RVR Haaren; hier: Sachstand zum geförderten Projekt Rad-Vorrang-Route (RVR) Haaren
FB 68/0121/WP18 · Kenntnisnahme
RVR Haaren; hier: Sachstand zum geförderten Projekt Rad-Vorrang-Route (RVR) Haaren
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Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Engels vom Fachbereich Mobilität und Verkehr.
Herr Engels berichtet über den Sachstand des geförderten Projekts der Rad-Vorrang-Route (RVR) Haaren. Zur detaillierten Erläuterung wird auf die PowerPoint-Präsentation verwiesen (Die Präsentation wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt).
Herr Bezirksvertreter Kogel bittet um eine genauere Erläuterung des Streckverlaufs im Bereich Verlautenheide, vom Ortseingang bis zur Verlautenheidener Straße.
Herr Engels erläuterte, dass ursprünglich zwei Varianten für den Streckverlauf zur Diskussion standen. Eine sah Radfahrstreifen auf beiden Seiten vor, während die Bezirksvertretung den Vorschlag eines zweirichtungs Radwegs auf der aufwärtseitigen Seite bevorzugte. Dieser wird nun umgesetzt, wobei auf der rechten Seite ein getrenntes Geh- und Radwegnetz entlang der Strecke entsteht. Am Ende der Straße wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorgesehen, der die Kahlgrachtstraße quert. Die Fahrbahn wird in diesem Bereich leicht verschoben, und auf der gegenüberliegenden Seite wird die Anlage etwas schmaler, wobei das Parken erhalten bleibt. Die Geh- und Radwege werden vollständig erneuert, während die Fahrbahn nur teilweise angepasst wird, da sie vor einigen Jahren bereits erneuert wurde.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang bittet um eine genauere Erklärung, warum die Umsetzung des Projekts jetzt so weit in der Zukunft liegt, obwohl anfangs auch in den Jour Fixen eine frühere Umsetzung kommuniziert wurde. Sie hinterfragt, warum die Pläne nun abweichen und geht davon aus, dass aufgrund von Personalressourcen und Prioritäten das Projekt nicht vorrangig behandelt wurde. Zudem möchte sie wissen, welche politischen Entscheidungsprozesse dazu geführt haben und warum diese den Ablauf beeinflussten. Sie fragt auch nach den Gründen für Verzögerungen bei den Vergabeprozessen und bittet um eine genauere Erklärung, warum wetterbedingte Faktoren, wie Regen, die Umsetzung beeinflusst haben, obwohl es nicht besonders kalt war.
Herr Engels erklärt, dass die Planung für die gesamten 6,1 km Strecke angepasst werden musste, bevor der Entwurfsplan zur Prüfung beim Fördergeber eingereicht werden konnte. Erst nach der Freigabe für die komplette Strecke kann die nächste Phase beginnen. Verzögerungen entstanden durch Witterungsbedingungen, Vergabeverfahren, politische Beschlüsse und die Erstellung des Ausführungsplans, die jeweils 2-3 Monate in Anspruch nehmen. Die geplante Stückelung ermöglicht eine fokussierte Umsetzung in Bereichen, während die gesamte Strecke in einem Zug bearbeitet wird. Zudem gab es Verzögerungen durch die Brückensperrung der A544 und durch Abstimmungsprozesse bei den Personalressourcen.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang konkretisiert ihre Frage erneut, da sie die Antwort nicht als ausreichend empfindet. Sie weist darauf hin, dass Vergabe- und politische Entscheidungsprozesse eingeplant waren und daher nicht die Ursache für die Verzögerung sein können. Sie fragt, warum bestimmte Grundstücksverhältnisse in Haaren nicht bereits vor einem halben Jahr geklärt wurden, nachdem der Antrag auf Verlängerung beim Fördergeber zugesichert wurde. Sie kann die Verzögerung nicht nachvollziehen, wenn ursprünglich eine Fertigstellung bis Ende 2024 geplant war, jetzt jedoch 2026/2027 als neuer Fertigstellungstermin genannt wird. Sie vermutet, dass die Gründe für die Verzögerung in den Personalressourcen und der Haarbachtalbrücke liegen.
Herr Engels erklärt, dass viele Faktoren in die Verzögerung hineinspielen, darunter die Vergabe und Ausschreibungen für Planungsleistungen. Auch zukünftige Bauvorhaben müssen berücksichtigt und gut eingeplant werden. Der ursprünglich genannte Drei-Jahres-Zeitraum basierte auf einer anderen Grundlage beim Umfang der Maßnahme. Die Entwurfsplanung ist nun mit voraussichtlichen Kosten i.H.v. 9,4 Millionen Euro abgeschlossen. Es muss sichergestellt werden, dass das Projekt unter diesen Bedingungen umgesetzt werden kann.
Herr Langweg ergänzt, dass der Fördergeber eine feste Laufzeit und Frist vorgibt. Wenn das Projekt nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen ist, kann kein Antrag auf Förderung gestellt werden. Daher musste zu Beginn ein optimaler Zeitplan aufgestellt werden, um die Förderung zu erhalten.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg fragt, ob die Jülicher Straße, vom Prager Ring bis Bücherplatz, Teil der Rad-Vorrang-Route ist oder nicht.
Herr Engels erklärt, dass nur die Querung der Jülicher Straße im Bereich des Bahnübergangs zwischen der Jülicher Straße und der Alt-Haarener Straße Teil der Rad-Vorrang-Route ist, einschließlich des Übergangs vom Park nach Wurmbenden. Der restliche Abschnitt der Jülicher Straße ist nicht enthalten.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg weist darauf hin, dass der Radweg auf der rechten Seite der Jülicher Straße, zwischen Prager Ring und Liebigstraße, in einem sehr schlechten Zustand ist, insbesondere aufgrund der Bäume.
Herr Langweg erklärt, dass momentan abgewartet wird, ob eine Regio Tram kommt, um zu entscheiden, in welche Richtung das Projekt weitergeht. Herr Bastian Weiser (ebenfalls Mitarbeiter im FB 68) arbeitet an einem Ratsantrag zum Sanierungsprogramm für Radwege, in dem dieses Thema ebenfalls berücksichtigt wird.
Ergänzend wird vom Bezirksbürgermeister, Herrn Hecker und Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg erwähnt, dass der Radweg auf der Jülicher Straße zum Teil mit Split bedeckt ist, was ungünstig ist. Zudem wurde eine Sanierung des Radweges an der Charlottenburger Allee beantragt, da dieser ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand ist.
Frau Bezirksvertreterin Becker fragt nach der Einschätzung, ob der Förderantrag so genehmigt wird, damit das Projekt nun angepackt und zügig umgesetzt werden kann.
Herr Engels kann leider keine genaue zeitliche Einschätzung oder Garantie für die Bewilligung des Antrags durch den Fördergeber geben. Für die Gesamtprüfung der Maßnahme sollen etwa 3 Monate eingeplant werden. Es ist angedacht, einen Antrag zu stellen, der es ermöglicht, mit bestimmten Bereichen bereits vor der Bewilligung zu beginnen.
Herr Bezirksvertreter Einzmann fragt, wer Einfluss darauf hat, wenn Vorgaben des Fördergebers unrealistisch sind und wie diese angepasst werden können. Wer muss sich politisch oder verwaltungstechnisch dafür einsetzen, um eine realistische Lösung zu erreichen?
Herr Langweg erklärt, dass der Bund regelmäßig Förderprogramme auflegt, die mit dem Finanzminister abgestimmt werden, um festzulegen, in welchem Jahr welches Geld verfügbar ist. Daraufhin wird ein Förderprojekt ausgeschrieben. Viele Fachleute wissen, dass Infrastrukturprojekte oft schwer umsetzbar sind, aber die Finanzabteilungen bestehen darauf, dass das Geld nur für ein bestimmtes Jahr vorgesehen ist, weshalb oft eine Umschichtung der Mittel erfolgt
Der Bezirksbürgermeister stellt abschließend fest, dass die Vorlage zwar eine Empfehlung vorsieht, es sich hier aber lediglich um eine Kenntnisnahme der Bezirksvertretung handelt.
Erläuterungen
Erläuterungen
Die Rad-Vorrang-Route (RVR) Haaren verbindet die Aachener Innenstadt mit den Ortsteilen Haaren und Verlautenheide. Die ca. 6 km lange Strecke verläuft in großen Abschnitten entlang der Wurm und größtenteils über bestehende Straßen und Wege. Weiter ist eine direkte Anbindung an den Bahntrassenradweg Aachen-Jülich vorgesehen.
Der Streckenverlauf gemäß Förderbescheid ist in der Übersichtskarte Anlage A 1 dargestellt. Die RVR folgt weitestgehend den bereits bestehenden Wegeverbindungen des derzeitigen Radverkehrsnetzes. Wesentliche neue Gestaltungselemente für einen sicheren und komfortablen Ausbau der RVR sind:
Herstellung neuer Fahrradstraßen gemäß dem Aachener Fahrradstraßen-Standard (ca. 2,5 km)
Ausbau, Asphaltierung und Verbreiterung von vorhandenen, eigenständig geführten gemeinsamen Geh- und Ra wegen (ca. 2,8 km)
Neubau von eigenständig geführten gemeinsamen Geh- und Radwegen (ca. 0,4 km)
Anlage von Radfahrstreifen (ca. 0,6 km)
Optimierung der Knotenpunkte – wenn möglich für eine Bevorrechtigung und Beschleunigung des Radverkehrs.
Darüber hinaus werden die Anforderungen der zu Fuß Gehenden entlang der RVR besonders berücksichtigt. Das Premiumfußwegekonzept für die Innenstadt sieht vor, dass innerhalb von 20 Minuten aus der Innenstadt auf komfortablen, ansprechenden und barrierefreien Wegen zu Fuß ein umliegender Grünraum (hier die Wurmaue) erreicht werden kann.
Die RVR verfolgt das Ziel, Radfahrende sicher und komfortabel von den Außenbezirken in die Innenstadt zu führen.
Damit soll eine fortschreitende Verlagerung von Alltagswegen aus dem Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr in der Stadt Aachen erreicht werden, die gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) dazu beitragen soll, die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. Das Konzept der RVR basiert auf dem Luftreinhalteplan 2015 und war dort als Maßnahme im Bereich „Ausbau Radwegenetz“ aufgeführt.
Darüber hinaus leisten die RVR einen Beitrag, um das Ziel 1 „Herstellung von Radhauptverbindungen“ des Radentscheids zu erreichen.
Auch zu den Zielen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) 2021 wird beigetragen. Danach sollen die Bedingungen für den Radverkehr so attraktiv werden, dass ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht wird.
1. Stand der politischen Beratungen
Die RVR Haaren ist in früheren Planungsphasen mehrfach in politischen Gremien behandelt und vorgestellt worden.
05.09.2018: Die Bezirksvertretung Haaren beauftragt die Verwaltung, die Planungen zur Rad-Vorrang-Route Haaren-Verlautenheide zu beginnen.
13.09.2018: Der Mobilitätsausschuss beschließt das Konzept zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen.
12.09.2019: Der Mobilitätsausschuss nimmt das Konzept des Rad-Vorrang-Netzes zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Verlauf der Rad-Vorrang-Routen wie vorgestellt bei den weiteren Planungsschritten zugrunde zu legen.
31.10.2019: Der Mobilitätsauschuss fasst den Beschluss zu den Gestaltungsstandards zur Verdeutlichung des Verlaufs von Rad-Vorrang-Routen.
14.04.2021: Die Bezirksvertretung Haaren wird über den Stand der Planung der Rad-Vorrang-Route Haaren-Verlautenheide informiert.
31.05.2022: Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.
14.06.2022: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.
07.12.2022: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung im Rahmen des geförderten Projektes RVR Haaren mit der weiteren Planung gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung zu beauftragen.
11.01.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung im Rahmen des ge-förderten Projektes RVR Haaren mit der weiteren Planung gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung zu beauftragen.
12.01.2023: Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung das geförderten Projektes RVR Haaren gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung.
24.08.2023: Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Radhauptnetz als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in Aachen (die RVR Haaren ist Teil des Radhaupt-netzes)
18.10.2023: Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren zu.
15.11.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren für die Teilbereiche in Aachen-Mitte zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, für die in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liegenden Abschnitte, den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante zu fassen.
22.11.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren für die Teilbereiche in Haaren zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, für die in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren liegenden Abschnitte, den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante zu fassen.
23.11.2023: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren zu, fasst den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Ergänzungen für die Entwurfsplanung zur Vorlage beim Fördergeber vorzunehmen.
2. Weitere Zeitplanung
Wesentliche Arbeiten waren bisher die Abwicklung der notwendigen Vergabeverfahren zur Beauftragung von Vermessungsarbeiten, landschaftspflegerischer Begleitplanung inkl. Artenschutzprüfung und der verkehrsplanerischen HOAI-Leistungen. Auf Basis der ersten Ergebnisse der Grundlagenermittlungen, der Vermessungen, der Begleituntersuchungen und der Bürger*innenbeteiligungen wurde die Vorplanung ausgearbeitet und in der Politik vorgestellt und beschlossen. Darauf aufbauend wurde die Entwurfsplanung zur Vorlage beim Fördergeber begonnen und laufend unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Baumaßnahmen koordiniert. Im November 2024 wird bzw. wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt und an den Fördergeber zur Prüfung übermittelt.
Im Zuge der Entwurfsplanungen wurden die Vorplanung hinsichtlich der Höhenplanungen und Entwässerungsfragen, aber auch der Oberflächenbeschaffenheit konkretisiert und Eingaben der Politik eingearbeitet. So wurde z.B. die Akazienstraße als Einbahnstraße umgeplant, um Parkstände zu erhalten. Darüber hinaus wurden die Planungen mit den Erforderlichkeiten der Leitungsträger abgestimmt und an diese angepasst. Die Entwurfsplanung wird dem Fördergeber zur weiteren Prüfung übermittelt. Parallel kann die Genehmigungsplanung durchgeführt werden. Nach einer Freigabe durch den Fördergeber kann die Ausführungsplanung begonnen werden. Die Ausführungsplanungen und baulichen Umsetzungen werden in 6-8 Bereiche aufgeteilt, die u.a. parallele Baumaßnahmen, die Anforderungen des weiteren Planungsaufwands sowie die Erforderlichkeiten und den benötigten Betreuungsaufwand beim Bau berücksichtigen. Diese Bereiche entsprechen nicht den 6 Teilbereichen aus der Vorlage zum Planungsbeschluss, die sich auf die räumlichen Grundstrukturen bezogen haben. Dazu sind die nachfolgend aufgeführten Randbedingungen zur Bestimmung möglicher Zeiten zur Umsetzung zu berücksichtigen:
Die Abschnitte in den Wohngebieten in Haaren und Verlautenheide werden aufgrund der parallelen Baumaßnahme „Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke der BAB A544“ sinnvollerweise vermutlich erst Mitte 2026 starten können. Neben der Beeinträchtigung durch die Umleitungsverkehre, die voraussichtlich im 3. Quartal 2025 beendet sein werden, sind im Teilbereich unter dem Brückenneubau die sich anschließenden Wiederherstellungen der Naturbereiche unter der Brücke zu beachten.
Aufgrund geplanter Regionetz-Baumaßnahmen im Bereich des Blücherplatzes sind insbesondere die Straßenzüge Sigmundstraße und Blücherplatz erst ab 2026 baulich umsetzbar
Der Bereich der B 1 von der Musikschule bis zum Europaplatz sollte möglichst frühzeitig umgesetzt werden. Hier können ggf. weitere Straßenzüge aus dem Innenstadtbereich ohne großen baulichen Aufwand in einer Ausschreibung integriert werden.
Für die weiteren Bauabschnitte ist die bauliche Umsetzung im Wesentlichen bis 2026 vorgesehen. Eine detaillierte Zeitplanung wird aktuell ausgearbeitet.
Die Einholung der einzelnen Ausführungsbeschlüsse erfolgt sukzessive bis zum 1.Quartal 2026 und die baulichen Umsetzungen sind im Zeitraum zwischen 2025 und 2027 vorgesehen.
3. Förderung
Die Stadt Aachen hat Ende 2021 den Zuwendungsbescheid zum Förderantrag zur RVR Haaren erhalten. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Projektträger für das Förderprogramm "Innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" Kontaktorganisation für die Stadt Aachen. Fachlich und finanztechnisch begleitet wird das Projekt durch die Oberfinanzdirektion (OFD) in Münster. Der Förderzeitraum begann Ende Dezember 2021 und war zunächst bis Ende 2024 vorgesehen. Dem Fördergeber wurden die Planung vorgestellt und die zeitliche Verschiebung erläutert. Es wurde empfohlen mit der Entwurfsplanung einen offiziellen Änderungsantrag zur Zeit- und Kostenplanung einzureichen. Aktuell liegt ein Förderbescheid über 80% der bisherigen Gesamtkosten von 3,9 Millionen Euro über aktuell 3.104.476 € vor.
4. Kosten und Finanzierung
Nach derzeitigem Planungsstand mit Abschluss der Entwurfsplanung betragen die geschätzten Gesamtkosten etwa 9,4 Millionen Euro. Die Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung belief sich auf ca. 7,2 Millionen Euro Gesamtkosten, wovon 6,6 Millionen Euro auf die Bausummen entfielen. Wesentliche Punkte bei der Kostensteigerung sind u. A. die Berücksichtigung von umfangreicheren erforderlichen Deckensanierungen, als auch notwendige Erneuerungen in den Nebenanlagen. Dies ist vor allem da erforderlich, wo ein baulicher Anschluss erforderlich ist, die bestehende Substanz jedoch schlecht ist, wie z.B. in der Endstraße oder in Wurmbenden.
Für die weitere Planung stehen ausreichende Mittel beim zugehörigen PSP-Element 5-120102-900-10100-300-1 „Rad-vorrangroute Haaren“ Kostenart 78520000 bereit. Derzeit stehen im entsprechenden PSP-Element 2.537.981,27 € zur Verfügung. Zur Haushaltsplanung 2025 sind weitere Mittel bis 2027 in Höhe von 4.720.000 € angemeldet.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben den Ausführungsbeschlüssen vor-behalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.
Im Rahmen der Planung der RVR Haaren soll auch die Haltestelle Endstraße im Bereich der Endstraße barrierefrei umgebaut werden. Dazu ist eine Förderung des Haltestellenumbaus über ein anderes Förderprogramm mit höherem Fördersatz von 90 % vorgesehen. Die Kosten hierzu sind in den oben genannten Gesamtkosten enthalten, aber werden über das PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen“ abgerechnet.
5. Zusammenfassung
Während der nun anstehenden Prüfphase durch den Fördergeber werden in Absprache mit diesem die Planungen fortgeführt und alle möglichen und notwendigen Vorbereitungen für die anstehende Ausführungsplanung und die anstehenden Vergaben getroffen. Dazu gehört auch die Fertigstellung des Ablaufplans mit den verschiedenen Bauabschnitten. Derzeit sind folgende Abschnitte als erste Umsetzungsabschnitte vorgesehen:
· B1- Blücherplatz bis Europaplatz
· Willy-Brandt-Platz bis Maxstraße
· Wurmweg zwischen Europaplatz und Talbotstraße
· Lückenschluss zwischen Wurmbenden und dem Bahntrassenradweg Aachen Jülich.
Technische Details
ID: 1005009
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1005009
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-10-17 FB 68_0121_WP18 RVR Haaren_ hier_ Sa SAO.pdf
25.11.2024
3.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 27.11.2024
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 16:04
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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