Napoleonsberg – Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. Bauabschnitt und Straßenerneuerung von der Zufahrt Korneliusmarkt bis Haus Nr. 194 sowie Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss
FB 68/0117/WP18 · Entscheidungsvorlage
Napoleonsberg – Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. Bauabschnitt und Straßenerneuerung von der Zufahrt Korneliusmarkt bis Haus Nr. 194 sowie Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle; hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss
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Der Bezirksbürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf. Er verweist darauf, dass die dazu gehörenden Unterlagen den Mitgliedern der Bezirksvertretung zugegangen sind. Er begrüßt hierzu seitens der Verwaltung Frau Liljegren, Mitarbeiterin im Team Mobilitäts- und Verkehrskonzepte, FB 68/310, sowie erneut Herrn Zwick, Mitarbeiter im Team Straßenplanung, FB 68/520, beide vom Fachbereich Mobilität und Verkehr. Er fragt, ob hierzu Wortmeldungen gewünscht werden.
Herr Vecqueray bedankt sich bei der Verwaltung für die heute vorgestellte Verwaltungsvorlage. Er betont, dass dies eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Im Prinzip werden hier vier, wenn nicht gar fünf einzelne Maßnah-men zusammengefasst. Zum einen ist hier die Stützmauer entlang der Inde zu nennen, wobei die Verwaltung heute zwei unterschiedliche Varianten zur Entscheidung vorgelegt hat. Zum anderen erwähnt er den Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“, Fahrtrichtung Walheim, des Weiteren die Fahrbahnerneuerung sowie die Neuplanung der Verkehrslenkung an der Straßeneinmündung „Schleckheimer Straße/Steinkaulplatz“ und „Napoleonsberg“.
Er gibt zu bedenken, dass in der vorgelegten Planung die Haltestelle „Napoleonsberg (Eifelsteig), Fahrtrichtung Walheim nicht entsprechend dem Beschluss der hiesigen Bezirksvertretung aus der Sitzung vom 28.08.2024 berücksichtigt wird. Die gegenseitigen Auswirkungen der neu geplanten Verkehrsführungen sind nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht hinreichend betrachtet worden. So wird der geplante Wegfall der Rechtsabbiegespur auf dem Napoleonsberg in Fahrtrichtung Schleckheimer Straße nach Einschätzung der CDU-Fraktion zu einer Erhöhung der Staugefahr führen. Schon jetzt ist ein tagtäglicher Stau zu den üblichen Stoßzeiten festzustellen. Diese Situation würde sich bei der Umsetzung der vorgelegten Planung mit einem Wegfall der Rechtsabbiegerspur deutlich verschlimmern. Er verweist hier noch auf einen bereits vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung an die Verwaltung, eine separate Ampelschaltung für Rechtsabbieger zu prüfen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion wird durch die heute vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung der Ver-kehrsfluss gehindert, was natürlich auch dazu führt, dass die Busse des öffentlichen Nahverkehrs zukünftig ebenfalls im Stau stehen könnten. Die vorgeschlagene Fußgängerampel an der kleinen Inde-Brücke birgt hier eine weitere Staugefahr. So kommt er auf insgesamt 6 Einzelmaßnahmen:
- die Stützmauer an der Inde
- die Straßenerneuerung Zufahrt Korneliusmarkt bis Nr. 194
- die Neugestaltung der Bürgersteige
- die Haltestelle „Kornelimünster“, Fahrtrichtung Walheim
- die Verkehrsführung Napoleonsberg (hier: Wegfall der Rechtsabbiegerspur)
- die Betrachtung der Haltestelle „Napoleonsberg (Eifelsteig)“, Fahrtrichtung Walheim
Nach der in der Fraktion stattgefundenen Gesamtbetrachtung möchte Herr Vercqueray daher den folgenden geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung vorschlagen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie beauftragt die Verwaltung, ein Gesamtkonzept für die Maßnahme einschließlich Verkehrslenkung auf dem betroffenen Abschnitt am Napoleonsberg zu erarbeiten und insoweit auch die zwei bisher ausgearbeiteten Varianten den Anwohnern und Bürgern in einer Bürger-Anhörung vorzustellen, damit die Anwohner und Bürger auch mitgenommen werden in dieser komplexen Maßnahme.
Dabei sind insbesondere auch
- Detailplanungen für die Bushaltestelle „Napoleonsberg (Eifelsteig)“ in Fahrtrichtung Walheim unter Berücksichtigung der gestellten Anträge in der Bezirksvertretung sowie
- eine Darstellung der zukünftigen Verkehrssituation auf dem betroffenen Abschnitt des Napoleonsbergs einschließlich der Einmündung „Steinkaulplatz/Schleckheimer Straße“ darzulegen,
- die gefertigte Gesamtplanung nach Beteiligung der Bürger der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur erneuten Beratung vorzulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim bittet die Mitglieder des Mobilitätsausschusses den Beschluss auch so zu übernehmen.
Herr Krott möchte sich zunächst bei der Verwaltung für den Versuch bedanken, die verschiedenen Aufgaben-stellungen zu einem tragfähigen Gesamtkonzept zusammen zu tragen. Zu den soeben seitens der CDU-Fraktion vorgetragenen Befürchtungen bittet er die Verwaltung, dazu Stellung zu nehmen, hier insbesondere ob die drohende Staugefahr tatsächlich realistisch ist oder eher nicht zu erwarten wäre.
Auch er spricht sich im Namen seiner Fraktion aus nachvollziehbaren Gründen, insbesondere wegen des feh-lenden Platzes, für den Wegfall des Gehweges entlang der Inde aus. Er kommt hier auch auf die beiden Anträge aus der Bezirksvertretung, zum einem von der SPD-Fraktion wie auch zum anderen von der CDU-Fraktion, zurück, die sich auf die Neugestaltung der Haltestelle Napoleonsberg (Eifelsteig), Fahrtrichtung Walheim, be-ziehen. Eigentlich befindet sich die Haltestelle außerhalb des ursprünglichen Baufeldes. Es wäre natürlich wün-schenswert, wenn geprüft wird, ob diese Maßnahmen alle zusammen in einem Gesamtkonzept realisiert werden könnten. Grundsätzlich sieht auch seine Fraktion die Variante 2 als die bessere Lösung an. Dabei erachtet er es als Selbstverständlichkeit, dass der Mobilitätsausschuss die verschiedenen Wechselwirkungen einer geänderten Verkehrsführung gesamtheitlich betrachtet und bewertet.
Da der vorhandene Platz entlang der Inde nun nicht vergrößert werden kann, müssen vernünftige Kompromiss-lösungen gefunden werden, die allen Verkehrsteilnehmenden nach den Gegebenheiten gerecht werden. Dies ist der Verwaltung mit der Variante 2 gelungen. Dabei besteht seitens seiner Fraktion die berechtigte Erwartung, dass die dann unvermeidbaren Vollsperrungen so kurz als unbedingt erforderlich erfolgen werden. Er bittet die Verwaltung, gleich nochmal kurz zu der zukünftig geplanten Verkehrslenkung Stellung zu nehmen.
Herr Gilles möchte sich auch bei der Verwaltung für die heutige Vorstellung der Planung bedanken. Er vertritt die Auffassung, dass die Bezirksvertretung in der aktuellen Phase den zeitlichen Ablauf durch eine zusätzliche Aufnahme der Haltestelle „Napoleonsberg (Eifelsteig)“, Fahrtrichtung Walheim, nicht gefährden sollte. Er nimmt an, dass eine Bürgerbeteiligung in geeigneter Form noch stattfinden wird und fragt hierzu die Verwaltung, was diesbezüglich geplant ist. Grundsätzlich spricht sich auch seine Fraktion für die Umsetzung der Variante 2 aus.
Nunmehr ergreift der Bezirksbürgermeister selbst das Wort. Er möchte gerne seine Auffassung in seiner Funk-tion als Mitglied der Bezirksvertretung zur verkehrlichen Situation mitteilen. In der bisherigen Diskussion ist noch nicht mit einem Satz auf eine in seinen Augen sehr wichtigen Änderung der zukünftig geplanten Verkehrsführung eingegangen worden.
Auf Seite 14/42, 3. Absatz, 4. Satz, ist zu lesen: „Dazu wird am Knoten „Napoleonsberg/Steinkaulplatz“ die Rechtsabbiegerspur aus Richtung Brand in eine Busspur geändert“. Das heißt nichts anderes, dass diese Haltestelle mit in den Fokus dieser Maßnahme zu nehmen ist.
Als weiteren wichtigen Punkt spricht Herr von Thenen den Umstand an, dass es einhelliger Konsens in der Bezirksvertretung ist, dass Touristikbusse grundsätzlich die Genehmigung erhalten, ihre Fahrgäste an der neuen, dann barrierefreien Haltestelle „Kornelimünster“ aus- und gegebenenfalls auch wieder einsteigen zu lassen.
Darüber hinaus hält der Fahrradbus der ASEAG von Aachen kommend in Richtung Monschau-Kalterherberg während der Zeit von März bis zum 1. November an allen Wochenenden sowie auch an Feiertagen an der Haltestelle „Kornelimünster“ (aktuell im Jahr 2024 täglich 4 Fahrten). Aufgrund des Fahrradanhängers weist das Fahrzeug eine Überlänge (geschätzt ca. 25 Meter) aus. Die Haltezeiten variieren, je nach Anzahl der ein- und aussteigenden Personen zuzüglich dem Be- bzw. Entladen des jeweiligen Fahrrades. Das kann dann schon einige Minuten dauern.
Herr von Thenen befürchtet, dass nach einem erfolgtem Umbau gerade morgens die Verkehrsteilnehmenden aus Richtung Walheim, Breinig und Venwegen die Fahrt mit ihrem PKW über den Korneliusmarkt in Richtung Brand fahren, um einen zusätzlichen Ampelstopp zu vermeiden.
Nach seiner Auffassung ist die Gesamtsituation der verkehrlichen Lenkung nicht hinreichend betrachtet worden. Erst recht wurde diese Planung den Anwohnenden nicht im ausreichenden Maße bekannt gegeben, damit die unmittelbar und in erster Linie Betroffenen den Mitgliedern der Bezirksvertretung ihre Präferenz zu Variante 1 oder Variante 2 hätten mitteilen können. Unter Berücksichtigung der soeben vorgetragenen Bedenken ist der geänderte Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zu verstehen, der nichts anderes sagt als die Aufforderung an die Verwaltung, die Anregungen und Bedenken, die hier und heute im Rahmen der heutigen Sitzung vorgetragen wurden und werden, mitzunehmen, zu prüfen und zu bewerten, um diese dann im Rahmen einer Bürgerbeteiligung der Bevölkerung vorzu-stellen.
Herr von Thenen betont nochmals, dass diese seine Äußerungen von seiner Seite aus in seiner Funktion als Mitglied der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung erfolgt sind.
Herr Hoffner teilt seine Auffassung mit, dass nach seiner Erinnerung in den vergangenen Sitzungen der Be-zirksvertretung einhellig die Meinung bestand, dass eine Neugestaltung der Haltestelle „Kornelimünster“ mit einer Steuerung durch eine Lichtzeichenanlage einher gehen muss.
Auch nach seiner Einschätzung würde zukünftig bei einer Umwandlung der jetzigen Rechtsabbiegerspur an der Straßeneinmündung „Napoleonsberg/Schleckheimer Straße“ in eine Busspur die Staugefahr steigen.Diese Situation muss tatsächlich genau betrachtet werden. Auch sollte geprüft werden, ob hier noch Alternativen möglich sind.
Bezüglich des wahrscheinlichen Wegfalls des schmalen Bürgersteigs entlang der Inde ist auch der Wegfall der aktuell noch vorhandenen Mauer zu berücksichtigen, die dann durch ein Metallgeländer ersetzt werden soll. Die derzeitige Mauer bittet einen - wenn auch kleinen - Schall- und auch Sichtschutz für die Anlieger auf der gegenüberliegenden Indeseite. Herr Hoffner fragt, ob dieser Umstand seitens der Verwaltung bei der Neuplanung entsprechend berücksichtigt wurde. Es selbst hält die bestehende Mauer für die bessere Lösung. Er mahnt bei der Umsetzung der Baumaßnahme unbedingt eine Abstimmung mit möglichen anderen Maßnahmen an, um die Belastung für die Anwohnenden so gering wie irgend möglich zu gestalten.
Herr Vecqueray stimmt Herrn Hoffner hinsichtlich des Schallschutzes zu. Auch er kann aus der Verwaltungsvor-lage nicht entnehmen, ob diese Frage geprüft wurde. Er bestätigt die Auffassung von Herrn von Thenen, dass noch eine Gesamtbetrachtung der Folgen der geänderten Verkehrsführung erforderlich ist. Bei der erfolgten Bürgerinformation mittels Internet vom 01.07. bis 31.07.2024 während der Ferienzeit wurden die Varianten 1 und 2 vorgestellt. Ein Hinweis auf die gegenseitigen Wechselwirkungen der 5 Maßnahmen ist dort nicht zu finden.
Herr Kiemes möchte von der Verwaltung eine konkretere Aussage zu der Dauer der zu erwartenden Vollsper-rungen erfahren. Weiterhin möchte er über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung informiert werden. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wie auch er gingen bisher davon aus, dass eine Bürgerbeteiligung noch stattfinden wird. Heute erfährt man, dass seitens der Verwaltung eine Bürgerinformation im Internet stattgefunden hat und eine weitere Beteiligung bisher nicht geplant ist. Er möchte von der Verwaltung erfahren, wie viele Bürger*innen sich beteiligt haben und welche weiteren Bürgerbeteiligungen seitens der Verwaltung noch geplant sind.
Herr Plum fragt, ob man sich heute zumindest auf eine der beiden heute vorgestellten Varianten einigen könnte.
Herr Nießen bedankt sich bei der Verwaltung für die heute vorgestellte Vorlage. Er äußert Verständnis für die seitens der CDU-Fraktion vorgetragenen Auffassungen. Er gibt zu bedenken, dass man nach seiner Meinung hier Dinge miteinander vermengt, die nicht unbedingt zu vermengen sind. Hier ist deutlich ein Zielkonflikt spürbar. Zum einem ist der Wunsch nach Sicherheit für die Nutzer*innen der Busse wie auch der Fußgänger*innen zu nennen, auf der anderen Seite ist auch der Wunsch nach einem geregelten Verkehrsfluss nachvollziehbar. Er möchte dafür werben, dass man sich hier für die Sicherheit entscheidet.
Im Gegensatz zu Herrn von Thenen sieht er durchaus die Möglichkeit, dass die zukünftige Bedarfsampel bei einem Busstop rot in Fahrtrichtung Walheim anzeigt und dennoch grün für die Fahrtrichtung Brand. Er sieht die Gefahr, dass insbesondere der längst überfällige barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Kornelimünster“ erst im Jahr 2026 realisiert wird oder schlimmstenfalls noch länger hinausgezögert wird.
Herr Vecqueray spricht sich im Namen der CDU-Fraktion eindeutig für die Weiterverfolgung der Variante 2 aus. Nichtsdestotrotz fehlt in seinen Augen eine Gesamtbetrachtung der gegenseitigen Wirkungen der einzelnen Maßnahmen. Hier spricht er insbesondere die nach seiner Auffassung wichtige Frage an, ob durch einen Aus-bau der Haltestelle Napoleonsberg (Eifelsteig), Fahrtrichtung Walheim, sowohl eine Verbesserung der Sicherheit der Busfahrenden, insbesondere der Schüler*innen, wie auch die Beibehaltung der Rechtsabbiegerspur möglich ist. Auch sollte der Verkehr fließen können, wenn Touristikbusse oder Fahrradbusse an der Haltestelle „Kornelimünster“ dort einen längeren Stopp haben.
Herr Krott nimmt Bezug auf die Vorlage der Verwaltung, aus der er entnimmt, dass keine zusätzliche Staugefahr nach der Durchführung der vorgestellten Maßnahme zu befürchten ist. Die CDU-Fraktion ist anderer Auffassung. Er selbst sieht sich heute Abend nicht in der Lage, festzustellen, wer denn letztendlich Recht hat. So leid es ihm tut, scheint es wohl notwendig zu sein, die endgültige Entscheidung zu vertagen. Er erwartet seitens der Verwaltung, am besten natürlich bereits zur nächsten Sitzung, eine Stellungnahme der Verwaltung zu den heute geäußerten Befürchtungen.
Herr von Thenen kennt aus seiner persönlichen jahrzehntelangen Erfahrung als Polizeibeamter keine einzige Ampelschaltung, wo in eine Richtung rot und in die entgegengesetzte Richtung grün angezeigt wird, so char-mant er auch den Einwand von Herrn Nießen findet.
Er stellt infrage, ob denn die vorgeschlagene Rotschaltung überhaupt notwendig ist. Er erinnert hier als Beispiel für eine mögliche Alternative an die aufgestellten Leitschwellen wie sie zum Beispiel an der Einmündung der „Bilstermühler Straße“ zur Straße „Napoleonsberg/Trierer Straße“ in Fahrtrichtung Krauthausen Verwendung gefunden haben und dort zwecks zusätzlicher Erhöhung der Verkehrssicherheit von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden sind. Weiterhin stellt er bedauernd fest, dass die Verwaltung bisher mit der Bevölkerung noch kein einziges Wort gewechselt hat, was die verkehrlichen Auswirkungen betrifft.
Herr Nießen möchte die Erfahrungen von Herrn von Thenen nicht in Zweifel ziehen. Trotzdem möchte er an tausendfach benutzte Baustellenampeln erinnern, die ja zwangsläufig gegenseitig geschaltet sein müssen. Insofern müsste so etwas ja auch bei einer stationären Lichtzeichenanlage möglich sein. Auch er hält eine Prüfung für sinnvoll, ergänzend durch die Installation von Leitschwellen die Sicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen.
Herr Hoffner berichtet von seiner Wahrnehmung, dass an die Straßeneinmündung Napoleons-berg/Schleckheimer Straße sehr häufig Verkehrsteilnehmer bei gelb, auch bei rot noch weiterfahren. Er be-fürchtet, dass diese Verkehrsteilnehmer sich auch nicht von den Leitschwellen beindrucken lassen. Auch er möchte den Wunsch nach Sicherheit in den Fokus stellen.
Frau Bastian sieht in einem möglichen Wegfall der Rechtsabbiegespur keine nennenswerte Erhöhung der Wartezeiten für die Rechtsabbieger zur Schleckheimer Straße hin.
Herr von Thenen gibt seine Einschätzung der Situation zu bedenken. Bei der aktuellen Verkehrsführung ist es so, dass bei Grünlicht sowohl die rechts abbiegenden wie auch die geradeaus fahrenden Fahrzeuge gleichzeitig die Einmündung passieren können. Er macht darauf aufmerksam, dass heute ein rechts abbiegendes Fahrzeug den nachfolgenden Verkehr nicht stört, sodass er davon ausgeht, dass die aktuelle zufriedenstellende Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge je Ampelphase sich bei einem Wegfall der Rechtsabbiegerspur zukünftig deutlich verringern wird.
Frau Bastian erklärt, dass die GRÜNE-Fraktion sich seit Jahren dafür einsetzt, die zulässige Höchstgeschwin-digkeit der Ortsdurchfahrt Napoleonsberg auf 30 km/h zu reduzieren. Bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Verkehrsführung mit dem Wegfall der Rechtsabbiegespur würde eine automatische Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit einhergehen. Sie macht noch einen eigenen Vorschlag zur „Rettung“ der Rechtsabbiegerspur. Sie schlägt eine komplette Verlegung der Haltestelle über den Einmündungsbereichs zur Schleckheimer Straße hin aus in die unmittelbare Nähe des Steinkaulplatzes vor.
Herr Hoffner fasst seine Einschätzung so zusammen, dass viele Punkte, die heute diskutiert werden, doch ein-vernehmlich zu entscheiden wären. Es wird engagiert über die verschiedenen Möglichkeiten einer zukünftigen Verkehrslenkung gesprochen. Eine Entscheidung darüber habe aber nichts mit einer heute zu beschließenden Entscheidung über die Bauausführung zu tun. Er schlägt vor, dass die jetzt als dringlich erscheinenden und notwendigen Baumaßnahmen, dazu zählt er die Ertüchtigung und damit verbunden die Sicherung der Mauer sowie den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Kornelimünster“, Fahrtrichtung Walheim, heute beschlossen werden. Die notwendige Entscheidung über die endgültige Verkehrsführung kann dann später noch getroffen werden.
Die bisherige geübte Praxis der verschiedenen Reisebusunternehmen sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten diese doch recht großen Fahrzeuge den Historischen Ortskern gänzlich meiden und eher ihre Fahrgäste an den beiden Haltestellen „Kornelimünster“ aus- und später wieder einsteigen lassen. Erst gestern hat er feststellen müssen, dass ein großer Reisebus beinahe unmittelbar am Korneliusmarkt die Gäste aus- und später wieder einstiegen ließ. Während der gesamten Zeit verblieb der Bus im Ortskern. Er stellt die Frage, ob eine solche Praxis nicht durch entsprechende Beschilderung eventuell sogar verboten sein könnte.
Herr von Thenen erinnert hier an Beschlüsse der Bezirksvertretung, dass an der Venwegener Straße eine Hal-temöglichkeit für Touristikbusse eingerichtet wurde, die auch genutzt wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, fordert Herrn von Thenen die beiden Vertreter*innen der Verwaltung zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen auf.
Herr Zwick nimmt zunächst zu der geplanten Ampelschaltung Stellung. Grundsätzlich hält er es für richtig, meh-rere Maßnahmen in einem Gesamtprojekt zusammen zu fassen. Nach seiner Erfahrung sind die Gesamtbelas-tungen für die Anwohnenden und die Verkehrsteilnehmer*innen dabei geringer als im Gegensatz zu aufeinan-derfolgenden Einzelmaßnahmen. Im Austausch mit anderen Teams im FB 68 ist ihm signalisiert worden, dass ein Wegfall der Rechtsabbiegerspur keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss habe.
Zu der Frage der Ampelschaltung teilt er mit, dass lediglich der Bus in Fahrtrichtung Walheim die Rotschaltung für den nachfolgenden Verkehr auslösen soll. Für die Busse in Fahrtrichtung Brand ist dies nicht geplant.
Zu der Frage, ob die bisherige Mauer beibehalten werden kann oder doch ein Metallgitter installiert werden wird, teilt Herr Zwick mit, dass nach der aktuellen Planung sowohl bei Variante 1 wie auch 2 der Wegfall der Mauer und der Ersatz durch ein Metallgitter, ähnlich des bereits bestehenden im Bauabschnitt 1, vorgesehen ist. Nach seiner Information ist die Erstellung eines Schallschutzgutachtens durch den städtischen Eigenbetrieb E 18 beauftragt. Dieses soll insbesondere den Zweck haben, bei eventuellen Beschwerden der Bevölkerung nach Beendigung der Maßnahme über belastbare Daten zu verfügen, wie hoch die Schallbelastung mit der Mauer zum aktuellen Zeitpunkt ist und wie sich die geplante Installation des Metallzauns dann messbar ausgewirkt hat.
Aus seiner Erfahrung heraus gibt Herr Zwick zu bedenken, dass die Bewohner*innen auf der gegenüberlie-genden Seite ja zum jetzigen Zeitpunkt die von der Mauer reflektierten Schallimmissionen aufnehmen. Die Bewertung sollte nach seiner Auffassung durch ein entsprechendes Gutachten erfolgen.
Zur Frage der gegenseitigen Auswirkungen durch die vorgeschlagenen Änderungen der Verkehrslenkung berichtet Herr Zwick von einem Austausch mit den Kollegen der Verkehrsabteilung. Er geht davon aus, dass dies berücksichtigt wurde. Aktuell sind die Haltezeiten der Linienbusse an der Haltestelle „Kornelimünster“, Fahrtrichtung Walheim, relativ kurz. Ob, und gegebenenfalls wie, sie sich nach dem barrierefreien Umbau verändern, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand verbindlich vorhersagen.
Zur Frage, inwieweit sich Menschen bei ihm zu den geplanten Maßnahmen geäußert haben, berichtet er von insgesamt 3 Fragen, die an ihn gerichtet wurden und auch von ihm beantwortet wurden.
Frau Liljegren, Mitarbeiterin des Teams „Mobilitäts- und Verkehrskonzepte“ beim Fachbereich Mobilität und Verkehr, FB 68/310, betont, dass der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen einen gesetzlichen Auftrag darstellt Neben einigen anderen Haltestellen ist auch die Haltestelle „Kornelimünster“ hier ganz besonders wichtig. Der Umbau sollte hier so bald als irgend möglich praktisch umgesetzt werden.
Sie berichtet von einem Verkehrsversuch, bei dem 3 Tage lang die Bushaltestelle „Kornelimünster“, Fahrtrich-tung Walheim, so eingerichtet war, dass die Linienbusse bei Haltevorgängen in der Straße hielten. Dabei wurde per Videoaufzeichnung das Verkehrsverhalten der Kraftfahrzeugführer*innen erfasst, die deshalb kurzfristig warten mussten. Dabei konnte festgestellt werden, dass die meisten Verkehrsteilnehmer*innen sich korrekt verhalten haben, etwa zweimal pro Tag kam es dennoch zu potenziell gefährlichen Situationen, weil der Bus verbotswidrig überholt worden ist. Sie ist von der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelung, insbesondere der Schaltung der Ampel am Rot für nachfolgende Fahrzeuge, zur Optimierung der Sicherheit für Fußgänger*innen, vollkommen überzeugt.
Der Bezirksbürgermeister fasst seinen Eindruck der engagierten Diskussion soweit zusammen, dass wohl alle Fraktionen die Weiterverfolgung der Variante 2 favorisieren. Gleichwohl gibt es noch einige strittige Punkte, wie etwa die Entscheidung für eine Mauer oder einen Metallzaun entlang der Inde, welches Ergebnis hat das noch zu erstellende Schallschutzgutachten, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der noch stattzufindenden Bür-geranhörung.
Da die Diskussion doch sehr kontrovers geführt wird, betragt Herr Krott eine Unterbrechung der Sitzung, damit die Fraktionen sich beraten können. Herr von Thenen stimmt diesem Antrag zu.
Für das Protokoll erklärt der Bezirksbürgermeister nach intensiven Beratungen nach einigen Minuten die Un-terbrechung der Sitzung für beendet. Nach Aufforderung durch Herrn von Thenen formuliert Herr Krott seitens der GRÜNE/SPD Fraktion den Entwurf eines geänderten Beschlussvorschlages. Auf diesen Vorschlag hin erfolgen weitere Wortmeldungen durch Herrn von Thenen wie auch von Herrn Vecqueray und Herrn Jumpers.
Herr Krott formuliert dann folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs- und Ausfüh-rungsbeschluss für die Instandsetzung des 2. Bauabschnitts der Inde-Stützwand zu fassen.
Sie empfiehlt weiterhin, den Planungsbeschluss und den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Straßener-neuerung des „Napoleonsberg“ von der Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 gemäß Variante 2 sowie für den Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle, einschließlich der dafür erforderlichen Markierungsänderungen am Knotenpunkt „Napoleons-berg“/“Steinkaulplatz“, zu fassen.
Gleichzeitig beauftragt sie die Verwaltung, parallel ein Verkehrslenkungskonzept für die gesamte Straße am Napoleonsberg einschließlich der Einmündung „Steinkaulplatz/Schleckheimer Straße“ zu erarbeiten. Dieses sowie das noch zu erarbeitende Schallschutzgutachten sollen in Form einer Bürgerbeteiligung vorgestellt wer-den und anschließend wieder in der Bezirksvertretung und dem Mobilitätsausschuss zur Beratung und Be-schlussfassung vorgelegt werden.
Die Bezirksvertretung bittet den Mobilitätsauschuss, genauso so zu beschließen.“
Der Bezirksbürgermeister stellt den von Herrn Krott seitens der SPD-/GRÜNE-Fraktion vorgetragenen geänder-ten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs- und Ausführungsbeschluss für die Instandsetzung des 2. Bauabschnitts der Inde-Stützwand zu fassen.
Sie empfiehlt weiterhin, den Planungsbeschluss und den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Straßenerneuerung des „Napoleonsberg“ von der Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 gemäß Variante 2 sowie für den Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle, einschließlich der dafür erforderlichen Markierungsänderungen am Knotenpunkt „Napoleonsberg“/“Steinkaulplatz“, zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Planungs- und Ausführungsbeschluss für die Instandsetzung des 2. Bauabschnitts der Inde-Stützwand.
Er fasst weiterhinden Planungsbeschluss und den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Straßenerneuerung des „Napoleonsberg“ von der Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 gemäß Variante 2 sowie für den Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle, einschließlich der dafür erforderlichen Markierungsänderungen am Knotenpunkt „Napoleonsberg“/“Steinkaulplatz“.
Erläuterungen
1. Anlass
Parallel zum Fluss „Inde“ führt die L233, „Napoleonsberg“ entlang einer Ufermauer, welche in Form einer Schwergewichtsmauer aus Natursteinen ausgebildet ist.
Das hier betrachtete 2. Teilbauwerk erstreckt sich von der Fußgängerbrücke „Korneliusmarkt“/“Benediktusplatz“ bis zu der Zufahrt zum „Korneliusmarkt“.
Dieses Teilbauwerk weist starke Schäden auf, insbesondere in der Brüstungsmauer. Durch den nicht ausreichend hohen Schrammbord ist zudem kein ausreichender Anprallschutz vorhanden und daraus folgend auch keine ausreichende Absturzsicherung. Zur Gefahrenabwehr ist bereits als Sicherungsmaßnahme eine Schutzwand auf dem Inde seitigen Gehweg aufgestellt worden. Der Gehweg ist seitdem gesperrt.
Bei der turnusmäßigen Bauwerksprüfung wurden darüber hinaus weitere substanzielle Schäden festgestellt. Das Natursteinmauerwerk ist stark sanierungsbedürftig und am Mauerfuß wurden bereits lokale Unterspülungen festgestellt.
Eine daraufhin veranlasste geotechnische Untersuchung hat ergeben, dass sich die Standsicherheit des Ufermauerbereiches nicht nachweisen lässt. Es sind Verstärkungsmaßnahmen erforderlich, wie sie analog im 1. BA im Bereich in Richtung „Steinkaulplatz“ bereits durchgeführt worden sind.
Im Verlauf der Sanierungsplanung hat die CDU-Fraktion in Kornelimünster/Walheim den Antrag gestellt, im Rahmen der Instandsetzung den im 1. BA angelegten Geh-/Radweg fortzuführen. Dadurch soll ein den aktuellen Regelwerken entsprechender durchgehend nutzbarer Gehweg inkl. Fahrradwegverbindung entlang des „Napoleonsberg“ angeboten werden können.
Im Zuge der vom Aachener Stadtbetrieb (E18/TD 530) geplanten Maßnahme zur Sanierung des 2. Bauabschnitts der „Inde“-Stützmauer von der Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis zur Fußgängerbedarfsampel auf der Höhe von „Napoleonsberg“ Haus Nr. 188 wurde 2023 überprüft, ob es Synergien mit dem damals von städtischer Seite bereits geplanten Umbau der Bushaltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung „Walheim“ gibt. Das bestätigte sich zunächst nicht, aber es wurde festgestellt, dass sich die Fahrbahn des „Napoleonsberg“ innerhalb des betroffenen Bereichs in einem schlechten, technisch undefinierten Zustand befindet. Daraus entwickelte sich die Erkenntnis, dass die Fahrbahn entlang der Stützwand bis zur o.g. Haltestelle erneuert werden muss. Beide Maßnahmen zu kombinieren ist die sinnvolle Schlussfolgerung, um die Ortslage Kornelimünster nur noch einmal mit einer so großen, derzeit geplanten Baumaßnahme in den nächsten Jahren belasten zu müssen, da bei diesen Projekten mit großen verkehrlichen Einschränkungen während der Bauphase zu rechnen ist. Darüber hinaus ergibt sich, dass der Umbau der o.g. Bushaltestelle im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme einfacher und kostensparender umzusetzen ist, als bei einer eigenständigen Maßnahme und er wird daher im Zuge dessen mit geplant.
2. Ausgangssituation
Napoleonsberg 1. BA („Korneliusmarkt“ und „Steinkaulplatz“)
Es gibt einen gemeinsamen Geh-/Radweg zwischen der Zufahrt „Korneliusmarkt“ und „Steinkaulplatz“. Dieser Abschnitt gehört zum Radwegenetz NRW und ist dementsprechend beschildert und markiert. Über den „Korneliusmarkt“ besteht für den Radverkehr ein Anschluss an das bestehende Radwegenetz.
Napoleonsberg 2. BA (Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis „Napoleonsberg“ Haus Nr. 194)
Innerhalb des Straßenabschnitts von „Korneliusmarkt“ bis „Napoleonsberg“ Haus Nr. 194 variiert die Fahrbahnbreite zwischen 6,27 m und 7,20 m. Außerdem weisen beide Fahrstreifen außergewöhnlich starke Querneigungen auf. Stadtauswärts liegt diese bei bis zu 5,0% und stadteinwärts sogar bei 8,8%. Beidseitig sind Gehwege in den Nebenanlagen vorhanden. Diese sind zum großen Teil zu schmal. Auf der Inde-Seite beträgt deren Breite zwischen 1,0 m und 2,0 m. Auf der angebauten Seite des „Napoleonsberg“, wo die Gehwege zum Teil unmittelbar durch Gebäude und Mauern begrenzt werden, beträgt deren Breite 0,9 m bis 2,08 m. Entlang der Stützmauer der Straße „Am Berg“ und der Baulücke von Haus Nr. 178 ist die Nebenanlage weniger als 1,0 m breit, so dass hier eine Nutzung als Gehweg entlang der stark befahrenen L233 nur unter Gefährdung der eigenen Sicherheit möglich ist.
Von den zuvor genannten Breiten müssen noch die sogenannten Sicherheitsräume abgerechnet werden, um das Maß für die nutzbare Gehwegbreite zu bekommen. Das ist zur Fahrbahn hin 0,5 m und zu begrenzenden Mauern, Wänden usw. ein Maß von 0,2 m. Der Breitenbedarf eines einzelnen, mobilen Fußgängers beträgt 0,8m. Gehwegbereiche mit geringerer Breite als 1,50 m sind somit nach heutigen Maßstäben selbst als Einrichtungsgehweg ungeeignet. Anpassungen der Straßengeometrie sind aufgrund der beengten Verhältnisse zwischen Inde und Bebauung nur eingeschränkt möglich.
Eine barrierefreie Verbindung zwischen der Zufahrt „Korneliusmarkt“ und Bushaltestelle „Kornelimünster“ ist aufgrund der zu geringen Breiten und zum Teil zu großer Quergefälle im Gehweg entlang des „Napoleonsberg“ nicht gegeben. Allerdings besteht eine barrierearme Verbindung zum „Korneliusmarkt“/“Benediktusplatz“ über die Fußgängerbedarfsampel bei Haus Nr. 188 und die kleine Fußgängerbrücke über die Inde.
Bushaltestelle „Kornelimünster“ (Fahrtrichtung Walheim)
Die Bushaltestelle „Kornelimünster“ wird je Fahrtrichtung stündlich von 4 Linienfahrten der Linien 35 und SB 66 angefahren. Zu den Hauptanfangs- und schlusszeiten im Schulverkehr gibt es zusätzliche Verstärkerfahrten. Rund 50 Personen steigen hier täglich ein und aus. Die Haltestelle ist im Bestand als Busbucht vor den Häusern „Napoleonsberg“ Nr. 190 bis Nr. 194 und „Unter den Weiden“ Nr. 2 angelegt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten führt dies zu einer sehr schmalen Engstelle und einem zu starken Querneigungsgefälle im Gehweg bei Haus Nr. 192. Die dort einengende Mauer fällt unter die Denkmalbereichsschutzsatzung und dürfte nur dann verändert werden, wenn es keine alternative Möglichkeit für eine verkehrssichere Straßenumgestaltung gibt.
Außerdem befinden sich im Bereich der Bushaltestelle Garagenzufahrten sowie die Zufahrt zur Straße „Unter den Weiden“. Aus diesem Grund ist derzeit entlang der Busbucht lediglich ein Rundbord zur Begrenzung der Nebenanlagen eingebaut. Somit ist ein barrierefreier Aus- und Einstieg sowie eine barrierefreie Erreichbarkeit der nahegelegenen Fußgängerbedarfsampel aktuell nicht möglich. Aufgrund der bewegten Topografie in Kornelimünster ist die Haltestelle „Kornelimünster“ allerdings die Haltestelle, um das Zentrum des Ortsteils „Kornelimünster“ per ÖPNV auf möglichst kurzem Weg auch für mobilitätseingeschränkte Menschen möglichst barrierearm zugänglich zu machen.
3. Planung
Bushaltestelle „Kornelimünster“
Es ist geplant, die Bushaltestelle „Kornelimünster“ (Fahrtrichtung „Walheim“) barrierefrei umzubauen. Mit einer Busbucht ist das jedoch nicht möglich, da der Einsatz des erforderlichen Busbords eine Erreichbarkeit der dahinter liegenden Garagen unmöglich machen würde. Außerdem kann die Situation im Gehweg dann nicht verbessert werden. Daher wurde bereits in 2018 mit der ersten Vorplanung die Möglichkeit untersucht, an der bisherigen Stelle eine Fahrbahnhaltestelle einzurichten. Es wurde dazu ein Verkehrsversuch mit der ASEAG durchgeführt, bei dem der Bus an drei Tagen probeweise auf der Fahrbahn anhielt. Die Verkehrssituation wurde durchgängig gefilmt und ausgewertet. Dieser Versuch zeigte u.a., dass es vereinzelt zu gefährlichen Überholvorgängen an den in der Fahrbahn haltenden Bussen kommen kann. Dieser Umstand wurde bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Zugänglichkeit der Garagen wird in der nun vorgelegten Planung dadurch gewährleistet, dass die Bushaltestelle in Richtung Bedarfsampel verschoben wird. Es ist geplant, eine 22 Meter lange Fahrbahnhaltestelle dort anzulegen. Sowohl bei der Zufahrt zu den Garagen, als auch bei der Ein- und Ausfahrt in die Straße „Unter den Weiden“ wird dabei der zukünftig barrierefrei durchlaufende, 2,50 m breite Gehweg überfahren, der mit Schwellensteinen nach aktuellem Aachener Standard für Gehwegüberfahrten vom „Napoleonsberg“ abgegrenzt wird. Der dahinter liegende Bereich vor der Bebauung wird in Pflasterbauweise hergestellt. Das verdeutlicht dem Kfz-Verkehr, dass sich die verkehrliche Situation auf dieser Fläche ändert und stärkt den Fußverkehr, denn hier liegen die Hauseingänge unmittelbar am öffentlichen, mit Kfz zu befahrenden Raum.
Um das Überholen des wartenden Busses nach Möglichkeit auszuschließen, wird die Verkehrssituation an der vorgelagerten Haltestelle „Napoleonsberg“ in die Planung mit einbezogen.Es ist geplant, den Linienverkehr zwischen den beiden Bushaltestellen "Napoleonsberg" und "Kornelimünster" dahingehend zu beschleunigen, dass die Fahrzeuge nach dem Verlassen der Haltestelle „Napoleonsberg“ ohne Halt an den dazwischen liegenden Lichtsignalanlagen bis zur Haltestelle „Kornelimünster“ durchfahren können. Hierzu sind lichtsignaltechnische Maßnahmen notwendig. Dazu wird am Knoten „Napoleonsberg“/“Steinkaulplatz“ die Rechtsabbiegerspur aus Richtung Brand in eine Busspur geändert. Der Bus bekommt ein eigenes Signal und fährt bei einer Anforderung als sogenannter „Pulkführer“ los. Den nachfolgenden Knoten „Korneliusmarkt“ wird er mittels Voranmeldung ohne Halt passieren. Hält der Bus an der Haltestelle „Kornelimünster“, wird die Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Fußgängerbrücke für den Kfz-Verkehr auf Rot geschaltet. Dadurch stoppt der Kfz-Verkehr und es wird somit das Überholen des an der Haltestelle stehenden Busses verhindert. Durch den deutlich verringerten Abstand von Haltestelle und Fußgängerampel ist es möglich, dass aussteigende Fahrgäste die Überquerungsstelle noch während der Fußgängerfreigabe erreichen. Als Alternativen kämen eine durchgezogene Linie oder Leitschwellen in Frage, um Überholvorgänge zu unterbinden. Die Akzeptanz einer durchgezogenen Linie wird dabei aber als gering eingestuft.
Durch den Umbau der Haltestelle wird der Gehweg vor Haus Nr. 192 auf 2,50 m verbreitert. Das Querneigungsgefälle kann dadurch barrierefrei ausgeführt werden. Für seheingeschränkte Menschen wird an beiden Haltestellen „Kornelimünster“ das taktile Leitsystem eingebaut. Es bindet an vorhandene Leitelemente an. Die Überquerungsstelle an der Fußgängerbedarfsampel wird nach gültigem Standard angepasst und als getrennte Überquerungsstelle ausgebaut.
Instandsetzung „Inde“-Stützmauer 2. BA und Straßenplanung
Die Maßnahme zur Sanierung der Stützmauer und Herstellung einer Gehwegverbreiterung ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 29.03.2023 und im Mobilitätsausschuss am 20.04.2023 vorgestellt worden (siehe E18/0126/WP18). Der Beschluss wurde gefasst, die Planung mit einer maximal möglichen Auskragung des Gehweges auf der Inde-Seite unter Einbeziehung aller Randbedingungen und Vorgaben sowie technischen Umsetzbarkeit fortzusetzen. Eine Fortführung der Radverkehrsführung in dem beschriebenen Bereich ist über eine Auskragung nicht umsetzbar.
Während des Planungsprozesses des Aachener Stadtbetriebs zur Sanierung des 2. Bauabschnitts der „Inde“-Stützmauer haben sich die Rahmenbedingungen nun grundlegend dadurch geändert, dass die Straße „Napoleonsberg“ auf dem gleichen Abschnitt mit erneuert wird. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, eine Anpassung der Straßengeometrie (Verschiebung der Straßenachse) vorzunehmen. Ein stimmiger Anschluss an den Bestand vor und hinter dem Bauabschnitt ist dabei gewährleistet.
Bei der Erneuerung der Fahrbahn wird ihre Geometrie auf eine Breite von 6,50 m für den Begegnungsfall Bus/Bus vereinheitlicht. Das wirkt sich an diesen Stellen dann auf die zur Verfügung stehende Restbreite in den Nebenanlagen aus. Aufgrund der konstruktiven Randbedingungen und Zwangspunkte ergeben sich zwei mögliche Varianten für die Straßenplanung, die nachfolgend beschrieben werden. Für beide Varianten ist es erforderlich, dass der „Napoleonsberg“ zur baulichen Umsetzung zeitweise voll gesperrt und der Verkehr umgeleitet wird. Dazu wird das Verkehrslenkungskonzept verfolgt, das bereits bei der zeitweisen Vollsperrung des Napoleonsberg während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen des 1. Bauabschnitts zum Einsatz kam. Darüber hinaus wird zum Schutz des Schülerverkehrs der Grundschüler auf der Schleckheimer Straße eine großräumige Umfahrung eines Teils der Verkehre von der Abfahrt A44, „Lichtenbusch“ über die „Monschauer Straße“ geplant.
Variante 1
(Gehweg auf der Inde-Seite mindestens 1,50 m breit)
In dieser Variante wird die vom Aachener Stadtbetrieb bisher verfolgte Planung zur Sanierung der Mauer entlang der Inde mit Hilfe eines Kragarms zur Aufnahme eines mindestens 1,50 m breiten Gehwegs aufgegriffen. Unter Vorgabe dieses Mindestmaßes und Verbesserung der Linienführung ergibt sich, dass an der ungünstigsten Stelle eine Kragarmbreite von 0,83 cm notwendig ist. Die Mindestbreite des Kragarms beträgt 0,40 m. Dazwischen gibt es Übergangsbereiche. Auf der Inde-Seite liegt die Gehwegbreite dann zwischen 1,50 m und ca. 2,0 m. Auf der angebauten Seite wird der Gehweg zwischen 0,6 m und 0, 95 m breiter. An der breitesten Stelle ist er dann ca. 2,10 m breit. An der schmalsten Stelle (bei Haus Nr. 182) 1,40 m. Zwischen der Zufahrt „Korneliusmarkt“ und Haus Nr. 172 verbreitert sich der begehbare Bereich entlang der Stützmauer der Straße „Am Berg“ auf bis zu 1,05 m an der breitesten Stelle.
Variante 2
(Verzicht auf einen Gehweg entlang der Inde zu Gunsten der Verbreiterung der Nebenanlage auf der angebauten Seite)
In dieser Variante wird, bis auf ein 0,50 m breites Schrammbord neben dem Geländer entlang der Indemauer, bewusst auf den Gehweg zwischen „Korneliusmarkt“ und Fußgängerampel verzichtet. Denn auf der Inde-Seite erreicht man über den Gehweg auf diesem Abschnitt keine Ziele und die Verbindung zwischen der Zufahrt „Korneliusmarkt“ und der Fußgängerbedarfsampel besteht auf dieser Seite auch über den „Korneliusmarkt“ und die kleine Fußgängerbrücke. Dabei stellt der Weg entlang der Straße keine Abkürzung dar. Beide Wege sind nahezu gleich lang. Befindet man sich im Bereich des „Korneliusmarkts“, dann ist die Wegeverbindung über den Markt sogar kürzer.
Der entlang der Inde gewonnene Straßenraum wird der Nebenanlage auf der angebauten Seite zugeschlagen, wodurch dort eine deutlich größere Gehwegbreite erreicht wird. Außer vor Haus Nr 182, dort beträgt die Gehwegbreite etwa 1,80 m bis 2,10 m, ist die Breite zukünftig durchgängig mindestens 2,5 m und das sogar vor Haus Nr. 178, wo derzeit nur 0,6 m Schrammbord vorhanden sind. Das ermöglicht eine durchgehende, verkehrssichere Wegeverbindung für zu Fuß Gehende in beide Richtungen auf der angebauten Seite des „Napoleonsberg“ ab Haus Nr. 172, die auch Begegnungsverkehr ermöglicht. Der Bereich entlang der Stützmauer der Straße „Am Berg“ wird in Variante 2 mit bis zu 1,27 m noch etwas breiter, als in Variante 1.
Variantenabwägung
Obwohl Variante 1 eine Möglichkeit bietet, auf der Inde-Seite den Gehweg zu verbreitern, ist dies nur unzureichend umsetzbar, denn es kann nicht das erforderliche Mindestmaß von 2,50 m für den Begegnungsverkehr zu Fuß Gehender erzielt werden und 1,50 m reicht für die Barrierefreiheit ebenfalls nicht aus. Diese Verbreiterung kommt den Einwohner*innen aus Kornelimünster darüber hinaus kaum zu Gute, da es im betroffenen Bereich keine Ziele gibt. Diese Ziele befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite oder auf dem „Korneliusmarkt“.
In beiden Varianten kann eine Verbreiterung des Abschnitts entlang der Stützmauer der Straße „Am Berg“ erreicht werden. Variante 2 ermöglicht auf diesem Abschnitt den meisten Raumgewinn.
Die Konstruktion des Kragarms in Variante 1 ist aufwendig und deren Umsetzung erfordert daher mehr Geld und Zeit als Variante 2. Es können bei Umsetzung der Variante 2 ca. 300.000 € Netto-Baukosten eingespart werden.
Beide Varianten können von der Unteren Denkmalbehörde mitgetragen werden, aber es wird Variante 2 bevorzugt, da sie mit der für Kornelimünster gültigen Denkmalbereichsschutzsatzung verträglicher ist.
Für Variante 1 ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, bei dem eine Abwägung erfolgt, welche Belange ausschlaggebend sind: Hochwasserschutz oder Straßenbau/Verkehrssicherheit. Hierzu muss dargelegt werden, auf welchen gesetzlichen Grundlagen entsprechende Breiten für die Verkehrsanlagen einzuhalten sind, die einen Kragarm über die Inde erfordern. Somit könnte nur eine Genehmigung der Maßnahme in Aussicht gestellt werden, wenn dargelegt wird, welche Relevanz eine durchgängige Fußverbindung in dem betreffenden Bereich für die Allgemeinheit hat und dass es keine geeignete Alternative gibt.
Die Untere Wasserbehörde hat zudem Bedenken, eine wasserrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben nach Variante 1 zu erteilen, da bereits bekannt ist, dass die neuen Bemessungswerte für das 100-jährige Hochwasser (HQ100 Grenzwerte) wesentlich höher ausfallen werden. Da Variante 2 nicht in das Gewässer eingreift, ist kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Die Sanierung der Ufermauer wird wasserrechtlich als Unterhaltungsmaßnahme betrachtet, die keiner Genehmigung bedarf.
Nach Einschätzung von FB 68 bietet nur Variante 2 auf Grundlage der geltenden Vorschriften eine ausreichende Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr in den Nebenanlagen.
Fazit
Aufgrund der zuvor dargestellten Abwägung empfiehlt die Fachverwaltung eine Erneuerung des „Napoleonsberg“ gemäß Variante 2 sowie den barrierefreien Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ im unmittelbaren Anschluss an die Instandsetzungsarbeiten der Inde-Stützwand.
Die Ergebnisse der Vorplanung zur Sanierung liegen nun vor und beinhalten die Kostenschätzung für die Instandsetzung der Ufermauer. Die Maßnahme beinhaltet die Ertüchtigung der Schwergewichtsmauer durch Injektionen, die Mauerwerkssanierung, die Beseitigung der Unterspülungen sowie die Erneuerung des Kolkschutzes.
Des Weiteren wird die Absturzsicherung (zurzeit gemauerte Brüstung und Füllstabgeländer) durch das Geländer Typ Kornelimünster im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz erneuert. Zur Verankerung des Geländers wird eine Kappe auf der Mauerkrone betoniert.
Indeseitig entsteht ein Schrammbord mit einer Breite von 50 cm zwischen Verkehrsraum und Geländer. Dieser Schrammbord dient lediglich als Wartungsgang.
4. Aufbau der Verkehrsflächen
FahrbahnMischverkehrsfläche
(Asphalt)(Pflaster)
4 cmAsphaltdeckschicht8 cm Betonsteinpflaster10/20
8 cm Asphaltbinder3-5 cmBrechsand-Splitt 0/5
14 cm Asphalttragschicht 20 cm Drainbetontragschicht
49 cm Frostschutzschicht 0/45 33 cm Frostschutzschicht 0/45
75 cm Gesamtaufbau 65 cm Gesamtaufbau
5. Entwässerung
Die Fahrbahnentwässerung wird im Zuge der Baumaßnahme an die geänderte Straßengeometrie angepasst.
6. Straßenbeleuchtung
Es ist keine Veränderung der Straßenbeleuchtung erforderlich.
7. Bürger*innen Information
Vom 1. Julibis 31. Juli 2024 fand eine Bürgerinformation über das Internet und mit Aushang in der Bezirksvertretung statt. Drei Bürger*innen haben eine Eingabe mit Fragen und Anregungen zur Planung gemacht. Diese lauten u.a.:
- „Wurde in Erwägung gezogen, den Gehweg auf Seite des Flusses komplett abzubauen, um den Gehweg auf der Gebäudeseite noch weiter ausfallen zu lassen? Als Laie scheint mir ein kompromissloser großer und sicherer Gehweg besser zu sein, als zwei schmale.“
- „Erfolgt die Sanierung der Schwergewichtsmauer im Zusammenhang mit der Bushaltestelle?
- „Ist bei der Sanierung der Mauer auch ein zusätzlicher „Überhang“ vorgesehen?“
- „Ist ein abgesenkter Bürgersteig im Bereich Haus 188 vorgesehen?“
- „Kann bei einer baulichen Veränderung auch die Abwasserleitung der Regenrinne Haus 190 berücksichtigt werden? Das Regenwasser wird bisher auf den Asphalt geleitet.“
Die Fragen wurden beantwortet und die Eingaben werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.
8. Kosten, Finanzierung
a) Mauersanierung in Variante 1
Kostenrahmen | |||
Baukosten | |||
Instandsetzung der Stützmauer | 735.000,00 € | ||
Herstellung Kragplatte | 470.000,00 € | ||
Herstellung Gehweg und Deckensanierung | 440.000,00 € | ||
Unwägbarkeiten, (Bauen im Bestand) | 200.000,00 € | ||
Preissteigerung | 200.000,00 € | ||
Planungskosten | für Stützmauer u. Straßenbau | 290.000,00 € | |
Nettosumme | 2.235.000,00 € | ||
19 % MwSt | 443.650,00 € | ||
Bruttosumme | 2.778.650,00 € | ||
b) Mauersanierung in Variante 2
Kostenrahmen | |||
Baukosten | |||
Instandsetzung der Stützmauer | 735.000,00 € | ||
Erneuerung Geländer mit Gesims und Schrammbord | 265.000,00 € | ||
Unwägbarkeiten/Preissteigerung | 150.000,00 € | ||
Planungskosten | für Stützmauer u. Straßenbau | 290.000,00 € | |
Nettosumme | 1.440.000,00 € | ||
19 % MwSt | 237.600,00 € | ||
zur Rundung | 6.400,00 € | ||
Bruttosumme | 1.720.000,00 € | ||
c) Straßenerneuerung und Haltestellenumbau in Variante 1 und Variante 2
Für die Straßenerneuerung ergeben sich nach aktueller Kostenberechnung Ingenieur- und Baukosten in Höhe von insgesamt 630.000.- EUR, brutto. Die Planungskosten stehen im Haushaltplan unter dem PSP-Element 5-120102-400-02100-300-1 bereits zur Verfügung (siehe Kostenrahmen unter Absatz a) und b).
Für den Haltestellenumbau ergeben sich nach aktueller Kostenberechnung Ingenieur- und Baukosten in Höhe von insgesamt 140.000,- EUR, brutto. Mittel dazu stehen unter dem PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen" in ausreichender Höhe zur Verfügung. Im März 2020 wurde ein Einplanungsantrag zur Förderung von 41 Bushaltestellen mit den Gesamtkosten von 609.700,- EUR gestellt. Die Haltestelle „Kornelimünster“ ist Teil davon. Mit Datum vom 21.10.2020 erging eine Einplanungsmitteilung seitens des Zuwendungsgebers für zuwendungsfähige Gesamtkosten von 609.700,- EUR und einer Förderquote von 90%. Der konkretisierende Förderantrag ist noch zu stellen.
Für die Sanierung der Inde-Stützmauer ergeben sich daher in Variante 1 Planungskosten für Ingenieurleistung und Baukosten in Höhe von 2.778.650,00 EUR, brutto. Für Variante 2 liegen diese Kosten bei 1.720.000,00 EUR, brutto.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt c) aufgeführten Kosten für die Straßenerneuerung ergeben sich daher für Variante 1 Gesamtkosten in Höhe von 3.408.650,00 EUR, brutto. Diese Mittel sind derzeit nicht zu finanzieren und es müsste eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 600.000,00 EUR beantragt werden.
Für Variante 2 liegen die Gesamtkosten für Mauersanierung und Straßenerneuerung bei 2.350.000,00 EUR, brutto. Hierfür stehen ausreichende Mittel bei PSP-Element 5-120102-400-02100-300-1 „Napoleonsberg Instandsetzung, Ufermauer-Teil 2“ zur Verfügung. Hier werden dann von den in 2025 noch veranschlagten 1.000.000,00 EUR rund 450.000,00 EUR abgesetzt, da die Finanzierung auskömmlich ist.
9. Bauablauf und weiteres Vorgehen
Die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen an der Indemauer führen dazu, dass die bauzeitliche Verkehrsführung weitestgehend ohne Vollsperrung organisiert werden kann. Die Arbeiten an der Stützmauer erfolgen größtenteils während einer einseitigen Verkehrsführung. Die Bauzeit für die Instandsetzung der Stützmauer beträgt rund zwölf Monate.
Die anschließenden Straßenbauarbeiten einschließlich der Erneuerung aller gebäudeseitigen Nebenanlagen erfolgen unter zeitweiser Vollsperrung. Im Zuge dieser wird auch die Bushaltestelle „Kornelimünster“ umgebaut. Hierfür beträgt die Bauzeit insgesamt rund sechs bis acht Monate. In den Ausbaubereichen kommt Standardmaterial des Straßenbaus zum Einsatz.
Eine bauzeitliche Verkehrsführung für die Gesamtmaßnahme wird durch einen externen Fachplaner erarbeitet.
Der Beginn der Mauersanierung ist für Juni 2025 geplant.
Zeitlicher Ablaufplan nach Beschluss im Mobilitätsausschuss am 14.11.2024
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-400-02100-300-1 "Napoleonsberg Instands. Ufermauer-Teil 2“
*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 1.450.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 367.724,29 € PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2025 ff. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Die Maßnahme sieht die Instandsetzung der „Inde“-Stützmauer und die Straßenerneuerung der Landesstraße „Napoleonsberg“ von „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 sowie den Umbau der Bushaltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle vor. Die Umsetzung ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten.Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Bei einer Umsetzung von Variante 2 kann auf den Einbau einer großen Menge zusätzlichen Betons verzichtet werden, was sich positiv auf die CO2-Bilanz des Projektes auswirkt.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1002378
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1002378
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-10-08 FB 68_0117_WP18 Napoleonsberg _ Inst SAO.pdf
17.10.2024
865.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 30.10.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- (Unterlagen werden nachgereicht.)
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 15:46
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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