20. August 2020 um 17:00, 4. Aachener Gesamtschule (2. Gebäude)
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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW - Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufeund der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020

FB 45/0770/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zumErlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020 zur Kenntnis.

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020


Erläuterungen

Erläuterungen:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Veranlassung

Die Verwaltung hatte zunächst –anders als im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- mangels Regelungen/Entscheidungen auf Ebene des Landes und in Erwartung einer Erlassregelung für die Monate Juni und Juli „nur“ auf die Einziehung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I verzichtet. Seit Anfang Juni häuften sich Anfragen von Beitragspflichtigen über die endgültige Entscheidung/den endgültigen Erlass. Zudem wurden aufgrund von nicht geänderten Daueraufträgen Beiträge überwiesen, die bei einem Erlass der Beiträgezu erstatten sind.

Über die Beschlusslage des Haushalts-und Finanzausschusses zum Rettungsschirm NRW und dem Nachtragshaushalt sowie Stellungnahme des Städtetages hierzu wurde bekannt, dass analog zu den Monaten April und Mai auch ein vollständiger Erlass der Elternbeiträge für die (Nicht-) Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für die Monate Juni und Juli 2020 vorgesehen ist. Die hierdurch entstehenden Kosten/Ertragsausfälle teilen sich Land und Kommunen zu 50%. Das Prozedere folgt dem Verfahren aus den Vormonaten. Seitens der Bezirksregierung erfolgt bereits die Aufforderung zu Antragstellung mit Fristsetzung zum 10.08.2020.

Die betroffenen Eltern benötigten kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um kurzfristig Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, die Fristsetzung der Bezirksregierung zu halten und die Thematik vor Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 abschließend zu erledigen, war eine Dringlichkeitsentscheidung als Rechtsgrundlage für den endgültigen Erlass der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli erforderlich.

Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000

2PSP-Element 4-030106-907-2 SK 43210000

3PSP-Element N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW

4PSP-Element 4-030101-807-8 SK 53180000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1) 2.553.400

2) 8.700

3) 1.860.400

2.006.400

6.900

2.179.800

9.300.000

31.500

0

9.300.000

31.500

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

4) 11.594.100

11.684.100

37.740.500

37.740.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-7.171.600

-7.491.000

-28.409.000

-28.409.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-319.400

0

Anteilige Deckung des Mehraufwandes i.H.v. 45.000 € erfolgt aus 4-030101-807-8, SK 53180000

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Anlage
7.8 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-14 FB 45_0770_WP17 Genehmigung der Drin SAO.pdf

20.11.2024

7.9 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 20.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:17