8. Oktober 2024 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 9Öffentlich

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0528/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen: BSV Batavieren Aachen 2007 e.V. Sechs Trainingsscheiben, sechs 760,70 € Scheibenständer und ein Sicherheitsnetz

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

BSV Batavieren Aachen 2007 e.V.Sechs Trainingsscheiben, sechs760,70 €

Scheibenständer und ein Sicherheitsnetz

Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Verein BSV Batavieren Aachen 2007 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von je sechs vereinseigenen Trainingsscheiben, Scheibenständern sowie einem Sicherheitsnetz gestellt. Aufgrund eines Wasserschadens in der Turnhalle der GGS Horbach im August 2024, welche der Verein in der Wintersaison nutzt, war die gesamte Hallenausrüstung (Trainingsscheiben, Scheibenständer und Sicherheitsnetzte) von Schimmel betroffen und musste entsorgt werden. Somit besitzt der Verein derzeit keinerlei Ausrüstung, um in der Wintersaison das Training fortzuführen, wodurch die Jugendarbeit und die Teilnahme an nationalen Wettkämpfen und der Bogenliga stark gefährdet ist. Laut den vorliegenden Angeboten betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der sechs Trainingsscheiben und Scheibenständer sowie dem Sicherheitsnetz 3.042,80 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den BSV Batavieren Aachen 2007 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 760,70 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 09.09.2024 erhalten.

Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurde für fünf Anträge ein Betrag in Höhe von 8.212,20 € bewilligt. Anders als bei der letzten Sitzung des Sportausschusses noch angenommen, nehmen nun doch alle Vereine den bereits bewilligten Zuschuss in Anspruch, sodass noch ein Betrag in Höhe von 1.787,80 € zur Verfügung steht. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 760,70€ erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 1.027,10 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-09-16 FB 52_0528_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

26.9.2024

130.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 08.10.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 21:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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