19. November 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Antrag des AWO Fanprojektes Aachen auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem FB 45

FB 45/0636/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt begrüßt Herrn Feis (Projektleitung) und Herrn Werny (Geschäftsführer AWO), die für Rückfragen an der Sitzung teilnehmen.

Frau van der Meulen erläutert, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die Fraktion Die Linke habe sich erfolglos um ein persönliches Gespräch mit dem Fanprojekt bemüht. Das Fanprojekt habe die Einladung nicht angenommen, was sie als bedauerlich empfinde.

Herr Feis erläutert, dass die Gesprächsanfrage in der letzten Spielsaison eingegangen sei. Diese Zeit sei für ihn sehr emotional und herausfordernd gewesen, insbesondere im Zuge der damaligen negativen Berichterstattung zur Alemannia. Während dieser Zeit hätten viele Gespräche mit dem Verein stattgefunden. Er betont, dass sich das Fanprojekt sowohl ideell als auch finanziell unabhängig von der Alemannia sehe. Bei Eingang der Gesprächsanfrage habe er befürchtet, politisch instrumentalisiert zu werden. Er habe allerdings Bereitschaft signalisiert, Fragen schriftlich zu beantworten. Hierauf habe es aber keine Rückmeldung der Linken gegeben.

Frau Scheidt zeigt sich über die Ausführungen von Herrn Feis irritiert. Er, sowie das gesamte Fanprojekt hätten ein berechtigtes Interesse an der Gewährung der finanziellen Unterstützung. Die Fraktion Die Linke sei Teil des politischen Ausschusses, welcher über die Zuschüsse entscheide.

Frau van der Meulen weist den Vorwurf von Herrn Feis zur politischen Instrumentalisierung entschieden zurück. Es müsse auch dem Fanprojekt möglich sein, sich mit den politischen Fraktionen – und somit auch den Linken – auszutauschen. Die Linke würden allerdings ein persönliches Gespräch gegenüber schriftlichem Kontakt bevorzugen. Sie würde nun gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Herr Tillmanns weist darauf hin, dass das Fanprojekt selbst gute Arbeit leiste. Die Leistungsvereinbarung sei ursprünglich mit der StädteRegion Aachen abgeschlossen, die Stadt müsse aber formal ebenfalls eine abschließen. Es gebe nun zwei Möglichkeiten: entweder der Ausschuss befürworte die Leistungsvereinbarung und unterstütze somit die Weiterarbeit des Projektes. Oder aber die Vereinbarung werde abgelehnt und die Arbeit nicht weiter unterstützt. Auch wenn er die Verärgerung von Frau van der Meulen nachvollziehen könne, könne nicht das Interesse des Ausschusses sein, die Unterstützung für das Projekt einzustellen. Es müsse um die Frage gehen, ob das Projekt weiterlaufen könne und er persönlich befürworte das.

Frau Schmitt-Promny schließt sich Herrn Tillmanns an. Das Fanprojekt arbeite in seinen Workshops und an Schulen sehr gut mit jungen Menschen. Sie unterstütze daher das Projekt. Gleichwohl irritiere sie ebenfalls die Aussage von Herrn Feis. Ihrer Ansicht nach sei es wichtig, ein gutes Verständnis und einen guten Austausch miteinander zu haben. Sie regt daher an, als Fraktionen nochmals mit dem Fanprojekt ins Gespräch zu kommen.

Herr Tillmann äußert ebenfalls seine Überraschung über den Diskussionsverlauf. Rein formal befürworte er die Verlängerung der Leistungsvereinbarung und damit die Aufrechterhaltung des Projektes. Die Entscheidung hierüber müsse auch heute fallen, damit die Verlängerung zum 01.01. gelten könne. Unabhängig davon scheine es jedoch einen Klärungsbedarf im Umgang zwischen Fanprojekt und den Fraktionen zu geben, der aufgearbeitet werden müsse.

Herr Feis betont, dass er seine Aussage missverständlich formuliert habe. Er denke nicht, dass explizit die Fraktion Die Linke ihn politisch instrumentalisieren wolle. Im Gegenteil, er habe auch in der Vergangenheit einen guten Austausch mit der Fraktion erlebt. Vor allem das letzte Jahr sei schwierig gewesen und er habe den politischen Rückhalt vermisst.

Frau Scheidt weist darauf hin, dass sich die Aachener Politik sehr intensiv mit der Alemannia befassen würde und der Verein oftmals Gegenstand politischer Diskussionen sei. Sie schlägt vor, nun über die Leistungsvereinbarung abzustimmen und keinen weiteren Austausch zu den Inhalten oder zum Verein allgemein zu führen, denn das Fanprojekt müsse heute losgelöst von der Alemannia betrachtet werden. Gleichzeitig regt sie ein interfraktionelles Gespräch mit dem Fanprojekt an. Darüber herrscht Einvernehmen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des AWO Fanprojektes Aachen auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem FB 45 stattzugeben.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des AWO Fanprojektes Aachen auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem FB 45 stattzugeben.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Das AWO Fanprojekt ist seit 2008 ein mischfinanziertes Angebot der offenen Jugendarbeit im Geltungsbereich der Stadt und Städteregion Aachen. Der städtische Anteil ab 2024 in Höhe von 32.175 Euro wird im Rahmen der Umlage an die Städteregion Aachen angewiesen. Der Anteil der Städteregion Aachen beziffert sich ab 2024 auf 32.825 Euro.

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen bezüglich der Anpassung von beantragten Bezuschussungen auf Seiten der StädteRegion bzw. der Stadt Aachen hat die StädteRegion bereits angekündigt, ab dem Jahr 2025 eine eigene Vereinbarung mit der AWO abzuschließen.

Dies hat zur Folge, dass die Stadt Aachen auch eine eigene Leistungsvereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) abschließen muss.

2. Antragsstellung

Mit Antrag vom 10.10.2024 beantragt die AWO den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

3. Einschätzung der Verwaltung

Das seit November 2008 existierende Fanprojekt Aachen wird durch den Deutschen Fußballbund (DFB), das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, die Städteregion Aachen und die Stadt Aachen finanziert.

Die Zielgruppe definiert sich aus der Altersgruppe von 12 bis 27-jährigen jungen Menschen (vgl. § 7 SGB VIII).

Die Grundlage des Fanprojektes ergibt sich durch das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS). Schwerpunkte der Arbeit sind Gewaltprävention, Demokratisierung, Abbau von Diskriminierung, Gender-Mainstreaming und die Förderung der Kommunikation innerhalb der Fangemeinde sowie mit anderen Fußballvereinen, Polizei und Ordnungsdiensten etc.

Das Fanprojekt Aachen stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Beratungsangeboten und Maßnahmen der Jugendämter der StädteRegion und Stadt Aachen und den freien Jugendhilfeträgern in den Aufgabenfeldern der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes dar. Es agiert niederschwellig und leistet u.a. einen Beitrag zur Gewaltminderung, Gewaltprävention, Suchtprävention und den Abbau von Diskriminierung. Seit nunmehr 16 Jahren wird das Fanprojekt mit der spezifischen Zielgruppe der Fanszene als erfolgreiches Angebot wahrgenommen und geschätzt. Es stellt einen Schutz- und Reflexionsraum für die jungen Fans dar, um einer eventuellen Rekrutierung durch gewaltbereite und rechtsextreme Fans entgegen zu wirken. Außerdem ist es unabhängig von Alemannia Aachen, den Verbänden und den Sicherheitsorganen (siehe Anlage 5).

Aufgrund der Ankündigung der StädteRegion Aachen ab 2025 eine eigene Leistungsvereinbarung mit der AWO abzuschließen, empfiehlt die Fachverwaltung ebenfalls, unter Beachtung der Entscheidung des Rates der Stadt Aachen vom 13.12.2023, eine eigene Leistungsvereinbarung mit der AWO aufzusetzen, so dass das spezifische Angebot innerhalb der Fanszene der Alemannia Aachen nicht gefährdet wird.

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden regelmäßige Qualitäts- und Wirksamkeitsdialoge mit der Projektleitung des Fanprojektes geführt inklusive der Weiterentwicklung der bestehenden Matrix mit den Schwerpunkten der Handlungsziele, der geplanten und durchgeführten Maßnahmen und den Wirkungs- und Verbesserungskriterien.

4. Finanzierung

Das Fanprojekt Aachen wird bisher jährlich mit rd. 60.000 Euro vom Land NRW und bis zu 95.000 Euro vom DFB gefördert. Voraussetzung hierfür ist die fortlaufende finanzielle Beteiligung der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen.

Die Zuschusshöhe beläuft sich ab 2025 nach bisherigem Stand auf 32.200 Euro.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

96.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-96.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Position wurde im Rahmen der Mittelfristplanung 2025 ff. mit 32.200 Euro/Jahr neu gemeldet. Deckung erfolgt aus der bislang hierfür anteilig hinterlegten Städteregionsumlage.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig / Mehrheitlich, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-30 FB 45_0636_WP18 Antrag des AWO Fanpr SAO.pdf

30.10.2024

5.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 19.11.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 15:57

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen