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Breslauer Straße - Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen

FB 61/1471/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zur Eröffnung der Beratung wirft Herr Dr. Otten die Frage auf, was sich hinter der Bezeichnung „Breslauer Straße – Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen“ verbirgt. Er resümiert, es sei die komplette Neuaufteilung der Straße! Dies hätte man auch so schreiben können. Er bekundet, dass man verstanden habe, dass man Verkehr neu regeln und den Straßenraum neu aufteilen müsse, dass es nicht mehr darum gehe, eine autogerechte Stadt zu machen. Die Bezirksvertretung wolle verbessern, sie wolle mehr Sicherheit und sie wolle auf jeden Fall, dass es ein Erfolg wird. Es mache aber keinen Sinn, Dinge zu verändern, wenn dadurch kein Mehrwert erzielt werde.

Man wolle eine Entscheidung zur Breslauer Straße auch nicht verzögern. Aber der vorgeschlagene Umbau der Breslauer Straße werfe viele Fragen auf. Herr Lindemann habe sich mit der Vorlage intensiv auseinandergesetzt, da es sich hierbei um nicht weniger als den vollständigen Umbau einer Hauptverkehrsstraße handele. Es gehe nicht darum, auf Teufel komm raus etwas zu verändern, sondern darum zu erkennen, dass die Verkehrswende der Schaffung eines sinnvollen Gesamtkonzepts bedürfe.

Zu Beginn seiner Ausführung verweist Herr Lindemann auf die Radverkehrsanlage, die in Forst im Seitenbereich der Trierer Straße gebaut worden ist. Der Seitenraum ist so gestaltet, dass er nicht überfahren werden kann. Er stellt fest, dass man den Bau gemeinsam beschlossen habe, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien des Radentscheids. Und diese Radverkehrsanlage stelle auch eine wirkliche Verbesserung dar.

Wie sieht es aber bei der Breslauer Straße aus? Diesbezüglich stellt Herr Lindemann verschiedene Fragen an die Verwaltung.

Frau Conradt bittet Frau Mans, hierzu Stellung zu nehmen.

Frau Mans weist darauf hin, dass sie zu ihr bekannten Sachverhalten Auskunft erteilen wird und bittet, die übrigen Fragen an die Verwaltung zwecks Beantwortung weiterzureichen.

Frau Conradt bittet Herrn Lindemann, seine Fragen für die Niederschrift schriftlich nachzureichen

Nachfolgend sind die Ausführungen von Herrn Lindemann aufgeführt:

„Bei der Frage nach der besten Radverkehrsführungsform in der Breslauer Straße drehen wir uns seit über zwei Jahren im Kreis. Dank des Vergleichs der Führungsformen in der Verwaltungsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.08.2020 ist nun endlich Bewegung in die Sache gekommen, weil wir unsere Entscheidung nun auf objektive Fakten, statt auf ungenauere eigene Schätzungen stützen können. Dennoch sind noch einige Fragen offen geblieben.“

1. Aus der Verwaltungsvorlage:„Schutzstreifen können nicht angelegt werden.Die ERA schließt diese Führungsform an Straßen außerhalb der Ortdurchfahrtsgrenze aus“.

Befindet sich die Breslauer Straßestraßenverkehrsrechtlich innerhalb oder außerhalb der geschlossenen Ortschaft?

2. Radentscheid Aachen:„Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Radwegenetz“.

Ab welcher Radverkehrsstärke pro Stunde schätzt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die bekanntlich auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) herausgibt, den Nutzungsanspruch als „hoch“ ein?

3. Ab welcher Radverkehrsstärke pro Stunde schätzt die FGSV den Nutzungsanspruch als „mittel“ ein?

4. Wie hoch ist die Radverkehrsstärke in der Spitzenstunde (Summe beider Richtungen) in der Breslauer Straße?

5. Wie hoch ist die Radverkehrsstärke in der Spitzenstunde (Summe beider Richtungen) in der Charlottenburger Allee?

6. Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Radverkehrsstärke durch eine geänderte Führungsform verfünffacht?

7. Die Grundstücke von Mercedes, Mr. Wash und dem Hirsch-Center werden über insgesamt drei Einfahrten an der Breslauer Straße erschlossen.Eine vierte Einfahrt könnte evtl. „ggf.“ für das Gelände der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße geplant werden.

Wie realistisch ist das?

8. Wie kommt die Verwaltung auf sechs Einfahrten?

9. Welche Grundstücke sind das?

10. Wie viele Punkte müsste die Radverkehrsführungsform im Seitenraum erhalten, wenn man nicht die Anzahl der hypothetischen, sondern nur die Anzahl der gesicherten Einfahrt berücksichtigt?

11. Welche Führungsform – fahrbahnseitige Führung oder Seitenraumführung – hat auch so schon bei der Zwischensumme die meisten Punkte erhalten?

12. Bereits heute steht auf der süd-östlichen (stadtauswärts rechten) Straßenseite ein gemeinsamer Beidrichtungsgeh- und Radweg mit 2,50 m Breite zur Verfügung. Auf der nord-westlichen Seite misst der Gehweg lediglich 1,50 m. Noch in der Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

am 24.06.2020 und zur Sitzung des Mobilitätsausschuss am 25.06.2020 schreibt die Verwaltung:„Im weiteren Entwurfsprozess ist zu klären, ob und wie das Regelmaß von 2,50 m herzustellen ist.“

Wie realistisch ist das oder hat sich die Einschätzung zwischen Juni und August geändert?

13. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für Radstreifen mit Sicherheitsstreifen und Trennelementen?

14. Der Radentscheid Aachen hat auch das Ziel formuliert, dass der Radverkehr im Kreuzungsbereich getrennte Wartezonen im Seitenbereich direkt an der zu querenden Fahrbahn erhält – d.h. dort, wo auch die Fußgänger die Fahrbahn queren, und nicht neben den Pkw und Lkw. Das bedeutet, dass

zumindest im Kreuzungsbereich der Radverkehr im Seitenraum zu führen ist.

Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für den Umbau der Kreuzungen?

Herr Achilles äußert sich positiv überrascht, dass das Thema nochmals beraten wird. Er fragt nach, wie die Planung der Verkehre in den Knoten gedacht sei. In der Vorlage sei die Rede von 2,50 m abzüglich 0,50 m, also 2,00 m Restbreite für den Fahrradweg. Was ist die Begründung für die Linksabbiegerspur? Wo kommt der Verkehr her? Grundsätzlich bestätigt er, dass eine gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern zu nutzende Verkehrsfläche für die Fußgänger eine Belastung darstelle, auch wenn es nur wenige Radfahrer seien, störe dies die Fußgänger, wenn sie von hinten überholt würden.

Frau Luczak dankt für die Vorlage. Die Notwendigkeit der Linksabbiegerspur ist für sie noch fraglich. Laut Radentscheid müsse der Radweg über eine Breite von 2,30 m verfügen, um konform zu sein.

Herr Moselage stellt die Frage, zu welchen Zielen die Radfahrer auf der Breslauer Straße unterwegs sind. Stutzig gemacht hat ihn aber die Anmerkung in der Vorlage, dass die Handelseinrichtungen an der Breslauer Straße Parkmöglichkeiten im Übermaß bereitstellen. Er hinterfragt, ob die Betriebe gezwungen wurden, mehr Parkplätze als erforderlich zu errichten?

Frau Mans weist darauf hin, dass bei Bauanträgen die notwendigen Stellplätze in Abhängigkeit von der Größe der Verkaufsfläche geprüft werden. Die Formulierung „im Übermaß“ resultiere aus der Beobachtung, dass die Parkplätze der Betriebe nie ganz belegt seien und somit freie Kapazitäten verbleiben.

Herr Moselage bittet die Verwaltung, zukünftig von „Parkplätzen in ausreichendem Maße“ zu sprechen.

Herr Dr. Otten spricht die Sinnhaftigkeit einer baulichen Umgestaltung nochmals an. Herr Lindemann habe Fakten zusammengetragen. Es sei sinnvoll, dass Fuß- und Radweg nach niederländischem Vorbild nicht auf der Straße, sondern im Nebenraum geführt werden. Dieser Weg sei schon zuvor von Herrn Lindemann aufgezeigt worden. Er hakt deshalb nach, ob diese Möglichkeit von der Verwaltung nicht diskutiert worden sei? Oder ob es nur um die Schaffung von 2 km mehr Radweg gehe? Zudem moniert Herr Dr. Otten, dass selbst eine grobe Kostenschätzung fehle. Ferner habe er in der Vorlage kein Wort davon gelesen, dass der FB Umwelt die Verbreiterung des Radwegs im Seitenraum ablehne.

Zu der Frage inner- oder außerorts erläutert Herr Dr. Otten, dass außerorts alle jene Straßen liegen, die nicht in einer geschlossenen Bebauung liegen. Die geschlossene Ortslage höre da auf, wo das Schild jetzt stehe, also an der Kreuzung Breslauer Str./Peliserkerstraße.

Abschließend äußert Herr Dr. Otten, er hoffe inständig, dass auch andere Mitglieder der Bezirksvertretung denken, dass man über diese Vorlage nochmals nachdenken müsse. Dabei gehe es nicht darum, sich über die Wahlperiode zu retten, sondern darum, eine wirkliche Verbesserung herbeizuführen

Herr Deloie will keine Maßnahme aufhalten, die die Situation der Radfahrer verbessert. Er bittet die Verwaltung, die angesprochenen Punkte und Fragen bis zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses zu prüfen. Er beabsichtigt nicht, die Entscheidung zu blockieren, sondern sie dem Fachgremium zur Entscheidung zu überlassen.

Herr Klopstein trägt nochmals vor, dass die Breite des Radwegs auf der einen Seite 2,50 m betrage, auf der anderen aber eben nur 1,50 m. Hier ist eine Verbreiterung auf 2,50 m aus seiner Sicht wegen der Hanglage nicht möglich. Er fragt deshalb, wie das denn gehen solle, bei dem derzeitigen Querschnitt?

Herr Dr. Otten stellt fest, dass man nahe an einem Kompromiss sei, eine sinnvolle Lösung zugunsten der Radfahrer zu finden. Auch er fragt die Einschätzung des Umweltamtes bezüglich der Verbreiterung im Hangbereich nach. Er bittet die Verwaltung ebenfalls, die offenen Fragen bis zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses zu klären.

Herr Achilles erkundigt sich nochmals, wie die Führung der Verkehre in den Knoten geplant ist und verweist auf die Erfordernisse des Radentscheids.

Frau Mans erläutert, dass zuerst immer der politische Beschluss erfolgen muss, welche Querschnittsvariante von der Politik favorisiert wird und von der Verwaltung in einem Lageplan ausgearbeitet werden soll. Die Verkehrsführung in den Knoten wird im Lageplan geprüft und dargestellt.

Ferner erläutert sie, dass Radverkehrsplanung eine Angebotsplanung sei. Wenn gute, sichere Radverkehrsanlagen geschaffen werden, werden die neuen Wege angenommen und es fahren erfahrungsgemäß hier mehr Bürger.

Herr Hasse spricht die eventuell zukünftig verstärkte Nutzung einer neu erstellten Radverkehrsanlage an. Er kann sich gut vorstellen, dass Besucher des Berufskollegs oder des Flohmarktes an den Wochenenden das Angebot gerne annehmen und es so zu einer deutlichen Steigerung der Nutzerzahlen kommen könne.

Herr Dr. Otten bezweifelt, dass aus den derzeit 10 bzw. 20 Radfahrern deshalb demnächst 1.000 werden. Wenn demnächst wegen der Sperrung des Europa-Platzes der dortige LKW-Verkehr von der Breslauer Straße aufgenommen werden müsse, steigere sich dort wahrscheinlich der LKW-Verkehr von 1.200 auf 2.400 Fahrzeuge. Er stellt daher die Frage, ob auch hier über eine Angebotsplanung nachgedacht werde?

Herr Achilles schlägt vor, im Mobilitätsausschuss nochmals über die Linksabbiegerspur zu beraten. Die Führung des Radverkehrs im Seitenraum bewertet er als positiv. Dies entspricht dem Vorgehen in den Niederlanden, aber dort kommt es nie zu einer Kombinationsnutzung durch Rad- und Fußgängerverkehr. Auch er hält die Steigerung des Radverkehrs infolge eines guten Radwegangebots für möglich.

Frau Conradt resümiert, dass dieser TOP von der Bezirksvertretung intensiv beraten worden sei. Mit der Weiterleitung der Fragen an die Verwaltung zwecks Beantwortung bis zur kommenden Sitzung des Mobilitätsausschusses mache man deutlich, dass man die Beschlussfassung nicht aufhalten, sondern noch besser vorbereiten wolle.

Frau Luczak und Herr Dr. Otten bestätigen dies, wobei Herr Dr. Otten nochmals ausdrücklich darauf hinweist, dass er trotz der Reihe in der Vorlage offen gebliebener Fragen keinen Vertagungsantrag stellen wolle.

Frau Conradt fasst die Diskussionsbeiträge kurz zusammen und lässt über folgenden neuen Beschlussvorschlag abstimmen: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die in der Diskussion angesprochenen Punkte bis zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.09.2020 zu prüfen. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Vorplanung zu beauftragen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die in der Diskussion angesprochenen Punkte bis zur Sitzung des Mobilitätsausschusses zu prüfen. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Vorplanung zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung (Radfahrstreifen mit Sicherheitsstreifen und Trennelementen) zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Vorplanung zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung (Radfahrstreifen mit Sicherheitsstreifen und Trennelementen) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Vorplanung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1471/WP17

Anlass:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in der Sitzung am 24.06.2020 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Außerdem hat sie die Verwaltung beauftragt, die Verwaltungsvorlage durch die in der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) genannten Abwägungskriterien zu ergänzen und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte baldmöglichst erneut zur Beratung vorzulegen. Für die Wahl der Radverkehrsführung sollen folgende Kriterien geprüft werden:

- Flächenverfügbarkeit

- Kraftfahrzeugverkehrsstärke und –geschwindigkeit in der Spitzenstunde

- Schwerverkehrsstärke in der Spitzenstunde

- Fahrbahnrandparken

- Anschlussknotenpunkte (Einmündungen und Zufahrten)

-Längsneigung

Zuvor hatte am 22.06.2020 die Kommission Barrierefreies Bauen getagt und sich gegen einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausgesprochen.An Engstellen kann es einen Gehweg mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ geben.

Prüfung:

Zunächst ist festzustellen, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) derzeit überarbeitet werden. Die Version von 2010 thematisiert noch keine geschützten Radfahrstreifen (Protected Bike Lane, PBL).

Wie in Vorlage FB 61/0778/WP17 dargestellt, ist die Breslauer Straße eine angebaute Hauptverkehrsstraße (HS III) gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Sie befindet sich seit 2009 in der Baulast der Stadt Aachen und außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Die Verkehrsstärke übersteigt 1.600 Kfz/h. Der Schwerverkehrsanteil beträgt am Tag und in der Spitzenstunde ca. 3 %.

Die Stadtbuslinie 47 verkehrt im Viertelstundentakt auf dem betrachteten Abschnitt. Außerdem verstärkt die Linie 23 den Linienverkehr im Nachmittag und zu den Randzeiten. Außerdem finden hier weitere Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten statt und die Straße wird als Hauptroute der Busse zu dem ASEAG - Depot genutzt.

Entlang der Breslauer Straße stehen keine Parkplätze zur Verfügung.

In dem betrachteten Abschnitt liegen die Knotenpunkte Breslauer Straße/Stolberger Straße, Breslauer Straße/Dresdener Straße und Breslauer Straße/Berliner Ring, die bei der Fortführung der Planung besonders berücksichtigt werden. Außerdem werden die Grundstücke von Mercedes, Mr. Wash und dem Hirsch-Center über Zufahrten an der Breslauer Straße erschlossen. Auf dem Gelände der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße sind bauliche Veränderungen geplant, die ggf. Veränderungen für die Zu- und Abfahrt der Feuerwehr bedeuten.

Die Prüfung der Realisierbarkeit und der Vergleich der Führungsformen für die Radverkehrsanlagen wurden gemäß ERA vorgenommen (vgl. Anlage 1).

Die Längsneigung der Straße ist derart gering, dass sie im Bezug auf die Wahl der Führungsform für den Radverkehr nicht berücksichtigt werden muss.

Die Planung sieht eine dreistreifige Stadtstraße (eine Fahrspur je Richtung und ein wechselseitiger Linksabbiegestreifen) vor (s. Vorlage FB 61/1471/WP17). Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wird geprüft, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert werden kann.

Die Eignung der Führungsformen für den Radverkehr hängt im Wesentlichen von der Verkehrsstärke in der Spitzenstunde und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Beide Größen werden zu Belastungsbereichen zusammengefasst, denen geeignete Führungsformen zugeordnet werden.

Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich nach ERA ein Belastungsbereich von III oder IV. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ergibt sich der Belastungsbereich IV.

Den Belastungsbereichen III und IV sind folgende Führungsformen zugeordnet:

-Radweg (2,00 m breit zzgl. 0,50-0,70 m Sicherheitstrennstreifen)

-Gemeinsamer Geh- und Radweg (mind. 2,50 m breit)

-Radfahrstreifen (mind. 1,85 m breit)

Aufgrund des Kriteriums der Flächenverfügbarkeit müssen die Führungsformen Radweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg verworfen werden. Der Grünbestand sowie die Hanglage im Seitenraum lassen eine Verbeiterung der Radverkehrsanlagen zwischen den Knoten auf die geforderte Mindestbreite nicht zu. Die Hanglage müsste abgefangen und der Grünbestand auf der gesamten Länge der Breslauer Straße ausgedünnt werden. Der Verlust unzähliger Bäume wäre nicht mit den Klimazielen zu vereinbaren, zumal eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn umsetzbar ist. Außerdem würde es bei Führung der Radfahrer im Seitenraum weiterhin zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommen. Denn bereits heute steht auf der süd-östlichen (stadtauswärts rechten) Straßenseite ein gemeinsamer Beidrichtungsgeh – und Radweg mit 2,50 m Breite zur Verfügung. Dieser Weg entspricht in seiner Breite jedoch lediglich den Vorgaben für einen Einrichtungsgeh- und Radweg und kann die Radfahrer in Gegenrichtung nach ERA 2010 eigentlich nicht aufnehmen. Auf der nord-westlichen Straßenseite misst der Gehweg lediglich eine Breite von ca. 1,50 m. Für den Fußverkehr sollte gemäß Richtlinie mindestens auf einer Straßenseite ein 2,50 m breiter Gehweg zur Verfügung stehen (vgl. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06). Zukünftig sollen deshalb die Gehwege ausschließlich durch Fußgänger genutzt werden.

Zudem ist eine Führung im Seitenraum aufgrund des geringen Schwerverkehrsanteils nicht zwingend erforderlich. Die Zahl der Zufahrten und Einmündungen ermöglicht sowohl die Führung des Radverkehrs im Seitenraum als auch auf der Fahrbahn. Schutzstreifen können nicht angelegt werden. Die ERA schließt diese Führungsform an Straßen außerhalb der Ortdurchfahrtsgrenze aus (vgl. Anlage 1).

Ergebnis:

Gemäß Formblätter der ERA 2010 kommen diejenigen Führungsformen für den Radverkehr in Frage, welche mindestens 10 Punkte erreicht haben und nicht aufgrund bestimmter Kriterien (wie Flächenverfügbarkeit) ausgeschlossen werden müssen (vgl. Anlage 2).

Im Ergebnis erreicht die Führungsform Radfahrstreifen in der Auswertung 10 Punkte. Diese sind mit einer Mindestbreite von 1,85 m anzulegen. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn sind laut ERA für Radfahrstreifen nicht vorgesehen (ERA 2010 S. 16). Allerdings kann das Trennen von Radverkehr und Kfz-Verkehr im Belastungsbereich III sinnvoll sein. Im Belastungsbereich IV wird eine Trennungvorgeschrieben (vgl. ERA 2020 S. 20). Die VwV-StVO empfiehlt dazu Folgendes:

3. „Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich.“ […] (VwV-StVO zu §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

Die im Juni 2020 vorgeschlagene Querschnittsaufteilung für die Breslauer Straße mit beidseitig 2,50 m breiten Radfahrstreifen, die einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane) enthalten (vgl. Anlage 2), erfüllt und übertrifft damit alle Kriterien, die die ERA und die VwV-StVO vorgeben.

Radentscheid:

Der Radentscheid Aachen hat als 3. Ziel Folgendes formuliert: “Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.” (vgl. https://radentscheid-aachen.de/ziele/)

Weiteres Vorgehen:

Nach der Diskussion in den politischen Gremien bzgl. der zukünftigen Verkehrsflächenaufteilung wird die weitere Vorentwurfsplanung für den Planungsbeschluss erarbeitet.

Fazit und Empfehlung:

Im Ergebnis wird empfohlen, die vorgeschlagene Querschnittsaufteilung (vgl. Vorlage FB 61/1471/WP17) mit beidseitig 2,50 m breiten Radfahrstreifen, die einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane) enthalten, weiter zu verfolgen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Vorplanung zu beauftragen.

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Planungs- bzw. Ausführungsbeschluss vorbehalten

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-24 FB 61_1471_WP17-1 Breslauer Strasse - E SAO.pdf

11.11.2024

10.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 19.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:14