11. Dezember 2024 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Anpassung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße; hier: Ausführungsbeschluss

FB 68/0125/WP18 · Entscheidungsvorlage

Anpassung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße; hier: Ausführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister verweist auf die Vorlage und begrüßt Herrn Kaluk, Projektleiter im Fachbereich Mobilität und Verkehr. Frau Dr. Roder stellt sich als stellv. Fachbereichsleiterin und Herrn Kaluk als Bauleiter kurz zu diesem Thema vor und steht für Fragen ebenfalls gerne zur Verfügung. Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Dr. Roder und heißt sie herzlich willkommen.

Herr Kaluk erläutert die Vorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er beschreibt den aktuellen Bestand am Knotenpunkt Nordstraße/Gewerbepark Brand, der den anbaufreien Bereich Nordstraße bis zum Knotenpunkt Nordstraße/Eilendorfer Straße/Sigsfeldstraße beinhaltet. Der derzeitige Bestand zeige eine Asphaltfahrbahn, angrenzende Bankette und Entwässerungsgräben. Geplant seien im zentralen Kreuzungsbereich eine verän-derte Vorfahrtssituation sowie Mittelinseln mit barrierefreien Querungsstellen in den Knotenpunkten, die das Befahren von LKW vom Gewerbepark Brand in die südliche Nordstraße baulich unterbinden. Des Weiteren sei ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit Rotbeschichtung von der Nordstraße (nicht angebauter Teil) bis zur Eilendorfer Straße geplant.

Mit der Maßnahme, bei der die Nebenanlagen stadteinwärts mit ausgebaut werden, werde der Radverkehr auf die nördliche Nebenanlage und dann später über eine Fahrradrampe auf den Schutzstreifen Richtung Gewerbepark Brand geführt. Der Radverkehr habe dann die Möglichkeit einer Weiterfahrt über die Schutzstreifen zum Vennbahnweg oder aber auch zu dem Geh-/Radweg An der alten Ziegelei mit Weiterfahrt Richtung Nordstraße. Stadteinwärts bestehe ein Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

Aktuell seien am Knotenpunkt Nord Eilendorfer Straße/Sigsfeldstraße keine Querungsstellen vorhanden, die jedoch im Rahmen dieser Maßnahme barrierefrei ausgebaut werden sollen. Hier solle ein Schutzstreifen mit

einer Breite von 1,50 m angelegt werden. Für die Radfahrbeziehung aus Richtung Eilendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Brand werde weiterhin die Benutzung der nördlichen Nebenanlage, die durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist, möglich sein. Von der Nebenanlage führe eine Fahrradrampe, die Radfahrende sicher in den Schutzstreifen Gewebepark Brand lotse. Zwischen den Kreuzungsbereichen seien keine baulichen Anpassungen geplant. Es erfolge lediglich eine neue Fahrbahnaufteilung, ein rotbeschichteter Schutzstreifen werde eingerichtet.

Herr Kaluk macht darauf aufmerksam, dass eine Bürgerinformation über diese Maßnahme mit einer vertonten Powerpoint-Präsentation vom 18.11.2024 bis einschl. 08.12.2024 online geschaltet war. Hier konnten bis zum 10.12.2024 insgesamt 387 Videoaufrufe festgestellt werden, und vier Eingaben sind per Mail eingegangen. In

der gleichen Zeit wurden die Ausführungspläne im Bezirksamt Brand ausgestellt. Die betroffenen Anwohner im Bereich Nordstraße (bebauter Teil) vom Kreuzungsbereich bis Trierer Straße und die Anwohner in der Straße Brander Heide wurden durch Infoflyer informiert. Des Weiteren ist eine Pressemitteilung erfolgt.

Herr Kaluk teilt mit, dass sich die meisten Fragen auf die Abbiegevorgänge, die sich gut mit den Schleppkurven beantworten lassen, auf die Radverkehrsführung und die Kosten beziehen. Außerdem stellt er klar, dass die Einrichtung der Schleppkurven aus dem Gewerbepark Brand das Abbiegen eines Klein-LKW in die Nordstraße (bebauter Teil) unmöglich mache, das Abbiegen eines PKW jedoch weiter möglich sei.

Herr Hußmann von der Grünen-BF möchte wissen, ob es sich bei einem Klein-LKW um einen 7,5-Tonner

handelt oder einem 2-Achser handelt. Herrn Kaluk sind hier genaue Daten leider nicht bekannt, er vermute jedoch einen 7,5-Tonner, da bei der Planung ein 7,5-Tonner angesetzt worden sei.

Herr Kaluk teilt zu den Kosten mit, dass eine erhebliche Steigerung auf Corona und auf die Inflation zurückzuführen sei. Eine seinerzeitige Kostenschätzung aufgrund der Vorplanung zum Planungsbeschluss aus März 2020 habe 165.000 € vorgesehen, eine aktuelle Kostenrechnung mit 496.000 € sei nun realistisch. Herr Kaluk be-richtet weiter, dass der Standort des Glascontainers an der Nordstraße/Brander Heide nicht erhalten bleiben könne, da dieser nicht mittels Pkw erreichbar sein werde. Ein neuer Standort in der Nordstraße sei unweit des jetzigen Standortes gefunden worden.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bemängelt die vorhandene STAWAG-Stehle, die nicht auf dem Geh-/ und Radweg stehen solle und schlägt vor, diese zu versetzen. Herr Kaluk teilt dazu mit, dass das Versetzen dieser Stehle, die leider an der engsten Stelle des Geh-/ und Radweges stehe, bereits angeregt worden sei. Er erwarte eine diesbzgl. Rückmeldung seitens der STAWAG.

Herr Hußmann stellt fest, dass durch die Stehle eine Engstelle von 1,60 m entstehe, was aus Sicht der Grünen-BF zu schmal für einen kombinierten Geh-/Radweg sei. Er gibt zu bedenken, ob evtl. die Insel etwas schmaler angelegt und vielleicht (gem. Abbildung) ein wenig nach links verschoben werden könnte, um mehr Platz zu gewinnen.

Herr Kaluk antwortet, dass die Mittelinsel aufgrund der Schleppkurve schmaler angelegt werde, aber ein Verschieben dieser nicht möglich sei, da dies ein Abbiegen von LKWs von der bebauten Nordstraße in den Gewerbepark Brand ermöglichen würde.

Herr Hußmann sieht hingegen anhand des Plans geringe Änderungsmöglichkeiten, wodurch man mehr als

1,60 m Platz erhalten könne. Herr Kaluk verweist hier auf die angrenzenden Grundstücke, die im Privatbesitz sind. Herr Hußmann argumentiert, dass der Gehweg etwas schmaler angelegt werden könne, um Raum für den Radverkehr zu schaffen. Herr Kaluk bestätigt, dass an dieser Stelle nicht viel Fußverkehr stattfinde, eine Verengung aufgrund der Platzverhältnisse jedoch nicht machbar sei.

Frau von Eckardstein möchte wissen, wie die Maßnahme für den Entwässerungsgraben, gerade im Hinblick auf Hochwasser, aussehe.

Herr Kaluk klärt auf, dass der Graben an einer Stelle zurückgebaut werde, um die Planung umzusetzen. Da auf beiden Seiten Entwässerungsmöglichkeiten bestehen, sei das Ablaufen des Wassers gewährleistet.

Herr Aulervon der CDU-BFbedankt sich bei Herrn Kaluk und Frau Dr. Roder.

Er erkenne in der Vorlage deutlich das Ziel, den LKW-Verkehr in der Nordstraße (bebauter Teil) zwischen Trierer Straße und Brander Heide/Gewerbepark Brand zu verhindern. Durch das Versetzen der Stehle gewinne man ca. 20 cm. Die Zielmarke von 2 m sei damit fast erreicht. Herr Auler empfiehlt daher, den heutigen Beschluss ohne grundlegende Veränderungen aber mit ergänzenden Prüfaufträgen zu fassen, um eine erhebliche Zeitverzögerung zu vermeiden. Die CDU-BF begrüße die Maßnahme, deren Umsetzung nun anstehe.

Herr Hußmann verweist nochmals auf die Problematik der Stehle. Er könne sich das Einbringen des Beschlussvorschlages der CDU-BF vorstellen, bitte jedoch um Prüfung durch die Verwaltung, ob die Engstelle nicht doch noch erweitert werden könne. Zumindest sollte die Stehle entfernt werden.

Frau Müller von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls bei Herrn Kaluk und Frau Dr. Roder. Sie verweist von Seiten der SPD-BF auf die noch anzulegenden Gehwege im Gewerbepark Brand, deren Ausbau damals ebenfalls vorgesehen war. Sie möchte wissen, ob dieser Ausbau nun auch erfolgen werde.

Herr Kaluk teilt mit, dass die Maßnahme das Anlegen der Gehwege im Gewerbepark mit vorsehe.

Herr Auler schließt sich dem Vorschlag von Herrn Hußmann an und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das Versetzen der Stehle und die Verbreiterung des Gehweges auf 2 m möglich sei, sofern dies keine zeitliche Verzögerung verursache.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bittet ebenfalls aus Zeitgründen, den Beschluss zu fassen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_015_L1, L2 und RQ unter Maßgabe der in der Sitzung vorgetragenen Veränderungen bezüglich der Größen und Positionen der Verkehrsinseln, der angepassten Pläne zu den Vorschlägen 2 und 3 der Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand, sofern technisch und zeitlich möglich.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_015_L1, L2 und RQ.

Erläuterungen

1. Anlass

Mit dem Planungsbeschluss vom 29.04.2020 beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung zur Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße, um eine weitere Zunahme des Verkehrs im bebauten Teil der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide/ Gewerbepark Brand zu verhindern.

Durch den Umbau des Knotenpunkts Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide soll insbesondere der LKW-Verkehr im bebauten Teil der Nordstraße unterbunden werden, um die Anwohner vor dem Verkehr des Gewerbegebiets zu schützen. Zudem soll im anbaufreien Teil der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße ein Schutzstreifen für den Radverkehr in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße hergestellt werden.

2. Planung

Heutige Situation

Die Nordstraße erstreckt sich von der Trierer Straße in Aachen-Brand bis zur Freunder Straße in Aachen-Eilendorf und besteht sowohl aus bebauten als auch anbaufreien Streckenabschnitten. Die vorgestellte Maßnahme bezieht sich auf den Knotenpunkt Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide und auf den anbaufreien Abschnitt zwischen diesem Knotenpunkt und dem Knotenpunkt Nordstraße/ Eilendorfer Straße/ Sigsfeldstraße.

Ausführungsplanung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße

Nach dem Planungsbeschluss durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 29.04.2020 und der fortgeschrittenen Bebauung und Inbetriebnahme der Gewerbebetriebe im Gewerbepark Brand wurde die Ausführungsplanung für die Nordstraße im nicht angebauten Bereich sowie den Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide erarbeitet.

Ziel der Planung ist die bauliche Unterbindung der LKW-Fahrbeziehung aus dem Gewerbepark Brand nach rechts in den angebauten Bereich der Nordstraße sowie in der umgekehrten Richtung vom bebauten Teil der Nordstraße nach links in den Gewerbepark Brand.

Hierzu wird der Kreuzungsbereich komplett umgestaltet und mit 2,50 m breiten Mittelinseln und Querungsstellen ausgestattet. Durch den Einbau der Mittelinseln, die die ungewollten Verkehrsbeziehungen unterbinden, wird eine Routenänderung für die Abfallentsorgung des Gebietes notwendig. Um das Einbiegen der Entsorgungsfahrzeuge von der Nordstraße (angebauter Bereich) in die Brander Heide zu ermöglichen, wird der Einmündungsradius um ca. 1,50 m erweitert. Es verbleibt an der engsten Stelle eine Mindestgehwegbreite von 1,80 m, die sich in gleicher Breite im Bereich der Brander Heide fortsetzt.

Durch die Anlage der östlichen Querungsstelle muss der vorhandene Entwässerungsgraben angepasst werden. Die Führung des Fußgängerverkehrs in Richtung Eilendorfer Straße erfolgt über den vorhandenen Gehweg an der nördlichen Seite der Nordstraße (nicht angebauter Bereich).

Für den Radverkehr wird aus dem Gewerbepark Brand kommend ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m angelegt und gemäß den aktuellen Standards mit einer Rotbeschichtung versehen. Für die Radfahrbeziehung aus Richtung der Eilendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Brand wird weiterhin die Benutzung der nördlichen Nebenanlage (Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“), die durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist, möglich sein. Von der Nebenanlage führt eine gemäß der „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“ (ERA) dimensionierte Rampe die Radfahrenden sicher in den Schutzstreifen im Gewerbepark Brand, der im Zuge des Straßenendausbaus Gewerbepark Brand (2. Bauabschnitt) hergestellt wird.

Der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße im anbaufreien Teil der Nordstraße wird vor dem Einmündungsbereich Nordstraße/ Eilendorfer Straße über eine Rampe auf die vorhandene Nebenanlage geführt. In diesem Bereich wird die vorhandene Entwässerungsmulde umgestaltet und zum Teil mit Wasserbausteinen auf Mörtelbett befestigt.

Vor den einmündenden Straßen Eilendorfer Straße und Sigsfeldstraße wird eine Querungsstelle errichtet, um das Überqueren der Nordstraße für den Fuß- und Radverkehr sowohl in Richtung Gewerbepark Brand als auch in Richtung Debyestraße zu erleichtern.

3. Baumbilanz und Ökologie

Zugunsten der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide muss in der Nordstraße (angebauter Bereich) gegenüber Brander Heide Haus Nr. 2 auf einer Länge von ca. 15,00 m der Gehölzstreifen (jüngere Bäume bzw. Pioniergehölz, nicht unter Baumschutz) entfernt werden. So entsteht Platz, um die neuen Gehwegflächen herstellen zu können. Im 2. BA des Endausbaus Gewerbepark Brand wird entlang des ersten Teilstückes der Erschließung ein 2 m breiter Grünstreifen mit sechs neuen Bäumen bepflanzt. Zugunsten der Herstellung der Radverkehrsführung von der Fahrbahn auf die Nebenanlage unmittelbar vor dem Knotenpunkt Nordstraße/ Eilendorfer Straße muss der Entwässerungsgraben angepasst werden. Die an den Entwässerungsgraben angrenzenden Bäume stehen nicht unter der Baumschutzsatzung, sollen jedoch möglichst erhalten bleiben. Die Möglichkeit der Erhaltung wird derzeit geprüft. Die Anpassungsarbeiten am Entwässerungsgraben sowie die Erhaltungsmöglichkeit der angrenzenden Bäume werden in Abstimmungen mit dem Fachbereich Klima und Umwelt erfolgen.

4. Ruhender Verkehr

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr, da weder Parkstände für den Kfz-Verkehr noch Abstellplätze für den Radverkehr zurückgebaut oder neu hergestellt werden.

5. Barrierefreiheit

Im Bereich der Querungsstellen im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide werden taktile Elemente aus Noppen- und Rippenplatten zum Auffinden der Querungsstellen eingebaut. Auf der nördlichen Gehwegseite, die in Asphaltbauweise ausgeführt wird, werden die taktilen Elemente der Querungsstelle auf den Asphalt aufgeklebt. Im Kreuzungsbereich Nordstraße/ Eilendorfer Straße/ Sigsfeldstraße wird der Teilausbau der Nebenanlagen ebenfalls in Asphalt hergestellt und die taktilen Elemente aufgeklebt. Im Übergangsbereich von der Nordstraße zum Gewerbepark Brand werden in der nördlichen Nebenanlage Fahrradnoppensteine (Kugelpflaster) als Trennung zwischen der Rampe und der Gehwegfläche aus Plattenbelag verlegt.

6. Ausbauelemente

Die Verkehrsflächen werden mit Standardmaterialien hergestellt, die den Anforderungen der technischen Regelwerke entsprechen und sich im Aachener Stadtgebiet bewährt haben.

Ausbauelemente im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide:

Fahrbahn

(RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 10)

4 cm Splitt-Mastix

8 cm Asphaltbinder

14 cm Asphalttragschicht

39 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

Gehweg

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1)

8 cm Betonsteinplatten 30/30, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm Drainbeton

13 cm Frostschutzschicht 0/45

40 cm Gesamt

Gehweg, Radverkehr frei

(RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 0,3)

4 cm Asphaltdecke

10 cm Asphalttragschicht

26 cm Frostschutzschicht 0/45

40 cm Gesamt

7. Entwässerung

Die Entwässerung im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide erfolgt über eine einzeilige Rinne und Straßenabläufe in den vorhandenen Kanal. Im anbaufreien Teil der Nordstraße erfolgt die Entwässerung über die an die Fahrbahn angrenzenden Bankette und Entwässerungsgräben.

8. Beleuchtung

Um die Beleuchtungssituation im Knotenpunktbereich Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide insbesondere an den Querungsstellen zu verbessern, wird an der neuen östlichen Querungsstelle auf der südlichen Seite ein neuer Beleuchtungsmast eingebaut. Der bereits vorhandene Beleuchtungsmast an der Ecke Nordstraße/ Gewerbepark Brand wird auf die neue Gehwegfläche versetzt.

9. Bürger*inneninformation

Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation war vom 18.11.2024 bis zum 09.12.2024 online unter http://www.aachen.de/nordstrasse einsehbar. Die Anregungen und Fragen der Bürger*innen und sich ggf. daraus ergebende Anpassungen der Planung werden in der Sitzunge der BV Brand kurz dargelegt.

10. Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße betragen nach Kostenberechnung der Verwaltung rd. 496.000 €.

Im Haushaltsjahr 2024 steht unter dem PSP-Element 5-120102-100-02200-300-1 „Nordstraße“ ein Ansatz in Höhe von 495.900 € bereit sowie 41.644,01 € aus der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023, sodass zur Umsetzung der Maßnahme insgesamt 537.544,01 € zur Verfügung stehen. Hinzu kommen 10.000 € für Beleuchtungsmaßnahmen auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-117-6.

Von den investiven Baumitteln ist ein Teil von 11.190,92 € bereits für zwingend erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, sodass noch 526.353,09 € für die bauliche Anpassung der Nordstraße genutzt werden können.

Anliegerbeiträge

Der Umbau der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße löst keine Beitragspflicht nach §8 KAG NRW oder nach § 127 ff. BauGB aus.

11. Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe. Der Umbau des Knotenpunkts Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide und der Straßenendausbau des 2. Bauabschnitts Gewerbepark Brand hängen örtlich zusammen bzw. schließen aneinander an. Aus diesem Grund soll die Umsetzung dieser Maßnahmen gemeinsam in einem Zuge erfolgen. Für den Straßenendausbau des 2. Bauabschnitt Gewebepark Brand liegt ein Ausführungsbeschluss bereits vor. Der Baubeginn der Maßnahmen ist im Frühjahr 2025 vorgesehen und die geschätzte Bauzeit beträgt 8 Monate.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-100-02200-300-1-Nordstraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

537.544,01

537.544,01

0

0

0

0

Ergebnis

537.544,01

537.544,01

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-117-6-Nordstraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

0

0

0

0

Abschreibungen

11.900

11.900

0

0

0

0

Ergebnis

21.900

21.900

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*inkl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 41.644,01€


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Durch die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.

Die geplante Maßnahme Anpassung der Nordstraße ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Es wird jedoch auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Für den Klimaschutz ist die Relevanz nicht eindeutig bestimmbar.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-31 FB 68_0125_WP18 Anpassung Nordstrasse SAO.pdf

26.11.2024

1.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 11.12.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 16:19

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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