27. November 2024 um 17:09, Rathaus
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Integrationsmaßnahmen 2025 - Mittelverteilung

FB 56/0543/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Demmer weist darauf hin, dass Mittel in Höhe von 5.000 Euro für den Bereich „Integration durch Sport“ durch Umwidmung in den zuständigen Fachbereich Sport verlagert worden seien und deshalb im Ergebnis keine echte Kürzung vorliege. Er führt weiter aus, dass die Gesamtsumme im Jahr 2024 auskömmlich gewesen, zudem Mittel für die Integrationsratswahl 2025 vorhanden und die Positionen gegenseitig deckungsfähig seien. Herr Demmer dankt der Fachverwaltung für den guten Vorschlag.

Beschluss

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1.

Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 zu.

Erläuterungen

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2025 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2025, 145.000,00 Euro zur Verfügung.

Der Sportförderpreis wird mitsamt der dazugehörigen finanziellen Mitteln in Höhe von 5.000 € ab dem Haushaltsjahr 2025 aus dem FB 56 (Wohnen, Soziales und Integration) in den FB 52 (Sport) verlagert.

Die für das PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verringern sich daher ab dem Haushaltsjahr 2025 um 5.000,00 € auf 145.000,00 €.

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 145.000,00 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für 2025 wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 – Mittelaufstellung 2025):

„I. Laufende Projekte“, u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.: 53.000,00 Euro

„II. Sprachkurse“:39.000,00 Euro

„III. Multikultifest“: 5.000,00 Euro

„IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“ 8.000,00 Euro

„V. Integrationsrat“: 15.000,00 Euro

Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2025 Mittel i.H.v. 25.000,00 Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2025 eingehenden Projektanträge verwendet.

Die hier vorgeschlagene Aufteilung entspricht der Mittelverteilung 2024. Diese war 2024 in allen Positionen ausreichend und den Ausgaben und Anträgen entsprechend angemessen.

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-23 FB 56_0543_WP18 Integrationsmassnahme SAO.pdf

25.10.2024

165.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 27.11.2024
Uhrzeit
17:09
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 16:02

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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