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Denkmalbereich Kornelimünster;hier: Beschluss der Satzung

FB 61/1516/WP17 · Entscheidungsvorlage

Denkmalbereich Kornelimünster;hier: Beschluss der Satzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt ganz herzlich Frau Ellenbeck. Er erläutert, dass diese Thematik bereits mehrfach Thema der Bezirksvertretung war und man bis jetzt davon ausging, dass bereits abschließend über die Thematik abgestimmt wurde. Jedoch ist es nun so, dass es notwendige Änderungen gibt, die Frau Ellenbeck erläutern wird.

Frau Ellenbeck gibt an, dass keiner vermutet hätte, dass erneut über das Thema in der Bezirksvertretung und im Rat beraten und beschlossen werden muss. Im Januar dieses Jahres wurden die Unterlagen, der Bezirksregierung zur Genehmigung, eingereicht. Sie ging davon aus, dass es sich nur noch um eine reine Formsache handelt.

Jedoch teilte die Bezirksregierung im Juni auf Nachfrage mit, dass die Satzung in der vorliegenden Form nicht genehmigt wird und die Satzung erneut überarbeitet werden muss.

Es geht dabei um rein formale rechtliche Änderungen und nicht um inhaltliche Änderungen, somit ist auch eine erneute Offenlegung nicht notwendig.

Frau Ellenbeck erläutert die wesentlichen Änderungen in einer Präsentation, die als Anlage beigefügt ist.

Herr von Thenen bedankt sich für die Erläuterungen und fragt, ob es Fragen seitens der Bezirksvertretung gibt.

Herr Müller bedankt sich und hofft, dass nun die Änderungen zur Zufriedenheit aller beitragen.

Auch Herr Krott bedankt sich für den Vortrag. Er hat kein Verständnis dafür, dass es aufgrund eines Personalwechsels bei der Bezirksregierung zu derartigen rein formellen Änderungen gekommen ist.

Hauptthema seiner Ansicht nach, war es durch die Satzung den historischen Ortskern zu erhalten und dennoch noch Entwicklungsmöglichkeiten zu haben. Hierzu sind zufriedenstellende Ergebnisse erzielt worden. Daran ändert sich durch die Änderungen nichts und somit kann auch an dieser Stelle der empfehlende Beschluss gefasst werden.

Frau Keller findet es ärgerlich, dass es zu solch unnützer Zusatzarbeit kommen musste. In der Präsentation wird das Denkmalschutzgesetz in der Satzung zitiert. Bedeutet dies, dass sollte das Denkmalschutzgesetz geändert werden, auch die Satzung geändert werden muss?

Frau Ellenbeck entgegnet hierzu, dass dies nicht der Fall ist, da Grundlage für diese Satzung das derzeit gültige Denkmalschutzgesetz ist.

Frau Bastian bedankt sich auch für die Ausführungen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6 DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Denkmalbereich Kornelimünster

hier:Beschluss der Satzung

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk:03.04.2019

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA: 09.05.2019

Satzungsbeschluss Bezirk:30.10.2019

Satzungsbeschluss PLA:14.11.2019

Satzungsbeschluss Rat:11.12.2019

In der Zeit vom 24.06.2019 bis 02.08.2019 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Gebrauch gemacht. Die Satzung wurde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Bezirksregierung Köln erarbeitet.

Nach Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Aachen wurde die Satzung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Durch einen Todesfall kam es innerhalb der Bezirksregierung zu einem Personalwechsel in der Bearbeitung der Satzung. Auf Grund von formalen Mängeln wurde die zuvor eng abgestimmte Satzung nicht genehmigt und musste überarbeitet werden. Die durch FB 61/600 und B03 überarbeitete Version wurde ohne inhaltliche Änderung formal an die nun bestehenden Forderungen der Bezirksregierung angepasst und muss nun erneut durch die Gremien der Stadt Aachen beschlossen werden.

  1. Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Denkmalbereich in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen. Nach Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde wird die genehmigte Satzung öffentlich ausgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig keine keine

Weitere Dokumente (17)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-12 FB 61_1516_WP17 Denkmalbereich Korne SAO.pdf

8.11.2024

92.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 02.09.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:27

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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