde es bereits am Hamburger Hauptbahnhof wo man tatsächlich eine deutliche Verdrängung der Betäubungsmittelszene verzeichnen konnte. Dies ließe sich am Kaiserplatz für die Kernszene ausprobieren. Sicherlich haben solche Methoden eine hohe Fehlertoleranz, wenn man es aber nicht testet, würde man nie schlauer, schließt Herr Hissel.

Nachfolgend geht er auf das aggressive Beschaffungsbetteln ein. Er beschreibt es als Geschäftsmodell das funktioniere. Menschen spenden aus Angst, damit Sie die Bettler*innen loswerden. In Aachen sei die aggressive Bettelei verstärkt in den Fußgängerzonen zu beobachten. Die Hauptproblematik auf die alles hinausläuft, ist die Sucht, sagt Herr Hissel und informiert über eine Öffentlichkeitskampagne „Hilf – Aber richtig!“ Aachen verfügt bereits über eine Bettelersatzwährung, den Aachen Taler. Diese soll nun öffentlichkeitswirksam vorangetrieben werden. Der Aachen Taler kann nur gegen ein bestimmtes Produktportfolio des täglichen Bedarfs (Drogerie, Lebensmittel, Kleidung) getauscht werden. Menschen die helfen möchten bekommen eine zielgerichtete Spendenmöglichkeit. Bettler können davon weder Alkohol, noch Drogen, noch Zigaretten kaufen.

Herr Hissel schließt seinen Vortrag mit der Anmerkung, dass die gesamte Thematik noch viele Kapazitäten in der Stadtverwaltung binden wird. Man befände sich nicht bei einem 100m Lauf, sondern eher bei einem Marathon. Er möchte die Innenstadt sicherlich nicht schlecht reden, gesund aber auch nicht.

Herr Dopatka bedankt sich bei Herrn Hissel und Frau Grehling für die Vorstellung des Konzepts. Er bekräftigt, dass die Themen Obdachlosigkeit, Betteln und Drogenkonsum bereits 2023 bei der Auswahl der Themen für den ersten ständigen Bürger*innenrat sehr weit oben im Ranking standen. Umso mehr freut er sich, dass dieses umfassende Thema nun in dieser Sondersitzung mit der Zivilgesellschaft beraten werden kann.

Herr Servos dankt der Fachverwaltung für die Aufbereitung dieses sehr komplexen Themas. Sein Sicherheitsgefühl ist ebenfalls deutlich schlechter geworden. Mit zwei Kindern wohnhaft in der Franzstraße kann er es sehr bestätigten, dass die Belästigung durch Bettelnde besonders am Wochenende stark zugenommen hat. Das Maßnahmen-Bündel scheint gut geschnürt, wenn sicher auch nicht jede Maßnahme greift. Die SPD Fraktion trägt das Konzept mit und vertraut der Verwaltung alle relevanten Akteure mitzudenken.

Frau Radermacher ist erleichtert über die Ausführungen der Verwaltung, trugen sie doch zu einem viel besseren Verständnis der Vorlage bei. Dennoch klingt es für sie an vielen Stellen so, als sollten die Obdachlosen verdrängt werden und das würde das Problem ja nur verlagern. Ob man die Problematik mit rein technischen Maßnahmen lösen kann, wagt sie zu bezweifeln. Sie hat ferner noch einige Fragen die sie im Sozial- und Planungsausschuss stellen möchte, möchte heute aber lieber die Stimmen aus dem Volk hören und freut sich auf die Diskussion.

Herr Palm hat sich im Vorfeld bereits intensiv mit der Vorlage beschäftigt und ist positiv überrascht über das flexible, moderne und proaktive Maßnahmenbündel. Seiner Meinung nach muss aber in erster Linie die Personalsituation im Ordnungsamt in den Griff bekommen werden. Ein Strategiepapier- und sei es noch so toll – ist nicht umsetzbar, wenn das Ordnungsamt so unterbesetzt ist, wie es unseres nun einmal ist. Unter diesem Gesichtspunkt moniert Palm die Entgelt Einstufung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD). Entgegen der Gärtner*innen mit EG 7 würden die OSD´ler lediglich in EG 5 oder 6 eingruppiert. Ferner müssten die Bewerber einen mehrstufigen Auswahlprozess durchlaufen, inklusive einem harten Sporttest und einer Schwimmleistung bestehen. Schwimmen sei seiner Meinung nach wirklich nicht notwendig für eine Einstellung als Ordnungsdienstler.

Frau Grehling stellt diese Behauptung richtig. Die Einstufung neuer OSDler beginnt bei EG 8. Des Weiteren sei ihr nicht bekannt das eine Schwimmleistung erbracht werden müsse. Dass die neuen Mitarbeitenden fit und gesund sein müssen verstünde sich von selbst.

Sie bekräftigt, dass das Konzept leistbar sei, sonst wäre es anders formuliert worden. Natürlich laufe die Personalgewinnung auf Hochtouren. Ausschreibungstexte wurden angepasst und Angebote gemacht um Bewerber*innen zu generieren. Erst kürzlich ist die Ausstattung der OSDler verbessert worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Sicherheitsdienstes seien mit sogenannten Bodycams ausgestattet worden, um bei Konfrontationen auf der Straße besser gewappnet zu sein.

Ein Bürger zeigt sich ärgerlich über die teilweise sehr langen Verwaltungswege. Er habe im Rahmen der Initiative Kaiserplatz sehr intensiv an mannigfaltigen Problemstellungen mitgearbeitet. Viel wurde verwaltungsseitig -aber auch von der Politik- versprochen, wenig davon gehalten. Meistens veränderte der Dienstweg nötige Maßnahmen. Sein Vertrauen sei entsprechend erschüttert. Er bittet darum ein Lasten- und Pflichtenheft mitzudenken. Ohnedies würde das Konzept erneut ein sinkendes Schiff.

Frau Scheidt berichtet, dass das Konzept innerhalb der Grünenfraktion kontrovers diskutiert wurde. Sie selber ist Anwohnerin am Kaiserplatz, weshalb ihr die Problematik aus erster Hand bekannt ist. Sie betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit aller Systeme. Die Initiative Kaiserplatz hat - entgegen der Meinung Ihres Vorredners - bereits viel erreichen können, nehme man nur einmal das Projekt Hirschgrün. An der Richardstraße direkt neben dem Spielplatz, einstmals der Drogenumschlagsplatz Nr. 1 (abgesehen natürlich vom Kaiserplatz). Erstreckt sich nun ein üppig wachsender Garten. Kein städtischer Garten, sondern eine „Urban Gardening“ Initiative, die es bereits seit 10 Jahren gibt.

Die scharfe Eingrenzung der 5m Abstände hält Frau Scheidt für schwer umsetzbar und befürchtet, allerhöchstens entstehe ein Verdrängungseffekt. Eine solch angelegte Bettelverbotszone sei ein „scharfes Schwert“. In vielen Städten und Gemeinden sei man mit solch einer Idee vor Gericht gescheitert. Wie definiere man außerdem Belästigung? Der ruhige Bettler mit seinem Töpfchen vor der Bäckerei würde genauso verdrängt wie der unangenehme „Krakeler“. Sie bittet darum den weiteren Prozess in enger Abstimmung mit den Fraktionen zu gehen und auch die Wohlfahrtsverbände mitzunehmen. Außerdem befürwortet sie eine Feinjustierung in regelmäßigen Abständen. Sinnvoll erschiene ihr außerdem eine weitere Einschätzung seitens der KatHO die ein großes wissenschaftliches Feld der Soziologie und des Sozialwesens abdeckt.

Frau Grehling bestätigt, dass ein Konzept zu Beginn der Planung nicht entsprechend „abgeklopft“ sein kann um als 100% rechtssicher zu gelten. Bettler verfügen häufig über ausgeprägtes Erfahrungswissen. Daher der Ansatz es dem OSD leichter zu machen Platzverweise zu verhängen. Die Frage der Verdrängung kann ja auch die Verdrängung nach Hause bedeuten.

Frau Lürken bittet die Politik Detailfragen in den Fachausschüssen zu platzieren. Das Konzept zeige erstmalig einen Weg auf, der gleichzeitig Problem- und Lösungsorientiert sei. Wir haben keinen starren Prozess vor uns liegen und werden auch aus Fehlversuchen lernen. Des Weiteren bewundert sie die mutige Entscheidungsich sich an den bestehenden Regelungen des Kantons Basel-Stadt zu orientieren, dass seitens des Bundesgerichts der Schweiz für zulässig erachtet wurde. Die CDU Fraktion wird den Weg mitgehen.

Frau Begolli lobt das Konzept und spricht darüber hinaus die extreme Verwahrlosung der unteren Adalbertstraße an. Man gehe durch eine Schleuse von Ruinen neben einer Luxuswand (Aquis Plaza), die gänzlich ohne Ein- und Ausgänge auskommt. Kein Wunder, dass man dort keinen Wohlfühlraum eingerichtet bekommt. Die Stadt steht vor komplexen Aufgaben, denn scheinbar habe man in der Pandemie viele Menschen, die bereits auf der Kippe standen, verloren. Die 5m-Regelung sieht die Fraktion Die Linke ebenfalls kritisch. Wenn es bislang in der Realität schwierig war die normale Straßenverordnung zu sanktionieren, wie soll das zukünftig gehen? Dazu kann sie den Unterschied zu einem kompletten Bettelverbot nicht erkennen.

Gastronom Herr Polzin erklärt, dass die 5m-Regelung für die Gastronomen enorm wichtig ist. Er selbst stünde den meisten Teil seiner Zeit vor seinem Laden, in der Promenadenstraße, um seine Gäste vor den Junkies zu schützen. Es gebe viel zu oft die Situation, dass den Gästen ins Essen gelangt oder an den Haaren gezogen würde. Jedes Mal, wenn er den OSD ruft sind die Junkies längst weg. So schnell könnten die Kollegen gar nicht reagieren, auch wenn sie quasi um die Ecke sitzen. Herr Polzin setzt viel Hoffnung in das neue Konzept und er pflichtet den Vorrednern bei, dass auch Experimente gerne gesehen seien. Alles ist besser als die derzeitige Situation. Endlich habe der Stadtrat mal die Möglichkeit etwas für die Aachener Bürger*innen zu tun.

Eine Gästeführerin der Stadt AC pflichtet Herrn Polzin bei. Endlich würde etwas getan, experimentell oder nicht, sei egal. Hauptsache es würde sich den Problemen angenommen. Sie stellt sich als Unterzeichnerinnen des Brandbriefs von freiberuflichen Stadtführerinnen und Stadtführern, die für den Aachen Tourist Service (ATS) arbeiten aus Januar 2024, an Frau Oberbürgermeisterin Keupen vor. Wegen der „augenscheinlichen Zunahme von Obdachlosen und einer wachsenden Belästigung durch aggressive Bettelei und unansehnliche Körperwäschen in den Aachener Brunnen sowie wegen der Belegung sämtlicher Bänke etwa im Elisengarten“ sei es schwerer geworden, Touristinnen und Touristen sowie Neubürgerinnen und Neubürgern „die interessante Geschichte und die Schönheit der Stadt“ zu vermitteln, heißt es darin. Frau H. sagt sie sei damals erschüttert gewesen, dass die Antwort darauf lautete eine Großstadt müsse so etwas aushalten und es sei bereits seit 30 Jahren der Fall und schlichtweg nicht zu ändern. Aachen habe eine Obdachloseneinladungskultur entwickelt. Man habe es den Bettlern sehr gemütlich gemacht. Sie bekommt dies in Ihrem Job tagtäglich hautnah mit. In jeder zweiten Gruppe wird sie zu diesem Thema angesprochen. Regelmäßig würde in ihre Gruppen reingebettelt. Dies sei ein unhaltbarer Zustand.

Frau Keupen bescheinigt dem Konzept die Gemeinschaftsaufgabe. Die Aachener Innenstadt soll für alle Menschen mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Es gibt so viele Akteure im Hintergrund die bereits heute schon wahnsinnig viele Menschen von der Straße holen. Auch gäbe es viele Unterstützungsmaßnahmen im dezentralen Netz, die Menschen auffangen. Dennoch muss all dies durch die Eingaben der Stadtgesellschaft geschärft werden.

Der Leiter des Café Plattform, Herr Krznaric bedankt sich für das Lob, möchte aber darauf hinweisen, dass sie alles andere als im Hintergrund arbeiten. Aus dem Arbeitskreis Niedrigschwelligkeit in dem die Träger der Wohlfahrtspflege die im niedrigschwelligen Bereich tätig sind organisiert sind, kommen zu Hauf Brandbriefe und Eingaben an die Fachverwaltung. Selten wird davon etwas beantwortet.

Herr Hissel beschreibt die Sitzung als Musterstück der Demokratie. Offensichtlich bietet Aachen angenehme Rahmenbedingungen für Bettler, dies ist im Verlauf der Sitzung ganz klar geworden. Von einer Verdrängung zu einem anderen Standort, der dann die gleichen Probleme bekommt, hat niemand etwas. Häufig geschieht aber etwas anderes. Die Szene verstreut sich, oder betteln ist einfach nicht mehr attraktiv, was die Menschen zurück nach Hause zieht, sofern sie denn eines haben. Und viele haben eins. Dies ist in Aachens Betteltourismus klar zu beobachten. Nichts zu tun, oder es erst in zwei Jahren, nach intensiver Planung anzugehen, verstärkt das Problem garantiert. Die Fachverwaltung wünscht sich ein Mandat in Form eines Grundsatzbeschlusses.

Eine Bürgerin aus dem Frankenberger Viertel beschriebt die Bettelei auch an ihrem Wohnort als allgegenwärtig. Sie persönlich gehe gerne mit den Menschen ins Gespräch. Daher fehlt ihr heute eines ganz besonders: Die Menschen um die es geht. Wo werden die Obdachlosen und Drogenabhängigen mit ins Boot geholt? Man spräche wie immer über und nicht mit ihnen. Sie könne sich gut vorstellen, dass die Stadt Benefizkonzerte zu Gunsten des Arbeitskreis Niederschwelligkeit veranstaltet.

Herr Vieten, Seniorenrat ärgert sich darüber, dass man nicht endlich mal die Sprache der Bettler spreche. Man müsse Ihnen das Geld abnehmen und sie des Platzes verweisen, dann würden sie auch nicht wiederkommen.

Herr Krznaric wundert sich über so viele pauschale Stigmatisierungen die er sich an diesem Abend anhören muss. Zunächst lobt er die gute Kommunikation zwischen seinem Arbeitskreis Niedrigschwelligkeit und den Kolleg*innen des OSD. Seiner Meinung nach ist betteln auch nicht des Rätsels Lösung, Verdrängung kann es aber auch nicht sein. Ziel muss es sein die Obdachlosen in die Einrichtungen zu bekommen. Die Menschen die als heutige Zielgruppe definiert wurden, also aggressive Bettler, sind defacto gar nicht, oder nur sehr schwer zu erreichen. Sie sind schlichtweg nicht ihn der Lage sich an Regelungen zu halten, egal wie sehr wir uns dies hier schönreden. Bestraft werden dann am Ende die „harmlosen“. Ferner hätte er es gut gefunden, wenn der AK Niedrigschwelligkeit beratend hinzugezogen worden wäre, anstatt pauschal zwei Sozialarbeiter*innen einzustellen. Er betont allerdings dies nicht als Kritik zu verstehen, sondern als Einladung zukünftig enger miteinander, statt nebeneinander zu arbeiten.

Herr Hansen bittet darum, nicht allzu schwarz/weiß zu denken. Die Wohlfahrtsverbände sind sehr aktiv im Gespräch mit den Betroffenen. Dennoch bedarf es Streetworkern, die die Menschen überhaupt über die Möglichkeiten informieren, die sie haben. Des Weiteren wünscht er das „Housing first“ Konzept voranzutreiben, in dem sich Obdachlosen nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen für unabhängige und dauerhafte Wohnungen „qualifizieren“, sondern direkt in eine „eigene“ Wohnung ziehen können.

Ein Bürger fragt was mit den vielen Platzverweisen passiert. Bußgeld kann es ja nicht sein, dass könnten die Verwiesenen ja ohnehin nicht zahlen. Seiner Meinung nach machen 5m Kreise keinen Sinn, es betteln ohnehin nur wenige aggressiv. Die „harmlosen brächte man locker zur Raison.“

Ein weiterer Bürger spricht, als neuen Punkt -und seiner Meinung nach der schlimmeren Beeinträchtigung der Attraktivität der Innenstadt- die Graffitis und Schmierereien an. Die Stadt solle mal mit einer großflächigen Entfernungskampagne loslegen, dann zögen sicherlich auch viele Privatleute nach. Er bittet ferner um eine eindeutige Erfolgskontrolle der vorgestellten Maßnahmen. Ohne Quantifizierung ginge dies nicht, wenn eine Quantifizierung im sozialen Bereich auch schwieriger wäre.

Frau N., Stadtführerin seit 14 Jahren, beobachtet die auffällige Zunahme des Betteltourismus und „Zuzug“ von Obdachlosen tagtäglich. Es gibt nicht den einen Bettler, führt Sie aus, es gibt Leute mit Wohnungen, die das betteln als Job betrachten, psychisch kranke Menschen, Junkies, Obdachlose oder freiwillige Aussteiger. Das Ordnungsamt ist Ihrer Meinung nach schlichtweg machtlos, ob der schieren Masse, die es zu kontrollieren und sanktionieren gäbe. Es gibt sogar Bettler die nicht einmal vor Kindergruppen Halt machten und spätestens hier sei ein Punkt erreicht an dem die Menschen die in der Innenstadt wohnen, arbeiten oder sie besuchen kommen Schutz benötigen. Eine erhöhte Präsenz von OSD und Polizei wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Herr Polzin bestätigt den Bericht der Frau N. und ergänzt, dass sie im Promenadenviertel auch Drogenkonsum sehr öffentlich erleben. Die Junkies bestätigen auf Nachfrage, dass sie woanders hingehen würden, wenn es denn ein woanders gäbe. Häufig „verstecken“ sie sich derzeit hinter Regenschirmen in Hauseingängen zum spritzen oder rauchen. Er nennt das Beispiel „Verrichtungs-/Konsumboxen“ aus anderen Städten. Könnte man dort nicht einmal nachfragen wie die entsprechenden Kommunen so etwas eingerichtet haben und wie der Erfolg ist? Gäbe es städtischerseits Gelder für Konsumräumlichkeiten, denn die Frage bleibt: Wo sollen Sie denn hin, irgendwo müssen sie sich die Drogen verabreichen. Es handelt sich um kranke Menschen, die können damit nicht aufhören, so gerne wir das auch wollen.

Frau Begolli gefallen die bereichernden Wortbeiträge ebenfalls. Sie beschriebt das Konzept als lernend, fortschreitend und über allem steht der Mensch, der als Kranker erkannt wurde.

Herr Palm fragt in welcher Form der OSD überhaupt eingreifen darf? Wie groß ist denn der Rückhalt der Stadt, wenn der OSD von aggressiven Bettlern angegriffen wird uns sich verteidigen muss? Wer sich asozial verhält muss in seine Schranken verwiesen werden. Bei einem solch heterogenen Problemklientel muss der OSD mehr Handlungsspielraum erhalten.

Herr Offermann erklärt, er habe vor 34 Jahren das Café Plattform eröffnet und die Zeit damals sei nicht vergleichbar gewesen mit der heutigen. Das Café Plattform hat sich zu einer Bürgerbewegung entwickelt. Es arbeiten über 30 Ehrenamtliche dort, genau wie auch in der Bahnhofsmission und in der Franziska-Schervier-Stube. Er wünscht weniger Verwaltungs- und Politik-„Gedöns“ und mehr Zusammenarbeit. Er und seine Mitstreiter sind allzeit bereit mit zu arbeiten.

Frau Haupt gibt zu bedenken, dass es wichtig ist, dass wenn eine neue Ebene eingezogen wird -die neuen Streetworker – dafür eine andere – Café Plattform, Querbeet o.ä.- nicht monetär beschnitten wird.

Herr S., Gastronom erläutert noch einmal den Leidensdruck der Gastronomen. Es ginge ihm nicht um die Menschen mit denen man noch reden könne. Bei den anderen benötige man dringend Hilfe, und Maßnahmen die greifen. Er stellt die Frage ob man verwaltungsseitig wüsste, wie das Problem mit den Bettelnden in der Außengastronomie in Holland gelöst würde. In Maastricht hätte ihn noch nie jemand angesprochen.

Herr Servos wünscht den Fokus wieder darauf zu richten, dass den Menschen eine helfende Hand gereicht wird. Des Weiteren spricht er sein Bedauern darüber aus, dass die StädteRegion sich aus dem Thema bisher raushält.

Herr L., Gewerbetreibender möchte zukünftig keine Exkremente mehr aus seiner Einfahrt entfernen und am Bushof über „Penner“ stolpern müssen. Das Konzept der Verwaltung ist „freestyle“ aber gut und dringend notwendig.

Frau Lürken gefällt das heute endlich einmal auch unschöne Dinge angesprochen werden dürfen. Sie bittet allerdings den schwarzen Peter nicht weiter rumzureichen. Sie verteidigt die Städteregion. „Wir haben das Problem alle gemeinsam.“

Frau Scheidt betont erneut, dass sie eine vielfältige Stadt und keine sterile Stadt haben möchte. In gewissem Maße gehören auch Obdachlose zu einer Großstadt. Sicherlich ist schlechtes Benehmen inakzeptabel, sie weiß als Anwohnerin des Kaiserplatzes aber genau wovon sie redet. Die Stadt von solchen Menschen freizumachen wird niemals gelingen. Sie bittet lediglich darum die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

Herr Kerres, Gastronom schlägt eine Anlaufstelle vor in der man den Prozess stetig „befeuern“ kann. Spontane Eingaben müssen möglich gemacht und dann auch einbezogen werden. OSD und Polizei sollten darüber hinaus stärker zusammenarbeiten und durchgreifen, an Orten an denen offensichtlich mit Drogen gehandelt wird. Damit könnte man schon eine Wurzel des Übels ziehen.

Frau Keupen nennt als Anlaufstelle derzeit das Ordnungsamt, darüber hinaus werden aber entsprechende Strukturen geschaffen. Es arbeiten so viele Fachbereiche zu diesem Thema zusammen. Unsere Kümmerer sind die Verbindungsglieder zu den Wohlfahrtsverbänden. Aber es ist nicht einfach, das ist heute deutlich geworden. Die Maßnahmen werden gemeinsam und reflektiert angegangen, versichert sie. Sie schlägt eine erneute Evaluation des Konzepts nach einem Jahr im Bürgerforum vor, um kritisch, ehrlich und transparent kommunizieren und bewerten zu können.

Herr Dopatka stellt eine solche Reflektion im Bürgerforum im Herbst 2025 in Aussicht. Da die Verweise zur Städteregion nicht für alle klar waren, erläutert er nochmals den Part der Städteregion und die einzelnen Funktionen die dort verortet sind und nicht bei der Stadt Aachen. Diese Funktionen werden aber über eine Umlage durch die Stadt Aachen finanziert. Entsprechend besteht die Verpflichtung der Städteregion, sich auch in Aachen stärker einzubringen. Ferner lobt er den guten Austausch und die intensive Diskussion. Sicherlich sei nicht jeder mit allem einverstanden, aber es eint uns, dass wir alle Menschen mitdenken wollen.

Beschluss

Das Bürgerforum der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis. Das Bürgerforum empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Bürgerforum:

  1. Das Bürgerforum der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Das Bürgerforum empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
  3. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.

Beschlussvorschlag Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie:

  1. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
  3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.

Beschlussvorschlag Planungsausschuss:

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.

Beschlussvorschlag Hauptausschuss:

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.

Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
  3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einrichtung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56).

Erläuterungen

1. Einleitung

Die Stadtverwaltung Aachen setzt sich aktiv dafür ein, eine attraktive und lebendige Innenstadt zu gestalten, die sowohl von Aachenerinnen und Aachenern als auch von Gästen geschätzt und gerne genutzt wird. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden in der Innenstadt zu fördern. So kümmern sich diverse Fachabteilungen mit unterschiedlichen Ansätzen um den Prozess Innenstadtmorgen (Präsentationzur Vorlage FB 01/0554/WP18). Hier arbeitendie Stadtentwicklung, die Wirtschaftsförderung und die Mobilität eng zusammen. Bekannte Szenehotspots werden regelmäßig durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen sowie die Polizei bestreift, und es wurde eine gemeinsame Anlaufstelle am Bushof eingerichtet, um direkte Unterstützung zu bieten. Zusätzlich wurde im Mai 2023 eine weitere Koordinationsstelle Kaiserplatz / Östliche Innenstadt geschaffen, um die bestehende Struktur zu ergänzen. Der Fachbereich für Wohnen, Soziales und Integration kooperiert eng mit sozialen Trägern, um nachhaltige Lösungen für die sozialen Herausforderungen der Stadt zu entwickeln. Zudem werden durch die Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB im Bereich Östliche Innenstadt die städtebaulichen Potenziale für eine langfristige Transformation erarbeitet.

Trotz dieser Anstrengungen prägen jedoch zunehmend negative Entwicklungen das Bild der Aachener Innenstadt. Aggressives Betteln und offener Drogenkonsum beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung stark. Die steigende Zahl psychisch auffälliger Personen sowie von Alkohol- und Drogenabhängigen und teilweise verwahrloster Personen führt nicht nur zu einem unschönen Stadtbild, sondern auch zu ernsthaften Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung. Mit vermehrtem Konsum wächst auch die gesamte Szene weiter. Hieraus ergibt sich eine zunehmende Negativspirale an organisiertem Drogenhandel, Beschaffungskriminalität, Beschaffungsprostitution und aggressiver Beschaffungsbettelei. Es zeigt sich außerdem eine deutliche Zunahme von Verschmutzungen und illegalen Lagern, was zu wachsender Verärgerung und einem Gefühl der Ohnmacht in der Zivilbevölkerung führt.

Schutzbedürftige Personen, wie Kinder auf ihrem Schulweg oder ältere Menschen, meiden vermehrt die betroffenen Bereiche und definieren diese als Angsträume, was zu einer weiteren Verschärfung der Lage führt. Darüber hinaus leiden auch der lokale Einzelhandel und die Gastronomie an der zunehmenden Negativentwicklung der innerstädtischen Lage, da Aachenerinnen und Aachener und Gäste den Besuch reduzieren oder ihren Aufenthalt verkürzen.

Als räumliche Schwerpunkte stechen der Kaiserplatz, der Bushof sowie die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen wie Markt, Münsterplatz oder Adalbert- und Großkölnstraße hervor. Auch der Bahnhof und der zugehörige Vorplatz und die Burtscheider Innenstadt werden immer häufiger als Problemlagen benannt. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass in den betroffenen Gebieten ein weitergehender Trading-Down-Effekt eintritt. Zunehmende Immobilienverkäufe können minderwertige Nutzungen und eine sinkende Investitionsbereitschaft zur Folge haben. In der Konsequenz droht die Entwicklung ganzer Stadtviertel hin zu sogenannten Schrottimmobilien.


Um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen, diese Negativspirale zu durchbrechen und eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erzielen, wird ein Integriertes Konzept entwickelt. Hierzu benötigt es eine konzentrierte und konzertierte Aufstellung der Gesamtverwaltung Aachen gemeinsam mit der Politik. Dieser Entwurf des Konzeptes vereint daher in einem ersten Schritt verschiedene Maßnahmen und Ansätze, um die Probleme ganzheitlich zu adressieren.

2. Das Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit

Die aktuelle Verschärfung der Problemlage in der Innenstadt hat vielfältige Auswirkungen, Ursachen und Dimensionen. Daher kann nur ein integrierter Ansatz den Rahmen für eine koordinierte Strategie der Stadt Aachen bieten. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die genannten Bereiche zu einem begehbaren, angstfreien Raum zu entwickeln. Dazu soll im Schulterschluss von Verwaltung, Politik, sozialen Trägern, Einzelhandel und Zivilgesellschaft ein Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS) in vier Dimensionen (Ordnungspolitische Maßnahmen, Sozialpolitische Maßnahmen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, Kommunikation und Sensibilisierung) entwickelt und umgesetzt werden.

Innerhalb dieser Dimensionen und im Rahmen des IKAS werden Maßnahmen entwickelt, die sich gemeinsam der Problematik annehmen und dieser begegnen sollen. Dabei versteht sich das IKAS nicht als starres und abgeschlossenes Konzept, sondern soll im Sinne eines lernenden Konzeptes auch zukünftig offen für weitere Anregungen und Ideen sein und somit als dynamisches Instrument für Politik und Verwaltung wirken.

Die folgenden Vorschläge stellen einen ersten Maßnahmenkatalog dar, der durch die Gesamtverwaltung erarbeitet und bei Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und Beschlüsse kurz- bis mittelfristig Wirkung entfalten können.

2.1. Ordnungspolitische Maßnahmen

Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche in Form von Verunreinigungen, Vermüllungen, Belästigungen bis hin zu Nötigungen, Vandalismus, Lärmbelästigung oder durch Prostitution- und suchtbedingter Unruhe bzw. deren Bekämpfung auftreten, spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen eines Konzeptes für mehr Attraktivität und Sicherheit.

Die notwendige Verknüpfung dieser verschiedenen Handlungsfelder wird ganz ohne Frage um den Bereich des Kaiserplatzes offenkundig. Ebenso offenkundig ist, dass die Suchtproblematik hauptursächlich für die weiteren ordnungs- und strafrechtlich relevanten Vorfälle zu sehen ist. Ausgeprägte und auch lang andauernde personenbezogene Sucht greift zudem Hand in Hand mit wahrnehmbaren psychischen Ausfallentscheidungen und einem nicht immer berechenbaren Maß an Aggressivitätsbereitschaft. Durch Vorkommnisse auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität wird im weiteren innerstädtischen Bereich zunehmend das Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst begründet. Dies nicht zuletzt, weil auch hier insgesamt eine – zumindest in weiten Teilen – suchtbedingte Aggressivität festzustellen ist. Insoweit gilt es zunächst die bestehenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Stadt Aachen zu evaluieren.

2.1.1. Änderung der Aachener Straßenverordnung

Schon heute sind in der Aachener Straßenverordnung – mit Ausnahme der in der Zuständigkeit der Polizei liegenden Straftaten – die vorgenannten Tatbestände von Belästigungen (bspw. in Form des aggressiven Bettelns), Verunreinigungen und Vermüllungen als Ordnungswidrigkeitstatbestände festgehalten, sodass der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen entsprechende Feststellungen ahndet – einerseits im Rahmen seiner täglichen Bestreifungen und andererseits im Nachgang von Bürger*inneneingaben. Neben den „in Uniform sichtbaren“ Streifen des OSD, setzt die Stadt Aachen hinsichtlich der Kontrollen der Einhaltung bestimmter Formen des Bettelns dabei auch auf zivile Streifen. Denn eine Präsenz des OSD in Nähe einer aggressiv bettelenden Person führt dazu, dass diese das aktive Ansprechen von Personen unterlässt, sodass in diesem Moment keine Maßnahme durch den OSD – zumindest auf Grundlage der aktuellen Aachener Straßenverordnung – möglich ist, zumal nachvollziehbarer Weise Beschwerdeführende Personen oftmals nicht als Zeugen zur Verfügung stehen, da sie nicht in den Einsatz „verwickelt“ werden wollen.

Behördenübergreifend steht die Stadt Aachen im stetigen Austausch und Kooperation mit der Polizei bspw. im Rahmen von gemeinsamen Streifen mit der Landespolizei und natürlich in Gestalt der gemeinsamen Anlaufstelle. Auch auf der Leitungsebene tauschen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadtverwaltung stetig auf höchster Ebene (so bspw. auf Ebene des präventiven Rates) zu ordnungs- und sicherheitsrelevanten Belangen aus, gerade auch um gemeinsames Handeln und Vorgehen zu optimieren, wie es z.B. an den auch medial bekannten gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen sichtbar wird.

Die gesteigerten Meldungen aus der Aachener Stadtgesellschaft sowie auch die täglichen Einsatzberichte der Mitarbeitenden des Fachbereiches 32 - Sicherheit und Ordnung führten dazu, dass im Zuge der Erstellung dieses integrierten Gesamtkonzeptes das Dezernat II den beschriebenen ordnungsbehördlichen Handlungsrahmen hinsichtlich seiner Umsetzung, aber auch in Bezug auf notwendige Erweiterungen geprüft hat.

Der optimale Vollzug des ordnungsbehördlichen Maßnahmenpaketes scheitert in der Realität häufig an der tatsächlichen Stellenbesetzung des OSD. Durch die Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungs- und Sicherheitsdienst (zurzeit sind lediglich 37 der 55 Stellen besetzt) wäre eine erhöhte Präsenz und damit verbunden auch eine schnellere und umfangreichere Durchführung von Maßnahmen möglich. In zweier Streifen sind die bereits vorhanden 37 Einsatzkräfte im Schichtsystem letztlich im gesamten Stadtgebiet tätig. Die Vielfalt ihrer ordnungsbehördlichen Einsätze reicht von der Begleitung einer Veranstaltung, über die Verfolgung der zahlreichen Lärmbeschwerden, der regelmäßigen Fußstreifen eben bis hin zur Kontrolle von Bettelei und ordnungswidrigem Verhalten im beschriebenen Sinn. Bereits im Stellenplanverfahren 2023 wurden 18 neue OSD-Stellen eingerichtet. So ist es vorrangige Priorität der Verwaltung, die gegenwärtige Stellenvakanzen im OSD durch gesteigerte Personalgewinnungsmaßnahmen zu beseitigen.

Aufgrund der Zunahme der bettelnden Menschen im Stadtgebiet, sowie auch der Zunahme des zu Beschwerden geeigneten Verhaltens dieser Personen gegenüber Passantinnen und Passanten im öffentlichen Bereich, schlägt die Verwaltung – parallel zum Beratungslauf dieser Sitzungsvorlage – eine Novellierung der Aachener Straßenverordnung vor. Diese lehnt sich an bestehenden Regelungen des Kantons Basel-Stadt an, welche seitens des Bundesgerichts der Schweiz (Urteil vom 13.03.2023 Az. 1C_537/2021) für zulässig erachtet wurde. Neben der weiterhin unveränderten Verbots des aggressiven Bettelns im gesamten Stadtgebietes, soll künftig im räumlich stark begrenzten und hochfrequentierten Innenstadtbereich sowie in Teilen der ebenfalls hochfrequentierten Burtscheider Fußgängerzone jegliche Form des Bettelns im Umkreis eines fünf Meter Radius zu bestimmten Einrichtungen verboten werden (u.a. Haltestellen des ÖPNV, Geld- und Parkscheinautomaten, Ladengeschäfte, Restaurants incl. Außengastronomie etc.). Dadurch wird den bettelnden Personen eine räumliche Grenze gesetzt, welche mit dem Persönlichkeitsrecht dieser Personen vereinbar ist. Es handelt sich daher nicht um ein „bloßes“ flächendeckendes Bettelverbot. Für weitergehende Informationen zur Novellierung der Aachener Straßenverordnung wird auf die im parallelen Beratungslauf befindliche Sitzungsvorlage FB 32/0061/WP18 verwiesen.

2.1.2. Übertragung von Hausrechten an den OSD

Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, sich an exponierten Räumen in der Aachener Innenstadt von den Eigentümern das Recht einräumen zu lassen, Menschen von diesen Örtlichkeiten zu verweisen. Somit können auch Flächen, die nicht zum öffentlichen Raum gehören, durch entsprechende Bestreifung entstigmatisiert und allen Teilen der Stadtgesellschaft zurückgeführt werden.

2.1.3. Drogenkriminalität und illegale Prostitution bekämpfen

In den vergangenen Jahren und nochmal verstärkt während und nach der Corona-Pandemie haben sich der Kaiserplatz sowie das angrenzende Promenadenviertel als Schwerpunkt für illegalen Drogenhandel und illegale Prostitution entwickelt. Dies belastet im hohen Maße die ansässige Bevölkerung und spiegelt sich in zahlreichen Meldungen, Beschwerden und Schilderungen wieder. Bereits verfestigte und organisierte Kriminalität vor Ort gilt es effektiv und dauerhaft zu zerschlagen, um den illegalen Handel und den Konsum verbotener Betäubungsmittel zu unterbinden. Auch den Folgen der mit der Drogensucht einhergehenden Beschaffungskriminalität kann nur durch die Zerschlagung illegaler und krimineller Strukturen begegnet werden.

Als besonders belastend für die ansässige Bevölkerung erweist sich zunehmend die illegale Prostitution. Gezielte Eingriffe und verstärkte Präsenz vor Ort bieten hier eine Maßnahme zur Entlastung der Situation. Um diese Eingriffe zu koordinieren, forciert die Stadtverwaltung die bestehende Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Aachen sowie mit der für den sozialpsychiatrischen Dienst zuständigen StädteRegion auf oberster Leitungsebene, um ein gemeinsames Verständnis und eine strategische Zielsetzung für den Kaiserplatz und das Promenadenviertel zu entwickeln. Erste Schritte zur Verbesserung der Situation durch illegale Prostitution sind hier die bereits jetzt gegebene Einrichtung „LIANE“ sowie die vorgeschlagene Änderung der Aachener Straßenverordnung, mit der grundsätzlich das Ansprechen jeder Person zum Zwecke von sexuellen Dienstleistungen als Ordnungswidrigkeit benannt wird und damit ein erleichtertes ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Freier möglich wird.

2.2. Sozialpolitische Maßnahmen

Zu den sozialpolitischen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen, die Menschen aus der Drogen- und Obdachlosenszene unterstützen und Hilfestellungen anbieten.

2.2.1. Aufbau einer städtischen aufsuchenden Straßensozialarbeit

2.2.1.1. Ausgangslage und bestehende Unterstützungsangebote

Zum 30.06.2024 sind in Aachen insgesamt 431 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Dabei handelt es sich um 227 alleinstehende Männer und 73 alleinstehende Frauen sowie 131 Personen, die in einer Partnerschaft oder Familie leben. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist nach wie vor sehr angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Personen in den freien Wohnungsmarkt gestaltet sich zunehmend schwieriger und ist nur mit hohem personellen Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig festzustellen, dass in der Stadt Aachen niemand auf der Straße leben muss, sondern dass die Stadt jedem Obdachlosen einen Platz in einem Übergangswohnheim anbieten kann. Die Angebote werden ganzjährig vorgehalten und die Mitarbeiter*innen des OSD und der aufsuchenden Straßensozialarbeit der Träger weisen die Obdachlosen kontinuierlich auf die freien Plätze hin, diese Angebote werden jedoch teilweise aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen wird. In den Wintermonaten ergänzen die so genannten Kältehelfer*innen der Johanniter das bestehende umfangreiche Angebot, indem sie zweimal wöchentlich an zwei Ausgabestellen Getränke, Essen und warme Kleidung verteilen.

Neben der Unterbringung in einem städtischen Übergangswohnheim gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote reichen von Sozialberatung und Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffs mit Getränke- und Essensangebot, Duschmöglichkeiten, Waschmaschinenbenutzung bis hin zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangswohnheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung.

Darüber hinaus findet im Stadtgebiet Aachen aufsuchende Straßensozialarbeit durch Mitarbeiter*innen der WABe, des Caritasverbandes und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule statt. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfe engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den Treffen des Arbeitskreises Niedrigschwellige Hilfen.

2.2.1.2. Ergänzung der aufsuchenden Straßensozialarbeit bei der Stadtverwaltung

Um den aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Raum mit weiteren passgenauen Hilfsmöglichkeiten für die Betroffenen begegnen zu können, ist konkret beabsichtigt, koordinierende und aufsuchende Arbeit auch unmittelbar auf der Straße zu leisten.

In einem ersten Schritt wird kurzfristig unterjährig eine Koordinierungsstelle (1VZÄ) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet. Mit Besetzung der Stelle ist eine noch intensivere Vernetzung mit dem bestehenden Hilfesystem möglich. Vorrangige Aufgabe ist der Austausch mit den im Netzwerk niederschwellige Hilfen tätigen Akteuren und das parallele eigenständige bzw. begleitende Aufsuchen der öffentlichen Orte, die von augenscheinlich unversorgten und/oder auffälligen und störenden Personen aufgesucht werden und an denen entsprechender Handlungsbedarf besteht. Über den unmittelbaren Zugang zu den unterschiedlichen Zielgruppen können die vorrangigen Bedarfe festgestellt und die Annahme bzw. Wirkung der vorhandenen Angebote beobachtet werden. Entwicklungen und Veränderungen in der sogenannten Szene sollen begleitet, mit den Akteuren diskutiert und hinsichtlich eventueller zusätzlicher Bedarfslagen oder Handlungsmöglichkeiten bewertet werden.

Zusätzlich zur Feststellung der Bedarfe auf der Seite der betroffenen Personen und der Initiierung ergänzender Hilfsangebote soll auch die Entlastung des öffentlichen Raums in den Blick genommen werden. Es gilt eine Lücke zu schließen zwischen den Kräften, die den verschiedenen Zielgruppen mit dem ordnungsrechtlichen Fokus begegnen und der bei den Trägern angesiedelten Straßensozialarbeit, deren Arbeitsansatz die Tätigkeit in die Lebenswelt der zu erreichenden Personengruppe verlagert. Die richtige Form der Ansprache zu finden, die Hilfestellung und Anreize für die verschiedenen Zielgruppen daran koppelt, ein verträglicheres Auftreten in der Öffentlichkeit zu erreichen und damit eine Entlastung des öffentlichen Raumes herbeizuführen, ist konzeptionelle Aufgabe der Koordinierungsstelle.

Im Rahmen des Stellenplanverfahrens für das Jahr 2025 sollen zunächst zwei weitere Stellen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet werden (2 VZÄ), die mit Personen besetzt werden sollen, die sich dem Spannungsfeld zwischen der gebotenen Hilfestellung und deutlicher Ansprache stellen. Als Kontaktpersonen sollen sie für alle Nutzer*innen des öffentlichen Raums erkennbar, sichtbar und ansprechbar sein. Sie sollen vermitteln und um Verständnis werben, die bestehenden Hilfe- und Beratungsangebote erklären sowie gemeinsam mit den Betroffenen aufsuchen, individuelle Hilfestellungen leisten aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch deutliche Grenzen setzen. Damit entsprechen die Rahmenbedingungen des perspektivischen Einsatzes auf der Straße nicht den üblichen konzeptionellen Vorgaben und Arbeitsinhalten der sozialen Arbeit. Dennoch wird die besondere soziale Kompetenz entsprechend ausgebildeter Fachkräfte benötigt. Zudem wird eine besondere zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten erforderlich sein, um die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen zu erkennen und aufgreifen zu können.

Da die Definition der möglichen Zielgruppen (im Straßenbild auffällige psychisch kranke Menschen, aggressiv auftretende bettelnde Menschen, augenscheinlich unversorgte, verwahrloste Menschen, morgens aufzufindende offensichtlich obdachlose Menschen usw.) und die Entwicklung zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeiten nicht mit den bisherigen Leistungsstrukturen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration deckungsgleich ist, wird zunächst die Einrichtung einer bei der Fachbereichsleitung angesiedelten Stabsstelle angestrebt. . Es ist gesondert darauf hinzuweisen, dass die typischen sozialen Hilfestellung – wie bspw. bei Wohnungslosigkeit erforderlich - hier schlicht nicht auskömmlich sind. Nicht jeder Obdachlose ist ein Bettler, nicht jeder Bettler ist Obdachlos und nicht jeder arme Mensch ist kriminell, obdachlos oder suchtabhängig. Zeitnah soll ein Organisationsprozess angestoßen werden, in dem bereits bestehende Bedarfe (Überprüfung bestehender Strukturen, Schaffung angemessener Leitungsspannen) aufgegriffen werden. Die perspektivische Einbindung der Bereiche der Leitstellen „Älter werden in Aachen“ und „Menschen mit Behinderungen“ sowie das Quartiersmanagement und gegebenenfalls auch anderer Verwaltungsbereiche ist vorgesehen.

2.2.2. Angebot innerstädtischer Toiletten

Die bedarfsgerechte Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist ein wichtiger Baustein der öffentlichen Infrastruktur und trägt wesentlich zur Funktionalität des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort bei. Sicher ist, dass die heute in Aachen vorhandenen Anlagen den Bedarf nicht decken können.

Bereits im Jahr 2022 hat die Verwaltung daher ein erstes Konzept für die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten entwickelt. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen Standorte, welche aufgrund der Wünsche aus den Bezirken und an stark frequentierten Plätzen oder Grünanlagen wie dem Westpark, errichtet werden sollten, setzten sich aus Modulanlagen sowie einem Kooperationsmodell wie „Nette Toilette“ zusammen. In der begonnenen Umsetzungsphase zeigte sich allerdings, dass das Kooperationsmodell „Nette Toilette“ insbesondere für die Innenstadt nach Rückmeldung von DEHOGA und MAC in Aachen nicht umsetzbar ist.

Daher besteht auch weiterhin ein Defizit an öffentlichen Toiletten im innerstädtischen Bereich. Zwischenzeitlich konnten Gespräche mit dem Unternehmen Sanifair durchgeführt werden, welches ein weiteres mögliches Kooperationsprogramm anbietet. Sanifair hat in Bonn als Pilotprojekt die erste öffentliche Toilettenanlage im Innenstadtbereich (außerhalb der gängigen Bahnhöfe, Raststätten, Einkaufszentren) eröffnet und verzeichnet bereits in der Anfangsphase rund 1.000 Besucher*innen pro Tag. Die Fa. Sanifair mietet hierfür Ladenlokale an und baut dort Toiletten ein, die gegen Gebühr benutzbar sind. Für Aachen wurde bereits ein konkretes Objekt am Holzgraben in Erwägung gezogen, welches aufgrund der Lage als Schnittstelle zwischen Ober- und Unterstadt als vielversprechende Option für die Umsetzung eines solchen Vorhabens betrachtet wird. Durch den Ausbau eines Ladenlokals in eine öffentliche Toilettenanlage entstehen Sanifair erhebliche Investitionskosten. Sanifair hat dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02) mitgeteilt, dass eine Ansiedlung nur infrage käme, wenn ihnen die Stadt entweder mit einem Betriebskostenzuschuss oder einem Umbauzuschuss entgegenkommt. Eine Summe wurde jedoch noch nicht genannt, sodass noch Klärungsbedarf zur Höhe möglicher Zuschüsse besteht.

Neben dem Standort am Holzgraben erwägt die Verwaltung außerdem, ein städtisches Ladenlokal am Markt sowie am Theater als potenzielle Standorte für öffentliche Toilettenanlagen in Zusammenarbeit mit Sanifair einzubeziehen. Die Evaluierung dieser Standortoptionen erfordert eine Analyse unter Berücksichtigung von Standortpräferenzen sowie eine Besichtigung durch Sanifair.

Des Weiteren wurde geprüft, ob auf dem Kaiserplatz eine Anlage errichtet werden kann, die kostenfrei betrieben wird (s. Vorlage FB 01/0574/WP18). Da die genannten Modelle immer mit Gebühren verbunden sind, kommt hier nur der Bau einer eigenen Toilettenanlage, in Frage, die von der Stadt betrieben wird. Aufgrund der Nutzer*innen am Standort ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen und ggf. eine regelmäßige Überwachung notwendig, auch sollte die Anlage möglichst einfach erreichbar und bedienbar sein. Zunächst wurde angeprüft, ob eine Toilettenanlage aufgestellt werden könnte. Doch schon bei der Suche nach einem Standort gab es unterschiedliche Standpunkte. Letztlich wäre es optimal, in ein aktuell leerstehendes Ladenlokal zu gehen und dort eine Toilette zu errichten. Da die Toilette regelmäßig gereinigt und auch überwacht werden muss, ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen. Alternativ dazu könnte die kostenfreie Nutzung im Kiosk Troddwar in einem größeren Zeitraum als aktuell an-gedacht werden. Damit wäre eine Zugangskontrolle verbunden. Die Trägerschaft liegt bei der Caritas, sie bietet an, die Öffnungszeiten täglich bis 20 Uhr (aktuell 16 Uhr) zu verlängern, damit wäre auch eine soziale Kontrolle vor Ort möglich.

Eine ausführliche Evaluierung sowie Kalkulation der Kosten für die Erweiterung des innerstädtischen Angebots an öffentlichen Toiletten soll durch die Verwaltung durchgeführt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung entsprechend vorgelegt werden.

2.3. Maßnahmen im öffentlichen Raum

Maßnahmen im öffentlichen Raum kommen eine wesentliche Rolle zu, besetzte und in der Zivilgesellschaft als Angstraum wahrgenommene Flächen der gesamten Gesellschaft wieder zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass langfristige städtebauliche und nutzungstechnische Anpassung im Rahmen der VU Östliche Innenstadt erarbeitet und definiert werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen einer mittelfristigen Begegnung der beschriebenen Problemlage des aggressiven Bettelns und des offenen Drogenkonsums.

2.3.1. Licht & Sicht

Die Maßnahme „Licht & Sicht“ vereint das Ziel der Verbesserung von Sichtbeziehungen und Beleuchtung an ausgewählten Plätzen, Unterführungen, Nischen und versteckten Ecken in der Aachener Innenstadt. Somit werden in der Stadtgesellschaft als Angsträume klassifizierte Areale der Bevölkerung wieder zugänglich gemacht. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen der Minderung von Versteckmöglichkeiten unerwünschter und teilweiser krimineller Aktivitäten der einschlägigen Szeneangehörigen.

2.3.2. Beschallung von Angsträumen

Basierend auf Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Bahnhofsunterführung Düren) birgt die Beschallung von durch Szeneangehörige besetzten Angsträumen insbesondere in den Abend- oder Nachtstunden einen vertreibenden Effekt. Die Installation entsprechender Anlagen an bekannten Treffpunkten (z.B. Kaiserplatz) ermöglicht einen solchen Effekt unmittelbar vor Ort. Die Verwaltung prüft den Einsatz der Beschallung von Angsträumen durch klassische Musik.

2.3.3. Aufwertung Willy-Brandt-Platz, Holzgraben / Dahmengraben

Der Willy-Brandt-Platz sowie der Holzgraben / Dahmengraben leiden unter städtebaulichen Abwertungseffekten durch Funktionsverluste vor Ort. Durch das Fokusjahr Adalbertstraße konnten hier im Rahmen des Prozesses Innenstadtmorgen bereits einige Impulse gesetzt werden, um eine Aufwertung des Geländes zu forcieren. Dieser Weg soll weiter vorangetrieben und mit neuen attraktiven Begrünungen, Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten ergänzt werden.

2.3.4. Abgegrenzter Aufenthaltsbereich am Kaiserplatz

Ebenfalls im Rahmen des Fokusjahrs Adalbertstraße wurde mit der „AdalbertOase“ ein Ort geschaffen, der mit mobiler Begrünung und erhöhten Sitzbereichen ausgestattet wurde. Diese mobile Möblierung wird im kommenden Herbst durch neue Sitzgelegenheiten ersetzt. Die bestehende mobile Möblierung soll dann am Kaiserplatz wiedererrichtet werden, dort insbesondere den drogenkranken Menschen einen abgegrenzten Aufenthaltsort ermöglichen und gleichzeitig die Belastung für die Öffentlichkeit reduzieren.

2.3.5. Reduzierung von frei-nutzbarem WLAN

Der Ausbau von frei-nutzbarem WLAN in der Aachener Innenstadt ist eine zentrale Maßnahme, um diese zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein solches Angebot insbesondere an bekannten neuralgischen Punkten der Drogenszene einen zusätzlichen Anreiz für längere und möglicherweise unerwünschte Aufenthalte bieten kann. Vor diesem Hintergrund wird geprüft, in bestimmten Bereichen das WLAN-Angebot zu reduzieren, abzuschalten oder zu beschränken, um die Aufenthaltsqualität für Angehörige der Szene gezielt zu verringern und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden anderer Bürger*innen zu gewährleisten.

2.4. Kommunikation und Sensibilisierung

Betteln hat sich in Aachen in den letzten Jahren als "erfolgreiches" Geschäftsmodell etabliert. Das Oberzentrum Aachen ist offensichtlich hier auch attraktiver Standort. Wenngleich es gelungen ist, dass Feld des organisierten Bettelns in Grenzen zu halten, ist spätestens nach Corona ein starker und andauernder Zuzug aus der Region – auch grenzübergreifend – festzustellen. Geschäftsmäßiges Betteln nutzt das Bedürfnis sozial eingestellter Menschen aus. Aggressives Betteln setzt darauf, sich „frei-zu-spenden“, um nicht weiter belästigt zu werden. In beiden Fällen hat eine Bargeldspende keinen nachhaltigen Effekt, da sie in vielen Fällen den Konsum von Alkohol und anderen Drogen und damit einen Verbleib der Betroffenen in ihrer prekären Lebenssituation unterstützt.

Die Stadt Aachen sieht es daher als ihre Aufgabe, über die negativen Auswirkungen fehlgeleiteter Bargeldspenden zu informieren und geeignete Mittel aufzuzeigen, die den betroffenen Menschen wirklich helfen und zugutekommen.

2.4.1. Kampagne „Hilf – aber richtig!“

Dass sie die prekäre Situation der Bettelnden eher verstärken als verbessern, ist vielen Spendenden nicht bewusst. Ebenso sind geeignetere Kanäle für Spenden selten bekannt. Daher wird die Stadt Aachen im Rahmen einer Kampagne „Hilf – aber richtig!“ crossmedial über die Angebote der sozialen Träger in Aachen informieren. Dazu gehört beispielsweise eine Postkarte, die Einzelhandel und Gastronomie ihren Kund*innen unkompliziert an die Hand geben können. Dazu gehört aber auch eine Landingpage auf aachen.de, die über entsprechende Angebote und Spendenmöglichkeiten informiert und sie bekannter macht.

2.4.2. Der Aachen-Taler als Alternative zur Bargeldspende

Geschäftsmäßiges Betteln soll in Aachen nicht attraktiv sein. Es braucht also effektive Alternativen.

Hier kann in einem ersten Schritt das Konzept des "Aachen-Talers" greifen, der die Möglichkeit bietet, Spenden aus der Bevölkerung bei kooperierenden Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben einzulösen, um unmittelbare Bedürfnisse des täglichen Lebens (Lebensmittel, Hygieneartikel, Grundausstattung mit Kleidung etc.) zu befriedigen.

Der Aachen-Taler bietet dem lokalen Einzelhandel die Möglichkeit, durch eigenes Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung aggressiver Bettelei zu leisten. Hier kann bereits an das Format des Spendentalers angeknüpft werden, der als Kooperation zwischen Nobis und der Franziska-Schervier-Stube umgesetzt wird.

Es gilt nun, weitere Waren des täglichen Bedarfs in die Währung zu integrieren und so ein umfassendes Portfolio an Gütern zu schaffen, die von Bedürftigen erworben werden können. Darüber hinaus sollten möglichst mehrere Einzelhändler pro Warenkategorie in das System eingebunden werden, um den Bedürftigen Wahlmöglichkeiten in der Einlösung des Aachen-Talers zu bieten. Gleichzeitig sollten auch die Angebote sozialer Träger (Caritas, WABe, etc.) in die Nutzung des Aachen-Talers integriert werden, um Bedürftigen den Zugang zu kostenpflichtigen Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (z.B. Second-Hand-Kaufhaus BreitSeite der WABe).

Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Aachen-Talers ist eine geeignete Abwicklung des Bezahlvorgangs. Geprüft werden könnte in diesem Zusammenhang eine Angliederung des Aachen-Talers an die Plattform „Schenk Lokal“ unter dem Titel „Hilf Lokal“. Die Ergebnisse sowie ein Konzeptansatz sollen den politischen Gremien vorgelegt werden.

3. Organisatorische Einbettung und Berichtswesen

Um die Erarbeitung und anschließende Umsetzung des Konzepts voranzutreiben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Lenkungsgruppe einzurichten, die im halbjährlichen Rhythmus an die politischen Gremien (Hauptausschuss, Sozialausschuss, Bezirksvertretung-Mitte) mittels eines Sachstandsberichts berichtet. Diese Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin, der Dezernentin für Finanzen Recht und Ordnung (Dez. II), dem Dezernenten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dez. VI) sowie der Leitung des Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung.

Diese Lenkungsgruppe verantwortet die strategische Steuerung des IKAS und verantwortet die konsequente Weiterentwicklung der Maßnahmen.

Die Ausarbeitung der Dimensionen des integrierten Ansatzes obliegt den zuständigen Dezernaten und Fachbereichen/Eigenbetrieben., die in enger Abstimmung mit der Lenkungsgruppe agieren.

Eine Übersicht bietet folgende Grafik:

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mit dem vorgelegten Gesamtkonzept entstehen im ersten Schritt keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Erst mit der späteren Beschlussfassung der ausgearbeiteten Maßnahmenvorschlägen entstehen je nach Maßnahme ggf. finanzielle Auswirkungen.

Die finanzielle Deckung der unter Ziffer zwei des Beschlussvorschlages vorgesehenen unterjährigen Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im FB 56 wird bis zur Stellenbesetzung beigezogen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-09-10 FB 56_0529_WP18 Integriertes Konzept SAO.pdf

11.9.2024

407.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sondersitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 24.09.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:50

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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