Anpassung der Betriebssatzung des Gebäudemanagement der Stadt Aachen an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
E 26/0222/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Hauschild teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die Änderung der Betriebssatzung in Abstimmung mit allen Eigenbetrieben der Stadt Aachen sowie insbesondere in Abstimmung mit dem Dezernat für Finanzen und Recht (Dezernat II), Frau Grehling, dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) und dem Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht wird.
Er erläutert, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung der EigVO NRW Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind.
Er erklärt, dass es dennoch Ziel sei, weiterhin einen Lagebericht ohne Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zu erstellen.
Hintergrund sei, dass die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht regelt und im Vergleich zur bisherigen Regelung nach §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sie den Anwendungsbereich und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert.
Herr Hauschild erläutert, dass das Gebäudemanagement Gemeinwohlökonomie zertifiziert ist, gleichwohl die Gemeinwohlökonomie die von der EU-Richtlinie benannte Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit noch nicht vollumfänglich abbilde. Er führt aus, dass die Gemeinwohlökonomie hierzu Anpassungen vornehme.
Herr Hauschild sagt, dass eine Nachhaltigkeitsbericht erst zu einem späteren Zeitpunkt seitens des Gebäudemanagements aufgestellt werden soll.
Der Beigeordnete Herr Thomas ergänzt, dass mit der Gemeinwohlökonomie-Zertifizierung bereits jetzt viel erreicht worden sei, jedoch derzeit noch nicht alles vollständig abbildbar sei.
Es liegt eine Wortmeldung zu den Ausführungen der Verwaltung vor.
Ratsfrau Eschweiler merkt an, dass die weitere Erstellung des Lageberichts ohne gesetzliche Verpflichtung positiv zu bewerten ist, da der Lagebericht wertvolle Inhalte und Kennzahlen für das weitere Handeln aufbereite.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 3. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement die 3. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) beschlossene und mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft getretene NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen haben.
Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.
Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.
Die gesetzliche Änderung wird im Rahmen der Regelungen zum Jahresabschluss in der Betriebssatzung entsprechend berücksichtigt (siehe Synopse und 3. Änderungssatzung).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1003549
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1003549
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-10-24 E 26_0222_WP18 Anpassung der Betrie SAO.pdf
25.10.2024
235.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 19.11.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 15:56
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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