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Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020

FB 20/0286/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram wirft vor dem Hintergrund der umfangreichen Liste die Frage auf, warum es der Verwal-tung in vielen Bereichen nicht gelinge, die im Zuge der Haushaltsaufstellung eingeplanten Mittel zu einem entsprechenden Abfluss zu bringen. Als Beispiele führt er die Maßnahmen „Dieselgipfel“, „emmissions-freier Innenstadtverkehr“ oder „Kita-Programm“ auf, die für die Stadtentwicklung von so großer Wichtig-keit seien, dass eine zeitnahe Umsetzung nach Einplanung hätte erfolgen müssen. Er habe in dem Zu-sammenhang ebenfalls kein Verständnis dafür, dass in den jeweiligen Fachausschüssen keine regelmä-ßige Berichterstattung über die Abarbeitung der Maßnahmen erfolge beziehungsweise über die Aus-schussmitglieder abgefragt werde. Die lange Liste gemäß Anhang der Vorlage empfinde er als Beleg für einen Investitionsstau. Somit bestünde eine große Diskrepanz zwischen Haushaltseinplanung und tat-sächlicher Umsetzung der Maßnahmen.

Frau Grehling bittet darum, die Liste nicht nur in der Gesamtheit zu bewerten, sondern die einzelnen Maß-nahmen differenziert zu betrachten und zu berücksichtigen, warum es bei einzelnen Projekten zu Verzöge-rungen komme. Fachausschüsse und der Rat der Stadt Aachen seien bei Verzögerungen bestimmter Maßnahmen durchaus informiert worden, beispielsweise bei der Beschaffung der Elektrobusse, die sich aufgrund externer Faktoren verzögert habe, nicht aufgrund von Versäumnissen der Verwaltung.

Beim Beispiel Richtericher Dell weist Frau Grehling auch auf die Bedeutung der politischen Beschlusslage hin, die nicht mit der Haushaltsplanung in Einklang zu bringen sei. Sie erinnert ebenfalls beispielhaft an den Ideenwettbewerb Bushof, bei dem der Wettbewerb im Sinne der städtebaulichen Entwicklung seine Grundlage habe ändern müssen.

Gleichzeitig seien in der Liste jedoch auch Maßnahmen aufgeführt, bei denen durchaus die Frage aufge-worfen werden könne, ob eine zeitnahe Umsetzung noch realistisch sei. Hier würde von ihrer Seite aus die Frage nach der Umsetzungsmöglichkeit sehr wohl gestellt, was zum Beispiel im Falle von Wohnungsbau-projekten wiederum bei mindestens einer Fraktion im Stadtrat zu Kritik führe, da die Mittel doch als wich-tig anzusehen seien. Bei anderen Positionen teile sie die Ansicht von Ratsherrn Pilgram, dass diese im Laufe der Zeit in der Priorität nach hinten gerutscht seien, und die Frage erlaubt sei, ob eine Weiterfüh-rung noch zielgerichtet sei. Dafür bedürfe es jedoch neben der Verwaltung auch entsprechender Ent-scheidungen des Rates.

Auch Ratsherr Linden weist auf den Umfang der vorgelegten Übersicht hin. Bei einigen Positionen be-stünde keine Kenntnis mehr darüber, welche Maßnahmen sich konkret dahinter verbergen würden. Daher plädiere er dafür, diese Übersicht von Seiten der Kommunalpolitiker stärker zu hinterfragen. Der momen-tane Weg, eine entsprechende Liste dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnisnahme vorzulegen, sei auch aufgrund des Umfangs nicht geeignet, um als Finanzpolitiker bei den Gremien entsprechende Sachstandsberichte abzufragen. Für die neue Wahlperiode regt er eine wiederkehrende Beschlusskontrol-le in den Fachausschüssen und eine systematischere Aufarbeitung der Maßnahmen an. Für die „Altfälle“ wünsche er sich eine Aufstellung der Verwaltung, die detaillierter über den jeweiligen Sachstand der ein-zelnen Maßnahmen informiere.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2020 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 16.07.2020 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-17 FB 20_0286_WP17 Uebersicht ueber die Ue SAO.pdf

20.11.2024

108.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 18.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:14