26. November 2024 um 17:17, Verwaltungsgebäude
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Anpassung der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen

E 18/0273/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Dr. Oidtmann merkt an, dass der Rat sich in seinen letzten beiden Sitzungen bereits mit dem Thema der Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt habe. Sie betont, dass es ihr ein Anliegen sei, auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand –

unabhängig vom Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung – hinzuweisen. Daher sei aus ihrer Sicht die Bereitschaft des Aachener Stadtbetriebs, auch weiterhin auf freiwilliger Basis einen Lagebericht zu erstellen, sehr zu

begrüßen.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, teilt mit, dass die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, im Sinne der

gesetzlichen Vorgaben, sehr kosten- und zeitinvestiv sei. Der Aachener Stadtbetrieb wolle jedoch auch zukünftig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung (nicht genormt) zur Verfügung stellen, ebenso wie den freiwilligen

Lagebericht.

Frau Vogelgesang merkt an, dass die Bereitschaft zu einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr erfreulich sei.

Ratsfrau Eschweiler äußert, dass es sehr positiv sei, dass alle Eigenbetriebe sich zur freiwilligen Erstellung eines Lageberichts verpflichten würden.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, betont, wie wichtig die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen sei und dass er die Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ des Aachener Stadtbetriebs sehr begrüße.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 7. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 7. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die 7.Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

Erläuterungen

Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft getretene NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen haben.

Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.

Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur verpflichtenden Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Losgelöst hiervon wird dennoch ein Lagebericht (auf freiwilliger Basis) erstellt werden.

Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.

Die gesetzliche Änderung wird im Rahmen der Regelungen zum Jahresabschluss in der Betriebssatzung entsprechend berücksichtigt (siehe Synopse und 7. Änderungssatzung).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-29 E 18_0273_WP18 Anpassung der Betrie SAO.pdf

5.11.2024

529.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 26.11.2024
Uhrzeit
17:17
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 16:00

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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