9. Oktober 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 19Öffentlich

Benennung von Ratsmitgliedern zur Teilnahme an der 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2024

FB 01/0577/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen verliest die durch die Fraktionen vorgeschlagenen Kandidat*innen und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt benennt folgende drei Delegierte für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2024: 1.) Doris Kurschilgen (GRÜNE) 2.) Sebastian Becker (SPD) 3.) Daniel Hecker (CDU)

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt benennt folgende drei Delegierte für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2024:

1.)____________________________

2.)____________________________

3.)____________________________

Erläuterungen

Am Mittwoch, den 11.12.2024, wird die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen von 10:00 bis 14:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln stattfinden.

Die Vorbesprechungen der parteipolitischen Gruppen beginnen um 10:00 Uhr, die Konferenz als solche beginnt um 11:00 Uhr.

Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Bei den Delegierten muss es sich um Ratsmitglieder handeln; die Auswahl obliegt der jeweiligen Stadt selbst. Dabei sollte das politische Kräfteverhältnis im Rat Berücksichtigung finden.

Eine Entsendung von Gastdelegierten ist in diesem Fall (Konferenz der Ratsmitglieder) nicht möglich. Dies ist nur bei der Benennung von Delegierten für die Hauptversammlungen des Deutschen Städtetages möglich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich allenfalls in Gestalt von Reisekosten der vom Rat bestellten Delegierten.

Hierfür sind ausreichend Mittel bei den von FB 01 bewirtschafteten PSP-Elementen vorhanden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-09-13 FB 01_0577_WP18 Benennung von Ratsmi SAO.pdf

13.9.2024

344.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.10.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 21:21

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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