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Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023

E 26/0218/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Frau Kampmann, Wirtschaftsprüferin der Fa. Mittelrheinische Treuhand GmbH, begrüßt die Anwesenden und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2023 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation.

Vorab erläutert sie nochmals den Prüfauftrag.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unterliegen gem.

§ 103 GO NRW einer jährlichen Prüfungspflicht.

Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte nach

§ 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG).

Entsprechend § 321 Abs. 4a HGB hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Prüfungsbericht seine Unabhängigkeit bestätigt.

Gegenstand der Prüfung waren:

  • die Buchführung,
  • der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
  • der Lagebericht,
  • die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß

§ 53 HGrG.

Frau Kampmann legt die Prüfungsstrategie, Prüfungsdurchführung und die daraus folgenden Prüfungsschwerpunkte dar:

  • Existenz und Bewertung des Anlagevermögens,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger,
  • Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,
  • Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht

Anhand der Präsentation stellt sie die getroffenen Kernaussagen zu Jahresabschluss und Lagebericht 2023 des Gebäudemanagements zusammen und weist damit einhergehend auf wesentliche positive und negative Entwicklungen hin.

Sie legt dar, dass der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 20.694) und Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.892) in Höhe von

TEUR 15.802 im Wirtschaftsjahr 2023 nicht vollständig, sondern lediglich mit einem Betrag von

TEUR 3.000 vergütet wurde. Der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.802 hat maßgeblich zu dem Jahresfehlbetrag 2023 von TEUR 11.391 beigetragen.

Frau Kampmann fasst zusammen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen und im Ergebnis eine ordnungsgemäße Buch- und Wirtschaftsführung bescheinigt wird.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde erteilt.

Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich nach Wortmeldungen.

Ratsfrau Eschweiler dankt für den Vortrag und dankt ebenfalls allen Mitarbeitenden, die an diesem Jahresabschluss mitgewirkt haben.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt schließt sich diesem Dank an.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss

Beschluss Betriebsausschuss Gebäudemanagement: Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

Erläuterungen

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 weist zum 31.12.2023 eine Bilanzsumme von Euro 647.131.060,99 (Vorjahr: 643.996.288,51 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von Euro - 11.391.105,20 (Vorjahr: - 11.788.266,09 Euro) aus.

Der Betrieb schließt auch in 2023 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2023 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -11,391 Mio. Euro (Vorjahr: -11.788 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 2,995 Mio. Euro (Vorjahr: 2,308 Mio. Euro) niedriger aus.

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 36,1 % (Vorjahr 36,3 %).

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2023 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 eine Verrechnung der Verluste aus 2018 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2023 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2019 bis einschließlich 2022 von insgesamt Euro 48.639.069,79 (Vorjahr: 48.686.401,22 Euro).

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128

Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2023 geprüft und mit Datum vom 30.09.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes werden diese aus Gründen der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln in gebundener Form lediglich auf Nachfrage den Fraktionen ausgehändigt, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung werden diese zur Information gemäß Satzung übersandt.

Die Mitglieder des Rates und des Betriebsausschusses werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungstext

Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-15 E 26_0218_WP18 Jahresabschluss und SAO.pdf

25.10.2024

15.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 19.11.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 15:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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