Ausführungsbeschluss Stromgasse – Erneuerung der Verkehrsflächen nach Regionetzmaßnahmen
FB 68/0110/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Radke zeigt sich erfreut über die eingeplanten Grünflächen, von denen er sich aber selbstverständlich auch mehr vorstellen könne. Fragen habe er noch zum Thema Liefern und Laden. Soweit er wisse, könne in einem verkehrsberuhigten Bereich jederzeit an der Straße angehalten werden, er rege jedoch trotzdem auch die Einrichtung zusätzlicher offizieller Liefer- und Ladezonen an. Außerdem solle die Verwaltung die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes prüfen und die Eigentümer zum Thema Fassadenbegrünung informieren und anregen.
Herr van den Hurk bittet um die Verlängerung des abrupt endenden taktilen Leitsystems für Sehgeschädigte, sowie die Installation einer Querungshilfe.
Den Ausführungen ihrer Vorredner schließt sich Frau Strack an.
Herr Müller und auch Frau Roder versichern, man habe die Hinweise aufgenommen. Die Gegebenheiten zum Liefern und Laden im verkehrsberuhigten Bereich habe Herr Radke schon richtig dargestellt, so Frau Roder. Aufgrunddessen sei die zusätzliche offizielle Einrichtung solcher Zonen leider nicht zulässig. Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes sei umsetzbar, genauso wie die Ergänzung des Leitsystems und der Querungshilfe. Das Thema Fassadenbegrünung werde man an die Fachleute von FB 36 weitergeben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mittenimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_029_L1 und RQ1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_029_L1 und RQ1 zu fassen.
Erläuterungen
Anlass
In der Stromgasse, im Abschnitt zwischen Mühlenberg und Hubertusstraße, finden seit Anfang 2023 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz GmbH (Strom, Kanal, Gas, Wasser, Abwasser) statt. Dabei wird in die Fahrbahn und Nebenanlagen eingegriffen. Das Ende der Arbeiten ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Die Wiederherstellung des Straßenraums soll dazu genutzt werden, funktionale Mängel zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die zum Teil keine ausreichenden Breiten aufweisen. Dazu wurde im Januar 2021 im Mobilitätsausschuss der Planungsbeschluss gefasst, die Stromgasse in diesem Abschnitt niveaugleich auszubauen.
Bestand
Die Stromgasse ist eine Anliegerstraße mit einer variablen Breite von ca. 8,00 bis 10,00m Breite. Sie bildet die Verbindung zwischen dem Hubertusplatz und der Jakobstraße. Es gibt eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Jakobstraße, Radverkehr ist in beiden Richtungen freigegeben. Zudem ist die Stromgasse Teil einer Tempo-30-Zone. Auf der ca. 5,20m bis 6,40m breiten asphaltierten Fahrbahn gibt es einseitiges Fahrbahnrandparken. Die Gehwege (Betonplatten 30/30, Längsverband) sind zwischen 0,90m und 2,50m breit und unterschreiten damit die Regelbreiten von 2,50m nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) zum Teil erheblich.
Planung
Nach dem Planungsbeschluss des Mobilitätsausschusses wurde die Verkehrsfläche der Stromgasse für einen niveaugleichen Ausbau überplant. Von der Hubertusstraße kommend beginnt dieser Ausbau mit einer barrierefreien Gehwegüberfahrt in die Stromgasse hinein.
Die Mischverkehrsfläche wird in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster 10/20, Ellbogenverband) hergestellt. Die Entwässerung erfolgt mittels einer in der Mitte verlaufenden Rinne. Die Einbahnstraßenregelung in Richtung Jakobstraße inklusive Freigabe Radverkehr in beiden Richtungen bleibt erhalten.
Entlang der Hausfassaden wird jeweils ein ca. 2,00m breiter Streifen barrierefrei ausgestaltet. Die Querneigung wird in diesen Streifen maximal 2,0% betragen.
Es werden an vier Stellen Längsparkstände mit insgesamt 10 Parkständen angelegt. In Höhe von Hausnummer 23 wechselt die Ausrichtung der Parkstände von in Fahrtrichtung links zu in Fahrtrichtung rechts. Zwei Parkstände vor Hausnummer 42-50 werden als Elektroparkplätze ausgewiesen.
Es werden außerdem 14 Fahrradbügel an drei verschiedenen Stellen innerhalb dieser Maßnahme errichtet.
Bäume
Die Stromgasse befindet sich gemäß Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Aachen in der Zone mit klimatischer Mehrfachbelastung. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokalklima u.a. durch Reduzierung des Versiegelungsgrades und die Erhöhung des Grünanteils zu verbessern.
Im Rahmen der Maßnahme können drei Baumbeete und ein Grünbeet angelegt werden. Die Baumbeete werden nach den Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) mit einem Volumen von 12m³ und Baumsubstrat hergestellt. Sie werden mit Hochbordsteinen eingefasst. Die Baumscheiben und das Grünbeet sind jeweils 3,50m lang und 2,00m breit. Dadurch wird insgesamt eine Fläche von ca. 24m² entsiegelt. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnittes und der Vielzahl an vorhanden Leitungen und Einfahrten sind keine weiteren Baumbeete möglich.
Baum- und Parkraumbilanz
Zu Gunsten von vier neuen Grünbeeten (davon drei Baumbeete) sowie 14 neuen Fahrradbügeln müssen 4 Kfz-Parkstände im öffentlichen Raum entfallen. In Zukunft stehen 10 gekennzeichnete Längsparkplätze zur Verfügung
Bestand | Planung | |
Fahrbahnrandparken | ca. 14 (längs) | ca. 10 (längs) |
Fahrradbügel | 3 | Ca. 14 |
Bäume | 0 | 3 |
Barrierefreiheit
Die Stromgasse wird gemäß dem aktuell gültigen Ausbaustandard zur Barrierefreiheit in Aachen ausgestattet. Es ist ein taktiler Leitstreifen entlang der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern vorgesehen.
Der Einmündungsbereich der Hubertusstraße in die Stromgasse wird als barrierefreie Gehwegüberfahrt ausgebaut. Eine barrierefreie Überquerungsstelle wird an dieser Stelle auch über die Hubertusstraße angelegt.
Sollten sich die Ausbaustandards vor Beginn der Baumaßnahmen noch ändern, wird die Planung u.U. aktualisiert.
Die Gestaltung wurde der Kommission Barrierefreies Bauen in 2023 vorgestellt. Die Anregungen der Kommission sind in diese Planung eingearbeitet worden. Aufgrund der Anforderungen der Kommission, Leitstreifen grundsätzlich mindestens 0,80m von den Gebäudekanten/ Einbauten entfernt laufen zu lassen, ist die Anlage eines Leitstreifens auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern nicht möglich. Dort ist aufgrund der Beleuchtungsmaste und der Parkstände der beidseitige, hindernisfreie Bereich von 60 cm zum Leitstreifen nicht einzuhalten.
Ausbauelemente
Die Verkehrsfläche wird gemäß RStO12 hergestellt. Für die Pflasteroberfläche wird Standard Betonsteinpflaster verwendet, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht und das sich bereits an mehreren Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat.
Mischverkehrsfläche (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 10 cm Betonsteinpflaster 10/20, grau 3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/32 36 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm Gesamt | Parken (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8) 10 cm Betonsteinpflaster 10/20, anthrazit 3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/32 36 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm Gesamt |
Gehwegüberfahrt (RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 3.2) 12 cm Betonsteinpflaster 15/30, grau 3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 20 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/32 29 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm Gesamt | Gehweg 8 cm Betonsteinpflaster 10/20, anthrazit 3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/32 18 cm Frostschutzschicht 0/45 45 cm Gesamt |
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt mittels einer in der Mitte verlaufenden Muldenrinne. Es handelt sich dabei um einen 50cm breiten Rinnensystemstein. Die Rinne verläuft entlang der Parkstände und wird über sechs Straßenabläufe (50cm x 50cm) entwässern.
Bürger*inneninformation
Eigentümer*innen sowie Anwohner*innen der anliegenden Liegenschaften wurden via Flyer (Postwurf und Verteilung vor Ort) über den Zeitraum der Bürger*inneninformation informiert. Diese fand in Form einer vertonten PowerPoint-Präsentation, sowie durch die Auslegung der Pläne im Verwaltungsgebäude der Lagerhausstraße im September 2022 statt. Die Bürger*innen konnten ihre Anmerkungen per Mail einreichen oder schriftlich im Verwaltungsgebäude hinterlegen. Diese wurden in der Planung berücksichtigt.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i.H.v. 963.000€ gerechnet. Die benötigten Mittel stehen unter den PSP-Elementen 5-120102-000-12900-300-1 und 4-120102-094-1 zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung können alle benötigten Pläne für die Ausschreibung final abgeschlossen werden. Im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann ab Beendigung der RegioNetz-Maßnahme, die voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein wird, beginnen. Für die Erneuerung und Umgestaltung der Stromgasse wird mit einer Bauzeit von 4Monaten gerechnet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element5-120102-000-12900-300-1-Stromgasse
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 916.300 | 916.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 916.300 | 916.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | ||||||
PSP-Element4-120102-094-1-Stromgasse | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 19.800 | 19.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 166.100 | 166.100 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 185.900 | 185.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Die geplante Maßnahme Stromgasse ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Es wird jedoch auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Durch die Errichtung neuer Fahrradbügeln sieht die Verwaltung vor allem langfristig eine Möglichkeit zur CO2-Einsparung, da diese den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad positiv beeinflussen können. Eine quantitative Einschätzung der Einsparungen kann hier nicht gegeben werden.
Durch die Neupflanzung von drei Bäumen ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2-Emissionen zu erwarten. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben ca. 24 m² bisher versiegelte Fläche entsiegelt. Die hierdurch geminderte sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen sorgt für eine positive Relevanz für die Klimafolgenanpassung. Für den Klimaschutz ist die Relevanz nicht eindeutig bestimmbar.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1005828
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1005828
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-09-18 FB 68_0110_WP18 Ausfuehrungsbeschluss SAO.pdf
25.11.2024
362.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 12.12.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 16:23
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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