20. November 2024 um 17:00, Rathaus
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Straßenrechtliche Widmung von Verbindungswegen der Schleswigstraße

FB 62/0064/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße (Gemarkung Aachen, Flur 72, Flurstück 2359, 3385 und 3389) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt. Des Weiteren beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße (Gemarkung Aachen, Flur 72, Flurstück 2359, 3385 und 3389) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

Erläuterungen

Der Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße waren bisher nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Die o.g. Flächen sollen daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anlieger – gewidmet werden.

Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) soll auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden. Ansonsten soll der Gemeingebrauch nicht beschränkt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-28 FB 62_0064_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

6.11.2024

4.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 20.11.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 15:58

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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