Straßenrechtliche Widmung von zwei Verbindungswegen zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der Rohe-Straße
FB 62/0063/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Deloie moniert die Darstellung in den Plänen der Vorlagen zu TOP 9 und TOP 10.
Die Punkte über den jeweiligen Wegen seien so angebracht, dass man die Wege nicht mehr
erkennen könne.
Bezogen auf die Widmungen zu den beiden Tagesordnungspunkten stellt er die Frage, ob die straßenrechtliche Widmung auch eine Regelung betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst im Hinblick auf die
Verkehrssicherungspflicht erfordere. Eine Widmung vorzunehmen ohne eine Benennung und Klassifizierung der Wege sieht er kritisch. Die Fragen betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst sollten geklärt werden.
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari regt an, die Widmung vorzunehmen und die Verwaltung ergänzend zu
beauftragen, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den
- Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße gegenüber von der Kopernikusstraße 10 beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 382) und den
- Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße im Bereich des Knicks zur Ahornstraße beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 31 tlw.)
dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Gemeingebrauch wird bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Beim zweiten Weg wird der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt.
Erläuterungen
Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sind bisher noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet worden und wurden überwiegend durch die RWTH und dem anliegenden Kleingartenverein genutzt. Die Ausweisung der Kopernikusstraße als Rad-Vorrang-Route hat nun aber zufolge, dass auch die beiden Verbindungswege deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt werden.
Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sollen daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige – gewidmet werden.
Der Gemeingebrauch soll bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden.
Beim zweiten Weg soll der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1004440
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1004440
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-10-28 FB 62_0063_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf
6.11.2024
4.1 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 20.11.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 15:58
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen