Parken auf dem Bendplatz - aktueller Stand
E 88/0171/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zum Tagesordnungspunkt wird ein geänderter Beschlussentwurf der Fraktionen der Grünen und der SPD, mit folgendem Wortlaut, verteilt: „Die Parkraumbewirtschaftung des Bendplatzes soll durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft durchgeführt werden. Deshalb wird die Geschäftsführung beauftragt, zusammen mit der APAG ein für das Eurogress kostenneutrales Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erstellen und dem Betriebsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.“
Herr Jacoby merkt an, dass in der letzten Sitzung die Betriebsleitung gebeten wurde, mit der APAG in Verhandlungen zu gehen.
Frau Hennefeld führt aus, dass die Flexibilität bei der Platznutzung für die Durchführung von Veranstaltungen sehr wichtig ist. Der Platz verfügt über zwei unterschiedlich große Areale (P1 und P2), die genutzt werden können. Die kleinere ParkflächeP1 hat eine Größe von etwa 900 m² und kann dauerhaft als öffentliche Parkfläche genutzt werden. Auf dieser Fläche können etwa 50 Parkplätze angeboten werden. Nur zu den Öcher Bend Veranstaltungen wird diese Fläche benötigt. Es kann über rechtzeitige Vorankündigungen sichergestellt werden, dass diese Fläche für den Öcher Bend frei ist.
Die größere Parkfläche P2 betrifft die Restfläche des Bendplatzes und hat eine Fläche von etwa 31.100 m². Hier werden u.a. die Kirmes-Veranstaltungen, die Bonding-Messe und die Zirkus-Veranstaltungen durchgeführt. Außerdem wird die Fläche als Busparkplatz während des Weihnachtsmarktes genutzt. Da hier bedarfsbezogen auch kurzfristig sichergestellt werden muss, dass der Platz jederzeit für Veranstaltungen frei sein muss, kommt eine dauerhafte Nutzung als öffentliche Parkfläche bei dieser großen Fläche nicht in Frage. Die Nutzung als Parkfläche ist daher nur veranstaltungsbezogen möglich, dies bezieht sich sowohl auf eine tageweise wie auch auf eine flächenmäßig jederzeit variierbare Nutzung.
Frau Hennefeld stellt die vier Varianten, die für die Parkraumbewirtschaftung in Frage kommen, vor. Bei den Varianten I und II würden externe Anbieter den Parkraum bewirtschaften. Bei beiden Modellen müsste eine entsprechende Ausstattung mit dem benötigten Equipment erfolgen (Kennzeichenscanner, Steuerungseinheiten, Masten, Temposchwellen, Schilder, Cashless-Automat), eine Schrankenanlage ist bei beiden Varianten nicht nötig. Bei beiden Varianten fällt ein erhöhtes Entgelt an, wenn geparkt wurde, ohne die Parkgebühren zu zahlen. Die Investitionskosten bei beiden Varianten liegen zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR. Bei Variante I würden diese allein durch den*die Anbieter*in getragen, bei Variante II müssten diese allein durch das Eurogress getragen werden.
Die Variante III sieht die Parkraumbewirtschaftung mit der APAG vor. Auch hier müsste eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung gestellt werden (Schranken, Terminal, Cashless-Automat, Steuerungs-PC). Die Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000 EUR würden allein beim Eurogress liegen. Frau Hennefeld erklärt, dass man mit der APAG in Kontakt stehe. Die Variante IV sieht die Schließung beider Flächen vor. Eine Öffnung würde nur zu Veranstaltungen erfolgen. Alle Varianten sehen keine Barzahlung mehr vor. Bei den Varianten II und III kämen bargeldfreie Kassenautomaten zum Einsatz.
Zum Abschluss ihrer Erläuterungen formuliert Frau Hennefeld nochmals das Ziel, eine hohe Flexibilität mit geringen Investitionen und einem wartungsarmen System zu erreichen.
Herr Jacoby fragt nach, ob noch Kontakt zur APAG besteht bzw. ein Austausch stattfindet.
Frau Hennefeld bestätigt, dass ein Austausch mit der APAG besteht, die APAG aber ein Parkraumbewirtschaftungssystem nicht kostenlos anbieten kann.
Herr Ferrari bemerkt, dass die Varianten I und II die sind, über die man diskutieren könne, allerdings werden diese von Externen angeboten. Aus seiner Sicht solle mit der APAG zusammenarbeitet werden, dafür sieht er zwei Gründe:
- Das Eurogress muss seine eigene Situation zwar wirtschaftlich betrachten, muss aber die gesamtstädtische Sicht mitberücksichtigen, deshalb plädiert er für die Variante III mit der APAG. Außerdem führt er an, dass die externen Anbietenden keine guten Bewertungen und keinen guten Ruf hätten. Auf diese Art und Weise Geld zu verdienen ist nicht gewollt, da es auf das Image der Stadt zurückfällt.
- Die APAG plant, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Gesellschaftszweck der APAG ist die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Aachen, nicht nur in Parkhäusern, sondern auch auf Flächen. Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass die APAG zu beauftragen ist. Die APAG soll, wie in Variante III formuliert, die Parkfläche kostenneutral für das Eurogress bewirtschaften.
Er sieht eine Reihe von Punkten, die noch mit der APAG zu diskutieren sind (Dauerparken, Kamerasteuerung…). Er weiß, dass die APAG dazu bereit ist, die Kostenvorschläge seien noch nicht fix.
Frau Verbracken merkt an, dass sie die Varianten I und II sehr modern findet, insbesondere das bargeldlose Bezahlen oder das Zahlen mit einer App. Dadurch würden sicher viele Studierende angesprochen. Sie findet den geänderten Beschluss schwierig. Natürlich ist abzuwarten, was die APAG anbieten kann. Außerdem bräuchte das Eurogress von der APAG die Zusage, dass die Umsetzung für das Eurogress kostenneutral ist.
Herr Fischer schließt sich Herrn Ferrari an. Die Linke plädiert für die Bewirtschaftung durch die APAG und befürwortet den geänderten Beschlussentwurf.
Herr Linden regt an, dass die APAG für die nächste Sitzung einen Vorschlag ausarbeiten soll. Die SPD folgt dem Antrag von Herrn Ferrari.
Frau Verbracken schlägt ergänzend vor, dass die Varianten I und II weiterhin bestehen bleiben.
Herr Hissel betont, dass ein Beschluss zu fassen sei. Er weist daraufhin, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht zum Kerngeschäft des Eurogress gehört. Er erklärt, dass das Eurogress gerne den Auftrag annimmt, weiter mit der APAG zu verhandeln und in der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.01.2025 das Ergebnis vorstellt.
Herr Ferrari merkt an, dass die APAG kein Zuschussbetrieb sei, sondern Gewinne erwirtschafte.
Der Vorsitzende lässt den Betriebsausschuss über den geänderten Beschlussentwurf der Fraktionen der Grünen und der SPD abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Betriebsausschuss entscheidet, welche der vorgestellten Varianten umgesetzt werden soll.
Erläuterungen
Bei dem Bendplatz handelt es sich vorrangig um einen Veranstaltungsplatz, auf dem in den letzten Jahren außerhalb der Veranstaltungszeiten auch kostenpflichtige öffentliche Parkplätze angeboten worden sind. Die Priorität in der Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz liegt für Eurogress in einer flexiblen Nutzung, bei der jederzeit über die zur Verfügung stehende Parkfläche frei entschieden werden kann, um - auch kurzfristige - Veranstaltungen auf dem Platz störungsfrei durchführen zu können.
Es wurden zwei Teilbereiche auf dem Bendplatz mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten definiert:
- Parkfläche 1 (P1) hat eine Größe von etwa 900 m² und kann dauerhaft als öffentliche Parkfläche genutzt werden. Auf dieser Fläche können etwa 50 Parkplätze gestaltet werden. Nur zu den Öcher Bend Veranstaltungen wird diese Fläche benötigt. Es kann über rechtzeitige Vorankündigungen sichergestellt werden, dass diese Fläche für den Öcher Bend frei ist.
- Parkfläche 2 (P2) betrifft die Restfläche des Bendplatzes und hat eine Fläche von etwa 31.100 m². Da hier bedarfsbezogen auch kurzfristig sichergestellt werden muss, dass der Platz jederzeit für Veranstaltungen frei sein muss, kommt eine dauerhafte Nutzung als öffentliche Parkfläche bei dieser großen Fläche nicht in Frage. Die Nutzung als Parkfläche wird daher nur veranstaltungsbezogen eingeräumt, dies bezieht sich sowohl auf eine tageweise wie auch auf eine flächenmäßig jederzeit variierbare Nutzung.
Als weiteres wichtiges Element wird die Kostenbeteiligung durch Eurogress gesehen. Je geringer eigene Kosten bei einem Investitionsvolumen von zwischen 20 TEUR bis 50 TEUR anfallen und je geringer die laufenden Kosten sowie die Wartungs- und Instandsetzungskosten sind, umso wirtschaftlicher stellt sich ein Modell dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer nicht planbaren Umsatzerwartung.
Daneben spielen sowohl administrative Aufgaben, datenschutzrechtlicher Umgang, Tarifhoheit und Verteilung der Umsätze eine zentrale Rolle. Auch eine einfache und handliche Nutzung für die Parkenden muss gewährleistet werden.
Darüber hinaus sind Maßnahmen erforderlich, um dem hohen Aufkommen an Vermüllung und Vandalismus auf dem Platz entgegenzuwirken.
Nach einer Marktrecherche bestehen verschiedene Varianten für die Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz, die in der Anlage „Übersicht Bewirtschaftungsmodelle Parken auf dem Bendplatz“ dargestellt werden. Die Varianten I und II stellen eine Dienstleistungskonzession dar und wären im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben, Variante III unterliegt vsstl. den Vorgaben der Inhouse-Vergabe und wäre daher direkt zu beauftragen.
Unter Würdigung aller Gesamtumstände ist Variante I vorzugswürdig und wird den genannten Anforderungen in allen Punkten gerecht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1003348
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1003348
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-10-18 E 88_0171_WP18 Parken auf dem Bendp SAO.pdf
30.10.2024
259.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 12.11.2024
- Uhrzeit
- 17:07
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 15:54
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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