18. August 2020 um 17:05, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 8Öffentlich

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen - Projektvorbereitung und Mittelverwendung

FB 36/0474/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Meiners (FB 36) weist auf die Notwendigkeit hin, dass der Klimaschutz noch zügiger vorangehe. Ein entsprechendes Förderprogramm sei entwickelt worden und solle jetzt auf den Weggebracht werden.

Er weist auf eine überarbeitete Fassung inkl. Änderung des Beschlussvorschlagshin. (Die Änderungen wurden an alle Teilnehmer zu Beginn der Sitzung als Ausdruck ausgelegt und sind dieser Niederschrift beigefügt.)

Herr Stettner (Grüne) dankt der Verwaltung für die sehr gute Vorlage. Es sei gut, dass so schnell reagiert worden wäre und das Photovoltaik-Projekt noch vor der Wahl angegangen werde.

Herr Szagunn (Piraten) wünscht mehr solcher Projekte in Aachen. Er fragt, warum bei der Umsetzung ebenfalls Solarthermische Anlagen vorgesehen wären.

Herr Meiners (FB 36) erklärt, der Schwerpunkt liege sicherlich bei den Photovoltaik-Anlagen; die Photovoltaik sei eine sehr moderne und effiziente Technologie. Gleichzeitig wolle man den Markt auch für die Solarthermik sondieren um zukünftig die richtigen Hebel anzusetzenund einen größtmöglichen Klimaschutz zu gewährleisten. Die Verwaltung werde regelmäßig in den kommenden Ausschüssen hierzu berichten.

Ratsfrau Wolf (SPD) dankt der Verwaltung für die Vorlage; sie sehe das geplante Vorgehen als den richtigen Weg an.

Beschluss

Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der beschriebenen Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zuzustimmen, um die Maßnahme im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Er empfiehlt dem Rat, die Richtlinie zur Solarförderung in der dem AUK am 18.08.2020 vorgelegten Fassung (Tischvorlage) in Kraft zu setzen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der beschriebenen Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zuzustimmen, um die Maßnahme im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Er empfiehlt dem Rat, die Richtlinie zur Solarförderung in Kraft zu setzen.

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zu, um die Maßnahmen im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Die Richtlinie zur Solarförderung tritt ab sofort in Kraft.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Nachgang zum Beschluss des Klimanotstandes am 19. Juni 2019 hat die Verwaltung ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) auf den Weg gebracht, das dem Rat am 25.8.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In der Vorlage zum IKSK-Beschluss ist ein Vorschlag für primäre Maßnahmen enthalten.

Die Verwaltung hat Möglichkeiten geprüft, mit den bestehenden Haushaltansätzen bereits in 2020 Maßnahmen aus der Liste der primären Maßnahmen im IKSK auf den Weg zu bringen, um möglichst schnell in die Umsetzung des IKSK zu kommen.

Im PSP 4-140101-944-2 wurden im Zuge der Haushaltsberatungen Mittel für ein „Modellprogramm Fassadenbegrünung“ bereitgestellt und zwar 100.000 Euro in 2020 und 2021. Zur Vorbereitung und Umsetzung eines solchen Modellprogramms fehlen jedoch in 2020 die personellen Ressourcen. Ein Förderprogramm zur Nutzung von Solarenergie, Projekt 3.1 im IKSK,wurde aber bereits inhaltlich und organisatorisch vorbereitet und könnte bei entsprechender Mittelverfügbarkeit unmittelbar in Kraft treten.

Daher bittet die Verwaltung, die Mittel im PSP 4-140101-944-2 für 2020 umwidmen und zum Start einer Solarförderung nutzen zu dürfen. Mit den Fördermitteln können rund 130 Anlagen gefördert werden,je nachdem wie groß die Anlagen sind. Da die Anlagenkosten zurzeit zwischen 4.000 und 15.000 Euro (2-kWp-Anlage bzw. 10-kWp-Anlage) liegen, würden Investitionskosten von rund 1,23 Mio. Euro ausgelöst.

Wesentliche Parameter zur städtischenFörderung von Solaranlagen sind:

Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagenvon 1.0 kWp bis 10 kWp. Ebenso gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung. Förderung erhalten können Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaikanlage/ thermische Solaranlage auf ihrem eigenen Gebäude im Stadtgebiet Aachen zu installieren.

Vor Antragstellung kann eine Beratung in Anspruch genommen werden durch die dafür qualifizierten Stellen wie altbau plus e.V., die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die bewilligende Stelle ist der Fachbereich Umwelt.

Die Förderhöhe beträgt für

Photovoltaik-Anlagen

1bis2 kWp

500 Euro

über2 bis5 kWp

750 Euro

über5 bis 10 kWp

1.000 Euro

Solarthermische-Anlagen

für Warmwasserbereitung

700 Euro pauschal

Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

1000 Euro pauschal

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

4-140101-944-2, Modellprogramm Fassadenbegrünung

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

100.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die bereits im Haushalt 2020 angesetzten Mittel für ein Modellprogramm Fassadenbegrünung in Höhe von 100.000 Euro sollen verwandt werden, um Fördermittel zur Installation von Solaranlagen auf privaten und gewerblich genutzten Gebäuden bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-29 FB 36_0474_WP17 Integriertes Klimasc SAO.pdf

9.11.2024

195.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 18.08.2020
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:13

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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