Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2019 und für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020
FB 45/0786/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Kreutz dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und bestätigt bezugnehmend auf den in den Erläuterungen benannten Tagessatz von bis zu 860 Euro für stationäre, geschlossene Unterbringungen, dass auch die Kinder- und Jugendhilfe in Brand zum Teil sehr hochpreisige Maßnahmen verzeichne. Hierunter verberge sich sehr großes Leid für die betroffenen Kinder und deren Familien. Diese Maßnahmen würden insbesondere die Kinder und junge Menschen auffangen, für die weder die Angebote in den Regel- oder Intensivgruppen noch die Unterbringung in Pflege- oder Erziehungsstellen die richtigen Alternativen seien. Für die Regel- und Intensivgruppen habe es im 2. Quartal 2020 jedoch weniger Aufnahmen gegeben als noch im 1. Quartal mit der Folge, dass aktuell sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe Brand als auch in Maria im Tann noch Plätze frei wären.
Herr Krott weist auf den Abschlussbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe der Gemeindeprüfanstalt hin und bedauere, dass in diesem die Höhe der verausgabten finanziellen Mittel infrage gestellt werde. Seiner Meinung nach sei dies jedoch unbedingt notwendig um für den Kinderschutz eine Garantenstellung zu bekräftigen. Die finanziellen Mittel würden nicht wahllos verausgabt, der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gehe mit diesen sehr umsichtig um. Eine gelingende Kinder- und Jugendhilfe habe seiner Ansicht nach ihren Preis.
Frau Scheidt unterstützt, dass Kinder- und Jugendhilfe keine freiwillige Leistung der Kommunen sein dürfe, sondern eine Pflichtleistung sein müsse. Sie empfehle den Personen oder Institutionen, die das in Frage stellten, eine Hospitation in einer Einrichtung. Sie dankt allen Beteiligten für ihre Arbeit und ihr Engagement und äußert ihre Bewunderung für den Mut und die Energie.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
DerSachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2019 und für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 dar.
- Der Abschluss für das Jahr 2019
2.1 Fallzahlen
Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) für das Jahr 2019.
In 2019 wurden insgesamt 4.161 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durchgeführt.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind3.255 Leistungen und bei den UMA insgesamt 906 Leistungen zu verzeichnen.
2.2 Kosten- Anlage 1d
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive Kostenerstattung an Gemeinden in 2019 auf rd. 60Mio. Euro, wobei sich der Aufwand für die Kostenerstattung bei5,7Mio. Euro bewegte.
Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen entfielen insgesamt knapp 43,4Mio. Euro, die Summe des Aufwandes für die UMA betrug rund 10,9Mio. Euro.
2.3 Erträge - Anlage 1d
Für das Jahr 2019 ergibt sich durch eingegangene Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 15.152.449 Mio. Euro (20.631.855 Mio. Euro. Inklusive der Plus Umbuchung aus Erträgen 2020)
- Klassischer HzE-Bereich 8.265.685 Euro
- UMA-Bereich5.862.217 Euro
- Plus Umbuchung aus Erträgen 2020 5.479.406 Euro
- Verwaltungskostenpauschale1.024.547 Euro
- Die Entwicklung im Jahr 2020
3.1Fallzahlen
Die Anlagen 2a bis 2c beschreiben die kostenrelevante Fallzahlenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe und den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020.
Bis zum 30.06.2020 wurden insgesamt 2.813 Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durchgeführt.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 2.401 Leistungen und bei den UMA insgesamt412 Leistungen zu verzeichnen.
Dem stehen für denselben Zeitraum in 2019 insgesamt 3.086 Leistungen gegenüber.
Auffällig hierbei ist, dass im Zeitraum der akuten Corona – Pandemie kaum Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen neu eingerichtet bzw. innerhalb des Leistungsspektrums dem Bedarf entsprechend angepasst wurden.
Die unten stehende Grafik skizziert auf einen Blick die Leistungen des 1. Halbjahres beider Jahre2019 und 2020 um einenVergleich zu ermöglichen.
3.2 Kosten
Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware (LogoData) und den tatsächlich getätigten Ausgaben (Konten SAP) wurde zum Stichtag 30.06.2020 folgendes erhoben. Siehe hierzu auch Anlage 2d.
3.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Entsprechend der Anlage 2d entsteht ein Aufwand in Höhe von 46.5 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von 45.6 Mio. Euro gegenüber steht. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von rund 820.000 Euro.
3.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Auf den Bereich der UMA werden entsprechend der Konkretisierung rund 10.6 Mio. Euro und 750.000 Euro Krankenhilfe entfallen. Dem gegenüber stehen Mittel in Höhe von 12 Mio. Euro.
3.3 Erträge
Für das Jahr 2020 ergibt sich bisher durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 11.787.280 Mio. Euro.
- Klassischer HzE-Bereich 3.360.504 Euro
- UMA-Bereich7.815.240 Euro
- Abzüglich Umbuchung auf Erträge 20195.479.406 Euro
- Verwaltungskostenpauschale475.893 Euro
Die bisherige Praxis zeigt, dass sich in der zweiten Jahreshälfte bei den Erträgen deutliche Bewegungen ergeben werden.
- Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung - Anlage 3
Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, erfolgten im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 583 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Im 1. Halbjahr 2019 waren es 751 Hinweise.
Wie bereits oben beschrieben wurde auch hier beobachtet, dass im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 26.05.2020 (akute Corona – Pandemie) ein Meldungsrückgang von rund 48 % verzeichnet wurde.
Da sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Schulen / OGS geschlossen waren, verringerten sich hier die Hinweise auf rund 25 %, während der Wert in 2019 bei rund 40 % der Gesamthinweise lag. Im Wesentlichen kommen die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung aus dem direkten Umfeld des Kindes (2019: rd. 56 %, 2020: rd. 71 %).
Nach wie vor gehen die Sozialraumteams jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gem. der in der Stadt Aachen geltenden Standards nach. Hierbei wird in der Regel bei rund 50 % der Hinweise kein weiteres fachlich inhaltliches Handeln der Mitarbeiter*innen der Sozialraumteams erforderlich.
Bei den anderen 50 % werden Beratungsleistungen, Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen in Form von ambulanter, teil- bzw. stationärer Unterstützung für die Familien erforderlich.
Um Gefahr für das Kind bzw. den/die Jugendliche*n abzuwenden erfolgten 128 Inobhutnahmen bis zum 30.06.2020. Dem stehen für den gleichen Zeitraum in 2019 insgesamt 117 Inobhutnahmen gegenüber. Das heißt, dass trotz der Corona - Pandemie und den gesunkenen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung 11 Kinder/Jugendliche ad hoc mehr als in 2019in Schutz genommen wurden.
- Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Derkontinuierliche Abbau spezifischer Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer ist weiter fortgesetzt worden. Angebote, die zuvor ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis offen standen, stehen nunmehr für alle Kinder und jungen Menschen zur Verfügung. In enger Kooperation mit den Trägern und dem Landesjugendamt Rheinland wurden Konzepte und Leistungsbeschreibungen angepasst.
Wie auch in 2019 gestaltet sich 2020 trotz der mehrwöchigen akuten Corona – Pandemie als sehr beratungs- und leistungsstark.
Zeitgleich wurden im Rahmen der Krisenintervention zwei Kriseninterventionsgruppen zur unmittelbaren Aufnahme von Kindern und jungen Menschen konzipiert, um in den Regelgruppen der Einrichtungen ein häufiges „Kommen und Gehen“ der Hilfenehmenden zu verringern.
Im Weiteren zeichneten sich in den vergangenen Monaten mehrere stationäre Angebote von Kindern und Jugendlichen sowohl zeit- als auch kostenintensiv aus, die zum Eigenschutz bzw. Fremdschutz teils über mehrere Monate hinweg auf richterliche Anordnung geschlossen untergebracht werden mussten. Tagessätze von bis zu 860 Euro sind seitens des FB 45 hier zu tragen.
Weiterhin werden vermehrt junge – teils minderjährige – Mütter über Angebote nach § 19 SGB VIII adäquat untergebracht und in ihrer eigenen wie auch der elterlichen Entwicklung gestärkt.
Die in den vergangenen Monaten präsenten Missbrauchsdelikte haben auch Auswirkungen auf Aachen. Hier sind mehrere Mitarbeiter*innen der Sozialraumteams mit der adäquaten Begleitung der Betroffenen involviert.
Auch weitergehende, teilweise dramatische Familienverläufe (Tod von Geschwistern und Elternteilen, Prostitution von Kindern/jungen Jugendlichen, Systemsprenger mit ausgeprägten Tendenzen zu Sucht und psychischen Auffälligkeiten) haben im ersten Halbjahr 2020 viel Raum zur intensiven Begleitung benötigt.
- Personalsituation
Vor dem Hintergrund der hohen personellen Fluktuation innerhalb der Sozialraumteams bedingt durch Berentungen, Familienplanung und Arbeitgeberwechsel gestaltet sich die Arbeitssituation in den Sozialraumteams angespannt. Nach einer Ersteinschätzung liegt die personelle Fluktuation in den letzten beiden Jahren bei rund 15 % der Mitarbeitenden.
Der seit Sommer 2017 mit dem Fachbereich Personal und Organisation initiierte Organisationsprozess soll nach arbeitsintensiver Zusammenarbeit in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Seit Sommer 2018 hat die Gemeindeprüfungsanstalt den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfevollumfänglich geprüft. Der Abschlussbericht liegt der Stadt Aachen vor und wird in seinen Ergebnissen in einer der kommenden Sitzungen dem Ausschuss vorgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 17.915.900 | 17.915.900 | 53.747.700 | 53.747.700 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 57.650.000 | 57.790.000 | 175.722.700 | 175.722.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 39.734.100 | 39.874.100 | 121.975.000 | 121.975.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -140.000* | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
* Deckung erfolgt aus 4-060101-901-9, SK 53180000
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 100315
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100315
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-07-29 FB 45_0786_WP17 Sachstandsbericht fue SAO.pdf
17.11.2024
12.9 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 25.08.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:20
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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