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Ausschreibung des Displays Eisenman am Elisenbrunnen in Verbindung mit einer Werbekonzession

FB 23/0658/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Moselage regte an, den Übernahmepreis für das Display sowie der gesamten Hardware in dem abzuschließenden Vertrag bereits jetzt zu vereinbaren. So können Überraschungen ausgeschlossen werden.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstand der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des Displays Eisenman in Verbindung mit einer Werbekonzession.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des Displays Eisenman in Verbindung mit einer Werbekonzession.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Basierend auf dem Vertrag mit der Firma Wall GmbH (ehemals JC Decaux) hat die Stadt Aachen mit Vertragsende im Jahr 2018 das Eigentum an der im Volksmund „Frittezang“ genannten Haltestelle am Elisenbrunnen erhalten, die auf einen Entwurf des US-amerikanischen Architekten Peter Eisenman zurückgeht. Das im Eisenman verbaute Display wurde während der Vertragslaufzeit von der Firma Wall GmbH sowohl kommerziell und als auch mit städtischen Werbeinhalten bespielt. Es ist defekt und aufgrund seines Alters nicht mehr reparaturfähig. Zudem entspricht es nicht mehr im Entferntesten dem aktuellen technischen Standard.

In Absprache mit dem Fachbereich Presse und Marketing und dem Fachbereich Recht und Versicherung wurde beschlossen, dass das Display in Form einer Ausschreibung neu beschafft werden soll. Die Kosten für das Display trägt der Auftragnehmer. Zusätzlich zur Beschaffung des Displays soll an den neuen Vertragspartner eine Werbekonzession vergeben werden.

In Gesprächen zwischen den Fachbereichen Presse und Marketing und dem Immobilienmanagement wurden die erforderlichen Kriterien des Vertrages erarbeitet:

Das neue LED-Display, das den aktuellen technischen Standards entsprechen soll, wird zu 50 % kommerziell vom Auftragnehmer bespielt. Die verbleibenden 50 % dienen der Verwaltung für städtische Werbezwecke. Für die Stadt entstehen bis auf die Stromkosten des Displays keinerlei Ausgaben. Die jährlichen Gebühren lagen gemäß des vorherigen Betreibers in der Vergangenheit bei ca. 5.300 €. Aufgrund der verbesserten und energiesparenden Technik sollte davon ausgegangen werden, dass sich der oben genannte Betrag verringern wird. Es steht den Bewerbern frei, sich an den Stromkosten zu beteiligen und diesbezüglich ein Angebot zu machen.

Der Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer neben der Entsorgung des Altgerätes zur Beschaffung des neuen Displays. Zudem kümmert er sich um die Wartung und den Service des technischen Gerätes. Der Auftragnehmer koordiniert die Bespielung bzw. die Vermietung der Werbefläche. Die Werbezeiten auf dem Display sollen im oben beschriebenen Verhältnis (50:50) ausgeschrieben werden. Es muss beachtet werden, dass sowohl die städtische als auch die kommerzielle Werbung im gleichen Verhältnis zu entsprechenden Zeiten ausgestrahlt wird. Der Fachbereich Presse und Marketing möchte neben städtischen Werbezwecken in Abstimmung mit der Feuerwehr ggf. auch Notfallinformationen (Anschluss der Katastrophenwarn-App NINA) über das Display am Elisenbrunnen verbreiten.

Die Bewertungskriterien, nach denen der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt wird, sind nachfolgend aufgelistet:

Technische Daten des Displays und Service:

  • Auflösung (Pixelpitch)
  • Lichtimmissionsgutachten
  • Sonstige technische Eigenschaften des Displays
  • Serviceangebot

Finanzen:

  • Beteiligung an den Stromkosten

Die Maße des Displays sind festgeschrieben und betragen in der Höhe 2.340 mm und in der Breite 1.440 mm. Die Ausrichtung des LED-Displays erfolgt im Portraitformat.

Die geplante Vertragsdauer beträgt 10 Jahre. Der Fachbereich Presse und Marketing hat sich gemeinsam mit dem Fachbereich Immobilienmanagement dazu entschlossen, von einer Pachterhebung für die Nutzung der öffentlichen Fläche abzusehen. Die geschätzten Kosten für das Display belaufen sich auf ca. 50.000 € und der Auftragnehmer übernimmt zudem Wartung, Service und die Bespielung während der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsablauf kann das Display sowie die gesamte Hardware von der Stadt übernommen werden (Optionsrecht).

Die geforderte Dienstleistung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im unterschwelligen Bereich ausgeschrieben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Für die Betreibung des Displays Eisenman fallen Stromkosten an. Diese haben sich in der Vergangenheit laut Aussage des vorherigen Betreibers auf ca. 5.300 € pro Jahr belaufen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-28 FB 23_0658_WP17 Ausschreibung des Di SAO.pdf

20.11.2024

103.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 25.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:21