Finanzierung für die KGS Bildchen
FB 45/0797/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Griepentrog fragt nach, wodurch die Umfinanzierung notwendig geworden sei, ob es daran läge das sich die Förderrichtlinien Gute Schule geändert haben, sodass nicht mehr hin und her gewechselt könne.
Herr Kaldenbach antwortet, dass sich an der Ausgangslage nicht geändert habe. Es würde mit unterschiedlichen „Töpfen“ jongliert. Es gäbe Investitionen die Folgekosten nach sich ziehen und haushalterisch abgebildet werden müssen, und solche die keine Folgekosten verursachen. Es war eine Verschiebung notwendig um die Investitionen an der Stelle zu haben wo sie gebraucht werden und damit zukünftig nochmal zusätzliche Mittel akquiriert werden können.
Frau von Jakubowski fragt,ob wegen der Deckung aus den Positionen für den OGS-Bau und dieOGS-Inklusion, dann für diese Schulen Mittel fehle.
Herr Kaldenbach antwortet, dass Mittel zur Deckung herangezogen werden, die bisher nicht verplant waren. Dadurch erfolgt die Deckung nichtzu Lasten einer begonnenen anderen Maßnahme bzw. nicht zu Lasten einer anderen Schule.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Schulausschuss, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür beschließt der Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Im Rahmen einer Ratsvorlage im Zusammenhang mit dem Baubeschluss für die KGS Bildchen wurden zunächst Mittel in Höhe von 1.176,700 € für die Deckung des Mehrbedarfes der Baumaßnahme aus dem Bereich Digitalisierung Gute Schule 2020 verlagert. Hiervon mussten später 500.000 € aufgrund von dringend anstehenden Maßnahmen im Bereich digitaler Infrastruktur aus anderen Maßnahmen gedeckt werden (siehe anliegende Ratsvorlage FB 45/0768/WP17).
Gute Schule 2020
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017ff. am 01.12.2016 wurden seitens des Schulausschusses der Stadt Aachen Maßnahmen in Form einer Prioritätenliste beschlossen, die aus dem damals neuen Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollten. Für den Bereich der Digitalisierung wurden hierfür 3.952.000 €eingeplant.
Im Haushalt 2017ff. wurden die Digitalisierungsmaßnahmen mit 3.428.300 €aus Gute Schule 2020, sowie mit weiteren 523.900 € aus städtischen Mittelnetatisiert.
Digitalpakt Schule
Im September 2019 wurde die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Nach interner Abstimmung wurde von Seiten der Verwaltung am 20.01.2020 in der Annahme, dass auch bereits laufende Maßnahmen über den Digitalpakt abgewickelt werden können,beschlossen, die bisherigen städtischen Mittel der Digitalisierung (523.900 €) und einen Teil des Budgetsder Digitalisierung Gute Schule 2020 (438.298 €) für die Finanzierung des Eigenanteilsim Rahmen des Digitalpakts zu verwenden.
Die vorgenannte Verlagerung geschah unter hohem Zeit- und Handlungsdruck, in Anbetracht der während der Sommerferien durchzuführenden Maßnahmen. Im Nachgang dieser Verlagerung wurde deutlich, dass bis Jahresende weitere Bedarfe im Bereich der Präsentationstechnik sowie der Netzwerkkomponenten umzusetzen sind. Die Problematik der restriktiven Auslegung der Förderrichtlinien des Digitalpaktes seitens der Bezirksregierung ergibt sich hier analog. Gleichzeitig besteht einvernehmlich hoher Handlungsdruck im Bereich der Schuldigitalisierung, sodass ein Zeitverzug von geplanten Maßnahmen nicht vertretbar ist.
Die notwendigen Mittel für einen weiteren zeitnahen Ausstattungsverlauf im Bereich der Digitalisierung der Aachener Schulen über das Programm Gute Schule 2020,belaufen sich im Haushaltsjahr 2020 auf ungefähr 616.500 €. Dieser Betrag beinhaltet sowohl die Durchführung der in 2020 geplanten Maßnahmen im Bereich der Präsentationstechnik, als auch die beauftragten Beschaffungen für Netzwerkkomponenten. Um eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, gerade im Bereich der Netzwerkkomponenten, vorzugreifen, hält die Verwaltung jedoch die vollständige Rückverlagerung von 676.600 € für sinnvoll.
Finanzierung
Die Deckung der zuvor ausgeführten notwendigen Rückverlagerung kann in Folgejahren über die Positionen Bau-OGS (5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000) mit 51.400 € in 2021 und OGS-Inklusion (5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000)mit 354.200 € in 2021 sowie mit 271.100 € in 2022 erfolgen. Die hierzu notwendige Reduzierung der Ansätze in Folgejahren wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. berücksichtigt.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehltbezüglich der Rückverlagerung von Mitteln aus der Position der KGS Bildchen in den Bereich der Digitalisierung Gute Schule 2020 um den eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, vorzugreifen, die vollständige Verlagerung der noch verbleibenden Digitalisierungsmittel in Höhe von 676.700 € aus Gute Schule 2020 aus der Position der KGS Bildchen heraus. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, um die Gesamtsumme der Baumaßnahme KGS Bildchen nicht zu reduzieren, die verlagerten Mittel der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. mit Deckung aus dem Inklusionsbereich sowie dem Bereich Bau OGS in Höhe von 405.600 € in 2021 sowie 271.100 € in 2022 wieder zuzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
1)5-030101-900-00100-991-8, SK 78150000
2)5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1)5.056.350,06 2) 710.000 | 4.379.650,06 710.000 | 1.000.000 98.600 | 1.000.000 775.300 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -5.766.350,06 | -5.089.650,06 | -1.098.600 | -1.775.300 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 676.700 | -676.700 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ | Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000und 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 100564
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=100564
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-08-05 FB 45_0797_WP17 Finanzierung fuer die SAO.pdf
21.11.2024
668.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 20.08.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:17