31. Juli 2020 um 13:00, Rathaus
TOP 1Öffentlich

Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er verpflichtet die Beisitzer*innen ebenso wie die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 1
Sitzung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Gremium
Wahlausschuss
Datum
Fr., 31.07.2020
Uhrzeit
13:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
öffentlich