5. November 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 12Öffentlich

Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen

FB 60/0152/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Kiemes dankt für das umfangreiche Konzept. In Aachen gehöre man durch das Talsperrensystem zu einer privilegierten Region und müsse sich auch in heißen Sommern keine Sorgen hierzu machen.

Er benennt einen Fehler im Text, der im Beschlussentwurf erweiternd korrigiert wird.

Ratsherr Niessen fragt nach den Auswirkungen für den Bereich „Camp Hitfeld“.

Ebenso fragt Herr Janko nach den im Text benannten Altlasten in diesem Bereich und den Auswirkungen dazu.

Herr Meiners sagt zu, die Fragen aufzugreifen und dann dem Ausschuss zu berichten.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen. Der Ausschuss hält ergänzend fest, dass in Abschnitt „5.2 Maßnahmen zu Risiken Klimawandel“ des Wasserversorgungskonzeptes ein Fehler in der Vorlage enthalten ist. Dort steht: „geplante, unterirdische Verbindung der Dreilägerbachtalsperre mit der Wehebachtalsperre“ das ist ein Fehler, es muss heißen „geplante, unterirdische Verbindung der Kalltalsperre mit der Wehebachtalsperre“

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden nach § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Dieses Konzept beinhaltet die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit verbundenen Entscheidungen

  • mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete
  • mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen
  • der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und
  • deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen.

Das Konzept war erstmals zum 1. Januar 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben.Daher war es laut § 38 Absatz 3 LWG sowie des Erlasses des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vom 30. Juni 2023 zum 1. Januar 2024 erneut überarbeitet vorzulegen. Da die für die Erarbeitung der Wasserversorgungskonzepte erforderlichen und überarbeiteten Arbeitshilfen des MUNV verspätet vorlagen, hat das zuständige Ministerium mit vg. Erlass die Abgabefrist bis zum 30.06.2024 verlängert.

Die Stadt Aachen hat das Wasserversorgungskonzept gemeinsam mit dem Konzessionär STAWAG erarbeitet. Es besteht die Verpflichtung, dieses Konzept entsprechend den Bestimmungen desWasserhaushaltsgesetzes bis Mitte 2024 der Bezirksregierung vorzulegen. Die Gliederung des alsAnlage beigefügten Konzeptes ist durch die Bezirksregierung vorgegeben.

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes wurde der Bezirksregierung fristgerecht zur Prüfung vorgelegt. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechsMonaten nicht beanstandet, kann die Stadt Aachen davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Pflichten nach § 38 Abs. 1 LWG ordnungsgemäß erfüllt werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Aachen, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.

Anlage:

Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

18.300

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-15 FB 60_0152_WP18 Fortschreibung des W SAO.pdf

18.10.2024

22.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 05.11.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 15:50

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen