9. Oktober 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 13Öffentlich

Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 27. Juni 2024; hier: TOP 4ö “Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke ‘Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete’ vom 06. Juni 2024”

FB 56/0511/WP18 · Entscheidungsvorlage

Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 27. Juni 2024; hier: TOP 4ö “Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke ‘Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete’ vom 06. Juni 2024”

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Deumens (Die Linke) berichtet, dass der Sozialausschuss in einer Sondersitzung am 22.08.2024 mehrheitlich einen Empfehlungsbeschluss an den Rat getroffen habe. Er führt aus, dass die Fraktion Die Linke die Bezahlkarte als ein Symbol für eine zunehmend restriktive Asyl- und Flüchlingspolitik im Land erachte. Aus diesem Grunde habe die Fraktion bereits im Frühjahr diesen Jahres einen Ratantrag gestellt, der sich gegen die Einführung dieses Systems ausspreche. Denn auch wenn die Asylpolitik der Bundesregierung nicht auf kommunaler Ebene diskutiert werden könne, müsse die Aachener Kommunalpolitik die Auswirkungen für die Betroffenen hinterfragen. Viele Fragen zum Verfahren seien noch nicht abschließend geklärt, doch es sei festzustellen, dass Menschen mit einer Bezahlkarte im Vergleich zu Nichtbetroffenen eingeschränkt seien. Aus diesem Grund sei die Karte diskriminierend und nehme den Menschen ein Stück ihres Selbstbestimmungsrechtes. Er verliest ein Zitat aus einer Stellungnahme von PRO ASYL, die die Sachlage aus seiner Sicht gut zusammenfasse: „Im Sozialrecht ist anerkannt, dass Menschen selbständig wirtschaften und selbst entscheiden sollen, welchen Teil ihres Geldes sie wofür ausgeben. Eine Beschränkung des Bargeldbetrags schränkt die Verfügungsgewalt der Menschen über die selbständige Gestaltung ihres Lebens ein. Letztlich greift ein Bargeldentzug in Verbindung mit einer beschränkten Zahlmöglichkeit der Geldkarte die Menschenwürde der Betroffenen an.“Auch die Rahmenbedingungen für die Verwaltung, wie z.B. die anfallenden Kosten und die erforderlichen personellen Ressourcen seien noch nicht abschließend geklärt. Im Folgenden bedankt er sich bei der GRÜNE-Fraktion sowie der SPD-Fraktion für die Formulierung des umfassenden Beschlussvorschlages, welchem sich die Fraktion Die Linke gerne anschließen werde. Er bittet alle Ratsmitglieder, diesem Beschlussvorchlag ebenfalls zu folgen, um ein deutliches Zeichen der Willkommenskultur zu setzen.

Ratsherr Dolan (GRÜNE) gibt den Dank zurück an die Fraktion Die Linke für die Einreichung des Antrages. Grundsätzlich könne er verstehen, dass man mit dem System die Kommunen unterstützen möchte, die über kein so gutes System verfügen wie die Stadt Aachen. Die Kommunalpolitik könne sich nicht über das Landesrecht hinwegsetzen, doch durch den angepassten Beschlussvorschlag werde vielen noch zu klärenden Fragestellungen bereits vorgegriffen. Auch die GRÜNE-Fraktion bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen, um gegenüber der Landesregierung die Bedenken zu signalisieren.

Ratsherr Tillmanns (CDU) erachtet es als schwierig, über eine Thematik zu beraten, dessen konkrete Ausgestaltung noch nicht festgelegt sei. Man wisse bis zum heutigen Tage lediglich, dass die Idee auf eine Einigung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zurück gehe und alle demokratischen Parteien dieser Idee zugestimmt haben. Man wisse ebenfalls, dass die grundsätzliche Möglichkeit zur Einführung einer Bezahlkarte durch die Gerichte nicht beanstandet worden sei, sondern stattdessen im Einzelfalle entschieden werden müsse. Auch aus seiner Sicht sei die Diskriminierung eines der entscheidenden Themen bei der Bezahlkarte. Allerdings werde durch eine Beschlussfassung am heutigen Tag aktuell keine Änderung für die betroffenen Flüchtlinge eintreten. Stattdessen fasse man einen Vorratsbeschluss, ohne zu wissen, worüber man beschließe. Aus diesem Grund könne die CDU-Fraktion nicht zustimmen.

Ratsherr Servos (SPD) stimmt den Ausführungen von Ratsherrn Deumens zu. Wenn man sich den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Bezahlkarte anschaue, seien die im Sozialausschuss beratenen Forderungen nicht erfüllt. Stattdessen werde mit einem sehr restriktiven Mittel auf einen vermeintlichen Missbrauch im Sozialsystem reagiert. Dies heiße er nicht gut. Ebenso bemängelt er, dass die Landesregierung die Debatten um dieses Thema, das eigentlich nicht in kommunaler Zuständigkeit liege, und auch die Verantwortung hierfür in die Kommunen abschiebe. Alleine in dieser Tatsache begründe sich für ihn die Notwendigkeit zur heutigen Beschlussfassung. Denn hierdurch könne man auf die Landesregierung einwirken und dieser deutlich machen, dass die Einführung der Bezahlkarte nicht gewollt sei und für den Fall, dass die Einführung verpflichtend werde, müsse sich die Landesregierung an die Mindest-Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Umsetzung halten.

Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) schließt sich den vorangegangenen Wortbeiträgen von Ratsherrn Deumens und Ratsherrn Servos an. Aus seiner Sicht befinde man sich in einer gefährlichen Abwärtsspirale von der Willkommenskultur hin zu einer Bezahlkarte, die Menschen einschränkt. Auch er vertrete die Meinung, dass man mit dem heutigen Beschluss die Ausgestaltung des Systems positiv beeinflussen könne und aus diesem Grunde werde die Fraktion DIE Zukunft der Beschlussfassung zustimmen.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Tillmanns und betont, dass es sich nicht um einen Vorratsbeschluss handelt, sondern um ein politisches Signal, mit dem gegenüber der Landesregierung zum Ausdruck gebracht werde, dass Aachen die Bezahlkarte nicht unterstützen möchte. Denn in Aachen verfüge man bereits über ein gut funktionierendes System und die Bezahlkarte würde diesen gut laufenden Prozess erschweren und Menschen diskriminieren.

Ratsherr Deumens (Die Linke) berichtet, dass andere Städte sich bereits im Frühjahr gegen die Bezahlkarte ausgesprochen haben, um sich politisch zu positionieren. Der Rat der Stadt Aachen solle aus seiner Sicht diesem Beispiel folgen und das Signal an die Landesregierung senden, dass die Bezahlkarte nicht gewünscht sei.

Ratsfrau Lürken (CDU) betont, dass die Fraktionen durch ihre Abgeordneten sowohl auf die Landes- als auch auf die Bundesregierung Einfluss nehmen können. Auch sie erkenne die Problematik der Einführung einer Bezahlkarte, aber man kenne die genauen Konditionen hierfür noch nicht und solle diese erst einmal abwarten. Erst am heutigen Tage erfolge die 1. Lesung im Landtag und der Rat habe alle Möglichkeiten, in seinem Sinne Einfluss zu nehmen. Sie gehe davon aus, dass man sich in den demokratischen Fraktionen darüber einig sei, dass man die Schleuserkriminalität unterbinden wolle. Allerdings möchte die CDU-Fraktion, wie bereits durch Ratsherrn Tillmanns geschildert, die Voraussetzungen erst einmal abwarten und am heutigen Tage keinen Beschluss fassen. Abschließend kritisiert sie ebenfalls die unterschiedlichen Entscheidungen der einzelnen Kommunen in der Städteregion Aachen. Dies stelle für sie keine gelebte Städteregion dar und sei ein Zeichen dafür, dass die Verantwortung bei der Bundesregierung liege.

Ratsherr Mohr (AfD) teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppe die Einführung der Bezahlkarte begrüße und den heutigen Beschluss aus diesem Grund ablehnen werde. Er führt aus, dass die Bezahlkarte nicht zu einer Einschränkung der Menschenwürde der Flüchtlinge führe. Denn diese Personengruppe erhalte weiterhin Obdach und Verpflegung und könne weiterhin in einem Land mit guter Infrastruktur und in Sicherheit leben. Wenn man davon ausgehe, dass die Bezahlkarte keinerlei Bargeldauszahlung vorsehe, bestehe für Asylbewerber nach § 5 AsylbLG die Möglichkeit, mit den sogenannten Arbeitsgelegenheiten Barmittel zu erwirtschaften. Weiterhin müsse man bedenken, dass die Bezahlkarte in vielen Fällen die Kaufkraft erhöhe. Denn in vielen Herkunftsländern werde ein Erwartungsdruck auf die Flüchtlinge für Geldtransfer in die Heimatländer aufgebaut. Genau diese Problematik habe zu dem Konsens in der Bundesregierung über die Einführung einer Bezahlkarte geführt.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) führt aus, dass man über die Einführung der Bezahlkarte unterschiedliche Meinungen vertreten könne. Sie persönlich spreche sich dafür aus, dass in der heutigen Ratssitzung eine Beschlussfassung mit einer entsprechenden Signalwirkung getroffen werden solle. Denn zum einen bestehe in Aachen bereits ein gut funktionierendes System und zum anderen werde die geplante Einführung der Bezahlkarte als diskriminierend und als Verstoß gegen die Menschenwürde betrachtet.

Beschluss

Auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, beschließt der Rat der Stadt Aachen wie folgt: Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen: Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben. Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein. Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben. Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben. Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden. Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen. Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern. Die Kommunen sollen keine Kosten tragen. Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o.g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hebt seinen Beschluss vom 27. Juni 2024 zum TOP 4ö, Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke „Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete“ auf.
  1. Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den nachstehenden Beschluss zu fassen:

Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
  • Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
  • Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
  • Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
  • Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
  • Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
  • Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
  • Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.

Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.

  1. Auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, beschließt der Rat der Stadt Aachen wie folgt:

Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
  • Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
  • Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
  • Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
  • Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
  • Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
  • Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
  • Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.

Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.

Erläuterungen

Mit Tagesordnungsantrag vom 06. Juni 2024 der Fraktion Die Linke wurde die Verwaltung um einen Sachstandsbericht bezüglich der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete gebeten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 27. Juni 2024 ein geänderter Beschlussvorschlag der Grünen-Fraktion, SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke vorgelegt. Die vorgenannten Fraktionen verdeutlichten durch ihre Wortbeiträge ihre ablehnende Position zu der Bezahlkarte für Geflüchtete und sprachen sich für eine inhaltliche Positionierung der Stadt Aachen gegenüber der Landesregierung aus.

In seiner Sitzung am 27. Juni 2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in Folge dessen mehrheitlich bei zwei NEIN-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Ausschusses keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Ausschuss die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
  • Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
  • Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
  • Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
  • Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
  • Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
  • Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
  • Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.

Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.“

Am 28. Juni 2024 wurde die Oberbürgermeisterin durch die CDU-Fraktion zur Prüfung einer Beanstandung des vorgenannten Beschlusses aufgefordert.

Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass ein solcher grundsätzlicher Appell an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemäß der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen lediglich in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Aachen liegt. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hätte lediglich einen Empfehlungsbeschluss für den Rat fassen dürfen. Daher wurde der vorgenannte Beschluss am 05. Juli 2024 schriftlich durch die Oberbürgermeisterin gegenüber dem Ausschussvorsitzenden beanstandet.

Um eine Behandlung entsprechend der Regelungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen sicherzustellen, in Entsprechung des in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 13. März 2024 angenommenen Ratsantrages vom 20. Februar 2024 (417/18 – Keine Bezahlkarte für Geflüchtete) und vor dem Hintergrund der seinerzeitigen landespolitischen Aktualität des Themas hatte die Oberbürgermeisterin zunächst avisiert, die Angelegenheit unmittelbar nach der Sommerpause auf die Tagesordnung der Ratssitzung für den 04. September 2024 zu setzen (vgl. als Anlage 1 beigefügtes Schreiben vom 05. Juli 2024). Dieser Vorschlag wurde unabhängig von den Rechtsfolgen des § 54 Abs. 3 GO NRW ausgesprochen.

Die für den 22. August 2024 anberaumte Sondersitzung eröffnet die Möglichkeit für den Ausschuss, sich vor der Ratssitzung – wie es auch die Regelung des § 54 Abs. 3 GO NRW vorsieht - erneut mit der Thematik der Bezahlkarte und der erfolgten Beanstandung zu befassen.

Unter Bezugnahme auf die Vorlage FB 56/0415/WP18 zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 27.06.2024 ist der aktuelle Sachstand zur Thematik der Bezahlkarte wie folgt zusammenzufassen:

Am 31. Januar 2024 haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder mit einer migrationspolitischen Zielsetzungauf ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geeinigt. Hiernach soll zukünftig eine physische bzw. digitale Debitkarte ohne Überweisungsfunktion an Berechtigte ausgegeben werden. Durch Änderungen im AsylbLG wurden inzwischen die bundesgesetzlichen Regelungen so angepasst, dass eine rechtssichere Nutzung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG möglich ist. Die Regelungen zur konkreten Umsetzung müssen jedoch durch die Länder erfolgen.

Insgesamt 14 der 16 Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, beteiligen sich an einem gemeinsamen, europaweiten Vergabeverfahren zur technischen Umsetzung der Bezahlkarte. Die Zuschlagserteilung war ursprünglich für Mitte Juni 2024, später dann gegen Mitte Juli 2024 geplant. Zwischenzeitlich wurden jedoch Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg eingeleitet, welche den Fortgang des Vergabeverfahrens vorerst bis auf Weiteres verzögern. Zum Hintergrund, der Zahl sowie der Dauer der Nachprüfungsverfahren liegen keine weiteren Informationen vor.

Seitens der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde zunächst die Einführung der Bezahlkarte für in Landeseinrichtungen untergebrachte Leistungsberechtigte angekündigt. Laut Angaben der Staatskanzlei sollen die Kommunen hingegen dem Verfahren auf freiwilliger Basis beitreten können, wobei eine Übernahme der den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land jedoch nicht geplant sei.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalens und der Städtetag Nordrhein-Westfalens üben Kritik an den Planungen des Landes und sprechen sich für eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte aus. Ein „Flickenteppich“ werde von den Städten nicht gewollt. Darüber hinaus wurde eine strukturelle und finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land gefordert.

Nach ersten Gesprächen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung zur Folge soll die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen möglichst verbindlich und flächendeckend unter einheitlichen Standards eingeführt werden. Die Einführung soll für die Kommunen bürokratiearm, pragmatisch und einfach handhabbar erfolgen. Die Landesregierung will für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen. Die entsprechenden Eckpunkte zur Einführung der Bezahlkarte hat der Städtetag Nordrhein-Westfalens im Bericht an den Vorstand des Städtetages vom 18. Juni 2024 zusammengefasst (Anlage 2).

Nach ersten vorläufigen Informationen sollen sich die Kosten der Einführung bzw. der laufenden Nutzung schätzungsweise auf 1 bis 4 % des Umsatzes zzgl. einer Ausgabegebühr in Höhe von ca. 5 Euro belaufen. Genaue Angaben können hierzu jedoch bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens nicht gemacht werden.

Der geschilderte Sachstand lässt eine verwaltungsseitige Bewertung der Stadt Aachen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu. Insbesondere gilt es, den Ausgang des Vergabeverfahrens abzuwarten, um eine Einschätzung zu den möglicherweise anfallenden Kosten treffen zu können. Daneben sind weitergehenden Informationen bzw. landesgesetzliche Regelungen zur konkreten Umsetzung abzuwarten. Erst dann kann eine Einschätzung des mit der Bezahlkarte einhergehenden organisatorischen und personellen Mehraufwands der Stadt Aachen getroffen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 15 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-08-07 FB 56_0511_WP18 Beschluss des Aussch SAO.pdf

8.8.2024

957.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.10.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 21:20

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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