Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019
FB 32/0061/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeisterin Keupen schlägt vor, dass TOP 4 und TOP 5 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges gemeinsam debattiert werden. Dies berühre nicht die einzelnen Beschlussfassungen zu den beiden Tagesordnungspunkten. Da hiergegen keine Einwände bestehen, eröffnet sie sodann die Beratung.
Ratsfrau Brinner (GRÜNE) schildert, dass in der Stadt ein Problem bestehe, wenn die Menschen sich nicht sicher fühlen. Diesem Problem müsse man sich annehmen und sie freue sich, dass das integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit erstellt worden sei, dem die GRÜNE-Fraktion gerne zustimmen werde. Dieses Konzept beinhalte zum einen viele gute Maßnahmen, um den obdachlosen Menschen entsprechende Unterstützung anzubieten. Besonders hervorheben möchte sie hier die Einrichtung von 3 neuen Stellen für Streetworker. Zum anderen sehe das Konzept auch verschiedene Maßnahmen vor, um den Einwohner*innen und Besucher*innen nicht nur ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, sondern auch eine reelle Sicherheit zu wahren. Für die Ausarbeitung bedankt sie sich bei allen Mitwirkenden der Verwaltung. Die GRÜNE-Fraktion habe allerdings Schwierigkeiten mit dem Begriff „Attraktivität und Sicherheit“, denn man sei davon überzeugt, dass Aachen bereits eine attraktive und überwiegend auch sichere Stadt sei. Weiterhin müsse betont werden, dass die Problematik ein soziales Thema zum Hintergrund habe. Den überwiegend psychisch kranken Menschen mit ihren persönlichen Schicksalen, müsse geholfen werden. So sei es wichtig, nicht nur zu sanktionieren, sondern auch zu unterstützen. Weiterhin möchte sie in den Fokus stellen, dass die Gesellschaft anerkennen müsse, dass es Armut gibt und man diese auch nicht komplett aus der Stadt heraus drängen könne. Auch vor dem Hintergrund, dass ein Menschenrecht auf Betteln bestehe, möchte man in Aachen weiterhin Orte schaffen, an denen es möglich ist, still zu betteln. Abschließend betont sie, dass das Konzept nur der Beginn eines Weges ist und die Maßnahmen einer ständigen Evaluation unterliegen müssen und entsprechende Beratungen in den Fachausschüssen erforderlich seien.
Ratsfrau Lürken (CDU) freut sich außerordentlich über die Vorlage, denn die CDU-Fraktion habe bereits seit dem Jahr 2021 mit verschiedenen Anträgen auf die Problematik hingewiesen. Sie dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung des Konzeptes, welches sie aus drei Gründen befürworte. Zum einen nehme dieses Konzept die Menschen in den Blick, die krank sind und Hilfe benötigen. Hier biete die Stadt durch viele verschiedene Maßnahmen eine Hilfestellung an. Zum anderen benenne das Konzept auch die Probleme, die entstehen, wenn die Hilfsangebote nicht angenommen werden. Denn auch wenn die Stadt das Überleben der Menschen sichern könne, werde die Sucht im Bezug auf das Betteln immer als Problem bestehen. Weiterhin beinhalte das Konzept Lösungsvorschläge, wobei es nicht davon ausgeht, dass alle Probleme vollständig gelöst werden können und man stetig nachjustieren müsse. Als problematisch sehe sie jedoch, dass das Konzept nur so gut sein könne, wie es Arbeitskräfte gebe, die es umsetzen. Es müsse dringend sichergestellt werden, dass man für die unbesetzten Stellen im Ordnungsamt geeignete Mitarbeiter*innen findet. Abschließend betont sie, dass sie es ausdrücklich begrüße, dass die Verwaltung die Problematik nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Menschen in der Stadt angehen möchte. Sie bedankt sich auch beim Arbeitskreis Niedrigschwelligkeit in Aachen für ihr Angebot zur Unterstützung.
Ratsherr Servos (SPD) vertritt die Meinung, dass man das Konzept in einem größeren Kontext betrachten müsse und nicht nur als eine Reaktion auf aggressives Betteln. In der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses habe man ebenfalls über die Aufwertung der Aachener Innenstadt gesprochen. Hierbei sei darauf hingewiesen worden, dass diese Aufgabenstellung bereits vor der letzten Kommunalwahl von allen Fraktionen thematisiert worden sei. Während der laufenden Legislaturperiode seien bereits viele kleine und große Projekte auf den Weg gebracht worden. Beispielhaft nennt er die neue Satzung für die Außengastronomie, das Konzept „Ladenliebe“, die Verlagerung des Wochenmarktes, das Spielplatzkonzept, das Fokusjahr Adalbertstraße bis hin zum Haus der Neugier und dem Wohnquartier am Bushof. Die Stadt befinde sich in einer guten Entwicklung, allerdings habe das aggressive Betteln in der Innenstadt in den vergangenen Jahren, insbesondere auch durch die die Corona-Pandemie, zugenommen. Auch wenn dies als unangenehm empfunden werde, dürfe man nicht vergessen, dass diese Menschen krank sind und die verschiedenen Angebote in Aachen umso dringender weiterhin finanziert und unterstützt werden müssen. Denn die Stadt müsse für alle Menschen zugänglich und erlebbar sein und zwar mit einem subjektiven Sicherheitsgefühl für jeden einzelnen. Mit dem vorliegenden Konzept werde die Stadt Aachen nun aktiv und er freue sich über jede Institution, die hierbei mitwirken möchte. Abschließend bedankt er sich bei der Verwaltung für die schnelle und gute Vorbereitung.
Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) bekräftigt ebenfalls, dass in der Aachener Innenstadt ein Problem mit aggressivem Betteln bestehe. Die Fraktion DIE Zukunft lehne das vorliegende Konzept für Attraktivität und Sicherheit jedoch aus verschiedenen Gründen ab, werde sich aber gerne in die späteren Beschlussfassungen mit einbringen. Zum einen lege das Konzeptden Fokus auf die Ordnungspolitik und verfehle somit die sozialpolitischen Ziele. So werden beispielsweise durch die Einrichtung von Bettelverbotszonen bestimmte Gruppen Menschen vollständig aus einzelnen Bereichen in der Stadt vertrieben. Man schaffe ein Umfeld, in dem keine Armut existiert. Aus gesellschaftlicher Sicht sei dies nicht akzeptabel und bedeute Verdrändung in doppelter Hinsicht. Die im Konzept genannten Maßnahmen, die auf die Fläche wirken, wie z.B. durch die Beschallung mit Musik und die Reduzierung des öffentlichen WLANs, würden keine Verbesserung der Räume durch Aufwertung herbeiführen.
Stattdessen müsse man den Menschen Hilfsangebote unterbreiten. Die im Konzept vorgesehenen 2 neuen Stellen für Streetworker seien aus seiner Sicht allerdings nicht ausreichend. Die Forderungen der Fraktion DIE Zukunft gehen insgesamt betrachtet in eine andere Richtung. Um die betroffenen Personengruppen nachhaltig zu unterstützen und die Lebensqualität dieser Menschen zu verbessern, müsse man mehr sozialen Wohnraum schaffen, in die soziale Infrastruktur investieren, stärkere Kooperationen mit den sozialen Trägern und Initiativen eingehen und Projekte wie das Café Plattforum und Querbeet finanziell stärker unterstützen. In den vergangenen Haushaltsberatungen sei vereinbart worden, dass die Projekte unterjährig nachfinanziert werden, dies sei jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschehen.
Ratsherr Deumens (Die Linke) teilt mit, dass die Fraktion Die Linke dem Konzept zustimmen werde, auch wenn sie einzelnen Themen in der Ausarbeitung kritisch gegenüber stehe. Sie begrüße insbesondere die Einrichtung von Straßensozialarbeit im Fachbereich 56 als Ergänzung zum Streetwork von Caritas und WABE. Anders verhalte es sich bei der Änderung der Aachener Straßenverordnung, welche die Fraktion nach intensiver Beratung ablehnen werde. Insbesondere lehne man die einschränkenden Möglichkeiten zum Betteln in der Innenstadt aufgrund der 5-Meter-Regelung ab. Dies habe zur Folge, dass sich das Betteln in andere Bereiche der Stadt verlagere. Man müsse sich die grundsätzliche Frage nach einem Ort für die bettelnden Menschen stellen. Die Zunahme des aggressiven Bettelns und des Bettelns im Allgemeinen begründe sich u.a. in gesellschaftlichen Ursachen. Die Kommunalpolitik könne hierfür nur eingeschränkt Lösungen finden. Der Problematik alleine mit Ordnungspolitik gegenüber zu stehen stelle aus seiner Sicht jedoch keine Lösung dar. Stattdessen müsse man sich sozialfachlicher Mittel bedienen. In diesem Bereich werde in Aachen bereits vieles unternommen, er regt jedoch an, noch einmal über die Einrichtung eines Drogenkonsumraums nachzudenken. Ingesamt betrachtet könne das Konzept und die Änderung der Straßenverordnung als Zeichen der Hilfslosigkeit betrachtet werden.Abschließend dankt er der Verwaltung für die gute Vorbereitung.
Ratsherr Mohr (AfD) führt aus, dass die AfD-Ratsgruppe bereits vor dem Jahr 2021 durch Anträge und in den Haushaltsreden auf das Thema hingewiesen habe. Im Folgenden schildert er noch einmal die Problematik des aggressiven Bettelns in der Aachener Innenstadt. Die Verwaltung habe hierfür ein gutes und umfangreiches Konzept vorgelegt, mit dem der Problematik sozialpolitisch begegnet werde, z.B. durch die Einrichtung neuer Sozialarbeiter-Stellen. Auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes finde Berücksichtigung. Besonders hervorheben möchte er die geplante Kommunikationskampagne, die Empfehlungen zum Umgang mit Betteln ausspreche.Aus diesem Grunde werde die AfD-Ratsgruppe dem Konzept zustimmen. Sie wünsche sich allerdings, dass das Thema „Szeneaussteiger“ stärker mit eingebunden und die Städteregion Aachen stärker in die Pflicht genommen werde.
Ratsherr Helg (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion sowohl dem Konzept als auch der Änderung der Aachener Straßenverordnung zustimmen werde. Aus ihrer Sicht werde hiermit eine, den aktuellen Bedürfnissen der Bürger*innen angepasste Rechtsgrundlage sowie ein Handlungsrahmen geschaffen, um der Problematik des aggressiven Bettelns gegenüber zu treten. Auch er spricht sich dafür aus, dass das Konzept regelmäßig evalutiert werden müsse.
Ratsherr Tillmanns (CDU) betont, dass die vorliegende Problematik den Stadtrat bereits seit vielen Jahren beschäftige, unabhängig von den politischen Mehrheitsverhältnissen. Im Folgenden nimmt er Bezug auf die Wortmeldung von Ratsherrn Szagunn und betont, dass auch die Fraktion DIE Zukunft die vollumfängliche Finanzierung des Projektes Querbeet in den vergangenen Haushaltsberatungen nicht mitgetragen habe. Er führt aus, dass das Konzept sowohl in der Obdachlosenhilfe als auch in der Suchthilfe ein vierstufiges Konzept sei, bei dem die ersten drei Stufen, die im Streetworking stattfinden, die Hilfestellung zum Thema haben. Doch wenn diese Hilfen nicht angenommen werden, sei es unausweichlich, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Man müsse sich vor Augen führen, dass in der Stadt Aachen bereits ein gut aufgestelltes Hilfsangebot bestehe. Die Maßnahmen des Konzeptes kommen ergänzend hinzu und auch wenn dies alles keine vollständige Lösung darstelle, werde es aus seiner Sicht die Lebenssituation einiger Menschen in der Stadt verbessern.
Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) antwortet, dass im nächsten Jahr in der Haushaltsberatungen die Hilfsangebote mehr berücksichtigt werden müssen und kritisiert noch einmal, dass die Nachfinanzierung des Projektes Querbeet nicht erfolgt sei.
Ratsherr Schaadt (GRÜNE) vertritt die Auffassung, dass alle Menschen in einer großen Stadt wie Aachen zu ihrem Recht kommen müssen. So gehöre das Betteln in gewisser Weiser zu einer Stadt dazu, aber ebenso auch die Bedürfnisse aller anderen Menschen in dieser Stadt. Aus diesem Grund müsse man Zonen einrichten, in denen das Betteln verboten sei und eben kein durchgängiges Bettelverbot. Die GRÜNE-Fraktion dankt der Verwaltung für die Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes zu dieser komplexen Thematik. Aus seiner Sicht sei es schwierig, einzelne Maßnahmen aus diesem lebendigen Konzept zu kritisieren. Stattdessen solle man sich der Verantwortung stellen und der Arbeit der Verwaltung sowie den positiven Erfahrungen, die andere Städte bereits mit diversen Maßnahmen gemacht haben, sein Vertrauen entgegen bringen.
Ratsherr Servos (SPD) bezieht sich auf die Aussage von Ratsherrn Deumens, dass das geplante Handeln ein Zeugnis von Hilfslosigkeit gegenüber der gesellschaftlichen Veränderung darstelle. Man könne und wolle das Betteln nicht vollumfänglich verbieten. Stattdessen müsse man die Abwägung treffen, an welchem Punkt man restriktive Maßnahmen ergreife. Dies beinhalte jedoch auch, dass man parallel die Hilfsangebote weiter unterstützt und ausbaut und neue Ansätze erarbeitet, um Menschen in Notlagen auffangen zu können. Hierfür sei eine Zusammenarbeit mit den Trägern der karitativen Einrichtungen erforderlich. Alles dies beinhalte das vorliegende integrierte Konzept.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Für das Bürgerforum:
Das Bürgerforum nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den Beschluss der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004.
Für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004.
Für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den Beschluss der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004.
Für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den Beschluss der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004.
Für den Rat der Stadt Aachen:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Bürgerforums, des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Erläuterungen
Die im Entwurf beiliegende Aachener Straßenverordnung wird zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen aktualisiert. Sie ersetzt die bis zum 31.07.2029 geltende Verordnung.
Grundsätzlich dient die Verordnung der Abwehr abstrakter Gefahren, die dann gegeben sind, wenn in typischen Fällen aus bestimmten Arten von Handlungen oder Zuständen nach der Lebenserfahrung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen können.
Nicht aufgenommen werden dürfen Regelungsgegenstände, die schon in höherrangigem Recht normiert sind.
Auf solche beziehen sich die vorgesehenen Regelungen nicht, so dass die örtliche Gestaltungsmöglichkeit über die Aachener Straßenverordnung gegeben ist.
Hierbei folgen die beabsichtigten Änderungen der sich aus dem Aspekt der Gefahrenabwehr ergebenden Notwendigkeit auf veränderte Lebenssachverhalte mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen reagieren zu können.
Änderungen, die sich aus redaktionellen Notwendigkeiten ergeben, können gleichermaßen mit eingepflegt werden.
allgemeine Hinweise:
Eine Übersicht der vorgesehenen Änderungen gibt die in der Anlage 1 beigefügte synoptische Gegenüberstellung. Die linke Spalte gibt den Text der Aachener Straßenverordnung in der bislang geltenden Fassung wieder. Beabsichtige Änderungen sind unter der entsprechenden Regelung in der rechten Spalte vermerkt.
Die beigefügte Anlage 2 bildet den Entwurf der textlichen Neufassung (Volltext) ab. Darüber hinaus sind die Geltungsbereiche des neuen § 6 Abs. 3 als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Erläuterungen zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen:
Ausfertigung der VO | Aktualisierung des Unterzeichnungsdatums |
Präambel | Aktualisierung des Änderungsgesetzes zum Ordnungsbehördengesetz nebst Fundstelle Aktualisierung des Beschlussdatums durch den Rat der Stadt |
§ 6 Abs. 3 | Beim Betteln handelt es sich um ein gesellschaftliches Erscheinungsbild, welches insbesondere in urbanen Bereichen wie in der Stadt Aachen auftritt. Es dient in der Regel der gegenleistungsfreien Beschaffung von überwiegend finanziellen Mitteln. Das Betteln zielt erfahrungsgemäß darauf ab, den Lebensunterhalt in einer minimalen Form zu sichern, zu ergänzen oder um an finanzielle Mittel zu gelangen um persönliche Bedürfnisse zu befriedigen. Die Aachener Straßenverordnung enthält bereits Regelungen zur Abwehr der mit dem Betteln einhergehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. So sind nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung das Betteln mit Kindern, das Betteln unter Einsatz von Tieren, das Betteln durch aktives Ansprechen bzw. durch aggressives Diese Regelungen, die sich noch in der Vergangenheit bewährt hatten, reichen jedoch nicht mehr aus, um den mit dem Betteln einhergehenden zunehmenden Gefahren für die öffentlicher Sicherheit und Ordnung wirksam begegnen zu können. So hat in den vergangenen Jahren nicht nur die Anzahl der bettelnden Menschen im Stadtgebiet signifikant zugenommen, sondern insbesondere auch das zu Beschwerden geeignete Verhalten dieser Personen gegenüber Passantinnen und Passanten im öffentlichen Bereich. Die Hintergründe dieser Entwicklung sind komplex und begründen sich nicht nur aus internationalen Ereignisse und Krisen, welche eine Vielzahl von Menschen in Not gebracht und sich damit zum erheblichen Nachteil für die Gesellschaft ausgewirkt haben. So sind weitere gesellschaftliche Faktoren, bspw. eine generell absinkende Hemmschwelle weitere mögliche Ursachen. Die Stadt Aachen als grenznahes Oberzentrum ist von diesen Entwicklungen in besonderem Maße betroffen. Der Zustrom von hilfsbedürftigen und bettelnden Menschen insbesondere in die Innenstadt führt sowohl für die Stadt Aachen als auch für ihre Bürger*innen und Besucher*innen zu zunehmenden und vielschichtigen Problemen. Regelmäßig beschweren sich Gewerbetreibende, Bürger*innen sowie Besucher*innen über bettelnde Personen bei der Verwaltung. Hintergrund ist, dass bettelnde Menschen zunehmend Bereiche aufsuchen, bei denen sie aufgrund der Infrastruktur – wie etwa vor Zugangs- bzw. Eingangsbereichen von Gewerbe-, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie vor Tourismuszielen und Eingängen von städtischen Anlagen – auf eine Vielzahl von Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt Aachen treffen, um dort auf ihre Situation aufmerksam und ihr Anliegen geltend zu machen. Letztgenannte haben dann kaum eine Möglichkeit sich diesen Begegnungen zu entziehen. Während dies noch vor einigen Jahren hingenommen werden konnte, hat die Anzahl der im Alltag unausweichlichen Konfrontationen mit bettelnden Menschen derart zugenommen, dass Bürger*innen und Besucher*innen nach eigenem Bekunden inzwischen Teile der Aachener Innenstadt bzw. die Aachener Innenstadt in Gänze meiden. Die zunehmende Ablehnung der Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt Aachen, sich aufgrund der bettelnden Personen in der Innenstadt aufzuhalten, wirkt sich somit im zunehmenden Maße negativ auf die o.g. Wirtschaftszweige sowie auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität aus. Die beabsichtigte Änderung der Aachener Straßenverordnung verfolgt das Ziel, den durch das Betteln verursachten Problemen und Gefahren entgegenzuwirken und einen Ausgleich zwischen den betroffenen Interessenlagen der Beteiligten zu schaffen. Bei der geplanten Neuregelung des § 6 Abs. 3 hat die Verwaltung sowohl nationale als auch internationale Rechtsprechung herangezogen. Demnach ist nach allgemeiner Auffassung ein pauschales Bettelverbot rechtswidrig. So handelt es sich gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 19.01.2021 (Az. 14065/15) beim Betteln um ein von Art. 8 Abs. I EMRK geschütztes Menschrecht. Nationale Gerichte sind in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass das sog. „stille Betteln“ keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Demnach sei die Anwesenheit von auf der öffentlichen Verkehrsfläche sitzenden Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hinzunehmen. Sie kann nicht generell als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1998, Az. 1 S 2630/97). Eine begrenzte Verbotsregelung kommt demnach lediglich dort in Betracht, wo Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Diese Grenze ist in der Stadt Aachen auch bei Betrachtung der bereits geltenden Regelungen zum Betteln überschritten. Wie bereits oben dargestellt, meiden zahlreiche Bürger*innen und Besucher aufgrund der derzeit unausweichlichen Konfrontation mit Bettlern nach eigenem Bekunden inzwischen Teile der Aachener Innenstadt bzw. die Aachener Innenstadt in Gänze, was sich wiederum geschäftsschädigend auf die Aachener Gewerbetreibenden auswirkt. Betroffen und bei der geplanten Änderung der Aachener Straßenverordnung neben den Rechten der Bettler ebenfalls besonders zu beachten sind damit sowohl die Grundrechte der Gewerbetreibenden aus Art. 14 GG und Art. 12 GG als auch die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Bürger*innen und Besucher*innen der Aachener Innenstadt. Die geplante Änderung der Aachener Straßenverordnung schafft einen Ausgleich zwischen Rechten der Betroffenen. Dabei hat sich die Verwaltung an den Regelungen des Kantons Basel-Stadt orientiert. So hat der Kanton Basel-Stadt, der sich mit vergleichbaren Problemen wie die Stadt Aachen konfrontiert sah, festgelegt, dass mit Geldbuße belegt wird, wer […]
Diese Regelungen des Kantons Basel-Stadt hat das Bundesgericht der Schweiz in seinem Urteil vom 13.03.2023 (Az. 1C_537/2021) unter Berücksichtigung der oben genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 19.01.2021 (Az. 14065/15) für zulässig erachtet. Dabei hat das Bundesgericht der Schweiz insbesondere festgestellt, dass es sich bei den Orten, wo nach der Basler Regelung ein Verbot geltend soll, um solche handelt, bei denen das Betteln geeignet ist, die „öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit“ oder die „zu schützenden Interessen Dritter“ zu beeinträchtigen. Die aktuelle Situation rechtfertigt die beabsichtigte Änderung der Aachener Straßenverordnung. So stellen nicht nur die in der geltenden Aachener Straßenverordnung unter § 6 Abs. 2 Nr. 1 beschriebenen Verhaltensweisen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dar, sondern auch die in dieser Änderung beschriebenen Formen des Bettelns. So werden – wie bereits oben dargestellt – durch die in der Änderung beschriebenen Formen des Bettelns grundrechtlich geschützte Rechte Dritter verletzt, weshalb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben ist. Darüber hinaus hat das Betteln in der Aachener Innenstadt ein solches Ausmaß erreicht, dass auch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliegt. Unter dem Schutzgut „öffentliche Ordnung“ wird die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden (sozialen und ethischen) Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen (menschlichen) Zusammenlebens (innerhalb eines bestimmten Gebietes) angesehen wird. Hierbei geht es vornehmlich um Wertvorstellungen einer Gemeinschaft über Sitte und Moral (Boorberg Taschenkommentar, Rhein, OBG NRW, § 14 Rn. 13). Im Rahmen der ungeschriebenen Regeln der verfassungsmäßigen Ordnung entspricht das Betteln in Aachen in seiner derzeitigen Qualität und Quantität bereits nicht mehr den herrschenden Wertvorstellungen der Gemeinschaft hinsichtlich Sitte und Moral und stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Hierzu sei sowohl auf die Vielzahl von Beschwerden als auch auf die ebenfalls in diesem Kontext zu sehende Presseberichterstattung verwiesen. Die beabsichtigten Änderungen der Aachener Straßenverordnung sind auch verhältnismäßig und belasten die bettelnden Menschen nicht übermäßig. So bleiben den bettelnden Menschen ausreichende Möglichkeiten zum Betteln im Stadtgebiet und insbesondere auch im Innenstadtbereich. Gleichzeitig werden neuralgische und besonders sensible Örtlichkeiten, insbesondere bei beengten Platzverhältnissen, im Interesse der übrigen Bürger und Besucher sowie der Gewerbetreibenden entlastet. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Probleme mit Bettelei in der Stadt Aachen wird somit eine mit der Basler Regelung weitestgehend inhaltsgleiche Regelung vorgeschlagen. In diesem Kontext ist auch darauf hinzuweisen, dass aufgrund des umfangreichen Systems der sozialen Hilfen Bettelhandlungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht erforderlich sind. |
§ 7 | Bisher ist das Ansprechen von Prostituierten zum Zwecke der Vereinbarung sexueller Dienstleistungen in Gebieten, in denen die Straßenprostitution durch Rechtsverordnung untersagt ist, verboten. Hiermit besteht noch nicht die ordnungsrechtliche Möglichkeit, das Ansprechen unbeteiligter Personen zu diesem Zwecke zu ahnden. Da es immer wieder zu Beschwerden, insb. von Passantinnen, kommt, dass sie von Verkehrsteilnehmern auf sexuelle Handlungen angesprochen werden, ist eine Erweiterung des § 7 erforderlich. Unabhängig davon, dass das unprovozierte Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen gem. Beschluss des OLG Oldenburg vom 06.01.2011 (Az.: 1 Ss 204/10) den Tatbestand der Beleidigung und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, führt die Erweiterung der Verordnung dazu, dass alle Personen in genanntem Bereich diesbezüglich geschützt werden. Zusätzlich dazu kann hierdurch ein besserer Schutz der Prostituierten vor Ort gewährleistet werden, da es unerheblich ist, ob eine Prostituierte oder eine andere Person angesprochen wird. Dies bedeutet für die potenziellen Freier, dass jegliches Ansprechen zum Zwecke der Vereinbarung sexueller Dienstsleistungen in genanntem Gebiet mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellt. |
§ 9 | Redaktionelle Änderung – Anpassung an Oberbürgermeister*in / Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
§ 10 | Die Ordnungswidrigkeitentatbestände werden ergänzt um die neu aufgenommenen Regelungen. Hieraus ergibt sich u.a. die Änderung der fortlaufenden Nummerierung sowie der Bezugsangaben der bisherigen Auflistung der Ordnungswidrigkeitentatbestände: |
Ziffern 28 - 32 (neu) | Entsprechend der neuen Einfügung des § 6 Abs. 3 – Betteln – sind die dort geregelten Verbotstatbestände ebenfalls in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen: „entgegen § 6 Abs. 3 Ziffer 1 bettelt“ etc. Die Verwaltung ist sich darüber bewusst, dass die finanzielle Situation der bettelnden Menschen regelmäßig sehr schlecht ist. In der Regel werden Verstöße mit Platzverweisen geahndet. |
Alt Ziffer 28 neu 33 | In Erweiterung der bisherigen Regelung soll künftig das Ansprechen von Personen zum Zwecke der Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt sein. (siehe Ausführungen zu § 7). Somit ist auch der Ordnungswidrigkeitentatbestand anzupassen. „entgegen § 7 dieser Verordnung in Verbindung mit der Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Bereich der Stadt Aachen vom 29. April 2009 im dort bestimmten Sperrbezirk Personen zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt anspricht.“ |
Alt Ziffer 29 neu 34 | „entgegen § 8 die Hausnummer…“ |
§ 11 | Aktualisierung des Datums des Außerkrafttretens Aktualisierung des Unterzeichnungsdatums |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1001778
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1001778
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-07-30 FB 32_0061_WP18 Aenderung der Ordnung SAO.pdf
4.9.2024
4.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 09.10.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 21:20
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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