Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G8 auf G9
FB 45/0776/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Top wurde vorgezogen und als Top 4 behandelt.
Herr Fischer beantragt, dass über die 4. Maßnahme – Gymnasium St. Leonhard getrennt abgestimmt werde.
Herr Kaldenbach führt in die Thematik um G8, G9 ein. Er erläutert, dass die Verwaltung vor der Herausforderung stehe ca. 900 zusätzliche Schulplätze in den Gymnasien zu schaffen und dies bis spätestens 2026 um den zusätzlichen Jahrgang zu versorgen. Die Ergebnisse des externen Gutachters biregio seien bereits im Schulausschuss vorgestellt worden. Auch seien die daraus erwachsenen Prämissen und Analysen dargestellt worden. Als Ergebnis sei beschlossen worden, kein zusätzliches Gymnasium zu bauen, sondern die zusätzlichen Plätze in dem bestehenden System aus Gymnasien unterzubringen. Die Vorschläge von biregio seien sowohl von den Schulen, als auch bautechnisch vom städtischen Gebäudemanagement als auch aus schulplanerischer Sicht von FB 45 geprüft, bewertet, ergänzt und qualifiziert worden. Dies sei ein komplexer und intensiver Prozess gewesen. Das Ergebnis dieser Gespräche, Prüfungen und Bewertungen werde nun im Rahmen dieser Vorlage heute vorgestellt. Dabei gehe es nur um die grobe Richtung und die großen Baumaßnahmen und nichtum die detaillierte Raumplanunginnerhalb einer Schule. Heute soll der Beschluss getroffen werden, E 26 mit einer weitergehenden Planung zu beauftragen.
Herr Lambertz, E 26, stellt anhand der als Anlage beigefügten PPP die einzelnen vier Baumaßnahmen vor.
Frau Keller dankt Herrn Kaldenbach und Herrn Lambertz für die Erläuterungen.
Herr Krott stellt fest, dass er das Ergebnis der Verwaltung im Grunde befürworte bis auf eine Ausnahme: die Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard. Der Zugriff auf die OGS der Annaschule wäre eine Rechnung auf Kosten Dritter die seine Fraktion nicht wolle. Er bittet die Verwaltung, andere Möglichkeiten zu prüfen den notwendigen Zug bei einem anderen Innenstadtgymnasium zu schaffen. Es sollte auch geprüft werden, ob stattdessen die Mensa aufgestockt werden könnte.
Alle anderen Maßnahmen könnte heute so auf den Weg gebracht werden um keine Zeit zu verlieren.
Herr Fischer teilt mit, dass seine Fraktion die Maßnahmen 1 bis 3 unterstützen würde. Er finde gut, dass Gymnasien Differenzierungsräume bekämen. Anknüpfend an seine Ausführung in der letzten Schulausschusssitzung zum SEP Primar betone er erneut, dass Grundschulen für Inklusion mehr Räume brauchen. Es stehe im Widerspruch dazu, der OGS der Annaschule die Räumlichkeiten der „kleinen Anna“ zu entziehen. Dies sei nicht vertretbar. Es sei ein Umdenken in Bezug auf die Raumbedarfe der Grundschulen nötig.
Frau Frels schließt sich Herrn Fischer an. Die Maßnahmen 1-3 wären ok, Maßnahme 4 möchte ihre Fraktion wegen Beratungsbedarf verschieben.
Herr Brantin schildert, dass die OGS-Annaschule über tolle Räumlichkeiten verfügen würde und die SuS der Annaschule dafür kämpfen würden, dass ihnen die Räume nicht entzogen werden. Auch solltedas Gymnasium St. Leonhard lieber in einem Gebäude bleiben. Der Punkt solle zurück gestellt werden bis es bessere Lösungen für beide Seiten gäbe.
Frau Griepentrog merkt an, dass in dem von Herrn Kaldenbach zitierten Beschluss des Schulausschussesentschieden worden sei, die Zügigkeiten bei den Gymnasien nicht zu erhöhen.Jetzt würde die Verwaltung in der Vorlage vorschlagen die Zügigkeit von St. Leonhard von 3 auf 4 zu erhöhen.
Damit schaffe man weitere Konkurrenz. Man solle diskutieren ob der zusätzliche Zug nicht im AFG geschaffen werden könne.
Im SEP Primar sei festgestellt worden, dass ein steigender Raumbedarf im Innenstadtbereich entstehen werde. Daher solle man die Annaschule jetzt nicht im ihre Räume beschneiden.
Herr Kaldenbach erwidert, dass es nicht richtig sei, dass es einen Beschluss gebe, der festlege, die Zügigkeit nicht zu verändern. Es sei damals entschieden worden, dass zukünftig über die Festlegung der Zügigkeiten die Schülerströme gesteuert werden können. Dies werde mit jedemSchulentwicklungsplan gemeinsam mit der Politik getan.
Herr Winkler berichtet, dass er von vielen Schulen eingeladen worden sei und er sich ein Bild vor Ort gemacht habe. Von den Schulen wurde ihm mitgeteilt, dass die Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen als „alternativlos“ dargestellt habe. Das irritiere ihn, das in der Vorlage stehe, dass es noch Kapazitäten beim Geschwister-Scholl-Gymnasium, beim Einhard-Gymnasium und am Schulzentrum Laurensberg gäbe.
Herr Krause teilt mit, dass die Annaschule über ein ähnliches Profil wie die von geleitete Viktoriaschule verfüge. Es hätte dramatische Konsequenzen, wenn die Räume der Annaschule zum Gymnasium St. Leonhard verlagert würden. Das würde den Kern der Schule, ihre gute Inklusionsarbeit treffen.Er bitte darum, dies erneut zu prüfen.
Frau von Jakubowski betont, dass Kinder in der Grundschule Raum für Bewegung benötigten.
Herr Krott teilt mit, dass seine Fraktion/ der Ausschuss immer das Wohl der Kinder im Blick habe. Es sei nichtsalternativlos. Es seien schon viele Beschlüsse anders als vorgeschlagen gefasst worden. Es müssen allerdings nicht genauso viele OGS-Räume wie Klassenräume vorhanden sein. Man brauche insgesamt mehr Räume, aber nicht für iede OGS-Gruppe einen eigenen Raum. Er schlägt einen geänderten Beschluss vor und die Erweiterung des St. Leonhard um die Räumlichkeiten der Annaschule auszusparen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Planungsauftrag gemäß Leistungsphase 0 zu den vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen in Auftrag zu geben und die notwendigen Haushaltsmittel für die Beauftragung der sich daran anschließenden Leistungsphasen 1-3 frühestmöglich mit einzuplanen.
2. Der Schulausschuss beschließt die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ dauerhaft für den Schulbetrieb des Einhard-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Umstellung von G8 auf G9
Durch das am 11. Juli 2018 vom Landtag verabschiedete 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), welche unter anderem für den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium überarbeitet wurde, trat zum 01.08.2019 in Kraft. Darin werden die Einzelheiten zum achtjährigen und zum künftigen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien geregelt. Die gesetzlichen Regelungen ließen den Gymnasien einmalig die Wahlmöglichkeit, ob sie zukünftig ihre Schülerinnen und Schüler in einem achtjährigen oder einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur führen.
Alle acht städtischen Gymnasien haben daraufhin den neunjährigen Bildungsgang eingeführt. Diese Umstellung hatzum Schuljahr 2019/2020 mit den Jahrgängen 5 und 6 begonnen. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Raumbedarf für die zusätzlichen Klassen im Bereich der Sekundarstufe I der Gymnasien ab dem Schuljahr 2023/2024 und für die Gymnasien insgesamt ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der „Rückwechsel“ zu einer Neunjährigkeit kann nicht ausschließlich im Raumbestand erfolgen, da sich die Raumbedarfe mit dem Wandel der Schule vom Lern- zum Lebensraum im Ganztag verändert haben. Zusätzlicher Raumbedarf ergibt sich zudem durch die wachsende Heterogenität bei der Schülerschaft und einer erforderlichen erhöhten Differenzierung. Im Zuge des Ganztagsausbaus wurden dem klassischen Unterrichtsraum zudem Räume u.a. durch den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen entzogen.
- Gutachten biregio
Im Juli 2018 hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule den externen Gutachter „Projektgruppe Bildung und Region - biregio“ aus Bonn damit beauftragt, die städtischen Gymnasien einer detaillierten, insbesondere räumlichen Analyse zu unterziehen.
Das vollständige Gutachten sowie die Stellungnahmen der Schulleitungen wurden als nicht-öffentliche Vorlage im Schulausschuss am 09.05.2019 vorgestellt (s. Vorlage - FB 45/0617/WP17).Bereits in der Bewertung des Gutachtens hat die Verwaltung abweichend deutlich gemacht, dass entgegen der Berechnungen des Gutachters „nur von leicht“ steigenden Schülerzahlen langfristig ausgegangen wird.
In öffentlicher Sitzung des Schulausschusses am 02.07.2019 (s. Anlage) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der durch die Umstellung auf G9 erforderlichen zusätzlichen Schulplätze an den städtischen Gymnasien ohne die Gründung eines neuen Gymnasiums zu planen und frühestmöglich dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Schuljahr 2018/2019 hat es an allen städtischen Gymnasien 907 SuS in der Eingangsklasse gegeben. Biregio prognostiziertbis zum Schuljahr 2028/29 eine Steigerung der SuS auf 1.020 SuS (12,5%).Wie bereits in den o.g. Vorlagen erläutert, nimmt die Verwaltung die Ausführungen von biregio als Hinweis, dass auf keinen Fall mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen ist. Entgegen der Einschätzung des Gutachters wird weiterhin- auch in Rückkopplung mit der Statistikstelle und dem FB 56 (Gutachten der Quaestio - Forschung & Beratung GmbH) -eher von leicht steigenden Zahlen ausgegangen.Diese Aspekte zur Entwicklung der Schülerzahlen wurden in die schulplanerische Betrachtung mit einbezogen.
- Ergebnis der Prüfung der Vorschläge durch E 26 und FB 45
Die Vorschläge des Gutachtens sowie die o.g. Stellungnahmen der Schulleitungen wurden zwischenzeitlich von E 26 und FB 45 intensiv geprüft,bautechnisch und schulplanerisch bewertet und weiterentwickelt.
Danach werden zum jetzigen Zeitpunkt folgende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vier städtischen Gymnasien vorgeschlagen:
- Couven-Gymnasium => Aufstockung eines Traktes zwecks Schaffung von 5 Klassen/Kursräumen und 1 Differenzierungsraum. Erforderlich, um die 5-Zügigkeit zu erhalten.
- Inda-Gymnasium => 2-geschossiger Solitärbau zwecks Schaffung von 6 Kursräumen + 2 multifunktionale Flächen. Erforderlich, um die 5-Zügigkeit zu erhalten.
- Rhein-Maas-Gymnasium => Aufstockung des Verwaltungstraktes zwecks Schaffung von 4 Klassenräumen, 2 Kursräumen, 2 kleineren Differenzierungsräumen, sowie 2 Multifunktionsräumen.
Dadurch kann die Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht werden.
- Gymnasium St. Leonhard => Ersatzbau anstelle des 70er Jahre Anbaus und Nutzung der „kleinen Anna“ (= separater Baukörper der Evangelischen Grundschule Annastraße) zwecks Schaffung von 10 Klassen/Kursräumen.
Dadurch kann die Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht werden.
Im Anne-Frank-Gymnasium und im Geschwister-Scholl-Gymnasium kann die Umstellung auf G9 im Rahmen der aktuellen Zügigkeit ohne Baumaßnahmen erfolgen.
Im Kaiser-Karls-Gymnasium ist die Beibehaltung der Zügigkeit mit dem vorhandenen Raumprogramm nicht möglich.Baulich sind keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden, sodass die Zügigkeit in den kommenden Jahren von 4 auf 3 reduziert werden muss.
Im Einhard-Gymnasiumkann durch die vollständige und dauerhafte Nutzung des separaten Baukörpersdes „Hauses am Sees“ die Umstellung unter Beibehaltung der Zügigkeit ohne Baumaßnahme erfolgen.
- Nutzung des „Hauses am Sees“
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mensa sowie der Unterdeckung des Raumbedarfs des Einhard-Gymnasiums hatte die Stadt in 2011 das ehemalige Seminargebäude, Malmedyer Str. 61-63, nun „Haus am See“, vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW erworben.Auf der Grundlage eines seinerzeit von der Schulverwaltung entwickelten Gesamtnutzungskonzeptes für das dreigeschossige Gebäude wurde im Erdgeschoss eine Mensa eingerichtet sowie dem Einhard- Gymnasium zur Abdeckung des Raumbedarfs weitere Räumlichkeiten im Untergeschoss und im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt.Die Räume im Obergeschoss sowie Verwaltungs- und Funktionsräume im Erdgeschoss wurden in der Folge der VHS zur Nutzung überlassen.
Aufgrund der energetischen Hüll-Sanierung im Einhard-Gymnasium und der dadurch erforderlich notwendigen teilweisen Aus-/Verlagerung des Unterrichts wurde dem Einhard-Gymnasium, zunächst für die Dauer der Sanierungsarbeiten, ab Sommer 2018 die gesamten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.Die VHS wurde temporär in das Gebäude der ehemaligen KHS Klaus-Hemmerle-Schule in der Franzstraßeverlagert.
Zwischenzeitlich wurden der VHS dauerhaft Räumlichkeiten in der ehemaligen Grundschule in der Eintrachtstraße zugewiesen. Dies stellt für die VHS eine gute und dauerhafte Lösung dar.
Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, im Rahmen der Umstellung auf G9 die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“dauerhaft für den Schulbetrieb des Einhard-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.
Die Nutzung der Klassenräume im Haus am See in den Abendstunden bzw. außerhalb der Schulunterrichtszeiten durch die VHS bleibt weiterhin möglich.
- Beteiligung der Schulleitungen
Die erarbeiteten Vorschläge wurden mit jeder Schulleitung einzeln im Vorfeld der Sitzung besprochen.
Seitens der Leitungen des Inda-Gymnasiums, des Rhein-Maas-Gymnasiums, des Gymnasiums St. Leonhard, des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, des Einhard-Gymnasiums und des Kaiser-Karls-Gymnasiums werden die vorgeschlagenen Maßnahmen befürwortet bzw. bestehen keine Bedenken.
Die Schulleitung des Couven-Gymnasiums begrüßt die vorgeschlagene Baumaßnahme und die Beibehaltung der 5-Zügigkeit. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sei dies auch grundsätzlich umsetzbar. Dennoch werden noch Raumbedarfe gesehen, insbesondere dann, wenn die von biregio für das Couven-Gymnasium prognostizierten Schülerzahlen eintreten sollten. Seitens der Fachverwaltung wird – wie oben erläutert – von weniger stark steigenden Schülerzahlen und einer 5- Zügigkeit (nicht 5,5- Zügigkeit) ausgegangen. Weiterhin bietet das jetzige Schulgebäude im Bereich der Sammlungen und naturwissenschaftlichen Räume noch Optimierungspotentiale, die losgelöst von den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zu generieren wären.
Die Schulleitung des Anne-Frank-Gymnasiums hat grds. keine Bedenken. Dennoch wird auf einen Raumbedarf hingewiesen, der sicherlich im Bestandsgebäude zu lösen ist, sobald die weitere Entwicklung des Schulzentrums geklärt ist.
Die Schulleitung und die OGS-Koordinatorin der Ev. Annaschule wurden im Vorfeld der Vorlagenerstellung informiert. Das Gespräch mit der Evangelischen Kirche stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ferienbedingt trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme noch aus.
- Zusammenfassung des Verwaltungsvorschlages
Nr. | Schule | Baumaßnahme | Akt. Zügigkeit | Zukünft. Zügigkeit | Gewinn an Schulplätzen |
1 | CG | Aufstockung D-Trakt | 5 | 5 | 150 |
2 | IG | 2-geschossiger Solitärbau | 5 | 5 | 150 |
3 | RMG | Aufstockung Verwaltungstrakt | 3 | 4 | 120 |
4 | St. LG | Ersatzbau + Umnutzung “kleine Anna“ | 3 | 4 | 120 |
5 | AFG | nein | 3 | 3 | 90 |
6 | GSG | nein | 3 | 3 | 90 |
7 | EG | nein (Nutzung Haus am See) | 4 | 4 | 120 |
8 | KKG | nein | 4 | 3 | 90 |
Summe | 30 | 31 | 930 | ||
Mit den vorgenannten Maßnahmen würde die Gesamtzügigkeit der Aachener Gymnasien von 30 auf 31 Züge erhöht und diese könnten zusätzlich 930 SuS aufnehmen. Hiermit wären die städtischen Gymnasien in der Lage, den im Mittel ca. 900 SuS starken Jahrgang der Eingangsklassen zuzüglich leichter Steigerungen aufzunehmen.
Zusätzlich bestünde die Möglichkeit, am Anne-Frank-Gymnasium, am Inda-Gymnasium, am Geschwister-Scholl-Gymnasium und am Einhard-Gymnasium, wie in der Vergangenheit, bei Bedarf in Jahren mit starker Nachfrage zusätzliche Eingangsklassenzu bilden (Mehrklassenbildung).
Darüber hinaus gäbe es noch bauliche Erweiterungsmöglichkeiten am Geschwister-Scholl-Gymnasium und ggfls. am Einhard-Gymnasium, durch die jeweils an beiden Gymnasien die Erhöhung um 1 bis 1,5 Zügen möglich wäre. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung am Schulzentrum Laurensberg bestünden auch hier Möglichkeiten der Erhöhung der Zügigkeit. Sollte sich in den nächsten Jahren anders als erwartet doch ein strukturell relevanter stärkerer Anstieg der SuS an den städtischen Gymnasien zeigen, könnten durch die v.g. „Ausbaureserven“ nochmals zusätzliche Schulplätze geschaffen werden.
Mit den empfohlenen Maßnahmen kann in den nächsten Jahren flexibel auf die zukünftige Nachfrage nach Gymnasialplätzen reagiert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Im Haushaltsjahr 2020 stehen 400.000 € Planungsmittel für die Umstellung G8-G9 auf PSP 4-030104-982-8, 52910000 zur Verfügung. Nach Einschätzung von E 26 sind die Mittel für den anstehenden Planungs- und Untersuchungsaufwand durch externe Firmen im Rahmen der Leistungsphase 0 aus-reichend.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 100234
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100234
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-07-16 FB 45_0776_WP17 Um-_Erweiterungsbaum SAO.pdf
19.11.2024
704.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 20.08.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:17
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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