12. Dezember 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 13Öffentlich

Neuenhofer Weg von HsNr.3, 5 bzw. 4 bis HsNr. 27, 29 / Hans-Böckler-Allee 50-82 (gerade Nrn.); Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen

FB 60/0153/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schüßeler präsentiert zum Thema.

Ratsherr Breuer erkundigt sich, ob man für die Geschosse im gleichen Maß zahle, wie für die Grundstücksfläche.

In die gleiche Richtung geht ebenfalls die Nachfrage von Ratsfrau Breuer.

Herr Schüßeler erläutert, dass es eine kombinierte Berechnung aus Flächen und Geschossen sei, die je nach dem sehr aufwendig sei.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Neuenhofer Weg“ von HsNr. 3, 5 bzw. 4 bis HsNr. 27, 29 / Hans-Böckler-Allee 50-82 (gerade Nrn.) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Neuenhofer Weg“ von HsNr. 3, 5 bzw. 4 bis HsNr. 27, 29 / Hans-Böckler-Allee 50-82 (gerade Nrn.) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

Erläuterungen

Die Erschließungsanlage „Neuenhofer Weg“ von HsNr.3, 5 bzw. 4 bis HsNr. 27, 29 / Hans-Böckler-Allee 50-82 (gerade Nrn.) wurde von Januar bis August 2018 endgültig ausgebaut. Sie gilt mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 22.11.2021 als erstmalig endgültig hergestellt.

Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den beitragspflichtigen Eigentümern abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

366.965,04 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-11-05 FB 60_0153_WP18 Neuenhofer Weg von H SAO.pdf

14.11.2024

9.6 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.12.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 16:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen