2. September 2020 um 18:00, Peter-Schwarzenberg-Halle
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RS 4 - Radschnellweg EuregioSachstandsberichthier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 22.06.2020

FB 61/1503/WP17 · Kenntnisnahme

RS 4 - Radschnellweg EuregioSachstandsberichthier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 22.06.2020

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Larscheid vom Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Larscheid berichtet über den aktuellen Sachstand der Planungen, wonach derzeit davon ausgegangen wird, dass das Linienfindungsverfahren und die endgültige Festsetzung der Linie des RS4 im Sommer 2021 abgeschlossen sein werden. Er bedauert die Verzögerung aufgrund mehrerer Faktoren wie beispielsweise einer Umweltverträglichkeitsstudie. Erst nach Abschluss der Linienführung wird die Stadt Aachen die weiteren Planungen aufnehmen.

Bezüglich des Antrages der SPD-Fraktion führt er aus, dass zu Beginn der Planungen eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde. Die Bezirksvertretung sei mit ihrem Beschluss im Jahre 2017 dem Vorschlag der Linienführung entlang der Roermonder Straße in der Ortslage Richterich mit entsprechenden Prüfaufträgen gefolgt. Aus den vorgenannten Gründen der Verzögerung des Linienfindungsverfahrens war eine Erweiterung der Planungen mit Prüfung der Konfliktpunkte bislang noch nicht möglich.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) äußert Bedenken bezüglich der Routenführung durch Richterich, die auch schon zum damaligen Zeitpunkt seitens der SPD-Fraktion angemerkt wurden. Grundsätzlich befürworte man den Radweg, allerdings birge dieser bei der Linienführung entlang der Roermonder Straße eine Reihe von Konfliktpunkten mit Unfallgefahr, wie die Garageneinfahrten, das Bezirksamt, die Supermärkte und den geplanten Schienenhaltepunkt. Er erwarte, dass vor der Festlegung der Linienführung zunächst Lösungen für die Konfliktpunkte gefunden werden und dies in den Abwägungsprozess der Linienführung miteinbezogen wird. Es gebe Alternativen, wie beispielsweise entlang der Bahntrasse, die aber nicht durch die Verwaltung geprüft wurden. Er befürchtet eine zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung des Radschnellweges durch eventuell spätere Erkenntnisse, dass die Konfliktpunkte nicht lösbar sind. Der Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Konfliktpunkte sei bis heute nicht behandelt worden.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne wendet ein, dass im Jahre 2017 keine alternative Streckenführung und keine vorzeitige Prüfung von Konfliktpunkten beschlossen wurde. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat sich einstimmig für die Wegeführung entlang der Roermonder Straße ausgesprochen.

Herr Bezirksvertreter Feil (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert, dass zu Beginn der Planungen eine umfangreiche Bürgerbeteiligung hinsichtlich Streckenvorschlägen stattgefunden habe. Dabei sei kein entsprechender Streckenvorschlag entlang der Bahntrasse durch die SPD-Fraktion eingereicht worden. Im Ergebnis wurde die Linienführung entlang der Roermonder Straße unter Entschärfung der Gefahrenstellen beschlossen. Er betont, dass der Radschnellweg ein Gewinn für das Land sei und die Chance biete mit finanzieller Unterstützung durch das Land eine Alternative für umweltfreundlichen Verkehr und Mobilität zu schaffen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) schließt sich den Ausführungen von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne und Herrn Bezirksvertreter Feil hinsichtlich des Beschlusses an. Er fügt hinzu, der Verwaltung Zeit für die Lösungsfindung hinsichtlich der Gefahrenstellen zu geben. Er halte zudem die Linienführung des Radschnellweges durch den Ortskern für wichtig. Durch die teilweise Verlagerung des Radverkehrs auf die Straße nach Abschluss der Bauarbeiten an der Roermonder Straße könnten einige bisher bestehende Gefahrenstellen entschärft werden.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg (SPD) betont nochmals die Wichtigkeit einer Prüfung im Vorfeld, sodass der Radschnellweg keine Gefahr für alle Bürger darstellt.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion grundsätzlich eine Linienführung entlang der Bahn präferiert hätte. Allerdings wurde diese Streckenführung im Vorfeld als schwer realisierbar eingeschätzt, sodass daher die Linienführung entlang der Roermonder Straße die einzige Lösung sei. Er führt aus, dass bei dem Radschnellweg entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise durch rote Fahrbahnmarkierungen, zu treffen sind. Insgesamt biete der Radschnellweg die Chance einer Steigerung der Attraktivität des Ortes Richterich und man fordere daher eine schnelle Umsetzung dieses Projektes.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne weist darauf hin, dass neue Verkehrskonzepte eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer fordern.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) hält dies für wünschenswert, dies entspräche jedoch nicht der Realität. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass der Radschnellweg mehr Radverkehr mit höheren Geschwindigkeiten produziere.

Herr Bezirksvertreter Brantin (CDU) betont den Willen, den Radschnellweg sicher zu gestalten und dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden im Blick zu behalten. Die Verwaltung solle erst einmal die Chance der Prüfung der Sicherheit entsprechend des Auftrages des Beschlusses erhalten.

Herr Larscheid führt aus, dass der Verwaltung die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden am Herzen liege. Die möglichen Unfallschwerpunkte werden überprüft und der Bau der neuen Verkehrsinfrastruktur werde verkehrssicher und vorbeugend gegen Unfälle gestaltet.

Er weist darauf hin, dass vor der Beschlussfassung in 2017 anhand eines Bewertungsschemas die unterschiedlichen Streckenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung, unter anderem auch der Vorschlag entlang der Bahnlinie, geprüft wurden, diese Alternative sich jedoch als nicht umsetzbar dargestellt habe. Gründe gegen die Streckenführung entlang der Bahnlinie waren die Platzverhältnisse, der Bahnhaltepunkt, die Flurstückgrenzen von privaten Grundstücken sowie die fehlende soziale Kontrolle außerhalb der Ortschaft. Er hebt die Vorteile der Linienführung entlang der Roermonder Straße durch die bessere Erschließung und der sozialen Kontrolle hervor. Die dortigen Problemstellen müssen bedacht werden, jedoch sind in dem Radentscheid des Rates einige neue Lösungsmöglichkeiten enthalten, die auch hier entsprechend angewandt werden könnten. In diesem Zusammenhang zeigt Herr Lascheid das Problem auf, dass das Linienfindungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Unter Einhaltung der Verfahrensregeln sei eine vorherige Lösungsfindung für die Problemstellen nicht möglich.

Es wird darüber diskutiert, ob der Antrag der SPD-Fraktion damit als behandelt gilt.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt daher getrennt über die in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge abstimmen. Es werden folgende zwei Beschlüsse gefasst:

Beschluss

1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Beschluss: Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 22.06.2020 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 22.06.2020 gilt damit als gehandelt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Da der angepasste zeitliche Rahmen für die Linienfindung des Radschnellwegs Euregio (RS4) inzwischen feststeht, wollen die Projektpartner (StädteRegion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen sowie Landesbetrieb Straßen NRW) ihre politischen Gremien über die weitere Vorgehensweise informieren.

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen am 22.06.2020 folgenden Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 02.09.2020 gestellt: „Weitere Planung des Radschnellwegs Euregio – Bereich Richterich“ (vgl. Anlage 1).

Die Verwaltung wird aufgefordert, über die möglichen Lösungen der Konflikte im Bereich der Roermonder Straße in der Ortslage Richterich zu berichten.

Sachstand

Allgemein

Die Planungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath, StädteRegion Aachen und dem Landesbetrieb Straßen NRW wurde im Juni 2019 unterzeichnet. Die Partner stimmen in einer Projektgruppe monatlich alle weiteren Planungsschritte ab. Die Projektgruppe betreut unter der Federführung der StädteRegion Aachen im Auftrag des Landes die weiteren Planungen für die Abschnitte des RS4 in der Baulast des Landes NRW. Hierzu gehören die Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Aachen sowie alle Abschnitte im Stadtgebiet Herzogenrath. Die Stadt Aachen führt die Planung für die Abschnitte in ihrer Baulast eigenständig durch.

Über dieses Vorgehen wurde zuletzt im September 2019 informiert (vgl. http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20418 ).

Linienfindung

Vergleichbar wie beim Neubau einer Landesstraße wird für den RS4 zunächst ein Linienfindungsverfahren durchführt. Dieses Verfahren wird gemeinsam für den gesamten RS4 durchgeführt. Den Abschluss bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Verkehrsministerium des Landes.

Für das Linienfindungsverfahren sind Unterlagen nach den Vorgaben des Planungsleitfadens Linienbestimmung des Landesbetriebs Straßenbau zu erstellen. Die im Juni 2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie und die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) fließen in diese Unterlagen ein. Sie sind jedoch nicht ausreichend, um die gesetzlichen Vorgaben für die Linienfindung zu erfüllen. Daher wurden nach Abstimmung mit dem Land im Januar bzw. November 2019 entsprechende Nachträge an das Ingenieurbüro für die Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie an das Büro für die UVS beauftragt.

Im Anschluss führte der Landesbetrieb Straßen NRW eine weitere Prüfung erforderlicher Anpassungen durch, die sich aus der geänderten Rechtslage anlässlich der 2017 erfolgten Novellierung des Gesetzes für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie aus internen Richtlinien des Landesbetriebs Straßen NRW zur stufenweisen Vorgehensweise bei der UVS ergeben haben. Die Unterlagen der Linienfindung sowie die überarbeitete Fassung der UVS wurden im Januar 2020 mit den Unteren Naturschutzbehörden der Stadt Aachen und der StädteRegion sowie der Oberen Naturschutzbehörde besprochen. Im Ergebnis ist u.a. für die UVS ein zusätzlicher Umweltbericht nach UVPG zu erstellen. Mögliche Eingriffe in die Schutzgüter durch Baustraßen und Aufstellflächen für Baukräne sind bereits in diesem Planungsstadium zu bewerten und die anerkannten Naturschutzverbände sollen in einer zweiten frühzeitigen Beteiligung bereits vor dem Start der Linienfindung angehört werden. Die Unterlagen der Linienfindung sind dementsprechend anzupassen.

Nach dem jetzigen Zeitplan sollen die Unterlagen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die Linienfindung bis voraussichtlich Ende August 2020 fertiggestellt und zur abschließenden Prüfung und Freigabe an den Betriebssitz Gelsenkirchen des Landesbetriebs Straßen NRW gesandt werden. Die Überarbeitung der UVS wird voraussichtlich bis Ende September 2020 abgeschlossen. Anschließend erfolgt eine weitere frühzeitige Beteiligung der Naturschutzverbände, so dass die abschließend bearbeiteten Unterlagen der Linienfindung und der UVS voraussichtlich Anfang 2021 vorliegen. Hiermit wird dann das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW eröffnet. Mit einem Abschluss des Verfahrens und der endgültigen Festsetzung der Linie des RS 4 durch das Verkehrsministerium wird nach jetzigem Stand im Sommer 2021 gerechnet.

Zeitplan für die weiteren Planungsphasen und Umsetzung

Baulast des Landes

Aufbauend auf die Vorplanung aus der Phase der Linienfindung werden durch die Projektgruppe abschnittsweise die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Abschnitte in Baulast des Landes erarbeitet. In einigen Abschnitten wird zur Erlangung des Baurechts dann ein Planfeststellungsverfahren erforderlich werden. Mit Vorliegen des Baurechts erfolgen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau der jeweiligen Bauabschnitte. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wurde für die einzelnen Abschnitte in Baulast des Landes eine grobe Zeitplanung durch die Projektgruppe erstellt, die in Anlage 2 dargestellt ist. Die Planungen sollen in mehreren Teilabschnitten (vgl. Anlage 3) parallel erfolgen, um möglichst zeitnah erste längere Strecken des RS4 in Betrieb nehmen zu können.

Gemäß der Zeitplanung könnte die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts des RS4 in der Ortslage Kohlscheid Ende 2023 erfolgen. Die Fertigstellung aller Abschnitte in Baulast des Landes könnte etwa 2030 liegen.

Baulast Stadt Aachen

Die Stadt Aachen hat für die Planung der in ihrer Baulast liegenden Abschnitte des RS4 2019 einen Förderantrag gestellt. Im März 2020 wurden die Mittel mit dem Zuwendungsbescheid bewilligt.

Aufgrund der nicht abgeschlossenen Linienfindung können derzeit lediglich vorbereitende Maßnahmen (z.B. Vermessungsarbeiten) vorgenommen werden. Sobald die Linienfindung abgeschlossen ist, wird die Stadt Aachen die weiteren Planungen aufnehmen. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den Projektpartnern vorgenommen.

Antrag der SPD-Bezirksfraktion in Richterich vom 22.06.2020

Die politischen Gremien der Stadt Aachen (Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen Laurensberg und Aachen-Richterich sowie der Mobilitätsausschuss) hatten im Juni 2017 die Streckenführung für das Aachener Stadtgebiet und die Fortführung der Planungen des RS4 auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung beschlossen. Dazu gehört auch die Führung des RS4 über die Roermonder Straße in der Ortslage Richterich.

Wie bereits beschrieben läuft derzeit noch das Verfahren zur Linienfindung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die unterschiedlichen Varianten zur Linie des RS4, die bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2016/17 abgearbeitet wurden, noch einmal abschließend geprüft. Als Ergebnis wird dann die Linie durch das Land festgestellt.

Ein Bericht über mögliche Lösungen der in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 28.06.2017 befürchteten Konflikte kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da aufgrund der o.a. Verzögerungen bei der Linienfindung die dafür notwendigen, vertiefenden Planungen noch nicht erstellt wurden. Sobald die weiteren vertiefenden Planungsstufen erarbeitet werden, wird die Verwaltung die Ergebnisse in den politischen Gremien vorstellen. Dabei werden natürlich auch – wie bereits in der Sitzung am 28.06.2017 angekündigt – die Prüfaufträge aus der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bearbeitet und Lösungen für die möglichen Konflikte präsentiert.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine


Abstimmungsergebnis

einstimmig Zustimmung: 7 Ablehnung: 4 Damit wird der Beschluss mehrheitlich angenommen.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-14 FB 61_1503_WP17 RS 4 - Radschnellweg SAO.pdf

9.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 02.09.2020
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:29