20. November 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung von zwei Verbindungswegen zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der Rohe-Straße

FB 62/0063/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Deloie moniert die Darstellung in den Plänen der Vorlagen zu TOP 9 und TOP 10.

Die Punkte über den jeweiligen Wegen seien so angebracht, dass man die Wege nicht mehr

erkennen könne.

Bezogen auf die Widmungen zu den beiden Tagesordnungspunkten stellt er die Frage, ob die straßenrechtliche Widmung auch eine Regelung betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst im Hinblick auf die

Verkehrssicherungspflicht erfordere. Eine Widmung vorzunehmen ohne eine Benennung und Klassifizierung der Wege sieht er kritisch. Die Fragen betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst sollten geklärt werden.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari regt an, die Widmung vorzunehmen und die Verwaltung ergänzend zu

beauftragen, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße gegenüber von der Kopernikusstraße 10 beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 382) und den Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße im Bereich des Knicks zur Ahornstraße beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Beim zweiten Weg wird der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt. Des Weiteren beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den

  • Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße gegenüber von der Kopernikusstraße 10 beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 382) und den
  • Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße im Bereich des Knicks zur Ahornstraße beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 31 tlw.)

dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Der Gemeingebrauch wird bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

Beim zweiten Weg wird der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt.

Erläuterungen

Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sind bisher noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet worden und wurden überwiegend durch die RWTH und dem anliegenden Kleingartenverein genutzt. Die Ausweisung der Kopernikusstraße als Rad-Vorrang-Route hat nun aber zufolge, dass auch die beiden Verbindungswege deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt werden.

Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sollen daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige – gewidmet werden.

Der Gemeingebrauch soll bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden.

Beim zweiten Weg soll der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-28 FB 62_0063_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

6.11.2024

4.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 20.11.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 15:58

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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